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   OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09   

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OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09 (https://dejure.org/2009,13247)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2009 - 11 ME 402/09 (https://dejure.org/2009,13247)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 (https://dejure.org/2009,13247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SOG ND

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO; § 114 S. 2 VwGO; § 15 Nds. SOG
    Anforderungen an die Begründungslast der Behörde bei Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen als schwerer Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen im Sofortvollzug unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Rechtmäßigkeit der Anordnung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründungslast der Behörde bei Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen als schwerer Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen im Sofortvollzug unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Rechtmäßigkeit der Anordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 69
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09
    Die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG) zuzuordnende Strafverfolgungsvorsorge ist seit der Änderung des Nds. SOG durch das Gesetz v. 25. November 2007 (Nds. GVBL 2007, 654) nicht mehr im Nds. SOG geregelt (Urt. d. Sen. v. 26.2.2009 - 11 LB 431/08).

    Die Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten (Strafverfolgungsvorsorge) ist seitdem nicht (mehr) im niedersächsischen SOG geregelt (Urt. d. Sen. v. 26.2.2009 - 11 LB 431/08 -).

  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09
    Soweit in der aktuellen Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG d.Saarlandes, Beschl. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - , juris; VG Minden, Urt. v. 30.6.2008 -11 K 578/08 - , juris) zu den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen weiterhin unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225; Beschl. v. 6.7.1988, Buchholz 306, § 81 b StPO Nr. 1 m.w.N.; Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192) die Auffassung vertreten wird, die landesrechtliche Regelung greife ergänzend zu § 81 b 2. Alt. StPO insbesondere dann ein, wenn der Betroffene nicht (mehr) Beschuldigter i.S.d. StPO, sondern bereits rechtskräftig verurteilt sei, die erkennungsdienstliche Behandlung nach Landesrecht und nach § 81 b 2. Alt. StPO solle vorsorgend sächliche Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten bereitstellen, so dass sich die Notwendigkeit der Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen danach bemesse, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Straf- beziehungsweise Ermittlungsverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere angesichts der Art, Schwere und der Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, angesichts seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sei, Anhaltspunkte für die Annahme biete, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könne und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten, indem sie den Betroffenen überführten oder entlasteten, ist dem zumindest für das niedersächsische Landesrecht nicht (mehr) zu folgen.
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09
    Soweit in der aktuellen Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG d.Saarlandes, Beschl. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - , juris; VG Minden, Urt. v. 30.6.2008 -11 K 578/08 - , juris) zu den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen weiterhin unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225; Beschl. v. 6.7.1988, Buchholz 306, § 81 b StPO Nr. 1 m.w.N.; Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192) die Auffassung vertreten wird, die landesrechtliche Regelung greife ergänzend zu § 81 b 2. Alt. StPO insbesondere dann ein, wenn der Betroffene nicht (mehr) Beschuldigter i.S.d. StPO, sondern bereits rechtskräftig verurteilt sei, die erkennungsdienstliche Behandlung nach Landesrecht und nach § 81 b 2. Alt. StPO solle vorsorgend sächliche Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten bereitstellen, so dass sich die Notwendigkeit der Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen danach bemesse, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Straf- beziehungsweise Ermittlungsverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere angesichts der Art, Schwere und der Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, angesichts seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sei, Anhaltspunkte für die Annahme biete, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könne und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten, indem sie den Betroffenen überführten oder entlasteten, ist dem zumindest für das niedersächsische Landesrecht nicht (mehr) zu folgen.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09
    Soweit in der aktuellen Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG d.Saarlandes, Beschl. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - , juris; VG Minden, Urt. v. 30.6.2008 -11 K 578/08 - , juris) zu den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen weiterhin unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225; Beschl. v. 6.7.1988, Buchholz 306, § 81 b StPO Nr. 1 m.w.N.; Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192) die Auffassung vertreten wird, die landesrechtliche Regelung greife ergänzend zu § 81 b 2. Alt. StPO insbesondere dann ein, wenn der Betroffene nicht (mehr) Beschuldigter i.S.d. StPO, sondern bereits rechtskräftig verurteilt sei, die erkennungsdienstliche Behandlung nach Landesrecht und nach § 81 b 2. Alt. StPO solle vorsorgend sächliche Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten bereitstellen, so dass sich die Notwendigkeit der Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen danach bemesse, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Straf- beziehungsweise Ermittlungsverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere angesichts der Art, Schwere und der Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, angesichts seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sei, Anhaltspunkte für die Annahme biete, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könne und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten, indem sie den Betroffenen überführten oder entlasteten, ist dem zumindest für das niedersächsische Landesrecht nicht (mehr) zu folgen.
  • VG Minden, 30.06.2008 - 11 K 578/08

    Anfechtung der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung des Klägers;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09
    Soweit in der aktuellen Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG d.Saarlandes, Beschl. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - , juris; VG Minden, Urt. v. 30.6.2008 -11 K 578/08 - , juris) zu den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen weiterhin unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225; Beschl. v. 6.7.1988, Buchholz 306, § 81 b StPO Nr. 1 m.w.N.; Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192) die Auffassung vertreten wird, die landesrechtliche Regelung greife ergänzend zu § 81 b 2. Alt. StPO insbesondere dann ein, wenn der Betroffene nicht (mehr) Beschuldigter i.S.d. StPO, sondern bereits rechtskräftig verurteilt sei, die erkennungsdienstliche Behandlung nach Landesrecht und nach § 81 b 2. Alt. StPO solle vorsorgend sächliche Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten bereitstellen, so dass sich die Notwendigkeit der Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen danach bemesse, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Straf- beziehungsweise Ermittlungsverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere angesichts der Art, Schwere und der Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, angesichts seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sei, Anhaltspunkte für die Annahme biete, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könne und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten, indem sie den Betroffenen überführten oder entlasteten, ist dem zumindest für das niedersächsische Landesrecht nicht (mehr) zu folgen.
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht zum Nds. SOG mit Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 - (NJW 2005, 2603; vgl. dazu auch Waechter, Konsequenzen aus dem Abhörurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Niedersächsischen SOG, NordÖR 2005, 3933) konkret zwar nur für den Bereich der Telekommunikationsüberwachung, letztlich aber generell zwischen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung der dem gerichtlichen Verfahren iSd Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG zuzuordnenden Vorsorge für die spätere Verfolgung von Straftaten einerseits und der Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Regelung der Verhütung von Straftaten einschließlich einer vorbeugenden Verhütung als Aufgabe der Gefahrenabwehr andererseits unterschieden hat, hat der niedersächsische Gesetzgeber diesen Vorgaben durch das o.a. Änderungsgesetz vom 25. November 2007 (aaO) Rechnung getragen (vgl. dazu Gesetzentwurf der Landesregierung, Landtags-Drucks. 15/3810).
  • VG Aachen, 29.08.2007 - 6 K 551/07

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09
    § 81 b 2. Alt. StPO setzte die Beschuldigteneigenschaft iSd § 157 StPO voraus, während § 15 Nds. SOG erkennungsdienstliche Maßnahmen gegenüber Strafunmündigen oder Personen ermöglichte, die nicht mehr Beschuldigte eines Strafverfahrens waren, weil entweder ihnen gegenüber bereits ein Urteil ergangen war oder Ermittlungen noch gar nicht aufgenommen worden waren (vgl. z. B. Beschl. d. Sen. v. 18.3.2002 - 11 MA 50/02; VG Aachen, Urt. v. 29.8.2007 - 6 K 551/07 - juris; OVG NW, Beschl. v. 13.1.1999 - 5 B 2562/89 - NJW 1999, 2689).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erfordert die Anordnung der sofortigen Vollziehung ein besonderes öffentliches Interesse, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1973 - 1 BvR 23/73 u. 1 BvR 155/73 -, BVerwGE 35, 382; v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62) .
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09
    Gemäß § 114 Satz 2 VwGO können Ermessenserwägungen hinsichtlich eines Verwaltungsaktes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren lediglich ergänzt, aber nicht vollständig oder auch nur in wesentlichen Teilen erstmals nachgeholt werden (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 26.8.2009 - 1 M 52/09 -, juris, RdNr. 11; BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 = juris RdNr. 46; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 114 RdNr. 49 f).
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erfordert die Anordnung der sofortigen Vollziehung ein besonderes öffentliches Interesse, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1973 - 1 BvR 23/73 u. 1 BvR 155/73 -, BVerwGE 35, 382; v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • VGH Bayern, 17.11.2008 - 10 C 08.2872

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Ermessen

  • OVG Sachsen, 01.11.2012 - 1 A 613/09

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen Flächenbewirtschaftung durch einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - 5 B 2562/98

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Rechtsgrundlage; Präventive Tätigkeit;

  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Dabei ist der Landesgesetzgeber im Bereich der Strafverfolgungsvorsorge nicht von vornherein zu Regelungen außerhalb der StPO von der Gesetzgebungsbefugnis ausgeschlossen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 25.1.2012, 6 C 9/11, BVerwGE 141, 329, juris Rn. 36), so dass auch keine Verpflichtung des Hamburgischen Gesetzgebers bestand, den Bereich der Strafverfolgungsvorsorge aus dem HmbPolDVG herauszunehmen (so aber die Reaktion des Niedersächsischen Gesetzgebers auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005, mit dem die niedersächsischen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung für verfassungswidrig erklärt wurden, vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 26.2.2009, 11 LB 431/08, NdsVBl. 2009, 202, juris Rn. 42; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.9.2009, 11 ME 402/09, NVwZ 2010, 69, juris Rn. 32; Schenke, POR, 7. Aufl. 2011 Rn. 126).
  • VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung wegen Ladendiebstahls;

    Allerdings lässt sich aus dieser Entscheidung nicht schlussfolgern, der Bereich der Strafverfolgungsvorsorge sei in toto aufgrund abschließender Regelungen durch den Bund der landesrechtlichen Gesetzgebung generell entzogen (so i.Erg. aber Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 7. Aufl., § 14 Rn. 58; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.09.2009 - 11 ME 402/09 -, juris; unklar Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Aufl., Rn. 30, 126).
  • VG Karlsruhe, 12.01.2017 - 3 K 141/16

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Umschließung (Ingewahrsamnahme) und

    a) Die erkennungsdienstliche Behandlung der Kläger erfolgte zur (präventiven) Verhütung künftiger Straftaten und nicht zum Zweck der (repressiven) Strafverfolgungsvorsorge (zur schwierigen Abgrenzung vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, juris Rn. 27 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.09.2009 - 11 ME 402/09 -, juris Rn. 26 f.).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2015 - 11 ME 58/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Ermessen; Fingerabdruck; Geeignetheit;

    2011, 290, juris, Rdnr. 4, und v. 16.9.2009 - 11 ME 402/09 -, NVwZ 2010, 69, juris, Rdnr. 16 ff.).

    Sie hat sich mithin - anders als die Polizeibehörde in dem Fall, der dem Beschluss des Senats vom 16. September 2009 (- 11 ME 402/09 -, a. a. O.) zugrunde lag - gerade nicht ausschließlich oder im Wesentlichen von Gesichtspunkten der Strafverfolgungsvorsorge leiten lassen.

  • VG Oldenburg, 25.09.2009 - 7 A 1325/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Straftat; Verhütung; Ermessen

    Es mag zwar zweifelhaft sein, ob die Beschuldigteneigenschaft als Differenzierungskriterium (noch) trägt; jedenfalls aber ist die Beklagte nicht zur Strafverfolgungsvorsorge im Sinne von § 81b 2. Fall StPO (vgl. Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2009 - 11 LB 431/08 -) tätig geworden, sondern zur "Verhütung von Straftaten" (vgl. Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -, den Beteiligten telefonisch bekannt gemacht am 23. September 2009 ) nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Nds. SOG gegenüber dem Kläger vorgegangen.

    Mit dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -) lässt die Kammer zur hier maßgeblichen niedersächsischen Vorschrift ["die Verfassungsgemäßheit der Vorschrift unterstellt" (Nds. OVG, Beschluss vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -)] offen, ob dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Voranstehendem zu folgen ist.

    Soweit Abgrenzungskriterium zu § 81b 2. Fall StPO nicht (mehr) die Abgrenzung nach Personenkreisen, insbesondere nicht (mehr) die Frage der Beschuldigteneigenschaft sein sollte und "nur (noch)" nach dem unterschiedlichen Ziel der Maßnahme(n) zu differenzieren wäre (Nds. OVG, Beschluss vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -), müsste die Kammer zudem weitergehend Überlegungen dahin anstellen, welche Gründe der Gefahrenabwehr, "also zur Verhinderung von Straftaten" (Nds. OVG, Beschluss vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -) in verfassungskonformer Art und Weise gemeint sein könnten.

    In den Fällen des Ermessensausfalls ist eine Mängelheilung durch ergänzende Prozesserklärungen nach § 114 Satz 2 VwGO nicht möglich ( Nds. OVG, Beschluss vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -, insoweit mwN ; BayVGH, aaO; VG Oldenburg, Urteil vom 11. August 2009 - 7 A 29/09 -, und Beschluss vom 18. August 2009 - 7 B 1992/09 -).

  • VG Schwerin, 10.12.2014 - 7 A 1518/14

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung zur Straftatenprävention statt

    Diese Variante der Ermächtigungsvorschrift stellt unbedenklich eine gesonderte Rechtsgrundlage für die Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlungen Betroffener dar, die, unabhängig von künftigen repressiv-strafverfolgenden Zwecken, allein präventiv-gefahrenabwehrende Maßnahmen dieser Art gestattet, wie sie der Polizei auch sonst im allein landesgesetzgeberischen Gestaltungsbereich obliegen (allein eine derartige Ermächtigungsgrundlage enthält nach der bewussten Beseitigung derjenigen zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge das niedersächsische Landespolizeirecht, vgl. das Urteil des NdsOVG vom 26. Februar 2009 - 11 LB 431/08 -, Niedersächsische Verwaltungsblätter 2009, S. 202 f., und dessen Beschluss vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 2010, S. 69 [70]; zur ambivalenten Zweckbestimmung der baden-württembergischen Ermächtigung zum Erkennungsdienst zur "vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten" s. dagegen etwa das genannte Urteil des VG Freiburg, a. a. O.).

    Vielmehr kommt es bei Anwendung von § 31 Abs. 1 Satz 2 SOG M-V allein auf die Erforderlichkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung zur Verhütung von Straftaten an, die zu fordern und zu beurteilen ist (vgl. den Beschluss des NdsOVG vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -, NVwZ 2010, S. 69 [71]).

  • VG Osnabrück, 04.02.2015 - 6 B 43/14

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Foto; Intimbereich; Nackt ED; Nacktfoto;

    Wie das Nds. OVG in seinem Beschluss vom 16.9.2009 (11 ME 402/09, www.rechtsprechung.niedersachsen.de = juris m. w. Nachw.) entschieden hat, ist die Polizei im Rahmen des Anwendungsbereichs dieser Vorschrift auf den angegebenen Zweck der Verhinderung weiterer Straftaten beschränkt.

    Für diesen Zweck dürfen die erforderlichen Unterlagen nur auf der Grundlage von § 81b StPO gewonnen werden (Nds. OVG, B. v. 16.9.2009 - 11 ME 402/09 - a. a. O. u. B. v. 1.6.2011 - 11 PA 156/11 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2023 - 5 B 1015/23
    Dies annehmend Bay. VGH , Beschluss vom 23. November 2009 - 10 CS 09.1854 -, juris, Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 20. November 2008 - 11 ME 297/08 -, juris, Rn. 21; a. A. wohl Nds. OVG, Beschluss vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -, OVGE 53, 320 = juris, Rn. 12 f.; offengelassen in OVG NRW, Beschluss vom 23. August 2013 - 5 B 780/13 -, n. v., Beschlussabdruck S. 2 f.
  • VG Schleswig, 21.12.2022 - 3 A 291/20

    Rechtswidrige Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung zur

    In Niedersachsen wurde deshalb eine vergleichbare Teilregelung im dortigen Polizeirecht bereits 2009 gestrichen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -, juris Rn. 16 ff.).

    Soweit gelegentlich floskelhaft davon die Rede ist, dass die Maßnahme (auch) präventiv-polizeilichen Zwecken diene, wird in keiner Weise im Hinblick auf den Einzelfall begründet, inwieweit erkennungsdienstlichen Maßnahmen zukünftige Straftaten des Klägers verhindern könnten (vgl. in einem ähnlichen Fall OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -, juris Rn. 28-30).

  • VG Gelsenkirchen, 19.10.2022 - 1 L 1301/22

    Verdacht auf Besitz kinder- und jugendpornographischen Materials rechtfertigt die

    vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73 -, juris, Rn. 55; OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - 15 B 1355/02 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -, juris, Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 19 ZS 01.2356 -, juris, Rn. 3.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 3 L 241/13

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen gemäß SOG ST § 21 Abs 2 Nr 2

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2015 - 10 LB 13/13

    Abtretung; Aufrechnung; privater Dienstleister; ständige Verwaltungspraxis;

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2011 - 11 PA 156/11

    Erkennungsdienstliche Maßnahme kann bei rückfallgefährdetem Sexualstraftäter nur

  • VG Minden, 07.03.2018 - 4 L 2616/17
  • VG Minden, 29.01.2019 - 4 L 1288/18
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