Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 8 Abs. 6 FStrG; § 19 NStrG; § 21 S. 1 NStrG; § 32 Abs. 1 StVO; § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 StVO
Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Betonsockeln und Absperrvorrichtungen auf Straßen und Gehwegen zur Verhinderung einer Gefahr; Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung in Niedersachsen nach den Vorschriften des ... - esolde.uni-bayreuth.de
Abgrenzung zwischen Straßen- und Straßenverkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Betonsockeln und Absperrvorrichtungen auf Straßen und Gehwegen zur Verhinderung einer Gefahr; Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung in Niedersachsen nach den Vorschriften des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Betonsockeln und Absperrvorrichtungen auf Straßen und Gehwegen zur Verhinderung einer Gefahr; Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung in Niedersachsen nach den Vorschriften des ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Weitere Wiederholung der praktischen Fahrlehrerprüfung bei fehlerhaft zusammengesetztem Prüfungsausschuss möglich - Ausschussvorsitzender darf Benennung der Prüfer nicht weitgehend der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses überlassen
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 20.05.2011 - 4 A 5/10
- OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11
- BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
Papierfundstellen
- DVBl 2013, 456
- DÖV 2013, 359
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19
Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum
Der Vorrang der straßenverkehrsrechtlichen vor der wegerechtlichen Zuständigkeit komme in der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urteil vom 17.1.2013 - 7 LB 194/11 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.12.2014 - 3 C 7.13 -) zum Ausdruck. - VG Hannover, 26.11.2019 - 7 A 8511/17
Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für eine Zufahrt zu einer Bundesstraße
Dies reicht aber nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, juris Rn. 30), der sich die Kammer anschließt, nicht aus, um zu rechtfertigen, dass die Beklagte die angefochtene Festsetzung einer Sondernutzungsgebühr vorgenommen hat.Die rechtliche Beurteilung einer Vorfrage erlangt daher keine selbständige Verbindlichkeit, sofern sie nicht hinreichend erkennbar zu einer besonderen Entscheidung verselbständigt ist oder eine erweiterte Tatbestandswirkung besteht, d.h. eine besondere gesetzliche Vorschrift eine Feststellungswirkung anordnet, durch welche die Beurteilung der Vorfrage in die Bindungswirkung der getroffenen Regelung einbezogen wird (…BVerwG, Urt. v. 11.12.2014 - 3 C 7/13 -, juris Rn. 18; Nds. OVG, Urt. v. 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, juris Rn. 32 m.w.N.;… Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 43 Rn. 26 und 31).
- OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 173/11
Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde für die Geltendmachung von …
Bedarf die Sondernutzung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung, ist nur die Straßenverkehrsbehörde für die Geltendmachung von Sondernutzungsgebühren sachlich zuständig (im Anschluss an Nds.OVG, Urt. v. 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -).Hiermit wird in den Fällen einer Ersetzung der Sondernutzungserlaubnis durch die straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung eine alleinige Kompetenz der Straßenverkehrsbehörde auch für den Erlass etwaiger Sondernutzungsgebührenbescheide begründet (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, DVBl. 2013, 456).
- OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20
Sondernutzungsgebühr
Gleiches gilt, wenn eine erweiterte Tatbestandswirkung besteht, d. h. wenn eine besondere gesetzliche Vorschrift eine Feststellungswirkung anordnet, durch welche die Beurteilung der jeweiligen Vorfrage in die Bindungswirkung der getroffenen Regelung einbezogen wird (BVerwG, Urteil vom 11.12.2014 - 3 C 7.13 -, juris; Urteil des Senats vom 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, juris).Die Gebühr wird damit für die Tatsache der Sondernutzung an sich geschuldet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1981 - 4 C 73.78 -, juris; Urteil des Senats vom 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, juris).
- VG Saarlouis, 26.06.2013 - 10 K 555/12
Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone
zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 16 Abs. 7 HStrG auch HessVGH, Urteil vom 19.02.1991, 2 UE 2060/89, NVwZ-RR, bzw. des § 19 NStrG OVG Lüneburg, Urteil vom 17.01.2013, 7 LB 194/11, DVBl. 2013, 456, jeweils m.w.N.