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   OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 4 PA 84/14   

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OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 4 PA 84/14 (https://dejure.org/2014,14259)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.06.2014 - 4 PA 84/14 (https://dejure.org/2014,14259)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 4 PA 84/14 (https://dejure.org/2014,14259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausnahmsweise zu beachtende aufenthaltsrechtliche Wirkung des Art. 64 Abs. 1 des Europa Mittelmeer Abkommens mit Tunesien unter Geltung des Zuwanderungsgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmsweise zu beachtende aufenthaltsrechtliche Wirkung des Art. 64 Abs. 1 des Europa Mittelmeer Abkommens mit Tunesien unter Geltung des Zuwanderungsgesetzes

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EMA Art. 64 Abs. 1, EMA/Tunesien Art. 64 Abs. 1, AuenthG § 7 Abs. 2 S. 2
    Europa-Mittelmeer-Abkommen, Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen, Tunesien, Aufenthaltsrecht, nachträgliche Befristung, Diskriminierungsverbot, EuGH, Gatoussi, Verkürzung der Geltungsdauer, Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Trennung, Ehebestandszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2
    Ausnahmsweise zu beachtende aufenthaltsrechtliche Wirkung des Art. 64 Abs. 1 des Europa Mittelmeer Abkommens mit Tunesien unter Geltung des Zuwanderungsgesetzes

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Verkürzung einer Aufenthaltserlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 4 PA 84/14
    Dementsprechend ist im Rahmen der Entscheidung über die Verkürzung der Frist nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nicht inzident zu prüfen, ob der von der Verkürzung der Geltungsdauer betroffene Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck hat (BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124).

    Dies setzt jedoch voraus, dass ein solches Begehren hilfsweise bei der hierüber entscheidungsbefugten Behörde geltend gemacht wird, wobei der entsprechende Antrag regelmäßig in dem Vorbringen im Rahmen der Anhörung zu der beabsichtigten Fristverkürzung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gesehen werden kann (BVerwG, Urt. v. 9.6.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08

    Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 4 PA 84/14
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in dieser Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes offene Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis in der Hauptsache zwar mit der Begründung angenommen, es spreche einiges dafür, dass dem Eingriff in ein bestehendes Aufenthaltsrecht das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Algerien vom 22. April 2002 (ABl. EU 2005 Nr. L 265, S. 2), der insoweit inhaltsgleich mit Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien ist, entgegenstehe, und die Frage, ob und ggf. welche Schutzwirkung das Diskriminierungsverbot hinsichtlich der nachträglichen Verkürzung eines bereits erlaubten Aufenthalts entfalte, auch durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 - nicht hinreichend geklärt sei, da es dort um den Problemkreis der Verlängerung bzw. Neuerteilung einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis gegangen sei.

    Es ist mit der Beschwerde indes nicht vorgebracht worden und für den beschließenden Senat auch nicht ersichtlich, aus welchen Gründen bezüglich der aufenthaltsrechtlichen Wirkung des hier maßgeblichen Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien zwischen den Konstellationen der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, für die das Bundesverwaltungsgericht eine aufenthaltsrechtliche Wirkung des Diskriminierungsverbots ausdrücklich abgelehnt hat (Urt. v. 8.12.2009 - 1 C 14.08 -, BVerwGE 135, 325), und der Konstellation der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zu unterscheiden sein soll.

  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 4 PA 84/14
    Dass ein solches Vorgehen den Betroffenen zwingt, sein Arbeitsverhältnis im Aufnahmemitgliedstaat vor dem mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbarten Termin zu beenden, ändert daran grundsätzlich nichts (EuGH, Urt. v. 14.12.2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi -, zitiert nach juris, Rn 35 bis 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Anordnung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 4 PA 84/14
    Der fehlenden hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung steht auch nicht der von dem Kläger in Bezug genommene Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Juni 2011 - 11 S 1305/11 - entgegen.
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510

    Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot des

    Die vom Kläger sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, ob einer nachträglichen Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis und einer damit einhergehenden Verkürzung der Arbeitserlaubnis das Diskriminierungsverbot aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien entgegenstehe, ist durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 23.8.2016 - 1 B 96/16 - U.v. 8.12.2009 - 1 C 14.08 - VGH BW, U.v. 25.5.2016 - 11 S 492/16 - HessVGH, B.v. 6.11.2014 - 6 A 691/14.Z - NdsOVG, B.v. 17.6.2014 - 4 PA 84/14 - BayVGH, B.v. 10.12.2010 - 19 CE 09.2874 - jeweils juris).

    Auch nach der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung steht das Diskriminierungsverbot aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien wegen der untrennbaren Verknüpfung der Berechtigung zur Erwerbstätigkeit nach § 27 Abs. 5 AufenthG mit dem Aufenthaltszweck einer nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nicht entgegen (vgl. VGH BW, U.v. 25.5.2016, a.a.O., juris Rn. 24, wohl unter Aufgabe der Zweifel in B.v. 16.6.2011 - 11 S 1305/11 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.12.2010 - 19 CE 09.2874 - Rn. 12; zur gleichsinnigen Auslegung des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2006 - 24 CS 06.514 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 21.3.2014 - 18 A 2326/11 - juris Rn. 12; B.v. 14.1.2010 - 18 B 471/09 - juris Rn. 9; B.v. 14.9.2007 - 18 E 881/07 - juris Rn. 9; HessVGH, B.v. 6.11.2014 - 6 A 691/14.Z - juris Rn. 22; NdsOVG, B.v. 17.6.2014 - 4 PA 84/14 - juris Rn. 6).

  • VG Würzburg, 19.01.2015 - W 7 K 14.430

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum

    Der Beklagte verweist im Übrigen auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2014 - 4 PA 84/14 - sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 5. März 2012 - W 7 K 11.751.

    Dass ein solches Vorgehen den Betroffenen zwingt, sein Arbeitsverhältnis im Aufnahmemitgliedstaat vor dem mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbarten Termin zu beenden, ändert daran grundsätzlich nichts (EuGH, U.v. 14.12.2006 - Gattoussi, C-97/05 - juris Rn 35 bis 37; NdsOVG, B.v. 17.6.2014 - 4 PA 84/14 - juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2015 - 4 ME 294/14

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer

    Dagegen hat die Ausländerbehörde, anders als es bei der Anwendung der Vorgängerregelung in § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1990 der Fall war, nicht mehr inzident zu prüfen, ob der Ausländer einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis oder auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen Gründen hat (vgl. zu alledem BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124; Senatsbeschl. v. 17.6.2014 - 4 PA 84/14 -).
  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 22 L 2241/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2016 - 1 B 96/16 -, juris, und Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 -, juris; VGH BW, Urteil vom 25. Mai 2016 - 11 S 492/16 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2014 - 6 A 691/14.Z -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 PA 84/14 - Bay. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 19 CE 09.2874 -, juris.
  • VG München, 01.03.2016 - M 9 S 15.5910

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs

    Eine ausnahmsweise zu beachtende aufenthaltsrechtliche Wirkung des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens dürfte deshalb generell nicht mehr in Betracht kommen (OVG Lüneburg, B.v. 17.06.2014 - 4 PA 84/14 - juris Rn. 7).
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