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   OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16   

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OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16 (https://dejure.org/2016,11040)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 (https://dejure.org/2016,11040)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 (https://dejure.org/2016,11040)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 316/14

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16
    Die Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG ist insbesondere nicht auf die in § 8 Abs. 2 EfbV genannten Kriterien beschränkt, da gewerbliche Sammler von nicht gefährlichen Abfällen nicht notwendigerweise Entsorgungsfachbetriebe sein müssen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 947).

    Unabhängig davon wäre ein Rückgriff etwa auf straßenrechtliche oder zivilrechtliche Vorschriften auch bei einer Anwendung des § 3 Abs. 2 AbfAEV möglich, da es sich bei den dort aufgeführten Konkretisierungen lediglich um Regelbeispiele handelt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015, a. a. O.).

    Diese beginnt regelmäßig und - abgesehen von sog. Straßensammlungen - notwendig mit dem Aufstellen von Containern (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015, a. a. O.; Beschluss vom 19.07.2013, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014, a. a. O.).

    Der Fall, dass der Träger einer Sammlung - aus welchen Gründen auch immer - ausschließlich im Zuständigkeitsbereich einer Behörde auffällig wird und sich im Übrigen stets an die einschlägigen Vorschriften hält, dürfte eher theoretischer Natur sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2015 - 20 A 1596/14 -, juris; Urteil vom 07.05.2015, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 607/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16
    Die Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG ist insbesondere nicht auf die in § 8 Abs. 2 EfbV genannten Kriterien beschränkt, da gewerbliche Sammler von nicht gefährlichen Abfällen nicht notwendigerweise Entsorgungsfachbetriebe sein müssen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 947).

    Diese beginnt regelmäßig und - abgesehen von sog. Straßensammlungen - notwendig mit dem Aufstellen von Containern (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015, a. a. O.; Beschluss vom 19.07.2013, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 30/14

    Unzuverlässigkeit eines Sammlers; Verhältnis von Durchsetzung der Anzeigepflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16
    Die Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG ist insbesondere nicht auf die in § 8 Abs. 2 EfbV genannten Kriterien beschränkt, da gewerbliche Sammler von nicht gefährlichen Abfällen nicht notwendigerweise Entsorgungsfachbetriebe sein müssen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 947).

    Diese beginnt regelmäßig und - abgesehen von sog. Straßensammlungen - notwendig mit dem Aufstellen von Containern (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015, a. a. O.; Beschluss vom 19.07.2013, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - 20 A 885/14

    Untersagung der Nutzung und Aufstellung von Sammelcontainern bei Annahme der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16
    Dies verkennt ihre rechtliche Verpflichtung grundlegend, sich vor Aufstellung der Sammelcontainer zu vergewissern, dass diese rechtmäßig erfolgt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.08.2015 - 20 A 885/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2015 - 7 ME 15/15

    Personengesellschaft; Sammlung; Sammlungsverbot; Strohmann; Träger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16
    Auf das Firmengeflecht der Antragstellerin und der R. hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 22. Mai 2015 (Az.: 7 ME 15/15) hingewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2015 - 20 A 1596/14

    Definition der Zuverlässigkeit als personenbezogenes Merkmal; Statthaftigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16
    Der Fall, dass der Träger einer Sammlung - aus welchen Gründen auch immer - ausschließlich im Zuständigkeitsbereich einer Behörde auffällig wird und sich im Übrigen stets an die einschlägigen Vorschriften hält, dürfte eher theoretischer Natur sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2015 - 20 A 1596/14 -, juris; Urteil vom 07.05.2015, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 7 ME 57/14

    Abfall; Bedenken; Untersagung; Versiegelung; Zuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen der Antragstellerin ist das Verwaltungsgericht danach zu Recht davon ausgegangen, dass durchgreifende Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG auch dann bestehen, wenn es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und/oder privates Recht durch Personen kommt, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, und bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls oder weiterhin zu solchen gewichtigen Verstöße kommen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 14.01.2015 - 7 ME 57/14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16
    Die Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung das Beschwerdegericht - hinsichtlich der gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechenden Gründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75) - nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigt es nicht, den angefochtenen Beschluss zu ändern.
  • VG Osnabrück, 13.03.2015 - 3 A 91/14
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16
    Zu nennen sind hier beispielsweise der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 10. Oktober 2014 (Az.: 1 B 160/14) betreffend eine Sammlungsuntersagung für das Gebiet der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, das (rechtskräftige) Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 13. März 2015 (Az.: 3 A 91/14) betreffend eine Sammlungsuntersagung für den Landkreis Grafschaft Bentheim und das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 17. Dezember 2013 (Az.: 2 A 966/13) betreffend eine Sammlungsuntersagung für den Landkreis Gifhorn.
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2018 - 7 LB 71/17

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; Zuverlässigkeit des Sammlers

    (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris).

    Unabhängig davon wäre ein Rückgriff etwa auf straßenrechtliche oder zivilrechtliche Vorschriften auch bei einer Anwendung des § 3 Abs. 2 AbfAEV möglich, da es sich bei den dort aufgeführten Konkretisierungen lediglich um Regelbeispiele handelt (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 06.12.2016 - 2 B 1935/16 -, juris).

    Diese beginnt regelmäßig und - abgesehen von sog. Straßensammlungen - notwendig mit dem Aufstellen von Containern (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.12.2016 - 4 LB 20/15 -, juris).

    Durchgreifende Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG bestehen danach auch dann, wenn es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und/oder privates Recht durch Personen kommt, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, und bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls oder weiterhin zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; Beschluss des Senats vom 14.01.2015 - 7 ME 57/14 -, juris).

    Der Fall, dass der Träger einer Sammlung - aus welchen Gründen auch immer - ausschließlich im Zuständigkeitsbereich einer Behörde auffällig wird und sich im Übrigen stets an die einschlägigen Vorschriften hält, dürfte eher theoretischer Natur sein (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2015 - 20 A 1596/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris).

    Die in ihrer Gesamtheit als systematisch und massiv einzustufenden Verstöße der Klägerin in der Vergangenheit rechtfertigen die Prognose, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten streitgegenständlichen Sammlung in der Zukunft ebenfalls zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris).

    Bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen ist der Behörde danach kein Ermessen eingeräumt (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17

    Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Ausnahme einer

    (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris).

    Unabhängig davon wäre ein Rückgriff etwa auf straßenrechtliche oder zivilrechtliche Vorschriften auch bei einer Anwendung des § 3 Abs. 2 AbfAEV möglich, da es sich bei den dort aufgeführten Konkretisierungen lediglich um Regelbeispiele handelt (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 06.12.2016 - 2 B 1935/16 -, juris).

    Diese beginnt regelmäßig und - abgesehen von sog. Straßensammlungen - notwendig mit dem Aufstellen von Containern (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.12.2016 - 4 LB 20/15 -, juris).

    Durchgreifende Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG bestehen danach auch dann, wenn es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und/oder privates Recht durch Personen kommt, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, und bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls oder weiterhin zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; Beschluss des Senats vom 14.01.2015 - 7 ME 57/14 -, juris).

    Der Fall, dass der Träger einer Sammlung - aus welchen Gründen auch immer - ausschließlich im Zuständigkeitsbereich einer Behörde auffällig wird und sich im Übrigen stets an die einschlägigen Vorschriften hält, dürfte eher theoretischer Natur sein (vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2015 - 20 A 1596/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2015 - 20 A 316/14 -, juris).".

  • VG Oldenburg, 16.08.2017 - 15 A 3952/16

    Abspaltung; Altkleidersammlung; Strohmannverhältnis; Untersagung;

    Nach ganz überwiegender Auffassung beurteilt sich die Frage der Zuverlässigkeit im Sinne dieser Vorschrift nach den zu § 35 GewO entwickelten Grundsätzen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. März 2014 - 10 S 1127/13 -, GewArch 2014, 245; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 316/14 - juris Rn. 45 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 LB 20/15 -, juris Rn. 34; Schwind, in: Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, Loseblattsammlung, Stand Dezember 2016, § 18 Rn. 63).

    Diese beginnt regelmäßig und - abgesehen von sog. Straßensammlungen - notwendig mit dem Aufstellen von Containern (Nds. OVG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 -, ZUR 2016, 431; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 316/14 -, juris; Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 947).

    Kommt es im Zusammenhang mit einer gewerblichen Abfallsammlung nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und privates Recht durch Personen, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, können durchgreifende Bedenken (auch) gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung i.S.v. § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG sprechen, wenn bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls zu solchen gewichtigen Verstößen, also zu unerlaubten Sondernutzungen, kommen wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. September 2013 - 10 S 1345/13 -, juris Rn. 33 ff. m.w.N.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 7 ME 1/14 -, juris Rn. 2, vom 14. Januar 2015 - 7 ME 57/14 -, juris Rn. 6 und vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 476/13 - juris Rn. 31, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 316/14 -, juris Rn. 73).

    Ergänzend wird in Bezug auf das Geschäftsgebaren der Firma ... auf die Entscheidungen vieler anderer Gerichte verwiesen (vgl. dazu nur OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 -, juris Rn. 99 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 20 A 1596/14 -, juris Rn. 9 f. m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 -, juris Rn. 11; VG Köln, Urteil vom 12. August 2016 - 13 K 4427/16 - juris Rn. 31 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Denn die Zuverlässigkeit ist ein personenbezogenes Merkmal, kein regionales (Nds. OVG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 -, juris).

  • VG Oldenburg, 09.08.2017 - 15 A 3950/16

    Untersagung einer Alttextiliensammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit;

    Nach ganz überwiegender Auffassung beurteilt sich die Frage der Zuverlässigkeit im Sinne dieser Vorschrift nach den zu § 35 GewO entwickelten Grundsätzen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. März 2014 - 10 S 1127/13 -, GewArch 2014, 245; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 316/14 - juris Rn. 45 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 LB 20/15 -, juris Rn. 34; Schwind, in: Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, Loseblattsammlung, Stand Dezember 2016, § 18 Rn. 63).

    Diese beginnt regelmäßig und - abgesehen von sog. Straßensammlungen - notwendig mit dem Aufstellen von Containern (Nds. OVG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 -, ZUR 2016, 431; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 316/14 -, juris; Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 607/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 947).

    Kommt es im Zusammenhang mit einer gewerblichen Abfallsammlung nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und privates Recht durch Personen, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, können durchgreifende Bedenken (auch) gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung i.S.v. § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG sprechen, wenn bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls zu solchen gewichtigen Verstößen, also zu unerlaubten Sondernutzungen, kommen wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. September 2013 - 10 S 1345/13 -, juris Rn. 33 ff. m.w.N.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 7 ME 1/14 -, juris Rn. 2, vom 14. Januar 2015 - 7 ME 57/14 -, juris Rn. 6 und vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 476/13 - juris Rn. 31, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 316/14 -, juris Rn. 73).

    Denn die Zuverlässigkeit ist ein personenbezogenes Merkmal, kein regionales (Nds. OVG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 -, juris).

  • VGH Hessen, 06.12.2016 - 2 B 1935/16
    Dass die gehäuft auftretende Aufstellung von Altkleidercontainern unter Verstoß gegen private Eigentumsrechte und gegen Straßenrecht geeignet ist, die Unzuverlässigkeit der verantwortlichen Personen zu begründen, ist in der Rechtsprechung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG in Bezug auf einzelne Sammlungen bereits anerkannt (OVG Münster, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 - Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 122/13 - Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 - BayVGH, Beschluss vom 8. April 2013 - 20 CS 13.377 -, OVG Saarland, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 2 B 348/14 - VG Bremen, Urteil vom 26. November 2015 - 5 K 934/14 -, sämtlich bei juris) und ist im Rahmen des § 53 Abs. 3 Satz 3 Alt. 1 KrWG nicht anders zu beurteilen (vgl. Kropp in: Recht der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, 2. Aufl. 2015, Bd. 2, § 3 AbfAEV Rz. 19; Ockenfels in: Kopp/Assenmacher, KrWG, Kommentar 2015, § 53 Rz. 30).
  • VGH Hessen, 04.01.2021 - 5 A 976/18
    Dass die gehäuft auftretende Aufstellung von Altkleidercontainern unter Verstoß gegen private Eigentumsrechte und gegen Straßenrecht geeignet ist, die Unzuverlässigkeit der verantwortlichen Personen zu begründen, ist in der Rechtsprechung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG in Bezug auf einzelne Sammlungen bereits anerkannt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 - Beschlüsse vom 19. Juli 2013 - 20 B 122/13 -, und vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 - BayVGH, Beschluss vom 8. April 2013 - 20 CS 13.377 -, OVG Saarland, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 2 B 348/14 - VG Bremen, Urteil vom 26. November 2015 - 5 K 934/14 -, sämtlich bei juris) und ist im Rahmen des § 53 Abs. 3 Satz 3 Alt. 1 KrWG nicht anders zu beurteilen (vgl. Kropp in: Recht der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, 2. Aufl. 2015, Bd. 2, § 3 AbfAEV Rz. 19; Ockenfels in: Kopp/Assenmacher, KrWG, Kommentar 2015, § 53 Rz. 30).

    Dass straßen- und privatrechtliche Verstöße des Anmelders bei der Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 53 Abs. 3 Satz 3 KrWG berücksichtigt werden können, ist wohl inzwischen Konsens unter den meisten Obergerichten (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 15. Februar 2018 - 7 LB 71/17 -, juris, und Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 316/14 -, juris, und Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 607/13 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 LB 20/14, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 1253 = juris; a.A.: BayVGH, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 12 BV 15.777 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 LC 85/15

    Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur Unzuverlässigkeitsprognose nach § 18 Abs. 5 Satz 2, Alt. 1 KrWG können, wenn es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und privates Recht kommt, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, durchgreifende Bedenken (auch) gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung sprechen, wenn bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 21.01.2014 - 7 ME 1/14 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 14.01.2015 - 7 ME 57/14 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris Rn. 4).

    Ebenso wenig hat der Kläger bisher eine gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 1 und 2 KrWG angezeigt, wobei nicht nur die Wartefrist zu beachten, sondern auch die Frage aufgeworfen wäre, ob sich angesichts seines Vorverhaltens auf der Grundlage der o.a. Rechtsprechung des Senats (Nds. OVG, Beschl. v. 21.01.2014, aaO; v. 14.01.2015, aaO; u. v. 17.05.2016, aaO) durchgreifende Bedenken gegen seine Zuverlässigkeit ergeben.

  • VGH Bayern, 02.07.2020 - 12 B 16.2412

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Es begegnet daher rechtsgrundsätzlichen Bedenken, wenn Teile der Oberverwaltungsgerichte Unzuverlässigkeit im Sinne von § 18 Abs. 5 Satz 2, 1. Alt. KrWG nicht nur bei Verstößen gegen im Rahmen des Anzeigeverfahrens zu prüfende, unmittelbar das Schutzgut des Abfallrechts, namentlich die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 u. 4 KrWG) der gesammelten Abfälle (vgl. BW VGH, B.v. 05.05.2014 - 10 S 30/14 - NVwZ 2014, 1253 [1254] - juris, Rn. 12) betreffende, sammlungsbezogene Normen annehmen wollen, sondern unter Rückgriff auf allgemeine, zu § 35 GewO entwickelte gewerberechtliche Grundsätze zugleich auch straßenrechtliche Vorschriften und zivilrechtliche Abwehrrechte aus Eigentum und Besitz in den Kanon der auf der Grundlage von § 18 Abs. 5 Satz 2, 1. Alt. KrWG eine Untersagung der Durchführung einer Sammlung rechtfertigenden Vorschriften und Regelungen mit einbeziehen wollen (so namentlich OVG Lüneburg, U.v. 15.2.2018 - 7 LB 71/17 - juris, Rn. 68; B.v. 17.5.2016 - 7 ME 43/16 - juris, Rn. 6; OVG NRW, U.v. 7.05.2015 - 20 A 316/14 - juris, Rn. 68; B.v. 19.07.2013 - 20 B 607/13 - juris, Rn. 12; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 22.12.2016 - 4 LB 20/14 - juris, Rn. 35 f.; HessVGH, B.v. 6.12.2016 - 2 B 1935/16 - juris, Rn. 9; BW VGH, B.v. 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 1253 [1255] - juris, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 03.06.2020 - 12 BV 15.777

    Zuständigkeit der Abfallrechtsbehörde - öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Es begegnet daher rechtsgrundsätzlichen Bedenken, wenn Teile der Oberverwaltungsgerichte Unzuverlässigkeit i.S.v. § 18 Abs. 5 Satz 2, 1. Alt. KrWG nicht nur bei Verstößen gegen im Rahmen des Anzeigeverfahrens zu prüfende, unmittelbar das Schutzgut des Abfallrechts, namentlich die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 u. 4 KrWG) der gesammelten Abfälle (vgl. BW VGH, B.v. 5.5.2014 - 10 S 30/14 - NVwZ 2014, 1253 [1254] - juris, Rn. 12) betreffende, sammlungsbezogene Normen annehmen wollen, sondern unter Rückgriff auf allgemeine, zu § 35 GewO entwickelte gewerberechtliche Grundsätze zugleich auch straßenrechtliche Vorschriften und zivilrechtliche Abwehrrechte aus Eigentum und Besitz in den Kanon der auf der Grundlage von § 18 Abs. 5 Satz 2, 1. Alt. KrWG eine Untersagung der Durchführung einer Sammlung rechtfertigenden Vorschriften und Regelungen mit einbeziehen wollen (so namentlich OVG Lüneburg, U.v. 15.2.2018 - 7 LB 71/17 - juris, Rn. 68; B.v. 17.5.2016 - 7 ME 43/16 - juris, Rn. 6; OVG NRW, U.v. 7.5.2015 - 20 A 316/14 - juris, Rn. 68; B.v. 19.7.2013 - 20 B 607/13 - juris, Rn. 12; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 22.12.2016 - 4 LB 20/14 - juris, Rn. 35 f.; HessVGH, B.v. 6.12.2016 - 2 B 1935/16 - juris, Rn. 9; BW VGH, B.v. 5.5.2014 - 10 S 30/14 - NVwZ 2014, 1253 [1255] - juris, Rn. 18).
  • VG München, 27.06.2016 - M 17 S 16.1243

    Eilrechtsschutz gegen Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Nach übereinstimmender Auffassung (OVG NW, U.v. 07.05.2015 - 20 A 316/14 - juris Rn. 45 ff.; NdsOVG, B.v. 17.05.2016 - 7 ME 43/16 - juris) beurteilt sich mangels eigenständiger Definition die Frage der Zuverlässigkeit im Sinne von § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG nach den zu § 35 Gewerbeordnung - GewO - entwickelten Grundsätzen (s. z. B. VGH BW, B.v. 04.03.2014 - 10 S 1127/13 - GewArch 2014, 245).
  • VG München, 11.05.2017 - M 17 K 16.1241

    Erfolgreiche Klage gegen Untersagung einer gewerblichen Alttextilsammlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - 20 A 917/16

    Beurteilung der Zuverlässigkeit nach § 18 Abs. 5 S. 2 Alt. 1

  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 12 B 17.1792

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

  • VG München, 10.11.2016 - M 17 K 16.3755

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien

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