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   OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15   

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OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15 (https://dejure.org/2016,30383)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2016 - 12 LA 145/15 (https://dejure.org/2016,30383)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2016 - 12 LA 145/15 (https://dejure.org/2016,30383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB; § 53 Abs 1 Nr 2 NatSchG ND
    Befreiung; Befreiungstatbestand; Befreiungsvoraussetzungen; Landschaftsschutzgebiet; Landschaftsschutzgebietsverordnung; Windenergieanlage; Windkraftanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Befreiung vom Bauverbot einer Landschaftsschutzgebietsverordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windenergie oder Landschaftsschutz: Was hat Vorrang?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 899
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12

    Berücksichtigung von Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung gemäß § 38 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15
    Je intensiver diese Entscheidung begründet ist, umso eingehender muss der Zulassungsantragsteller die sie tragende Argumentation entkräften (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.2.2016 - 12 LA 126/15 - und Beschl. v. 18.6.2014 - 7 LA 168/12 -, NdsRpfl 2014, 260 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 7).

    Vielmehr muss er in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (Nds. OVG Beschl. v. 22.7.2016 - 12 LA 157/15 - und vom 18.6.2014 - 7 LA 168/12 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15
    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Rn. 13; W. R. Schenke, in: Kopp/ Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.; W. R. Schenke, a. a. O.; Stuhlfauth, in: Bader u. a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 174/05

    Eine voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 15.7.2016 - 12 LA 161/15 -, v. 27.9.2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Rn. 31, v. 10.7.2008 - 5 LA 174/05 -, juris, Rn. 5, sowie v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225 ff. [1227]).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 15.7.2016 - 12 LA 161/15 -, v. 27.9.2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Rn. 31, v. 10.7.2008 - 5 LA 174/05 -, juris, Rn. 5, sowie v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225 ff. [1227]).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15
    Ob das in § 1 Abs. 2 EEG zum Ausdruck gebrachte Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms zu erhöhen, derartige Gründe darstelle (verneinend Nds. OVG, Urt. v. 22.11.2012 - 12 LB 64/11 -, Juris, Rn. 78), könne dahingestellt bleiben.
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12

    Verpflichtung zur Verlängerung der Prüferlaubnis für einen Prüfer von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 15.7.2016 - 12 LA 161/15 -, v. 27.9.2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Rn. 31, v. 10.7.2008 - 5 LA 174/05 -, juris, Rn. 5, sowie v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225 ff. [1227]).
  • BVerwG, 08.05.2008 - 4 B 28.08

    Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als öffentlicher Belang bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15
    Bei Bauvorhaben auf nicht förmlich unter Landschaftsschutz gestellten Außenbereichsflächen stellt die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes keine Beeinträchtigung eines öffentlichen Belanges im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB dar, wenn das Vorhaben nicht zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes führt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.5.2008 - BVerwG 4 B 28.08 -, BauR 2008, 1420 f., hier zitiert nach juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 8 A 311/19

    Windkraft contra Landschaftsschutz: Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1990 - 4 NB 29.90 -, juris Rn. 15; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. April 2017 - 8 B 10738/17.OVG -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 16. September 2016 - 12 LA 145/15 -, juris Rn. 38; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. März 2014 - 10 S 216/13 -, juris Rn. 18; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019 Rn. 81; Meßerschmidt, Bundesnaturschutzrecht, Stand: Okt.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 KN 182/17

    Flächennutzungsplan; Konzentrationsflächenplanung; Landschaftsschutzgebiet;

    Allerdings dürfte im Einzelfall eine weiche Tabuisierung in Betracht kommen, wo sich eine nicht nur kleinräumige objektive Befreiungslage ausnahmsweise (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.2016 - 12 LA 145/15 -, NuR 2016, 780 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 38) konkret aufdrängt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2017 - 8 A 2351/14

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung einer

    vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. April 2017 - 8 B 10738/17 -, juris Rn. 8 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. September 2016 - 12 LA 145/15 -, NuR 2016, 780 = juris Rn. 38; OVG NRW, Urteile vom 13. Dezember 2007 - 8 A 2810/04 -, juris Rn. 207, und vom 5. September 2017 - 8 A 1125/14 -, n. v. (Urteilsabdruck S. 35); Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl. 2013, Rn. 303 ff.
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16

    Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr;

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.2016 - 12 LA 145/15 -, NuR 2016, 780 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 43; W. R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. Beschl. v. 16.9.2016 - 12 LA 145/15 -, a. a. O.; W. R. Schenke, a. a. O.; Stuhlfauth, in: Bader u. a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.2016 - 12 LA 145/15 -, a. a. O.; v. 27.9.2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Rn. 31, v. 10.7.2008 - 5 LA 174/05 -, juris, Rn. 5, sowie v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225 ff. [1227]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 8 B 10738/17

    Kein Baustopp für Windparks im Landkreis Bernkastel-Wittlich

    Ebenso ist grundsätzlich zutreffend, dass allein das allgemeine (gesteigerte) Interesse am Ausbau regenerativer Energien die Befreiungstatbestände seit langem bestehender Landschaftsschutzgebietsverordnungen noch nicht zu einem geeigneten Instrument macht, um diese Verordnungen entgegen ihrem ursprünglichen Schutzanspruch zu energiepolitischen Zwecken erheblich zu relativieren (so: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. September 2016 - 12 LA 145/15 -, NuR 2016, 718 und juris, Rn. 38, m.w.N.; s.a. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl. 2013, Rn. 303 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19

    Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

    b) Sollte die nachzuholende Vorprüfung - was nicht unwahrscheinlich ist - zu einem nachvollziehbaren Ergebnis gelangen, wonach eine UVP-Pflicht des Vorhabens besteht, würde der Beklagte unter Berücksichtigung der Ergebnisse der (zuvor anhand von der Klägerin beizubringender Unterlagen durchzuführenden) Umweltverträglichkeitsprüfung (zu der insoweit anzuwendenden Gesetzesfassung vgl. Peters/Balla/Hasselbarth, UVPG, 4. Aufl. 2019, § 74 Rn. 3) u. a. über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der LSG-VO zu entscheiden haben und hierbei ggf. auch über die Gewährung einer Befreiung befinden müssen (vgl. dazu: OVG NRW, Urt. v. 21.4.2020 - 8 A 311/19 -, UPR 2020, 305 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 53 ff. und 67 ff., m. w. N., und Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.2016 - 12 LA 145/15 -, NuR 2016, 780 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 38).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21

    Nachbarklage einer Denkmaleigentümerin gegen die immissionsschutzrechtliche

    Das Verwaltungsgericht Hannover hat darüber hinaus in der Vergangenheit einen Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für WEA in Goldbeck wegen entgegenstehenden Landschaftsschutzes ausdrücklich verneint (vgl. Urt. v. 1.7.2015 - 12 A 2590/13 -, sowie dazu: Senatsbeschl. v. 16.9.2016 - 12 LA 145/15 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - 8 A 2454/14

    Beantragung eines Vorbescheids für die Errichtung und den Betrieb von

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 8 A 2351/14 -, demnächst in juris (Urteilsabdruck S. 8); Urteile vom 13. Dezember 2007 - 8 A 2810/04 -, juris Rn. 207, und vom 5. September 2017 - 8 A 1125/14 -, n. v. (Urteilsabdruck S. 35); OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. April 2017 - 8 B 10738/17 -, juris Rn. 8 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. September 2016 - 12 LA 145/15 -, NuR 2016, 780 = juris Rn. 38; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl. 2013, Rn. 303 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 8 A 2389/14

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung einer

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 8 A 2351/14 -, demnächst in juris (Urteilsabdruck S. 8); Urteile vom 13. Dezember 2007 - 8 A 2810/04 -, juris Rn. 207, und vom 5. September 2017 - 8 A 1125/14 -, n. v. (Urteilsabdruck S. 35); OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. April 2017 - 8 B 10738/17 -, juris Rn. 8 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. September 2016 - 12 LA 145/15 -, NuR 2016, 780 = juris Rn. 38; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl. 2013, Rn. 303 ff.
  • VG Frankfurt/Oder, 16.12.2020 - 5 K 652/19
    Umgekehrt ist es nicht ausgeschlossen, dass sich die Windenergie in besonders gelagerten Einzelfällen gegenüber den Belangen des Landschaftsschutzes durchsetzt, wenn die Landschaft am vorgesehenen Standort weniger schutzwürdig, die Beeinträchtigung geringfügig ist und das durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung unter besonderen Schutz gestellte Ziel der dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit wie des Erholungswerts der Landschaft nicht beeinträchtigt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 8 A 2351/14 -, juris Rn. 28; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2017 - 8 B 10738/17 -, juris Rn. 8; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. September 2016 - 12 LA 145/15 -, juris Rn. 38).
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