Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 161/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausgleichszahlung für Stärkekartoffelerzeuger
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ausgleichszahlung für Stärkekartoffelerzeuger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse Dauer angelegte und mitgliedschaftlich organisierte Vereinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse Dauer angelegte und mitgliedschaftlich organisierte Vereinigung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rücknahme von Ausgleichszahlungen für Stärkekartoffelerzeuger bei nur mittelbarem Anbauvertrag
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 26.06.2007 - 12 A 3900/05
- OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 161/08
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 162/08
Ausgleichszahlung für Stärkekartoffelerzeuger
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Verfahren unter den Aktenzeichen 10 LB 161/08 und 10 LB 162/08 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.Daneben wurden den Anträgen auf Ausgleichszahlungen für Erzeuger von Stärkekartoffeln nach Art. 11 Abs. 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 97/95 die bestätigten Zahlungsverzeichnisse nach Art. 10 der Verordnung vorgelegt, die u.a. den Namen des Erzeugers, die Nummer des Anbauvertrags sowie Datum und Nummer der Abnahmescheine enthalten (vgl. Bl. 133 f. Beiakte B zu 10 LB 161/08).
So finden sich in den beigezogenen Verwaltungsvorgängen die Durchschriften der Gutschriften (Bl. 73 bis 82 Beiakte F zu 10 LB 161/08) und Kopien der Zahlungsverzeichnisse (Gutschriftenzusammenstellungen Bl. 133 f. Beiakte E zu 10 LB 161/08).
17, 4 %; insoweit wird auf die Feststellungen in dem Prüfbericht unter dem 13. September 1999 (Bl. 125 Beiakte B zu 10 LB 161/08) verwiesen.
- OVG Niedersachsen, 02.07.2012 - 10 LA 63/11
Adressat der Rücknahme einer Zuwendung für die Impfung des Tierbestandes
Das ist derjenige, dem gegenüber das Rechtsverhältnis begründet worden ist, sofern nicht zwischenzeitlich eine Rechtsnachfolge stattgefunden hat (BVerwG, Teilurteil vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 3 C 37.03 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 198 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteile vom 21. Februar 2012 - 10 LB 155/08 und 10 LB 157/08 -, vom 17. April 2012 - 10 LB 161/08 und 10 LB 162/08 - sowie vom 15. Mai 2012 10 LB 188/08 -, juris).