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   OVG Niedersachsen, 17.09.2002 - 11 LB 123/02   

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https://dejure.org/2002,18318
OVG Niedersachsen, 17.09.2002 - 11 LB 123/02 (https://dejure.org/2002,18318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.09.2002 - 11 LB 123/02 (https://dejure.org/2002,18318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. September 2002 - 11 LB 123/02 (https://dejure.org/2002,18318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einsichtnahmerecht in beim Staatsarchiv gelagertes Depositalgut

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs 1 S 1 VwVfG; § 16 Abs 3 DSG ND; § 3 Abs 7 S 2 ArchivG ND; § 5 Abs 1 S 1 ArchivG ND; § 6 Abs 1 S 1 ArchivG ND; § 6 Abs 2 S 1 ArchivG ND
    Akteneinsicht; Archiv; Archivbenutzungsanspruch; Benutzungsanspruch; berechtigtes Interesse; berechtigtes privates Interesse; Depositalvertrag; Einsichtgewährung; Einsichtnahme; Fideikommiss; Findbuch; Findmittel; Fremdakte; nichtwissenschaftlicher Zweck; persönlicher ...

  • wikisource.org

    Einsichtnahmerecht in beim Staatsarchiv gelagertes Depositalgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • twoday.net (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht in Depositum

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.06.1986 - 3 C 12.82

    Normschichten und Normkategorien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2002 - 11 LB 123/02
    Die vom EuGH in seiner Rechtsprechung entwickelten Tatbestände, in denen dies wegen der nicht rechtzeitigen oder nicht hinreichenden Umsetzung in nationales Recht ausnahmsweise dennoch der Fall ist (vgl. hierzu etwa Oppermann, Europarecht, 2. Aufl. 1999, Rdnr. 556 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 5.6.1986 - 3 C 12.82 -, BVerwGE 74, 241 ff.), sind hier nicht gegeben.
  • VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12

    Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten

    76 Daraus ergibt sich zunächst, dass die Absicht zum Anbieten der Daten gegenüber dem Landesarchiv keine Zwecksetzung ist, die die Kenntnis der Daten für die speichernde Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 2 LDSG "erforderlich" machen kann (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 17.09.2002 - 11 LB 123/02 - NdsVBl. 2003, 105 = juris Rn. 77: Archivierung ist Zweckentfremdung, die einer spezifisch archivgesetzlichen Regelung bedarf; VG Darmstadt, Urteil vom 15.10.2003 - 5 E 1395/97 - NJW 2004, 1471 = juris Rn. 33).
  • KG, 19.11.2012 - 8 U 144/09

    Wohnsitzanspruch eines Mitglieds einer Adelsfamilie: Herausgabeanspruch bei

    aufzuheben" seien, sowie Art. 155 Abs. 2 S. 2 WRV "Die Fideikommisse sind aufzulösen", was einen Gesetzesauftrag an die Reichsländer beinhaltete (vgl. OVG Nds., Urt. v. 17.9.2002, 11 LB 123/02, bei Juris Tz 72; Koehler/Heinemann, a.a.O., S. 76/77), erging in Preußen zunächst das Gesetz vom 23.6.1920 über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen (Preuß. GS S. 367) und die Verordnung vom 19.11.1920 über die Zwangsauflösung der Familiengüter und Hausvermögen (Zwangsauflösungsverordnung), Preuß.
  • VG Berlin, 26.05.2020 - 2 K 218.17

    Informationzugang zu amtlichen Unterlagen aus der Zeit einer früheren

    Zwar dürften Findmittel wie Findbücher oder Suchdateien, die nicht zum eigentlichen Archivgut im Sinne des § 1 Nr. 2 BArchG gehören, archivrechtlich gesehen gleichwohl vom Archivbenutzungsanspruch als dessen notwendige Voraussetzung und zu dessen Effektivierung grundsätzlich mitumfasst sein (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. September 2002 - 11 LB 123/02 - juris Rn. 64 zum Niedersächsischen Archivgesetz).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 6 A 7.20

    Archivrechtlicher Nutzungsanspruch aus § 11 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1

    Eine Bestimmung wie § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Archivgesetzes vom 25. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 129), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66), die zu dem Schriftgut, das zu Archivgut werden und Gegenstand eines archivrechtlichen Nutzungsanspruchs sein kann, auch "Dateien einschließlich der Ordnungen und Verfahren, um das Schriftgut auswerten zu können" zählt (dazu: OVG Lüneburg, Urteil vom 17. September 2002 - 11 LB 123/02 - juris Rn. 64), hat in das Bundesarchivgesetz auch im Zuge der Gesetzesänderungen der Jahre 2017 und 2021 keinen Eingang gefunden.
  • VG Berlin, 20.12.2018 - 2 K 178.17

    Anspruch auf Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates und zu

    Zwar dürften Findmittel wie Findbücher oder Suchdateien, die nicht zum eigentlichen Archivgut im Sinne des § 1 Nr. 2 BArchG gehören, archivrechtlich gesehen gleichwohl vom Archivbenutzungsanspruch als dessen notwendige Voraussetzung und zu dessen Effektivierung grundsätzlich mitumfasst sein (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17. September 2002 - 11 LB 123/02 - juris Rn. 64 zum niedersächsischen Archivgesetz).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 15 A 25/17

    Anspruch einer Auslandskorrespondentin aus Argentinien auf Akteneinsicht in

    Auch wenn Findmittel wie Findbücher oder Suchdateien, die zwar nicht zum eigentlichen Archivgut gehören - wie es § 1 Nr. 2 BArchG n. F. definiert -, archivrechtlich gesehen aber gleichwohl vom Archivbenutzungsanspruch als dessen notwendige Voraussetzung und zu dessen Effektivierung grundsätzlich mitumfasst sein mögen, vgl. insofern Nds. OVG, Urteil vom 17. September 2002 - 11 LB 123/02 -, juris Rn. 64 (zum niedersächsischen Archivgesetz), greift dieser Gedanke für die zu Aktenrecherchezwecken verwendete in Rede stehende interne Arbeitsdatei des BfV nicht.
  • VG Köln, 15.12.2016 - 13 K 6691/14
    Jedoch muss der Archivbenutzungsanspruch, obwohl Findmittel nicht zum eigentlichen Archivgut gehören, diese als notwendige Voraussetzung und Effektuierung mit umfassen, vgl. Manegold, Archivrecht, Seite 256; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 17. September 2002 - 11 LB 123/02 -, juris, Rdn. 64 (für einen Anspruch gegen das Staatsarchiv Bückeburg).
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