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   OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11   

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OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11 (https://dejure.org/2013,873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2013 - 7 LB 194/11 (https://dejure.org/2013,873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 7 LB 194/11 (https://dejure.org/2013,873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 6 FStrG; § 19 NStrG; § 21 S. 1 NStrG; § 32 Abs. 1 StVO; § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 StVO
    Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Betonsockeln und Absperrvorrichtungen auf Straßen und Gehwegen zur Verhinderung einer Gefahr; Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung in Niedersachsen nach den Vorschriften des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Betonsockeln und Absperrvorrichtungen auf Straßen und Gehwegen zur Verhinderung einer Gefahr; Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung in Niedersachsen nach den Vorschriften des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Betonsockeln und Absperrvorrichtungen auf Straßen und Gehwegen zur Verhinderung einer Gefahr; Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung in Niedersachsen nach den Vorschriften des ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weitere Wiederholung der praktischen Fahrlehrerprüfung bei fehlerhaft zusammengesetztem Prüfungsausschuss möglich - Ausschussvorsitzender darf Benennung der Prüfer nicht weitgehend der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses überlassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2013, 456
  • DÖV 2013, 359
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 44.92

    Erteilung einer Nutzungserlaubnis - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11
    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München (Beschl. v. 3.11.1998 - M 6 S 98.4499 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.10.1993 - BVerwG 11 C 44.92 -, BVerwGE 94, 234), die in dem angefochtenen Urteil als Beleg für die Rechtsauffassung der Vorinstanz zitierte werde, sei nicht einschlägig.

    Dabei ist von Bedeutung, dass der eindeutige Wille des Bundes- und diesem folgend des Landesgesetzgebers dahin ging, im Außenverhältnis zu dem betroffenen Bürger und in dessen Interesse die Entscheidungskompetenz bei einer Behörde, nämlich der Straßenverkehrsbehörde, zu konzentrieren, um so das Erfordernis einer doppelten Antragstellung zu vermeiden (vgl.: BT-Drucks. 7/1265, S. 17, zu Art. 1 Nr. 5 [§ 8 FStrG]; BVerwG, Urt. v. 20.10.1993 - BVerwG 11 C 44.92 -, BVerwGE 94, 234 [236 f.], und Grupp, in: Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 8 Rn. 26).

    Denn wie aus § 19 Satz 1 NStrG gefolgert werden kann, setzt die Anwendung des § 19 NStrG (auch insoweit) die tatsächliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1993 - BVerwG 11 C 44.92 -, BVerwGE 94, 234 [236 f.]).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92

    Gewerbeuntersagung; Verwaltungsentscheidung; Gerichtliche Verhandlung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11
    Der mit der Klage geltend gemachte Aufhebungsanspruch scheitert schließlich nicht daran, dass dem Kläger kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Verwaltungsaktes zugebilligt werden könnte, wenn dieselbe Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung neu erlassen müsste (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.9. 1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185 [186]); denn das ist hier nicht der Fall.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1987 - 6 A 69/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11
    Aufgrund der durch § 19 Sätze 2 und 3 NStrG im Interesse des Bürgers bezweckten Verfahrenskonzentration ist der Vorschrift - ebenso wie den vergleichbaren Regelungen des Bundesrechts (vgl. Sauthoff, in: Müller/Schulz, FStrG, München 2008, § 8 Rn. 69) und des rheinland-pfälzischen Landesrechts (vgl. OVG Rhld-Pf., Urt. v. 22.9. 1987 - 6 A 69/86 -, KStZ 1988, 210 f.) - eine devolvierende Zuständigkeitsbestimmung zugunsten der Straßenverkehrsbehörde zu entnehmen, die auch insoweit eine sachliche Unzuständigkeit der Beklagten bewirkt, als es um eine etwaige nachträgliche Gebührenanforderung (hier nach Ablauf der dem Betroffenen zurechenbaren Nutzungsdauer) geht.
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78

    Sondernutzungsgebühren - Bundesfernstraßen - Zufahrten - Zugänge - Außerhalb

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11
    Denn zutreffend verweist der Kläger darauf, dass gemäß § 21 Satz 1 NStrG Sondernutzungsgebühren nicht für den Vorgang der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis durch die tätig gewordenen Stelle, sondern nur "für Sondernutzungen", also für die Tatsache der Sondernutzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6. 1981 - BVerwG 4 C 73.78 -, Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 17, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 16), erhoben werden können.
  • BVerwG, 28.08.2012 - 3 B 8.12

    BierBike"; Sondernutzung; Gemeingebrauch; Sondernutzungserlaubnis; Nutzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11
    Denn es ist unter Berücksichtigung der Widmung der Straße, der konkreten Funktion der betroffenen öffentlichen Verkehrsfläche (also z. B. Fahrbahn, Gehweg oder Sperrfläche), der objektiven (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8. 2012 - BVerwG 3 B 8.12 -, DVBl. 2012, 1434 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 13) Zweckbestimmung des verbrachten Gegenstands und der voraussichtlichen Dauer seines Verbleibs jeweils für den Einzelfall zu beurteilen, ob ein Gegenstand auf der Straße als Verkehrshindernis im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO anzusehen ist (vgl. König, in: Hentschel/König/Dauer, StVR, 41. Aufl. 2011, § 32 StVO Rnrn. 9 und 14).
  • VG Cottbus, 27.02.2009 - 7 K 945/06

    Wassernutzungsentgelt für landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11
    Die rechtliche Beurteilung einer Vorfrage erlangt daher keine selbständige Verbindlichkeit, sofern sie nicht hinreichend erkennbar zu einer besonderen Entscheidung verselbständigt ist (Sachs, a. a. O., § 43 Rn. 59) oder eine erweiterte Tatbestandswirkung besteht, d. h. eine besondere gesetzliche Vorschrift eine Feststellungswirkung anordnet, durch welche die Beurteilung der jeweiligen Vorfrage in die Bindungswirkung der getroffenen Regelung einbezogen wird (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 43 Rnrn. 26 und 31; vgl. auch VG Cottbus, Urt. v. 27.2. 2009 - 7 K 945/06 -, juris, Langtext Rnrn. 19 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96

    Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11
    Hiernach können beispielsweise die Stühle einer Außenrestauration am Rande eines geräumigen Platzes in der Fußgängerzone, mit denen eine Art "ruhender Fußgängerverkehr" ermöglicht wird, anders zu beurteilen sein (vgl. VGH BW, Beschl. v. 14.10.1996 - 5 S 1775/96 -, NVwZ-RR 1997, 679 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 13) als gleichartige Stühle, durch die etwa eine Parkbucht "reserviert" werden soll.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11
    Die Anwendungsbereiche dieser beiden Arten einer Freigabe sind auch nicht danach abzugrenzen, ob die freizugebende Handlung im Schwerpunkt unter dem Blickwinkel der Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr oder unter demjenigen einer Überschreitung des Gemeingebrauchs (Sondernutzung) Bedenken begegnet (so aber: VGH BW, Urt. v. 11.3. 2005 - 5 S 2421/03 -, VBlBW 2005, 391 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 25).
  • VGH Bayern, 12.12.2007 - 8 CS 07.2952

    Straßen- und Wegerecht: Sondernutzung // Drittschutz des Inhabers einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11
    Denn sie bezögen sich nicht auf solche Hindernisse, die nicht durch einen Verkehrsteilnehmer, sondern im Rahmen einer straßenrechtlichen Sondernutzung zu verkehrsfremden Zwecken von einem Anlieger auf die Straße gebracht würden (Bay. VGH, Beschl. v. 12.12.2007 - 8 CS 07.2952 -, BayVBl. 2008, 276 ff. [276] und Beschl. v. 15.7. 1999 - 8 B 98.2161 -, juris, Langtext Rn. 20).
  • VG München, 03.11.1998 - M 6 S 98.4499
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11
    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München (Beschl. v. 3.11.1998 - M 6 S 98.4499 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.10.1993 - BVerwG 11 C 44.92 -, BVerwGE 94, 234), die in dem angefochtenen Urteil als Beleg für die Rechtsauffassung der Vorinstanz zitierte werde, sei nicht einschlägig.
  • VGH Bayern, 15.07.1999 - 8 B 98.2161
  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

    Der Vorrang der straßenverkehrsrechtlichen vor der wegerechtlichen Zuständigkeit komme in der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urteil vom 17.1.2013 - 7 LB 194/11 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.12.2014 - 3 C 7.13 -) zum Ausdruck.
  • VG Hannover, 26.11.2019 - 7 A 8511/17

    Bestandskraft; Bundesstraße; Erschließungsfunktion; Gläubiger; Ortsdurchfahrt;

    Dies reicht aber nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, juris Rn. 30), der sich die Kammer anschließt, nicht aus, um zu rechtfertigen, dass die Beklagte die angefochtene Festsetzung einer Sondernutzungsgebühr vorgenommen hat.

    Die rechtliche Beurteilung einer Vorfrage erlangt daher keine selbständige Verbindlichkeit, sofern sie nicht hinreichend erkennbar zu einer besonderen Entscheidung verselbständigt ist oder eine erweiterte Tatbestandswirkung besteht, d.h. eine besondere gesetzliche Vorschrift eine Feststellungswirkung anordnet, durch welche die Beurteilung der Vorfrage in die Bindungswirkung der getroffenen Regelung einbezogen wird (BVerwG, Urt. v. 11.12.2014 - 3 C 7/13 -, juris Rn. 18; Nds. OVG, Urt. v. 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, juris Rn. 32 m.w.N.; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 43 Rn. 26 und 31).

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 173/11

    Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde für die Geltendmachung von

    Bedarf die Sondernutzung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung, ist nur die Straßenverkehrsbehörde für die Geltendmachung von Sondernutzungsgebühren sachlich zuständig (im Anschluss an Nds.OVG, Urt. v. 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -).

    Hiermit wird in den Fällen einer Ersetzung der Sondernutzungserlaubnis durch die straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung eine alleinige Kompetenz der Straßenverkehrsbehörde auch für den Erlass etwaiger Sondernutzungsgebührenbescheide begründet (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, DVBl. 2013, 456).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20

    Ortsdurchfahrt; Sondernutzung; Sondernutzungsgebühr

    Gleiches gilt, wenn eine erweiterte Tatbestandswirkung besteht, d. h. wenn eine besondere gesetzliche Vorschrift eine Feststellungswirkung anordnet, durch welche die Beurteilung der jeweiligen Vorfrage in die Bindungswirkung der getroffenen Regelung einbezogen wird (BVerwG, Urteil vom 11.12.2014 - 3 C 7.13 -, juris; Urteil des Senats vom 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, juris).

    Die Gebühr wird damit für die Tatsache der Sondernutzung an sich geschuldet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1981 - 4 C 73.78 -, juris; Urteil des Senats vom 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, juris).

  • VG Saarlouis, 26.06.2013 - 10 K 555/12

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone

    zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 16 Abs. 7 HStrG auch HessVGH, Urteil vom 19.02.1991, 2 UE 2060/89, NVwZ-RR, bzw. des § 19 NStrG OVG Lüneburg, Urteil vom 17.01.2013, 7 LB 194/11, DVBl. 2013, 456, jeweils m.w.N.
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