Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22480
OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21 (https://dejure.org/2021,22480)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.07.2021 - 10 ME 88/21 (https://dejure.org/2021,22480)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juli 2021 - 10 ME 88/21 (https://dejure.org/2021,22480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,22480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs 7 S 1 SGB 8; § 46 SGB 8; § 47 SGB 8
    Bereitschaft zur Mängelbeseitigung; Betriebserlaubnis; Einrichtung, familienanalog; Erziehungsstil; Kindeswohl; Kindeswohlgefährdung; Kindeswohlgefährdung, akute; Kindeswohlgefährdung, konkrete; Personalausstattung; Personalfluktuation; Verhältnismäßigkeit, Grundsatz der

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 08.05.2015 - 1 A 238/13

    Feststellungsinteresse; Betriebserlaubnis; Widerruf; Kindeswohl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21
    Da die Eingriffsschwelle des § 45 Abs. 7 SGB VIII durch das immanente Kriterium der Aktualität (akute Gefahr) bestimmt wird (vgl. Mörsberger in Wiesner SGB VIII Kommentar, 5. Auflage 2015, § 45 Rn. 110), ist die im Zeitpunkt des behördlichen Eingreifens aktuelle Sach- und Rechtslage maßgeblich (vgl. auch Sächsisches OVG, Urteil vom 8.5.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 34).

    Eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII liegt nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 18.4.2018 - 10 ME 73/18 - juris Rn. 46) insbesondere dann vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl (vgl. § 1666 Abs. 1 BGB) der Minderjährigen gegeben ist (vgl. Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34), mithin die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 12 B 1553/17 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Urteil vom 8.5.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16).

    Dabei ist unerheblich, ob der Träger der Einrichtung oder einer seiner Mitarbeiter die Gefährdung schuldhaft verursacht hat (Sächsisches OVG, Urteil vom 8.5.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34; Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39).

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21
    Eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII liegt nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 18.4.2018 - 10 ME 73/18 - juris Rn. 46) insbesondere dann vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl (vgl. § 1666 Abs. 1 BGB) der Minderjährigen gegeben ist (vgl. Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34), mithin die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 12 B 1553/17 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Urteil vom 8.5.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16).

    Insbesondere können Mängel in den in § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 3 SGB VIII a.F. genannten Bereichen zu einer solchen Gefährdung führen (vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34, sowie Beschluss vom 10.1.2008 - 12 CS 07.3433 -, juris Rn. 43; Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 38).

    Dabei ist unerheblich, ob der Träger der Einrichtung oder einer seiner Mitarbeiter die Gefährdung schuldhaft verursacht hat (Sächsisches OVG, Urteil vom 8.5.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34; Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39).

  • OVG Hamburg, 14.12.2012 - 4 Bs 248/12

    Rücknahme der Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21
    Eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII liegt nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 18.4.2018 - 10 ME 73/18 - juris Rn. 46) insbesondere dann vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl (vgl. § 1666 Abs. 1 BGB) der Minderjährigen gegeben ist (vgl. Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34), mithin die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 12 B 1553/17 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Urteil vom 8.5.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16).

    Dabei ist unerheblich, ob der Träger der Einrichtung oder einer seiner Mitarbeiter die Gefährdung schuldhaft verursacht hat (Sächsisches OVG, Urteil vom 8.5.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34; Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39).

    Allein der nachträgliche Wegfall einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 Abs. 2 SGB VIII führt allerdings für sich noch nicht zu einer Gefährdung im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 13, 15).

  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 12 CS 07.3433

    Kinder- und Jugendhilferecht: Widerruf der Betriebserlaubnis für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21
    Insbesondere können Mängel in den in § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 3 SGB VIII a.F. genannten Bereichen zu einer solchen Gefährdung führen (vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34, sowie Beschluss vom 10.1.2008 - 12 CS 07.3433 -, juris Rn. 43; Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 38).
  • BVerwG, 20.10.2015 - 3 B 53.15

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer erteilten Erlaubnis zum Betrieb einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21
    Allerdings darf nicht schon aus dem Umstand, dass er den erhobenen Vorwürfen entgegengetreten ist, ohne Weiteres gefolgert werden, dass er die notwendigen Anstrengungen zur Mängelbeseitigung vermissen lassen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.10.2015 - 3 B 53.15 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2012 - 4 LA 27/11

    Annahme der Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21
    So kann sich eine Kindeswohlgefährdung etwa auch aus einer Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Trägers (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.6.2012 - 4 LA 27/11 -, juris Rn. 8) oder seiner persönlichen Unzuverlässigkeit ergeben (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.8.2013 - 4 LA 166/12 -, nicht veröffentlicht; Beschluss vom 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -, nicht veröffentlicht; OVG Saarland, Beschluss vom 11.08.2010 - 3 B 178/10 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21
    Denn ob ein solcher Anspruch besteht, bzw. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S.d. § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (BVerwG, Urteil vom 31.3.2004 - 8 C 5.03 -, juris Rn. 35).
  • OVG Saarland, 11.08.2010 - 3 B 178/10

    Widerruf der Betriebserlaubnis für ein Internat gemäß § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB 8

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21
    So kann sich eine Kindeswohlgefährdung etwa auch aus einer Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Trägers (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.6.2012 - 4 LA 27/11 -, juris Rn. 8) oder seiner persönlichen Unzuverlässigkeit ergeben (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.8.2013 - 4 LA 166/12 -, nicht veröffentlicht; Beschluss vom 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -, nicht veröffentlicht; OVG Saarland, Beschluss vom 11.08.2010 - 3 B 178/10 -, juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2017 - 12 B 1553/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung der Inobhutnahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21
    Eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII liegt nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 18.4.2018 - 10 ME 73/18 - juris Rn. 46) insbesondere dann vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl (vgl. § 1666 Abs. 1 BGB) der Minderjährigen gegeben ist (vgl. Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34), mithin die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 12 B 1553/17 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Urteil vom 8.5.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18

    Auflage; Aufnahmestopp; Eignung; Gefährdung; Jugendhilfeeinrichtung; Kindeswohl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21
    Eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII liegt nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 18.4.2018 - 10 ME 73/18 - juris Rn. 46) insbesondere dann vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl (vgl. § 1666 Abs. 1 BGB) der Minderjährigen gegeben ist (vgl. Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34), mithin die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 12 B 1553/17 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Urteil vom 8.5.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16).
  • VG München, 08.11.2023 - M 18 S 23.4894

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (abgelehnt), Nachträgliche

    Es ist daher darzulegen, dass aufgrund von Tatsachen im Einzelfall eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Kinder oder Jugendlichen Schaden nimmt (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.9.2022 - OVG 6 S 48/22 - juris Rn. 8 f.; NdsOVG, B.v. 16.7.2021 - 10 ME 88/21 - juris Rn. 29).

    Dabei ist auch unerheblich, ob der Träger der Einrichtung oder einer seiner Mitarbeiter die Gefährdung schuldhaft verursacht hat (vgl. NdsOVG, B.v. 16.7.2021 - 10 ME 88/21 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Zwar erklärte der Antragsteller selbst, aufgrund von Personalmangels eine freiwillige Platzreduzierung vorzunehmen, mangels konkreter Angaben und zumindest widersprüchlichen Pressemeldungen hierzu - worauf der Antragsgegner mit Schriftsatz vom 31. Oktober 2023 zu Recht hinwies - ging die Aufsichtsbehörde jedoch zu Recht davon aus, dass zumindest auf eine hinreichende freiwillige Reaktion durch den Antragsteller kein Verlass und daher ein aufsichtliches Handeln erforderlich ist (vgl. hierzu auch: NdsOVG, B.v. 16.7.2021 - 10 ME 88/21 - juris Rn. 30).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2022 - 6 S 48.22

    Der nachträgliche Wegfall einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer

    Allerdings genügt der nachträgliche Wegfall einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für sich genommen nicht für die Annahme einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII. Hinzukommen muss die hieraus resultierende Gefährdung des Wohls der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 10 ME 88/21 - juris Rn. 29).

    Abgesehen davon, dass sich aus der Bestätigung lediglich ergibt, dass Herr K... die Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen im Sommer 2022 beginnen kann, spielen Umstände keine Rolle, die nach dem Erlass des Widerrufsbescheides eingetreten sind, denn für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Betriebserlaubnis kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des behördlichen Einschreitens an (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 10 ME 88/21 - juris Rn. 27 und 28).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht