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   OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11   

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OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11 (https://dejure.org/2012,19370)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.07.2012 - 13 LA 82/11 (https://dejure.org/2012,19370)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - 13 LA 82/11 (https://dejure.org/2012,19370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kontrolldichte bei der Klage eines unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümers gegen deichrechtliche Planfeststellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen unterlassener Anregung eines Beweisantrags durch das Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen unterlassener Anregung eines Beweisantrags durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen unterlassener Anregung eines Beweisantrags durch das Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 6
  • NVwZ-RR 2012, 713
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 KS 71/10

    Verwirklichung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.03.2011 - 9 A 9/10 -, juris Rdnr. 36; Gerichtsbescheid v. 21.09.2010 - 7 A 7/10 -, juris Rdnr. 17; Nds. OVG, Urt. v. 22.02.2012 - 7 KS 71/10 -, juris Rdnr. 28; Beschl. v. 06.03.2008 - 13 LA 143/07 (Hochwasserschutzwand Hitzacker) -, juris Rdnrn. 25, 26; Beschl v. 09.03.2011 - 13 LA 108/10 - (Hochwasserschutzmauer Bullenhausen), juris Rdnr. 10).

    Wenn sich die Behörde hingegen etwa unzutreffend an die vom Vorhabensträger eingereichten Planungsunterlagen gebunden fühlte und deshalb ernsthaft in Betracht kommende und deshalb zu erwägende Alternativen, die etwa von Dritten (Einwendern) vorgeschlagen worden sind, nicht mal einer Grobprüfung unterzogen hat (vgl. zur insoweit gegebenen Prüfungspflicht: BVerwG, Beschl. v. 24.04.2009 - 9 B 10/09 -, juris Rdnr. 5 m. w. N.; Nds. OVG, Urt. v. 22.02.2012 - 7 KS 71/10 -, juris Rdnr. 28) ist ihr regelmäßig zugleich ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, jeweils zit. nach juris).

    Zwar dürfen insoweit die Darlegungserfordernisse nicht überspannt werden, weil sich ein nicht auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierter Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand Erkenntnisse über das in vergleichbaren Streitverfahren übliche Maß an Komplexität nicht beschaffen kann, während sie dem angerufenen Gericht ohne weiteres zugänglich sind (BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rdnr. 17).

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11
    Das Prozessgrundrecht soll sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensmängeln ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BVerfG, Beschl. v. 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06 -, juris Rdnr. 9; Beschl. v. 19.06.1985 - 1 BvR 933/84 -, BVerfGE 70, 215, 218).

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht seiner diesbezüglichen Verpflichtung nachkommt, ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände des Einzelfalles deutlich machen, dass dies wider Erwarten nicht geschehen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06 -, juris Rdnr. 11; Beschl. v. 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182, 187f).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, jeweils zit. nach juris).

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen hingegen nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 - , a.a.O.).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11
    Eine dem Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs zuwiderlaufende Überraschungsentscheidung liegt nur dann vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG, Beschl. v. 15.05.2008 - 2 B 77/07 -, juris Rdnr. 20).
  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11
    Wenn sich die Behörde hingegen etwa unzutreffend an die vom Vorhabensträger eingereichten Planungsunterlagen gebunden fühlte und deshalb ernsthaft in Betracht kommende und deshalb zu erwägende Alternativen, die etwa von Dritten (Einwendern) vorgeschlagen worden sind, nicht mal einer Grobprüfung unterzogen hat (vgl. zur insoweit gegebenen Prüfungspflicht: BVerwG, Beschl. v. 24.04.2009 - 9 B 10/09 -, juris Rdnr. 5 m. w. N.; Nds. OVG, Urt. v. 22.02.2012 - 7 KS 71/10 -, juris Rdnr. 28) ist ihr regelmäßig zugleich ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen.
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2011 - 7 MS 72/11

    Sicherheitsabstand bei der Verlegung von Gasfernleitungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11
    Gleiches gilt, wenn die Planfeststellungsbehörde ihre Variantenauswahl selbst ausschließlich unter dem Gesichtspunkt geprüft hat, ob sich andere Varianten als die vom Vorhabensträger (allein) gewollte und beantragte Lösung aufdrängen würden, weil sie sich damit den gerichtlichen Kontrollmaßstab zu eigen gemacht und sich zugleich faktisch der von ihr vorzunehmenden Sachprüfung verschlossen hat (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 29.06.2011 - 7 MS 72/11 -, juris Rdnr. 61).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11
    Allein die Behauptung, die richterlichen Tatsachenfeststellungen seien falsch oder der Richter habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beigemessen, vermag grundsätzlich einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (BVerfG, Beschl. v. 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267, 273).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht seiner diesbezüglichen Verpflichtung nachkommt, ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände des Einzelfalles deutlich machen, dass dies wider Erwarten nicht geschehen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06 -, juris Rdnr. 11; Beschl. v. 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182, 187f).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11
    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 26.01.1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17.07.1996 - 1 BvR 55/96 -, juris).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch verspätete

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

  • BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

  • BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10

    Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen

  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 13 LA 143/07

    Zulässigkeit einer Gewichtung von Hochwasserschutzbelangen mit sonstigen Belangen

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10

    Schutzpflichten gegenüber Dritten kann ein mittelbar durch einen

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • VG Hannover - 4 A 4001/10 (anhängig)

    Gefährdet Garage die Sicherheit des Verkehrs auf der L 390 in Almhorst (Stadt

  • VGH Bayern, 14.12.2016 - 15 N 15.1201

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Fehlende Anpassung an Ziele der Raumordnung

    Mehr kann für eine Prognose - und damit für auch für eine fachlich fundierte Abschätzung eines von vielen Variablen abhängigen Überschwemmungsgebiets - nicht verlangt werden (vgl. auch BVerwG, U. v. 11.8.2016 - 7 A 1.15 u. a. - DVBl 2016, 1465 ff. = juris Rn. 77, 82; VGH BW, U. v. 22.10.2014 - 22.10.2014 - juris Rn. 34; speziell für Hochwasserprognosen: NdsOVG, B. v. 16.7.2012 - 13 LA 82/11 - juris Rn. 12; U. v. 22.4.2016 - 7 KS 35/12 - juris Rn. 317 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

    Die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden der Beklagten durch die Wasserbehörden und den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWKN) vorgegeben, wobei der Bestimmung des maßgeblichen zu erwartenden höchsten Hochwassers notwendigerweise eine auf der Anwendung fachwissenschaftlicher Methoden beruhende behördliche Prognose zugrunde liegt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.07.2012 - 13 LA 82/11 -, juris).
  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 B 12.431

    Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahme - Bindungswirkung eines Urteils im

    Denn der Kläger hat einen Anspruch darauf, von einer Entziehung seines Grundeigentums verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 159 Satz 1 BV), insbesondere nicht gesetzmäßig ist (vgl. BVerwG U.v. 18.3.1983 - 4 C 80/79 - BVerwGE 67, 74/75 ff.; U.v. 12.8.2009 - 9 A 64/07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 23 f.; NdsOVG, B.v. 16.7.2012 - 13 LA 82/11 - NVwZ-RR 2012, 713 [nur Leitsatz]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage;

    Insofern beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung, ob die Prognose nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, ob der zugrunde gelegte Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde und ob das Ergebnis einleuchtend begründet ist (NdsOVG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 13 LA 82/11 - juris Rn. 12).
  • VG Stade, 27.03.2019 - 1 A 3271/16

    Abwägungsgebot; Alternativprüfung; Artenschutzrecht; Bindungswirkung der TA Lärm;

    Zum planungsrechtlichen Prüfungsmaßstab im Hinblick auf die Alternativenprüfung werde auf Rechtsprechung des Nds. OVG im Beschluss vom 16. Juli 2012 - 13 LA 82/11 - verwiesen.
  • VG Augsburg, 15.07.2019 - Au 9 K 15.601

    Sicherung von Überschwemmungsgebieten

    Im Hinblick darauf, dass es sich vorliegend lediglich um eine vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets handelt, für welche weder bundes- noch landesgesetzlich ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben ist und für das Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BayWG sogar Schätzungen zulässt, kann der von den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden vorgenommene Umgriff eines von vielen Variablen abhängigen Überschwemmungsgebiets nicht beanstandet werden (vgl. BVerwG, U.v. 11.8.2016 - 7 A 1.15 - DVBl 2016, 1465 ff.; NdsOVG, B.v. 16.7.2012 - 13 LA 82/11 - juris Rn. 12; U.v. 22.4.2016 - 7 KS 35/12 - juris Rn. 317 ff.).
  • VG Augsburg, 15.07.2019 - Au 9 K 15.547

    Klage einer Gemeinde gegen vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets

    Im Hinblick darauf, dass es sich vorliegend lediglich um eine vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets handelt, für welche weder bundes- noch landesgesetzlich ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben ist und für das Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BayWG sogar Schätzungen zulässt, kann der von den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden vorgenommene Umgriff eines von vielen Variablen abhängigen Überschwemmungsgebiets (vgl. BVerwG, U.v. 11.8.2016 - 7 A 1.15 - DVBl 2016, 1465 ff.; NdsOVG, B.v. 16.7.2012 - 13 LA 82/11 - juris Rn. 12; U.v. 22.4.2016 - 7 KS 35/12 - juris Rn. 317 ff.) nicht beanstandet werden.
  • VG Augsburg, 15.07.2019 - Au 9 K 15.552

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebietes

    Im Hinblick darauf, dass es sich vorliegend lediglich um eine vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets handelt, für welche weder bundes- noch landesgesetzlich ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben ist und für das Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BayWG sogar Schätzungen zulässt, kann der von den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden vorgenommene Umgriff eines von vielen Variablen abhängigen Überschwemmungsgebiets (vgl. BVerwG, U.v. 11.8.2016 - 7 A 1.15 - DVBl 2016, 1465 ff.; NdsOVG, B.v. 16.7.2012 - 13 LA 82/11 - juris Rn. 12; U.v. 22.4.2016 - 7 KS 35/12 - juris Rn. 317 ff.) nicht beanstandet werden.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 1 KN 27/16

    Actio pro socio; Deich; Deichverband; Normenkontrolle; Antragsbefugnis

    Kontrollrechte eines durch Deichbau unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümers werden zwar anerkannt (Beschl. v. 16.7.2012 - 13 LA 82/11 -, Juris).
  • VG Augsburg, 15.07.2019 - Au 9 K 15.554

    Erfolglose Anfechtungsklage - vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiet

    Im Hinblick darauf, dass es sich vorliegend lediglich um eine vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets handelt, für welche weder bundes- noch landesgesetzlich ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben ist und für das Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BayWG sogar Schätzungen zulässt, kann die von den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden vorgenommene Umgriff eines von vielen Variablen abhängigen Überschwemmungsgebiets (vgl. BVerwG, U.v. 11.8.2016 - 7 A 1.15 - DVBl 2016, 1465 ff.; NdsOVG, B.v. 16.7.2012 - 13 LA 82/11 - juris Rn. 12; U.v. 22.4.2016 - 7 KS 35/12 - juris Rn. 317 ff.) nicht beanstandet werden.
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