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   OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 13 OB 216/18   

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https://dejure.org/2018,45012
OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 13 OB 216/18 (https://dejure.org/2018,45012)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.08.2018 - 13 OB 216/18 (https://dejure.org/2018,45012)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. August 2018 - 13 OB 216/18 (https://dejure.org/2018,45012)
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  • BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verneinung des Vorliegens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 13 OB 216/18
    Hierzu ist das Gericht in jeder Lage des Verfahrens befugt und verpflichtet, wenn sich herausstellt, dass die Beteiligten bislang entgegen § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO falsch oder unvollständig bezeichnet worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.3.2001 - 8 B 262.00 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 OB 205/17 -, juris Rn. 1).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 13 OB 62/11

    Beschränkung der Verweisungsvorschriften in § 17a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 13 OB 216/18
    Weder bedurfte es zu dieser Sachbehandlung - anstelle der hier erfolgten förmlichen Verweisung - der formlosen Abgabe der Sache an das Amtsgericht Bremervörde, noch war ein solches Vorgehen im vorliegenden Fall zulässig, denn die Sache war bereits in das Prozessregister eingetragen und der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen zugeschrieben worden (vgl. zu einer derartigen Sachlage Senatsbeschl. v. 7.4.2011 - 13 OB 62/11 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 OB 205/17

    Allgemeines Register; Berichtigung des Rubrums; Beteiligter; insolvenzrechtlich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 13 OB 216/18
    Hierzu ist das Gericht in jeder Lage des Verfahrens befugt und verpflichtet, wenn sich herausstellt, dass die Beteiligten bislang entgegen § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO falsch oder unvollständig bezeichnet worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.3.2001 - 8 B 262.00 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 OB 205/17 -, juris Rn. 1).
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