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   OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 264/07   

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OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 264/07 (https://dejure.org/2009,12031)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.11.2009 - 12 LC 264/07 (https://dejure.org/2009,12031)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. November 2009 - 12 LC 264/07 (https://dejure.org/2009,12031)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    StVO § 29 Abs. 3; ; StVZO § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 70
    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für nicht die Bauvorschriften und Betriebsvorschriften erfüllende Kraftfahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für nicht die Bauvorschriften und Betriebsvorschriften erfüllende Kraftfahrzeuge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06

    Wiedereinsetzung in die Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 264/07
    Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen Prozessbevollmächtigten stellt zwar grundsätzlich ein - der Klägerin gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbares - schuldhaftes Verhalten dar, da es zu den Obliegenheiten eines Prozessbevollmächtigten gehört, Form und Frist einer Rechtsmittelschrift anhand des Gesetzes und ggf. der dazu ergangenen Rechtsprechung eigenverantwortlich zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.01.2002 - 5 B 105.01 -, juris; ferner OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.11.2008 - 3 L 68/06 -, juris).

    Auch wenn das erkennende Gericht nicht in dem zitierten Wortsinn bereits vorher mit dem Verfahren befasst war und eine generelle gerichtliche Pflicht zur unverzüglichen Weiterleitung von Schriftsätzen zur Fristwahrung abzulehnen sein dürfte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.11.2008 - 3 L 68/06 -, a.a.O. m.w.N.), ist aufgrund des bei der Klägerin erweckten Eindrucks, dass die Berufungsschrift beim zuständigen Gericht eingegangen sei, unter dem Gesichtpunkt eines fairen Verfahrens eine gesteigerte gerichtliche Fürsorgepflicht anzunehmen.

  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04

    Schleppen von Kraftfahrzeugen; Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 264/07
    Der Vorschrift des § 70 StVZO enthält eine Zuständigkeitsregelung für die Erteilung von Ausnahmen von Vorschriften der StVZO (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.2005 - 3 C 3.04 -, NVwZ-RR 2005, 1007).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 264/07
    Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass in das Gewerbe der Klägerin mit berufsregelnder Tendenz eingegriffen wird (zu den Anforderungen eines Eingriffes in die Berufsfreiheit vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209, 223 f.).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 264/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem Gesichtspunkt einer fairen Verfahrensgestaltung bei bestimmten Umständen eine Verpflichtung zur Weiterleitung anerkannt, und zwar für Gerichte, die "vorher selbst mit dem Verfahren befasst waren" (BVerfG, Beschl. v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99, 114 f.; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003 - 4 B 83.02 -, NVwZ-RR 2003, 901).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 5 B 105.01

    Verlängerung der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde - Irrtum über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 264/07
    Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen Prozessbevollmächtigten stellt zwar grundsätzlich ein - der Klägerin gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbares - schuldhaftes Verhalten dar, da es zu den Obliegenheiten eines Prozessbevollmächtigten gehört, Form und Frist einer Rechtsmittelschrift anhand des Gesetzes und ggf. der dazu ergangenen Rechtsprechung eigenverantwortlich zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.01.2002 - 5 B 105.01 -, juris; ferner OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.11.2008 - 3 L 68/06 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2003 - 8 A 1793/03

    Zur Dauerausnahmegenehmigung zum Schleppen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 264/07
    Zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ist auf die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG zurückzugreifen, nach welcher die Behörde örtlich zuständig ist, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 3.12.2003 - 8 A 1793/03 -, VRS 106, 230-240).
  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02

    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 264/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem Gesichtspunkt einer fairen Verfahrensgestaltung bei bestimmten Umständen eine Verpflichtung zur Weiterleitung anerkannt, und zwar für Gerichte, die "vorher selbst mit dem Verfahren befasst waren" (BVerfG, Beschl. v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99, 114 f.; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003 - 4 B 83.02 -, NVwZ-RR 2003, 901).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1992 - 13 B 149/92

    Verkehrsrechtliche Erlaubnis; Kreisordnungsbehörde; Antragsteller;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 264/07
    Soweit sich die Klägerin auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Februar 1992 (- 13 B 149/92 -, VRS 83, 298) beruft, hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass diese Entscheidung zu einer Ausnahmeerlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ergangen ist und daher nicht auf die hier vorliegende Konstellation übertragbar ist.
  • VG Magdeburg, 14.03.2019 - 7 A 264/17

    Erhebung von Gebühren für die polizeiliche Begleitung eines Schwertransportes

    Die Erlaubnis zu einer übermäßigen Straßenbenutzung ist im Gegensatz zu einer Ausnahmeerlaubnis nach § 70 StVZO nicht fahrzeug-, sondern streckenbezogen, d. h., sie ergeht regelmäßig für den Einsatz eines Fahrzeugs in einem konkreten Fall und unterliegt damit örtlichen und zeitlichen Maßgaben (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 16.11.2009 - 12 LC 264/07 -, juris).
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