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   OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10   

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OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10 (https://dejure.org/2013,7961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.04.2013 - 4 LC 58/10 (https://dejure.org/2013,7961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. April 2013 - 4 LC 58/10 (https://dejure.org/2013,7961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 2 Nds. FischG; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG
    Verfassungsrechtliche Beurteilung der Einschränkung der Übertragbarkeit selbstständiger Fischereirechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Beurteilung der Einschränkung der Übertragbarkeit selbstständiger Fischereirechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Regelung zur eingeschränkten Übertragbarkeit von selbständigen Fischereirechten ist verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Übertragung von selbständigen Fischereirechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Beurteilung der Einschränkung der Übertragbarkeit selbstständiger Fischereirechte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
    Nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt sind subjektive vermögenswerte Rechte, die dem Berechtigten von der objektiven Rechtsordnung ebenso ausschließlich wie Eigentum an einer Sache zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugeordnet sind (BVerfG, Beschl. v. 19.6.1985 - 1 BvL 57/79 -, BVerfGE 70, 91).

    Die vor dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Fischereigesetzes entstandenen selbständigen Fischereirechte nach dem Preußischen Fischereigesetz stellen damit vermögenswerte Rechte des Berechtigten dar, die vom Schutzbereich der Eigentumsgewährleistung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst sind (so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 19.6.1985, a. a. O.; ferner Metzger in Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht, Fischereirecht, 4. Aufl., S. 231 m.w.N).

    Eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG ist eine auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtete Maßnahme (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 19.6.1985, a.a.O.).

    Sie ist auf die Normierung objektivrechtlicher Vorschriften gerichtet, die den Inhalt des Eigentumsrechts vom Inkrafttreten des Gesetzes an für die Zukunft in allgemeiner Form bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 19.6.1985, a.a.O., v. 12.6.1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 1 und v. 14.7.1981 - 1 BvL 24/78 -, BVerfGE 58, 137).

    Er kann vielmehr im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten; er kann insbesondere, ohne seinen Gestaltungsspielraum zu überschreiten, bestimmen, dass die neuen Vorschriften mit ihrem Inkrafttreten für die bisherigen Rechte und Rechtsverhältnisse gelten, wenn dies durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. zu Vorstehendem BVerfG, Beschl. v. 19.6.1985, a.a.O; ferner BVerfG, Beschl. v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 -, jeweils m. w. N.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die sachliche Eigenart und die Bedeutung der Fischereirechte, ihre Ausgestaltung in dem seit 1916 geltenden preußischen Recht und der Wandel der fischereiwirtschaftlichen Verhältnisse dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum zur Neuregelung des Fischereiwesens eröffnet haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.6.1985, a. a. O. zur Neuregelung des Fischereiwesens durch das Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 1972 (GVBl. S. 226)).

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
    Eintragungen in das nach § 87 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I 2585) zu führende Wasserbuch sind kein nur behördeninterner Vorgang, sondern wegen der damit verbundenen Außenwirkungen Verwaltungsakte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1979 - IV C 94.69 -, BVerwGE 37, 103; ferner Reffken/Elsner, Kommentar zum Nds. Wassergesetz, Stand April 2012, § 120 Rn. 2 m. w. N.).

    Eine Eintragung in das Wasserbuch begründet jedoch eine tatsächliche Vermutung, die zu Beweiserleichterungen führt mit der Folge, dass sich die Wasserbehörde nicht auf die Unrichtigkeit der Eintragung berufen kann, ohne einen Gegenbeweis zu führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1979, a.a.O.; ferner BGH; Urt. v. 2.10.1978, a.a.O.).

  • BGH, 02.10.1978 - III ZR 151/76

    Unterlassungsanspruch gegen eine Entnahme von Wasser aus einem Gewässer - Umfang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
    Die Eintragungen haben zwar gemäß § 87 Abs. 4 WHG keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung und genießen - anders als Eintragungen in das Grundbuch (vgl. § 892 GBG) - keinen öffentlichen Glauben dahingehend, dass ihre Richtigkeit widerleglich vermutet wird (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.1978 - III ZR 151/76 -, MDR 1979, 210).

    Eine Eintragung in das Wasserbuch begründet jedoch eine tatsächliche Vermutung, die zu Beweiserleichterungen führt mit der Folge, dass sich die Wasserbehörde nicht auf die Unrichtigkeit der Eintragung berufen kann, ohne einen Gegenbeweis zu führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1979, a.a.O.; ferner BGH; Urt. v. 2.10.1978, a.a.O.).

  • BGH, 22.04.2004 - III ZR 204/03

    Zulässigkeit der Verpachtung eines Fischereirechts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
    Im Übrigen sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22.04.2004 - III ZR 204/03 -) die Einschränkung oder Aufhebung von beschränkten selbständigen Fischereirechten nur möglich gegen einen wirtschaftlichen Ausgleich.
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
    Soweit also ein Land ein sonst einwandfreies Gesetz erlassen hat, hängt die Zulässigkeit seiner Regelung nicht davon ab, dass andere Landesgesetzgeber eine gleichartige Regelung nicht getroffen haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.2005 - 1 BvR 396/98 -, BVerfGE 114, 371, Beschl. v. 10.3.1976 - 1 BvR 355/67 -, BVerfGE 42, 20).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
    Der Landesgesetzgeber ist innerhalb seines Kompetenzbereiches daher nicht gehindert, von der Gesetzgebung anderer Länder abweichende Regelungen zu treffen, auch wenn dadurch die Einwohner seines Landes im praktischen Ergebnis mehr belastet oder begünstigt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.11.1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 -, BVerfGE 93, 319).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98

    Landesmediengesetz Bayern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
    Soweit also ein Land ein sonst einwandfreies Gesetz erlassen hat, hängt die Zulässigkeit seiner Regelung nicht davon ab, dass andere Landesgesetzgeber eine gleichartige Regelung nicht getroffen haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.2005 - 1 BvR 396/98 -, BVerfGE 114, 371, Beschl. v. 10.3.1976 - 1 BvR 355/67 -, BVerfGE 42, 20).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 -, NJW 2012, 1711 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
    Sie ist auf die Normierung objektivrechtlicher Vorschriften gerichtet, die den Inhalt des Eigentumsrechts vom Inkrafttreten des Gesetzes an für die Zukunft in allgemeiner Form bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 19.6.1985, a.a.O., v. 12.6.1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 1 und v. 14.7.1981 - 1 BvL 24/78 -, BVerfGE 58, 137).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
    Sie ist auf die Normierung objektivrechtlicher Vorschriften gerichtet, die den Inhalt des Eigentumsrechts vom Inkrafttreten des Gesetzes an für die Zukunft in allgemeiner Form bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 19.6.1985, a.a.O., v. 12.6.1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 1 und v. 14.7.1981 - 1 BvL 24/78 -, BVerfGE 58, 137).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83

    Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Fischereigesetzes

  • BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter

  • BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 2153/08

    Regelungen zur Verkehrsflächenbereinigung im Beitrittsgebiet verfassungsgemäß -

  • OVG Sachsen, 12.02.2008 - 4 B 16/08

    Kein Anspruch aus Bürgerentscheid gegen Heizkraftwerk Leppersdorf

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 1.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Derartige Fischereirechte haben dinglichen Charakter (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17. April 2013 - 4 LC 58/10 - NdsVBl 2013, 284 Rn. 37 ff.; vgl. auch Tesmer/Messal, Das Niedersächsische Fischereigesetz, 2. Aufl. 2000, S. 17 ff.).
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