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   OVG Niedersachsen, 17.03.2008 - 13 OB 31/08   

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https://dejure.org/2008,19264
OVG Niedersachsen, 17.03.2008 - 13 OB 31/08 (https://dejure.org/2008,19264)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.03.2008 - 13 OB 31/08 (https://dejure.org/2008,19264)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. März 2008 - 13 OB 31/08 (https://dejure.org/2008,19264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsweg bei einer begehrten Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Ratsbeschlusses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 2 GVG; § 17a Abs. 4 S. 3 GVG; § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO
    Maßgeblichkeit des staatlichen Handelns im Außenverhältnis zum Bürger bei der Rechtswegzuordnung zum öffentlichen oder bürgerlichen Recht

  • Judicialis

    GVG § 17 Abs. 2; ; GVG § 17 Abs. 2 S. 1; ; GVG § 17a; ; GVG § 17a Abs. 4 S. 3; ; VwGO § 40 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; VwGO § 44

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit des staatlichen Handelns im Außenverhältnis zum Bürger bei der Rechtswegzuordnung zum öffentlichen oder bürgerlichen Recht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 850
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2008 - 13 OB 31/08
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10/07 -, zit. nach juris).

    Maßgeblich für die Zuordnung eines Rechtsverhältnisses zum öffentlichen Recht oder zum Privatrecht ist nämlich nicht das Ziel, sondern die Rechtsform staatlichen Handelns; ist diese privatrechtlich, so ist es grundsätzlich auch die betreffende Streitigkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.05.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2008 - 13 OB 31/08
    Zu beachten ist bei der Frage des zulässigen Rechtswegs, dass eine Verweisung des Rechtsstreits nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG nur dann geboten und zulässig ist, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, unzulässig ist (BVerwG, Beschl. v. 15.12.1992 - 5 B 144/91 -, NVwZ 1993, 358; Beschl. v. 19.11.1997 - 2 B 178/96 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96

    Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung als Beamter - Alleinige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2008 - 13 OB 31/08
    Zu beachten ist bei der Frage des zulässigen Rechtswegs, dass eine Verweisung des Rechtsstreits nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG nur dann geboten und zulässig ist, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, unzulässig ist (BVerwG, Beschl. v. 15.12.1992 - 5 B 144/91 -, NVwZ 1993, 358; Beschl. v. 19.11.1997 - 2 B 178/96 -, zit. nach juris).
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