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   OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19   

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https://dejure.org/2019,30543
OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19 (https://dejure.org/2019,30543)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.09.2019 - 12 ME 100/19 (https://dejure.org/2019,30543)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. September 2019 - 12 ME 100/19 (https://dejure.org/2019,30543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gelegentlicher Cannabiskonsum: Fahrerlaubnis futsch?

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2017 - 12 ME 49/17

    Ansehen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen durch Einnahme gelegentlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19
    15 Nach der vormaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.2014 - BVerwG 3 C 3.13 -, NJW 2015, 2439 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 32 und 36), der unter anderem auch der beschließende Senat folgte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.2017 - 12 ME 49/17 -, VerkMitt 2017, Nr. 41, hier zitiert nach juris, Rn. 7, m. w. N.), war derjenige, der gelegentlich Cannabis einnimmt und mindestens einmal ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt hat, in der Regel ohne weiteres, insbesondere ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung auf sein Trennungsvermögen, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16

    Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum, naturschutzfachlicher; Erfassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19
    Er muss in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, ZNER 70 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 56, und Beschl. v. 10.2. 2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19
    Er muss in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, ZNER 70 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 56, und Beschl. v. 10.2. 2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19
    15 Nach der vormaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.2014 - BVerwG 3 C 3.13 -, NJW 2015, 2439 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 32 und 36), der unter anderem auch der beschließende Senat folgte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.2017 - 12 ME 49/17 -, VerkMitt 2017, Nr. 41, hier zitiert nach juris, Rn. 7, m. w. N.), war derjenige, der gelegentlich Cannabis einnimmt und mindestens einmal ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt hat, in der Regel ohne weiteres, insbesondere ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung auf sein Trennungsvermögen, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19
    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der Anfechtungsklage gegen eine Entziehungsverfügung ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, maßgeblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 2.10 -, BVerwGE 137, 10 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 11), hier also derjenige des Ergehens des Bescheides vom 14. März 2019.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Weigerung der Einholung eines Gutachtens über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19
    Die Vorschrift des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV beinhaltet daher der Sache nach eine § 427 und § 446 ZPO vergleichbare Beweisregel (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris, Rn. 16, m. w. N.), gemäß der bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, eine Tatsache als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982 - BVerwG 7 C 70.79 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63, hier zitiert nach juris, Rn. 26).
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19
    Im Hinblick auf die an die Entstehungsgeschichte des § 14 Abs. 1 FeV anknüpfende Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 11.4.2019 - BVerwG 3 C 9.18 -, juris, Rn. 27), aber auch aus Gründen der Rechtseinheit hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht weiter fest.
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2016 - 12 ME 186/16
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 12 ME 100/19
    Die Vorschrift des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV beinhaltet daher der Sache nach eine § 427 und § 446 ZPO vergleichbare Beweisregel (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris, Rn. 16, m. w. N.), gemäß der bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, eine Tatsache als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982 - BVerwG 7 C 70.79 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63, hier zitiert nach juris, Rn. 26).
  • VG Oldenburg, 26.02.2020 - 7 B 392/20

    Anordnung MPU; Cannabis; gelegentlicher Konsum; Gutachtenfrage; Trennungsvermögen

    Dies ergibt sich wahrscheinlich schon daraus, dass sich bei der hier gegebenen Konstellation zum damaligen Zeitpunkt, zu welchem nämlich der gelegentliche Konsum des Antragstellers bereits feststand (so schon: Beschluss des Gerichts vom 29. Mai 2019 im vorangegangenen Eilverfahren 7 B 1291/19), eine weitere Nachfrage nach seinem Cannabiskonsum von vornherein verboten hätte und - insbesondere angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13/17 u.a. -, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 17. September 2019 - 12 ME 100/19 -, juris) aus dem vergangenen Jahr zum Trennungsgebot /-vermögen - danach nach Meinung des beschließenden Gerichts allein nur noch zu fragen gewesen wäre, ob zu erwarten stünde, dass er auch in Zukunft erneut ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss des Aktivwirkstoffes THC von Cannabis im Straßenverkehr führen werde (Frage nur nach dem Trennungsvermögen), nachdem er zuvor/früher nur einmal (insoweit unzureichend erst ein einziges Mal) dabei angetroffen worden war.
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2024 - 12 ME 130/23

    Beweislast; gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrerlaubnis; Mitwirkungslast;

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der jüngeren Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschl. v. 17.9.2019 - 12 ME 100/19 -, ZfSchR 2019, 657 ff., hier zitiert nach juris, m. w. N.), die insoweit der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht, für die hier vorliegenden Fallgestaltung Folgendes gilt: Die Einordnung einer unsubstantiierten Geltendmachung von Probierkonsum als Schutzbehauptung führt nicht (mehr) ohne Weiteres zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums und (einmaligen) Verstoßes gegen das Trennungsgebot, sondern sie zieht nur - wie hier geschehen - die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf der Grundlage des § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV nach sich.
  • VG Oldenburg, 10.12.2019 - 7 B 3340/19

    Ad-hoc-Gutachten; Blutwerte; Cannabis; Eigene Angaben; Gelegentlicher Konsum;

    Denn mit dem Urteil des BVerwG vom 11. April 2019 - 3 C 13/17 -, juris, sowie dem Beschluss des Nds. OVG Lüneburg vom 17. September 2019 - 12 ME 100/19 -, juris, hat sich dies voraussichtlich geändert.
  • VG Münster, 25.04.2023 - 10 L 347/23
    vgl. OVG Niedersachen, Beschluss vom 17. September 2019 - 12 ME 100/19 -, Blutalkohol 56/2019, S. 416.
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