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   OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19   

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OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19 (https://dejure.org/2021,8637)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.04.2021 - 6 LD 4/19 (https://dejure.org/2021,8637)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. April 2021 - 6 LD 4/19 (https://dejure.org/2021,8637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Berufung eines Bundespolizeibeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolglos

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst - Dienstvergehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufung eines Bundespolizeibeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ...

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wiederholungstäter darf kein Polizist sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berufung eines Bundespolizeibeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolglos - OVG Niedersachsen bestätigt Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19
    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris).

    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 23).

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 24 ff., m. w. N.).

    Insoweit genüge die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein müsse (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 31 ff.).

    Bereits der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften trägt mit der damit verbundenen Nachfrage nach derartigen Bild- und Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 27).

    Ein solcher Besitz führt - wie bei beamteten Lehrern (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019, a. a. O.; Beschluss vom 9.6.2020, a. a. O., Rn. 8) - aufgrund des damit beim Dienstherrn und der Allgemeinheit eingetretenen Vertrauensverlusts in aller Regel zur disziplinaren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

  • EGMR - 17/19 (anhängig)

    SPÎNU v. ROMANIA

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19
    Gegenstand des Berufungsverfahrens sind die Vorwürfe 2, 3, 4, 6, 7, 10 (Fertigen des Fotos), 11 c, 13, 17/19, 20 und 21 der Disziplinarklageschrift.

    Das Verwaltungsgericht hat die mit der Disziplinarklage erhobenen Vorwürfe 2, 3, 4, 6, 7, 10 (Fertigen des Fotos), 11 c, 13, 17/19 und 21 zutreffend als erwiesen angesehen.

    In tatsächlicher Hinsicht hat das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung betreffend die Vorwürfe 2, 6 und 17/19 der Disziplinarklageschrift die tatsächlichen Feststellungen der rechtskräftigen Urteile des Amtsgerichts A-Stadt vom ... 2016 (...) und vom ... 2017 (...) zugrunde gelegt und diese gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG für bindend erachtet.

    c) Des Weiteren legt der Senat betreffend der Vorwürfe 17/19 der Disziplinarklageschrift folgende Feststellungen des Amtsgerichts A-Stadt seiner Entscheidung zugrunde:.

    Der außerdienstliche Besitz von kinder- und jugendpornographischen Dateien (Vorwurf 17/19) ist ein besonders schwerwiegendes Dienstvergehen.

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19
    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - BVerwG 2 C 50.13 -, juris Rn. 16).

    Als durchgreifende Entlastungsgründe kommen die Milderungsgründe in Betracht, die das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich zu den Zugriffsdelikten entwickelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015, a. a. O., Rn. 25 ff.).

    b) Eine mildere Beurteilung des Fehlverhaltens ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutmacht bzw. sein Fehlverhalten vor der Aufdeckung aus eigenem Antrieb ohne Furcht vor konkreter Entdeckung vorbehaltlos und vollständig offenlegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.2017 - BVerwG 2 B 1.17 -, juris Rn. 8; Urteil vom 10.12.2015, a. a. O., Rn. 33; Nds. OVG, Urteil vom 14.1.2020 - 3 LD 9/18 -).

    Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelsfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Verhalten voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1977 - BVerwG 1 C 99.76 -, juris Rn. 16; Urteil vom 10.12.2015, a. a. O., Rn. 32; Urteil vom 24.2.1999 - BVerwG 1 D 31.98 -, juris Rn. 19 m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 54; Urteil vom 14. Januar 2020 - 3 LD 9/18 -).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19
    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (grundlegend BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris; vgl. zudem BVerwG, Urteil vom 24.5.2007 - BVerwG 2 C 28.06 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 9.4.2019 - 6 LD 4 /17 -).

    Zu diesen Milderungsgründen gehören besondere Konfliktsituationen (Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage, in einer psychischen Ausnahmesituation oder in einer besonderen Versuchungssituation) und Verhaltensweisen mit noch günstigen Persönlichkeitsprognosen (freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens vor Tatentdeckung, Zugriff auf geringwertige Gelder oder Güter; vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005, a. a. O., Urteil vom 24.5.2007 - BVerwG 2 C 25.06 -, juris; Urteil vom 29.5.2008, a. a. O.).

    Bei der prognostischen Frage, ob gegenüber einem Beamten aufgrund eines schweren Dienstvergehens ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten ist, gehören zur Prognosebasis außerdem alle für diese Einschätzung bedeutsamen belastenden und entlastenden Ermessensgesichtspunkte, die in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen sind (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005, a. a. O.; Urteil vom 24.5.2007, a. a. O.; Urteil vom 29.5.2008, a. a. O.; Beschluss vom 20.12.2013 - BVerwG 2 B 35.13 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 3/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst aufgrund des Besitzes, der Speicherung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19
    Hierzu gehören ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit des Handelns (Nds. OVG, Urteil vom 22.6.2010, a. a. O., Rn. 54; Urteil vom 14. Januar 2020 - 3 LD 9/18 -).

    Insoweit kommt es nicht auf die finanziellen oder sozialen Auswirkungen der Disziplinarmaßnahme für den Beamten an, und auch die Auswirkungen auf dessen Familie sind nicht in den Blick zu nehmen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14.1.2020 - 3 LD 9/18 - Urteil vom 11.1.2019 - 3 LD 3/18 - Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 3/08 -, juris Rn. 62).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig, weil sie auf ihm zurechenbarem Verhalten beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.2.1992 - BVerwG 1 D 2.91 -, juris Rn. 60; Nds. OVG, Urteil vom 1.12.2014 - 6 LD 5/13 - Urteil vom 22.6.2010, a. a. O., Rn. 62).

  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19
    Eine derartige Stabilisierung indiziert, dass weitere Pflichtenverstöße gleicher Art nicht zu besorgen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.6.2016 - BVerwG 2 B 49.15 -, juris Rn. 10 m. w. N.; Beschluss vom 28.1.2020 - BVerwG 2 B 34.19 -, juris Rn. 8).

    Wenn aber das Verhalten des Beamten zum Tatzeitpunkt in keiner Hinsicht auffällig gewesen ist, bestehen auch keine Anhaltspunkte für die Annahme, der Beamte sei aufgrund von außergewöhnlichen Umständen " zeitweilig aus der Bahn geworfen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.6.2016, a. a. O., Rn. 11; Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 8 m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 25.8.2020 - 3 LD 1/19 -).

    Vielmehr ist eine solche negative Lebensphase während des Tatzeitraums je nach den Umständen des Einzelfalls nur als mildernder Gesichtspunkt im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.6.2020 - BVerwG 2 B 11.20 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 15.6.2016, a. a. O., Rn. 13 m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 25.8.2020 - 3 LD 1/19 -).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19
    Im Rahmen der Bemessung der Disziplinarmaßnahme hat das Gericht hingegen selbst festzustellen, ob ein Fall verminderter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB gegeben ist und welchen Grad die Minderung gegebenenfalls erreicht ( BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - BVerwG 2 C 59.07 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 23.5.2017 - BVerwG 2 B 51.16 - Beschluss vom 9.3.2019 - BVerwG 2 B 45.18 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 17.10.2019 - BVerwG 2 B 79.18 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -, juris Rn. 51 ff.).

    Zu diesen Milderungsgründen gehören besondere Konfliktsituationen (Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage, in einer psychischen Ausnahmesituation oder in einer besonderen Versuchungssituation) und Verhaltensweisen mit noch günstigen Persönlichkeitsprognosen (freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens vor Tatentdeckung, Zugriff auf geringwertige Gelder oder Güter; vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005, a. a. O., Urteil vom 24.5.2007 - BVerwG 2 C 25.06 -, juris; Urteil vom 29.5.2008, a. a. O.).

    Bei der prognostischen Frage, ob gegenüber einem Beamten aufgrund eines schweren Dienstvergehens ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten ist, gehören zur Prognosebasis außerdem alle für diese Einschätzung bedeutsamen belastenden und entlastenden Ermessensgesichtspunkte, die in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen sind (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005, a. a. O.; Urteil vom 24.5.2007, a. a. O.; Urteil vom 29.5.2008, a. a. O.; Beschluss vom 20.12.2013 - BVerwG 2 B 35.13 -, juris).

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19
    Sie genießen daher in der Öffentlichkeit, insbesondere für schutzbedürftige Personen, eine besondere Vertrauens- und Garantenstellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 25 m. w. N.).

    Unerheblich sind insbesondere Zufälligkeiten wie der Umstand, ob das Dienstvergehen - etwa durch die Presse oder aufgrund von Indiskretionen - bereits in die Öffentlichkeit getragen wurde oder im bisherigen dienstlichen Umfeld des Beamten bereits bekannt geworden ist (BVerwG, Urteil vom 16.6.2020, a. a. O., Rn. 31, m. w. N.).

  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 34.19

    Anforderungen an den Milderungsgrund der Entgleisung in einer mittlerweile

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19
    Eine derartige Stabilisierung indiziert, dass weitere Pflichtenverstöße gleicher Art nicht zu besorgen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.6.2016 - BVerwG 2 B 49.15 -, juris Rn. 10 m. w. N.; Beschluss vom 28.1.2020 - BVerwG 2 B 34.19 -, juris Rn. 8).

    Wenn aber das Verhalten des Beamten zum Tatzeitpunkt in keiner Hinsicht auffällig gewesen ist, bestehen auch keine Anhaltspunkte für die Annahme, der Beamte sei aufgrund von außergewöhnlichen Umständen " zeitweilig aus der Bahn geworfen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.6.2016, a. a. O., Rn. 11; Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 8 m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 25.8.2020 - 3 LD 1/19 -).

  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19
    Maßstab für die Frage, in welchem Umfang der Dienstherr oder die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen können, ist die Annahme, dass das Dienstvergehen einschließlich aller be- und entlastenden Umstände bekannt würde ( BVerwG, Urteil vom 29.7.2019 - BVerwG 2 B 19.18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Für den Dienstherrn begründen solche Äußerungen in jedem Fall disziplinaren Handlungsbedarf (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.7.2019, a. a. O., Rn. 17 m. w. N.).

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

  • BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

  • KAGH, 08.10.2018 - B 3/18
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91

    Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

  • BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17

    Tätige Reue eines Beamten als Milderungsgrund i.R. der disziplinarrechtlichen

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Bedingung für eine Aufenthaltserlaubnis -

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 7/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen das

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des

  • BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09

    Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011

  • KAG Mainz, 22.05.2018 - M 1/18
  • KAG Münster, 08.10.2015 - 6/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16

    Frist für die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts über eine

  • BVerwG, 17.10.2019 - 2 B 79.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst durch Begehung eines außerdienstlichen

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19

    Abweichung von den Feststellungen in einem Strafbefehl in einem

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile in Disziplinarverfahren nach dem

  • BVerwG, 08.03.2019 - 2 B 45.18

    Entfernung eines Zollobersekretärs aus dem Dienst aufgrund der Verurteilung wegen

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2023 - 3 LD 7/22

    Bill Gates; great reset; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig, weil sie auf ihm zurechenbarem Verhalten beruht ( BVerwG, Urteil vom 12.2.1992 - BVerwG 1 D 2.91 -, juris Rn. 60; Nds. OVG, Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 3/08 -, juris Rn. 62; Urteil vom 1.12.2014 - 6 LD 5/13 - Urteil vom 16.4.2021 - 6 LD 4/19 -, juris Rn. 196).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 81 S 1.22

    Disziplinarrecht: Beschwerde eines Polizeibeamten gegen die erstinstanzliche

    Der Polizeivollzugsbeamte setzt sich schon durch ein solches Fehlverhalten auch erheblichen Zweifeln an seiner Vertrauenswürdigkeit gegenüber dem Dienstherrn aus (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16. Februar 2022 - 31 A 2404/20.O - juris Rn. 112; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Februar 2004 - 1 NDH L 8.03 - juris 66; Urteil vom 16. April 2021 - 6 LD 4/19 - juris Rn. 166; VGH München, Urteil vom 15. Juli 2009 - 16a D 07.884 - juris Rn. 50).
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