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   OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18   

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https://dejure.org/2018,34324
OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18 (https://dejure.org/2018,34324)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.10.2018 - 9 ME 106/18 (https://dejure.org/2018,34324)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 9 ME 106/18 (https://dejure.org/2018,34324)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 AnfG; § ... 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977; § 171 Abs. 10 S. 1 AO 1977; § 191 Abs. 3 S. 1 - 4 AO 1977; § 220 Abs. 2 S. 2 AO 1977; § 5 AO 1977; § 69 S. 1 AO 1977; § 14 S. 2 GewStG; § 133 Abs. 1 InsO; § 14 Abs. 1 S. 1 InsO
    Gerichtliche Überprüfung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Ermessensgerechtigkeit eines vom Gewerbesteuergläubiger gestellten Insolvenzantrags; Festsetzungsverjährung bei Haftungsbescheiden

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Ermessensgerechtigkeit eines vom Gewerbesteuergläubiger gestellten Insolvenzantrags; Festsetzungsverjährung bei Haftungsbescheiden

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur gerichtlichen Überprüfung der Ermessensgerechtigkeit i. S. d. § 5 AO eines durch Steuergläubiger gestellten Insolvenzantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid; Überprüfung eines vom Gewerbesteuergläubiger gestellten Insolvenzantrags; Ablauf der Festsetzungsverjährung und Ablaufhemmung

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Überprüfung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Ermessensgerechtigkeit eines vom Gewerbesteuergläubiger gestellten Insolvenzantrags; Festsetzungsverjährung bei Haftungsbescheiden

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur gerichtlichen Überprüfung der Ermessensgerechtigkeit i. S. d. § 5 AO eines durch Steuergläubiger gestellten Insolvenzantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 982
  • NZI 2019, 35
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 04.09.2002 - I B 145/01

    Pflichtverletzung - Nichtabgabe - Steuererklärung - Fälligkeit - Zeitpunkt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18
    Abzustellen ist auf die Verwirklichung der jeweiligen Haftungsnorm - im Streitfall § 69 AO, auf den die Haftungsbescheide gestützt worden sind - sowie auf die Entstehung der Steuerschuld (vgl. BFH, Urteil vom 11.3.2004 - VII R 19/02 - juris Rn. 8; Beschluss vom 4.9.2002 - I B 145/01 - juris Rn. 11).

    Die Gewerbesteuererklärung ist einzureichen, und zwar war sie in den hier maßgeblichen Jahren gemäß § 14 a Satz 1 GewStG i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 3 GewStDV sowie § 149 Abs. 2 Satz 1 AO in der insoweit hier maßgeblichen vom 1. September 2002 bis zum 4. November 2011 geltenden Fassung und in Verbindung mit den jeweiligen Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder (so beispielhaft für 2012 Erlasse vom 2.1.2013, BStBl. I 2013, 66) bis spätestens fünf Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben, das dem Erhebungszeitraum entspricht oder in dem dieser endet (BFH, Beschluss vom 4.9.2002, a. a. O., Rn. 13).

    Anknüpfungspunkte für die zur Last gelegte Pflichtverletzung sind vielmehr die Nichtabgabe der Steuererklärungen zu den gesetzlichen Zeitpunkten sowie die Nichtzahlung der Steuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten (BFH, Beschluss vom 4.9.2002, a. a. O., Rn. 14).

    Sinn der Regelung des § 191 Abs. 3 Satz 4 AO ist es also, der Finanzbehörde die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners unbeschadet der grundsätzlichen Trennung der Steuerfestsetzungs- und der Haftungsverjährung in jedem Fall nach Maßgabe der tatsächlich festgesetzten Steuer zu ermöglichen und insoweit keine "Haftungslücken" zu belassen (vgl. BFH, Beschluss vom 4.9.2002, a. a. O., Rn. 20).

    Deshalb hätte die 2-Jahresfrist für die Haftungsbescheide erst ab Bekanntgabe dieses Gewerbesteuerbescheids zu laufen begonnen (siehe auch BFH, Beschluss vom 4.9.2002, a. a. O., Rn. 19).

  • VG Ansbach, 22.10.2015 - AN 11 E 15.01794

    Unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18
    Dieser Zweck ist nicht rechtsmissbräuchlich (so auch VG Ansbach, Beschluss vom 22.10.2015 - AN 11 E 15.01794 - juris Rn. 36).

    Denn die Stellung des Insolvenzantrags bildet eine in das pflichtgemäße Ermessen der (Finanz-)Behörde gestellte Vollstreckungsmaßnahme; für die Überprüfung dieser Ermessensentscheidung ist nicht das Insolvenzgericht zuständig, sondern das Finanz- bzw. Verwaltungsgericht (hierzu BFH, Beschluss vom 25.2.2011 - VII B 226/10 - DZWIR 201, 322 = juris Rn. 9; FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.1.2013 - 3 V 1340/12 - juris Rn. 91 m. W. N.; VG Ansbach, Beschluss vom 22.10.2015, a. a. O., juris Rn. 32, 37 ff.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.01.2013 - 3 V 1340/12

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweilige Anordnung beim

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18
    Denn die Stellung des Insolvenzantrags bildet eine in das pflichtgemäße Ermessen der (Finanz-)Behörde gestellte Vollstreckungsmaßnahme; für die Überprüfung dieser Ermessensentscheidung ist nicht das Insolvenzgericht zuständig, sondern das Finanz- bzw. Verwaltungsgericht (hierzu BFH, Beschluss vom 25.2.2011 - VII B 226/10 - DZWIR 201, 322 = juris Rn. 9; FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.1.2013 - 3 V 1340/12 - juris Rn. 91 m. W. N.; VG Ansbach, Beschluss vom 22.10.2015, a. a. O., juris Rn. 32, 37 ff.).

    Bestehen allerdings ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides, so wäre es ermessensfehlerhaft, den Insolvenzantrag auf den angefochtenen Bescheid zu stützen (hierzu ebenfalls FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.1.2013, a. a. O., Rn. 98 ff., 111 f.).

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 19/02

    Vertreterhaftung für Umsatzsteuerschuld

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18
    Abzustellen ist auf die Verwirklichung der jeweiligen Haftungsnorm - im Streitfall § 69 AO, auf den die Haftungsbescheide gestützt worden sind - sowie auf die Entstehung der Steuerschuld (vgl. BFH, Urteil vom 11.3.2004 - VII R 19/02 - juris Rn. 8; Beschluss vom 4.9.2002 - I B 145/01 - juris Rn. 11).

    Das in § 69 AO angelegte Tatbestandsmerkmal der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung kann demnach auf unterschiedliche Art und Weise erfüllt werden (vgl. auch BFH, Urteil vom 11.3.2004, a. a. O., Rn. 8).

  • BFH, 16.03.1995 - VII S 39/92

    Rechtsnatur des Leistungsgebots - Differenzierung zwischen Zahlungsaufforderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18
    Es trifft zwar zu, dass Steuer- und Haftungsbescheid nicht in dem Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid zueinanderstehen (vgl. BFH, Urteil vom 5.10.2004 - VII R 7/04 - juris Rn. 14, 16; s. a. den von den Antragstellern zitierten Beschluss des BFH vom 16.3.1995 - VII S 39/92 - juris Rn. 17 allerdings zum Verhältnis Steuerbescheid bzw. Haftungsbescheid zum Leistungsgebot).
  • BFH, 05.10.2004 - VII R 7/04

    Steuerbescheid und Haftungsbescheid stehen nicht in dem Verhältnis von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18
    Es trifft zwar zu, dass Steuer- und Haftungsbescheid nicht in dem Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid zueinanderstehen (vgl. BFH, Urteil vom 5.10.2004 - VII R 7/04 - juris Rn. 14, 16; s. a. den von den Antragstellern zitierten Beschluss des BFH vom 16.3.1995 - VII S 39/92 - juris Rn. 17 allerdings zum Verhältnis Steuerbescheid bzw. Haftungsbescheid zum Leistungsgebot).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 61/14

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners und Wirkungen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18
    In diesem Zusammenhang sei in Bezug auf die Freigabe der Zahlung an das Finanzamt durch die Staatsanwaltschaft die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur "uneigennützigen Treuhand" einschlägig (BGH, Urteile vom 17.12.2015 - IX ZR 61/14 -, vom 10.9.2015 - IX ZR 125/13 - und vom 26.4.2012 - IX ZR 74/11 -, alle juris).
  • BFH, 15.01.2015 - I R 33/13

    Hemmung des Anlaufs der Festsetzungsfrist gegenüber einem Haftungsschuldner

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18
    Nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO, der hier gemäß § 191 Abs. 3 Satz 1 AO entsprechend anwendbar sein dürfte (vgl. BFH, Urteil vom 15.1.2015 - I R 33/13 - juris Rn. 21 ff.), beginnt die Festsetzungsfrist, wenn eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen oder eine Anzeige zu erstatten ist, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuererklärung, die Steueranmeldung oder die Anzeige eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist.
  • BGH, 13.02.2014 - IX ZR 125/13

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18
    In diesem Zusammenhang sei in Bezug auf die Freigabe der Zahlung an das Finanzamt durch die Staatsanwaltschaft die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur "uneigennützigen Treuhand" einschlägig (BGH, Urteile vom 17.12.2015 - IX ZR 61/14 -, vom 10.9.2015 - IX ZR 125/13 - und vom 26.4.2012 - IX ZR 74/11 -, alle juris).
  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 74/11

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung bei vereinbarungsgemäßer Weiterleitung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18
    In diesem Zusammenhang sei in Bezug auf die Freigabe der Zahlung an das Finanzamt durch die Staatsanwaltschaft die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur "uneigennützigen Treuhand" einschlägig (BGH, Urteile vom 17.12.2015 - IX ZR 61/14 -, vom 10.9.2015 - IX ZR 125/13 - und vom 26.4.2012 - IX ZR 74/11 -, alle juris).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

  • BFH, 25.02.2011 - VII B 226/10

    Zur einstweiligen Anordnung auf Rücknahme eines Insolvenzantrags

  • BFH, 28.02.2011 - VII B 224/10

    Zulässigkeit eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei nicht

  • BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06

    Beschwerdebefugnis einer BGB -Gesellschaft gegen die Eröffnung des

  • VG Münster, 02.03.2020 - 7 L 49/20
    Insbesondere regelt § 191 Abs. 3 Satz 4 iVm § 171 Abs. 10 AO den frühest möglichen Zeitpunkt des Verjährungseintrittes (BFH, Beschluss vom 22. Juni 2011, Az.: VII S 1/11, Rn 26, zitiert nach juris; auch nicht anders: OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Oktober 2018, Az.: 9 ME 106/18, Rn 51f., zitiert nach juris).
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