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   OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15   

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OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15 (https://dejure.org/2017,10941)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2017 - 7 LC 80/15 (https://dejure.org/2017,10941)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. März 2017 - 7 LC 80/15 (https://dejure.org/2017,10941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Gorleben VSpV; § 29 Abs 2 S 1 StandAG; § 43 Abs 1 VwGO; § 43 Abs 2 VwGO; § 9g Abs 4 AtG; § 9g Abs 1 AtG
    Erkundungsbergwerk Gorleben; Feststellungsinteresse; Gorleben-Veränderungssperre; Salzstock Gorleben; self-executing-Norm; Standortauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung ohne Erfolg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung auch vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg

  • ejz.de (Pressemeldung, 16.03.2017)

    Atomkraftgegner scheitern mit Gorleben-Klagen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung auch vor dem OVG ohne Erfolg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 602
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15
    Dies unterscheide die Fallkonstellation von dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010 (8 C 19.09, juris) zugrundeliegenden Sachverhalt betreffend die sog. Postmindestlohnverordnung.

    Das für die Feststellungsklage erforderliche Rechtsverhältnis besteht bei einer sich aus einem konkreten Sachverhalt ergebenden öffentlich-rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (st. Rspr., so unter anderem BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, NJW 1996, 2046; Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O.).

    Ein feststellungsfähiges streitiges Rechtsverhältnis zwischen Normadressaten und Normgeber wird für den Regelfall abgelehnt, weil Letzterer an der Umsetzung der Norm gegenüber dem Adressaten nicht beteiligt ist (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O., Rn. 28).

    Auch bei solchen Normen können sich normbetroffene Personen und eine die Norm vollziehende Behörde gegenüberstehen, die die Regelungen konkretisiert oder individualisiert und Anordnungen für den Einzelfall aufgrund gesetzlicher Befugnisse trifft (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O., Rn. 29).

    In dieser Weise entschied das Bundesverwaltungsgericht im Fall der sog. Postmindestlohnverordnung (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O.).

    Vielmehr gehört es zur richterlichen Prüfungskompetenz, die Gültigkeit einer Rechtsnorm zu überprüfen, soweit diese für den Ausgang eines Rechtsstreits erheblich ist (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O., Rn. 25).

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15
    Die Situation sei mit der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 2007 (7 C 13.06, juris) zur Verpackungsverordnung zugrundeliegenden Sachlage vergleichbar; auch dort sei die zuständige Behörde zu Anordnungen im Einzelfall ermächtigt worden.

    Insbesondere könne das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verpackungsverordnung (vom 23. August 2007, a. a. O.) nicht für den vorliegenden Fall herangezogen werden, denn in diesem dem Urteil zugrunde liegenden Fall habe es zwischen Vollzugsbehörde und betroffenen Unternehmen bereits intensive rechtliche Auseinandersetzungen gegeben.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein solches Rechtsverhältnis regelmäßig nur zwischen dem Normadressaten und dem Normanwender begründet (BVerwG, Urteil vom 23. August 2007, a. a. O., Rn. 21).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. August 2007 (a. a. O., Rn. 22), bei dem es um die Anwendbarkeit von Pfand- und Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung ging, eine Vollzugsbefugnis in § 21 des damals geltenden KrW-/AbfG gesehen.

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15
    Auch in anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002 - 2 C 13.01 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02, 542/02 -, juris) seien zwar Feststellungsklagen gegenüber dem Normgeber für zulässig erachtet worden.

    Der Rechtsschutzantrag richtet sich gegen die Exekutive und ist deshalb verwaltungsrechtlicher und nicht verfassungsrechtlicher Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 7 C 115.86 - juris; Urteil vom 4. Juli 2002, a. a. O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist § 43 Abs. 2 VwGO seinem Zweck entsprechend einschränkend auszulegen, so dass die Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage bei Klagen gegen den Staat nur gilt, wenn Sonderregelungen über Fristen und Vorverfahren für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen unterlaufen würden (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002, a. a. O., Rn. 15 m. w. N.).

  • BVerwG, 23.03.2009 - 7 B 54.08

    Radioaktive Abfälle; Endlager; Standortsuche; Veränderungssperre; Gewinnung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15
    Ein auf die Verlängerung der Zulassung des Rahmenbetriebsplans bis zum 31. März 2008 gerichteter Antrag blieb zwar ohne Erfolg (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. Juli 2008 - 7 LC 53/05 -, juris, Rn. 52 ff. sowie BVerwG, Beschluss vom 23. März 2009 - 7 B 54.08 -, juris).

    Die Verordnung knüpft nicht an behördliche Zulassungsentscheidungen an, sondern sprachlich an Veränderungen allgemein (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2009, a. a. O., Rn. 16).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15
    Auch in anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002 - 2 C 13.01 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02, 542/02 -, juris) seien zwar Feststellungsklagen gegenüber dem Normgeber für zulässig erachtet worden.

    Demgegenüber ist nicht ausgeschlossen, über den Ausnahmefall der zulässigen Normerlassklagen hinaus - wenn etwa das Recht des Betroffenen auf Gleichbehandlung den Erlass oder die Änderung einer Rechtsnorm gebietet (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006, a. a. O.) - eine Feststellungsklage gegen den Normgeber auch für zulässig zu halten, wenn mangels administrativen Vollzugs kein konkretes Rechtsverhältnis zwischen Normanwender und Normadressat begründet, die Rechtsbeeinträchtigung bereits unmittelbar durch die Norm bewirkt wird und effektiver Rechtsschutz nur im Rechtsverhältnis zwischen Normgeber und Normadressat gewährt werden kann.

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2008 - 7 LC 53/05

    Drittschützende Wirkung des § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 Bundesberggesetz (BBergG);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15
    Ein auf die Verlängerung der Zulassung des Rahmenbetriebsplans bis zum 31. März 2008 gerichteter Antrag blieb zwar ohne Erfolg (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. Juli 2008 - 7 LC 53/05 -, juris, Rn. 52 ff. sowie BVerwG, Beschluss vom 23. März 2009 - 7 B 54.08 -, juris).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15
    Der Kläger könne sich auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den durch Rechtsverordnung gemäß § 27a Abs. 2 Satz 1 LuftVO festgelegten Abflugrouten für Flughäfen (Urteile vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 - und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, jeweils zit. nach juris) berufen, da die Luftverkehrsverwaltung nach Art. 87d GG nicht in Bundesauftragsverwaltung, sondern in bundeseigener Verwaltung geführt werde.
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15
    Zwar ist eine baurechtliche Veränderungssperre auf Grundlage des § 14 BauGB dann unzulässig, wenn der Inhalt der beabsichtigten Planung zur Zeit ihres Erlasses noch in keiner Weise abzusehen ist (BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15
    Der Kläger könne sich auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den durch Rechtsverordnung gemäß § 27a Abs. 2 Satz 1 LuftVO festgelegten Abflugrouten für Flughäfen (Urteile vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 - und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, jeweils zit. nach juris) berufen, da die Luftverkehrsverwaltung nach Art. 87d GG nicht in Bundesauftragsverwaltung, sondern in bundeseigener Verwaltung geführt werde.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15
    Dabei komme es nicht darauf an, ob diese als Rohstoffe verwertet würden (BVerwG, Urteil vom 2. November 1995 - 4 C 14.94 -, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 7 ME 28/15

    Niederlage für Atomkraftgegner: Gorleben-Eilantrag gescheitert

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

  • VG Lüneburg, 15.04.2015 - 2 B 17/15

    Gorleben-Eilanträge abgewiesen

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15

    Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Gorleben-Veränderungssperre;

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    In einem parallelen Verfahren wird dieselbe Feststellung von einer Privatperson begehrt (7 LC 80/15).

    Anders als in dem Parallelverfahren zum Az. 7 LC 80/15 verfügt der Kläger insoweit über keine "Historie" des Salzabbaus, die eine (weitere) Nutzungsabsicht plausibel erscheinen ließe.

    Ist die Klage bereits unzulässig, so bedarf es keiner Vertiefung, dass sie aus den Gründen des Urteils des Senats vom 16. März 2017 in dem Parallelverfahren 7 LC 80/15 auch in der Sache keinen Erfolg hätte.

  • VG Stuttgart, 04.05.2021 - 16 K 2291/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Der Feststellungsantrag ist nur dann ausnahmsweise gegen den Normgeber - hier die Bundesrepublik Deutschland - zu richten, wenn mangels administrativen Vollzugs kein konkretes Rechtsverhältnis zwischen Normanwender und Normadressaten besteht, die Rechtsbeeinträchtigung bereits unmittelbar durch die Norm bewirkt wird und effektiver Rechtsschutz nur im Rechtsverhältnis zwischen Normgeber und Normadressat gewährt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2010 - 8 C 19.09 -, juris Rn. 30; OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.03.2017 - 7 LC 80/15 -, juris Rn. 39).
  • VG Braunschweig, 15.11.2023 - 1 B 339/23

    Glyphosat; Pflanzenschutzrecht; Zulassung; Eilantrag Verlängerung der

    Auch hier stehen sich im Regelfall als alleinige Zuordnungssubjekte der Normadressat und der Normanwender gegenüber; denn auf der einen Seite findet sich die normbetroffene Person, der auf der anderen Seite das Bundesland bzw. dessen vollziehende Behörde gegenübersteht, die die Regelungen durchzusetzen oder ihre Befolgung zu überwachen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.2007 - 7 C 13/06 -, juris Rn. 22; Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19/09 ,- juris Rn. 28; Nds. OVG, Urt. v. 31.03.2017 - 7 LC 80/15 -, BeckRS, 107349 Rn. 35; VG Freiburg, Beschl. v. 14.05.2020 - 4 K 1621/20 -, juris Rn. 14; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 43 Rn. 58b; Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020 - § 43 Rm. 19).

    Ein auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichteter Rechtsbehelf des Normadressaten unmittelbar gegenüber dem Normgeber kommt hingegen allenfalls dann in Betracht, wenn die Rechtsnorm unmittelbar Rechte und Pflichten des Normadressaten begründet, ohne dass eine Konkretisierung oder Individualisierung durch Verwaltungsvollzug vorgesehen oder möglich ist ( BVerwG, Urt. v. 23.08.2007 - 7 C 13/06 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Urt. v. 31.03.2017 - 7 LC 80/15 -, BeckRS, 107349 Rn. 35; OVG Nordrh.-Westf.

  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 14 ZB 19.1367

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Landschaftsschutzverordnung

    Auch insoweit ist demnach effektiver Rechtsschutz nicht nur im Rechtsverhältnis zwischen Normgeber und Normadressat, sondern zwischen Normanwender und Normadressat möglich (vgl. die Nachweise in dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Urteil des NdsOVG vom 16.3.2017 - 7 LC 80/15 - juris Rn. 39).
  • VG München, 24.04.2019 - M 19 K 18.771

    Unzulässige Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer

    So wird die Notwendigkeit einer Ausnahme für "Self-executing-Normen" erwogen, die als solche gerade keines weiteren Vollzugs und keiner Umsetzung mehr bedürfen (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 16.3.2017 - 7 LC 80/15 - juris Rn. 39; Glaser in Gärditz, VwGO, 2. Aufl. 2018, § 43 Rn. 19); denn in einem solchen Fall kann sich der Betroffene gerade nicht gegen eine behördliche Maßnahme wenden.
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