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   OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22   

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https://dejure.org/2022,12084
OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22 (https://dejure.org/2022,12084)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2022 - 13 ME 113/22 (https://dejure.org/2022,12084)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 13 ME 113/22 (https://dejure.org/2022,12084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG; § 28 Abs 2 S 1 AufenthG; § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG; § 146 Abs 4 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO
    Absehen; atypische Fallgestaltung; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse; Beschwerde; Bleibeinteresse; Regelerteilungsvoraussetzung; vorläufiger Rechtsschutz

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05

    Anspruch eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers auf Erteilung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22
    Die Prüfung einer atypischen Fallkonstellation auf der Tatbestandsseite ist dabei zuerst und unabhängig von der nachfolgenden Prüfung eines Abweichungsermessens auf der Rechtsfolgenseite vorzunehmen (vgl. Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 27 AufenthG, Rn. 102 ff. m.w.N.; a.A. noch Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.4.2006 - 5 LC 110/05 -, juris Rn. 50).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22
    Eine Abwägung mit den privaten Bleibeinteressen erfolgt - sofern sie nicht durch § 10 Abs. 3 AufenthG ausgeschlossen ist - erst im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 AufenthG vorliegt, oder im Rahmen einer - wie hier in § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG - spezialgesetzlich vorgesehenen Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, juris Rn.15).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22
    Dies widerspräche dem vom Gesetzgeber mit den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes verfolgten Ziel, sog. "Kettenduldungen" , also einen auf absehbare Zeit nicht durch Abschiebung zu beendenden Aufenthalt im Bundesgebiet fortwährend nur durch einander wiederholende Aussetzungen der Abschiebung zu regeln, grundsätzlich zu vermeiden (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192, 199 - juris Rn. 19; Senatsbeschl. v. 11.1.2019 - 13 ME 220/18 -, juris Rn. 30; Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 7.2.2003, Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes, BT-Drs.
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2019 - 13 ME 220/18

    Ankündigungspflicht; auflösende Bedingung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22
    Dies widerspräche dem vom Gesetzgeber mit den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes verfolgten Ziel, sog. "Kettenduldungen" , also einen auf absehbare Zeit nicht durch Abschiebung zu beendenden Aufenthalt im Bundesgebiet fortwährend nur durch einander wiederholende Aussetzungen der Abschiebung zu regeln, grundsätzlich zu vermeiden (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192, 199 - juris Rn. 19; Senatsbeschl. v. 11.1.2019 - 13 ME 220/18 -, juris Rn. 30; Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 7.2.2003, Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes, BT-Drs.
  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22
    Auch die Möglichkeit eines Absehens von dieser Voraussetzung nach Ermessen ist nicht vorgesehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - BVerwG 1 C 12.10 -, juris Rn. 13; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 28 AufenthG, Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 18 A 157/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Anspruch eines Asylbewerbers bei

    Das Gericht vermöge sich daher nicht der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2022 - 13 ME 113/22 -, juris, anzuschließen.

    Ungeachtet dessen vermag der Senat aber auch der Annahme des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nicht beizutreten, vgl. Beschluss vom 17. Mai 2022 - 13 ME 113/22 -, juris, Rn. 5, im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG sei grundsätzlich vom Bestehen einer atypischen Fallkonstellation auszugehen, wenn schwerwiegenden Ausweisungsinteressen im Sinne des § 54 Abs. 2 AufenthG besonders schwerwiegende Bleibeinteressen im Sinne des § 55 Abs. 1 AufenthG gegenüberstünden.

    Nichts Tragfähiges folgt auch aus dem weiteren Argument des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 17. Mai 2022 - 13 ME 113/22 -, juris, Rn. 6, die generelle Annahme eines atypischen Ausnahmefalles sei im vorstehend skizzierten Rahmen (zwingend) geboten, um sogenannte Kettenduldungen zu vermeiden.

  • VG Düsseldorf, 23.11.2023 - 8 K 8657/22

    Ausweisungsinteresse; Visumsverfahren; Nachholung; Zumutbarkeit;

    Die Prüfung einer atypischen Fallkonstellation auf der Tatbestandsseite ist dabei zuerst und unabhängig von der nachfolgenden Prüfung eines Abweichungsermessens auf der Rechtsfolgenseite vorzunehmen, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 13 ME 113/22 -, unter: rechtsprechung.niedersachsen.de (Rn. 4), m.w.N. auf Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage (2020), § 27 AufenthG, Rn. 102 ff.

    Gleichwohl ist es im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht grundsätzlich geboten, vom Bestehen einer atypischen Fallkonstellation auszugehen, wenn lediglich schwerwiegenden Ausweisungsinteressen im Sinne des § 54 Abs. 2 AufenthG erkennbar vom Gesetzgeber als besonders schwerwiegend eingeordnete Bleibeinteressen im Sinne des § 55 Abs. 1 AufenthG gegenüberstehen, OVG NRW, Beschluss vom 13. April 2023 - 18 A 157/23 -, unter: justiz.nrw.de (Rn. 12), so aber OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 13 ME 113/22 -, unter: rechtsprechung.niedersachsen.de (Ls. 1).

  • VG Münster, 09.12.2022 - 8 K 2223/20

    Ausnahmefall; atypischer Fall; Regelerteilungsvoraussetzung;

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2022, Az.: 13 ME 113/22, juris Rn. 6.

    Die Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in der bereits erwähnten Entscheidung, wonach grundsätzlich vom Bestehen einer atypischen Fallkonstellation auszugehen sei, wenn einem schwerwiegenden Ausweisungsinteresse ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse gegenüber stehe, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2022, Az.: 13 ME 113/22, juris Rn. 5, führt im Übrigen gerade bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG dazu, dass ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse regelmäßig unbeachtlich sein dürfte, weil diesem stets ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG gegenüber stehen dürfte.

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