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OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14 |
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Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit aufgrund Abrechnungsbetruges aufgrund von einer auf Verständigung nach § 257c StPO beruhenden Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 17.12.2013 - 7 A 4882/12
- OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1838
- NZS 2015, 318
Wird zitiert von ... (14)
- OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15
Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 8 BÄO nach …
Der mit dem Approbationswiderruf verbundene fortdauernde Eingriff in die Berufswahlfreiheit ist aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt (…vgl. Senatsbeschl. v. 10.6.2015 - 8 LA 114/14 -, juris Rn. 76; v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62).Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52;… v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).
Ungeachtet der so vorgenommenen Bestimmung des Zeitpunkts, in dem der für die Wiedererteilung der Approbation erforderliche Reifeprozess beginnt, bleibt der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation maßgebliche Zeitpunkt der der letzten behördlichen Entscheidung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52).
Derartige Abrechnungsbetrügereien sind schwere Straftaten mit unmittelbarem Bezug zum beruflichen Wirkungskreis des Arztes (vgl. Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 50), so dass nach dem aufgezeigten Maßstab regelmäßig ein Reifeprozess von mindestens acht Jahren zu absolvieren ist, um eine Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel annehmen zu können.
Der Verlust der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs und der damit einhergehende Verlust der aus der Berufsausübung als Arzt erzielten Einnahmen ist zwangsläufige Folge eines jeden Approbationsentzugs und kann allein deshalb nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 62).
- OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20
Zu Entzug und Wiedererteilung der Approbation
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es zwar möglich, dass ein Arzt die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wiedererlangt (…Senat, Beschl. v. 23.9.2015 - 8 LA 126/15 -, juris Rn. 10 m.w.N.;… v. 15.9.2015 - 8 LA 109/15 -, juris Rn. 13; v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62;… v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.). - OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15
Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit aufgrund unerlaubter Abgabe …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es zwar durchaus möglich, dass ein Arzt die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wiedererlangt (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62;… v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).An einer solchen Wiedererlangung der Würdigkeit bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52) fehlt es hier aber.
Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52;… v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).
Der Verlust der Erlaubnis zur Ausübung des Arztberufs und der damit einhergehende Verlust der aus der Berufsausübung als Arzt erzielten Einnahmen ist Folge eines jeden Approbationsentzugs und kann allein deshalb, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entzug der Approbation erfüllt sind, nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 62).
- OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
Widerruf der Approbation eines Internisten, Lebensgefährdung durch Verschreiben …
Rechtsgrundlage für den Widerruf der ärztlichen Approbation des Klägers ist § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung - BÄO - in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Gesetz vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 277) geänderten Fassung (…vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei dem Widerruf einer Approbation: BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 52).Der unbestimmte Rechtsbegriff der Unwürdigkeit (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 24) in § 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO erfordert eine Bewertung des Pflichtenverstoßes unter Berücksichtigung des durch die gesetzliche Regelung geschützten Vertrauens der Öffentlichkeit in den Berufsstand des Arztes.
- OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen …
Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufswürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Berufserlaubnis wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris. 52 (Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit);… v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f. (Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit)).Der Verlust einer Erlaubnis zur Berufsausübung und der damit einhergehende Verlust der aus der Berufsausübung erzielten Einnahmen ist Folge eines jeden staatlichen Entzugs der Berufserlaubnis und kann allein deshalb, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entzug der Berufserlaubnis erfüllt sind, nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (…vgl. Senatsbeschl. v. 10.6.2015 - 8 LA 114/14 -, juris Rn. 76 (Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit); v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 62).
- OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15
Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit aufgrund strafgerichtlicher …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es zwar durchaus möglich, dass ein Arzt die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wiedererlangt (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62;… v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).An einer solchen Wiedererlangung der Würdigkeit bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52) fehlt es hier aber.
Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52;… v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).
- VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19
Widerruf der Approbation als Arzt
Durchgreifende und insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des unbestimmten Rechtsbegriffes der Unwürdigkeit hat die Kammer nicht (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2013 - 7 A 4882/12 - mit Nds. OVG Lüneburg, 8. Senat, Beschluss vom 17. Februar 2015, 8 LA 26/14, juris; Urteil vom 8. Juli 2014 - 7 A 4646/13 -, Vnb.; Urteil vom 31. Januar 2017 - 7 A 2236/17 - juris). - VG Regensburg, 28.04.2016 - RN 5 K 15.1137 Vielmehr besteht auch im Falle einer Verständigung die aus dem verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip folgende Verpflichtung des Strafgerichts, von Amts wegen den wahren Sachverhalt zu erforschen (NdsOVG vom 17.2.2015, Az. 8 LA 26/14 unter Hinweis auf BVerfG vom 19.3.2013, NJW 2013, 1058, 1067 f.).
Hierzu hat es jedenfalls zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (NdsOVG vom 17.2.2015, Az. 8 LA 26/14 unter Hinweis auf BGH vom 9.1.2014, Az. 3 StR 304/13 , Rn. 20 m. w. N.).
- VG Regensburg, 28.04.2016 - 5 K 15.1137
Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit
Vielmehr besteht auch im Falle einer Verständigung die aus dem verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip folgende Verpflichtung des Strafgerichts, von Amts wegen den wahren Sachverhalt zu erforschen (NdsOVG vom 17.2.2015, Az. 8 LA 26/14 unter Hinweis auf BVerfG vom 19.3.2013, NJW 2013, 1058, 1067 f.).Hierzu hat es jedenfalls zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (NdsOVG vom 17.2.2015, Az. 8 LA 26/14 unter Hinweis auf BGH vom 9.1.2014, Az. 3 StR 304/13 , Rn. 20 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14
Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit aufgrund unerlaubter …
Der Verlust der Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs und der damit einhergehende Verlust der aus der Berufsausübung als Apotheker erzielten Einnahmen ist Folge eines jeden Approbationsentzugs und kann allein deshalb, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entzug der Approbation erfüllt sind, nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62). - VG Berlin, 16.11.2020 - 17 K 5.20
- VG Düsseldorf, 30.11.2018 - 7 K 2276/16
Widerruf der Approbation als Arzt
- VG Berlin, 15.09.2020 - 17 K 3.20
- VG München, 19.01.2016 - M 16 K 13.4929
Widerruf der Approbation eines Arztes bei Steuerhinterziehung