Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 17.03.2008 - 13 OB 31/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rechtsweg bei einer begehrten Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Ratsbeschlusses
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 17 Abs. 2 GVG; § 17a Abs. 4 S. 3 GVG; § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO
Maßgeblichkeit des staatlichen Handelns im Außenverhältnis zum Bürger bei der Rechtswegzuordnung zum öffentlichen oder bürgerlichen Recht - Judicialis
GVG § 17 Abs. 2; ; GVG § 17 Abs. 2 S. 1; ; GVG § 17a; ; GVG § 17a Abs. 4 S. 3; ; VwGO § 40 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; VwGO § 44
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Maßgeblichkeit des staatlichen Handelns im Außenverhältnis zum Bürger bei der Rechtswegzuordnung zum öffentlichen oder bürgerlichen Recht
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 19.12.2007 - 1 A 202/04
- OVG Niedersachsen, 17.03.2008 - 13 OB 31/08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 850
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07
Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2008 - 13 OB 31/08
Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10/07 -, zit. nach juris).Maßgeblich für die Zuordnung eines Rechtsverhältnisses zum öffentlichen Recht oder zum Privatrecht ist nämlich nicht das Ziel, sondern die Rechtsform staatlichen Handelns; ist diese privatrechtlich, so ist es grundsätzlich auch die betreffende Streitigkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.05.2007, a.a.O.).
- BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91
Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2008 - 13 OB 31/08
Zu beachten ist bei der Frage des zulässigen Rechtswegs, dass eine Verweisung des Rechtsstreits nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG nur dann geboten und zulässig ist, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, unzulässig ist (BVerwG, Beschl. v. 15.12.1992 - 5 B 144/91 -, NVwZ 1993, 358; Beschl. v. 19.11.1997 - 2 B 178/96 -, zit. nach juris). - BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96
Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung als Beamter - Alleinige …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2008 - 13 OB 31/08
Zu beachten ist bei der Frage des zulässigen Rechtswegs, dass eine Verweisung des Rechtsstreits nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG nur dann geboten und zulässig ist, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, unzulässig ist (BVerwG, Beschl. v. 15.12.1992 - 5 B 144/91 -, NVwZ 1993, 358; Beschl. v. 19.11.1997 - 2 B 178/96 -, zit. nach juris).