Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 162/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausgleichszahlung für Stärkekartoffelerzeuger
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ausgleichszahlung für Stärkekartoffelerzeuger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse Dauer angelegte und mitgliedschaftlich organisierte Vereinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse Dauer angelegte und mitgliedschaftlich organisierte Vereinigung
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 26.06.2007 - 12 A 3901/05
- OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 162/08
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 33/10
Ausgleichszahlung für Kartoffelerzeuger
Bei einer Verschmelzung zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung geht daher auch eine der übertragenden Gesellschaft erteilte Vollmacht auf die übernehmende Gesellschaft über, wenn nicht andere Anhaltspunkte aus dem der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis entnommen werden können (…Senatsurteile vom 17. Mai 2011 - 10 LB 163/08 -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen, und vom 17. April 2012, a.a.O.).Jedenfalls kann eine Erzeugervereinigung in diesem Sinne dann nicht angenommen werden, wenn die Vereinigung die an das Stärkeunternehmen gelieferten Kartoffeln zu einem nicht unerheblichen Teil unmittelbar oder mittelbar von Nichtmitgliedern der Vereinigung bezieht und damit als letztlich Händlerin auftritt (Senatsurteil vom 17. April 2012 - 10 LB 162/08 -, juris).
Umstände des Einzelfalls können dazu führen, dass auch in Fällen der fehlenden Kenntnis über den richtigen Adressaten des Rücknahmebescheids die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1997 - BVerwG 4 B 41.97 -, Buchholz § 48 VwVfG Nr. 85; Senatsurteil vom 17. April 2012 - 10 LB 162/08 -, juris).
Unabhängig davon, dass auch eine solche längere Verjährungsfrist gewahrt wäre, kommt nach derzeitiger Rechtslage eine längere nationale Verjährungsfrist nicht zur Anwendung (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 2012 und 17. April 2012, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10
Ausgleichszahlungen für Kartoffelerzeuger
Bei einer Verschmelzung zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung geht daher auch eine der übertragenden Gesellschaft erteilte Vollmacht auf die übernehmende Gesellschaft über, wenn nicht andere Anhaltspunkte aus dem der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis entnommen werden können (…Senatsurteile vom 17. Mai 2011 - 10 LB 163/08 -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen, und vom 17. April 2012, a.a.O.).Jedenfalls kann eine Erzeugervereinigung in diesem Sinne dann nicht angenommen werden, wenn die Vereinigung die an das Stärkeunternehmen gelieferten Kartoffeln zu einem nicht unerheblichen Teil unmittelbar oder mittelbar von Nichtmitgliedern der Vereinigung bezieht und damit letztlich als Händlerin auftritt (Senatsurteil vom 17. April 2012 - 10 LB 162/08 -, juris).
Umstände des Einzelfalls können dazu führen, dass auch in Fällen der fehlenden Kenntnis über den richtigen Adressaten des Rücknahmebescheids die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1997 - BVerwG 4 B 41.97 -, Buchholz § 48 VwVfG Nr. 85; Senatsurteil vom 17. April 2012 - 10 LB 162/08 -, juris).
Unabhängig davon, dass auch eine solche längere Verjährungsfrist gewahrt wäre, kommt nach derzeitiger Rechtslage eine längere nationale Verjährungsfrist nicht zur Anwendung (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 2012 und 17. April 2012, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 160/08
Ausgleichszahlung für Kartoffelerzeuger; Rechtsscheinsvollmacht und …
Bei einer Verschmelzung zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung geht daher auch eine der übertragenden Gesellschaft erteilte Vollmacht auf die übernehmende Gesellschaft über, wenn nicht andere Anhaltspunkte aus dem der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis entnommen werden können (…Senatsurteile vom 17. Mai 2011 - 10 LB 163/08 -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen, und vom 17. April 2012, a.a.O.).Jedenfalls kann eine Erzeugervereinigung in diesem Sinne dann nicht angenommen werden, wenn die Vereinigung die an das Stärkeunternehmen gelieferten Kartoffeln zu einem nicht unerheblichen Teil unmittelbar oder mittelbar von Nichtmitgliedern der Vereinigung bezieht und damit als letztlich Händlerin auftritt (Senatsurteil vom 17. April 2012 - 10 LB 162/08 -, juris).
Umstände des Einzelfalls können dazu führen, dass auch in Fällen der fehlenden Kenntnis über den richtigen Adressaten des Rücknahmebescheids die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1997 - BVerwG 4 B 41.97 -, Buchholz § 48 VwVfG Nr. 85; Senatsurteil vom 17. April 2012 - 10 LB 162/08 -, juris).
Unabhängig davon, dass auch eine solche längere Verjährungsfrist gewahrt wäre, kommt nach derzeitiger Rechtslage eine längere nationale Verjährungsfrist nicht zur Anwendung (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 2012 und 17. April 2012, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 15.05.2012 - 10 LB 188/08
Anwendbarkeit der Grundsätze der Rechtsscheinvollmacht; Ausgleichszahlung für …
Jedenfalls kann eine Erzeugervereinigung in diesem Sinne dann nicht angenommen werden, wenn die Vereinigung die an das Stärkeunternehmen gelieferten Kartoffeln zu einem nicht unerheblichen Teil unmittelbar oder mittelbar von Nichtmitgliedern der Vereinigung bezieht und damit letztlich als Händlerin auftritt (Senatsurteil vom 17. April 2012 - 10 LB 162/08 -, juris). - OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 161/08
Ausgleichszahlung für Stärkekartoffelerzeuger
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Verfahren unter den Aktenzeichen 10 LB 161/08 und 10 LB 162/08 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind. - OVG Niedersachsen, 02.07.2012 - 10 LA 63/11
Adressat der Rücknahme einer Zuwendung für die Impfung des Tierbestandes
Das ist derjenige, dem gegenüber das Rechtsverhältnis begründet worden ist, sofern nicht zwischenzeitlich eine Rechtsnachfolge stattgefunden hat (BVerwG, Teilurteil vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 3 C 37.03 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 198 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteile vom 21. Februar 2012 - 10 LB 155/08 und 10 LB 157/08 -, vom 17. April 2012 - 10 LB 161/08 und 10 LB 162/08 - sowie vom 15. Mai 2012 10 LB 188/08 -, juris).