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   OVG Niedersachsen, 17.11.1998 - 11 L 2262/98   

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OVG Niedersachsen, 17.11.1998 - 11 L 2262/98 (https://dejure.org/1998,14631)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.11.1998 - 11 L 2262/98 (https://dejure.org/1998,14631)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. November 1998 - 11 L 2262/98 (https://dejure.org/1998,14631)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Göttingen - 1 A 1342/94
  • OVG Niedersachsen, 17.11.1998 - 11 L 2262/98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1998 - 11 L 4655/97

    Ob ein Antrag nach § 51 AuslG als Folgeantrag zu werten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.1998 - 11 L 2262/98
    Ob das Begehren als Erstantrag oder als Folgeantrag anzusehen ist, richtet sich nach § 43 a AsylVfG a.F. analog (hier: § 43 a Nr. 2 AsylVfG; zu § 43 a Nr. 1 AsylVfG vgl. Urt. d. Sen. v. 15.09.98 - 11 L 4655/97-).

    Dieses spricht aber dafür, für gleichwohl noch - wie im vorliegenden Fall - anstehende Übergangskonstellationen an der ursprünglichen gesetzgeberischen Wertung (auch) des § 43 a Nr. 2 AsylVfG 1990 festzuhalten (im Hinblick auf § 43 a Nr. 1 AsylVfG 1990 hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. September 1998 - 11 L 4655/97 - eine entsprechende Auffassung vertreten) und diese auch im Rahmen des § 71 AsylVfG mit zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.1998 - 11 L 2262/98
    Mit der Neubestimmung des Asylantragsbegriffs ist zugleich der Streitgegenstand in einem vom Bundesamt - wie hier - vor dem 31. Dezember 1990 entschiedenen Verfahren von Gesetzes wegen auf die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG erweitert worden, sofern das Asylverfahren am 1. Januar 1991 noch anhängig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.2.1992 - 9 C 59.91 -, NVwZ 1992, 892 = DVBl. 1992, 843).

    Allerdings könne die fehlende Überprüfung des Abschiebungsschutzbegehrens nach § 51 AuslG, insbesondere das Unterlassen, ein Rechtsmittel einzulegen, angesichts der unklaren Rechtslage und der bis zum Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.2.1992 (9 C 59.91 - , NVwZ 1992, 892 = DVBl. 1992, 843) divergierenden Rechtsprechung zur Frage, ob § 51 Abs. 1 AuslG nun zum Streitgegenstand gehöre oder nicht, unter keinen Umständen als grobes Verschulden im Sinne des § 51 Abs. 2 VwVfG zu Lasten des Ausländers gehen, so dass der Folgeantragsteller im weiteren Verfahren immer noch mit seinem gesamten früheren Vortrag gehört werden müsse (GK-AsylVfG, § 71 Rdnr. 48 ff.).

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.1998 - 11 L 2262/98
    Der - irrtümlich - unbeschieden gebliebene Teil des Streitgegenstandes (Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG) ist mit Erlass des (unanfechtbaren) Einstellungsbeschlusses vom 29. April 1991 entfallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.1994 - 9 C 529.93 -, NVwZ 1994, 1117, wonach mit der Rechtskraft des Urteils, das rechtsirrtümlich nur über einen Teil des Streitgegenstandes entschieden hat, die Rechtshängigkeit des unbeschieden gebliebenen Teiles des Streitgegenstandes entfällt; diese Rechtsprechung ist nach Auffassung des Senats entsprechend auf Fälle zu übertragen, in denen durch (Einstellungs-)Beschluss entschieden worden ist).

    Diese Auffassung berücksichtigt jedoch nicht in zureichendem Maße, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.3.1994 (9 C 529.93 -9 C 529.93 -, NVwZ 1994, 1117) die Rechtshängigkeit des unbeschieden gebliebenen Teiles des Streitgegenstandes (hier: Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG) entfällt, wenn rechtsirrtümlich nur über einen Teil des Streitgegenstandes (nämlich über die Asylberechtigung nach dem Grundgesetz) durch Voll-Endurteil (bzw. entsprechenden Beschluss) entschieden worden ist.

  • OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 11 L 513/89

    Türkischer Staatsangehöriger; Yezidischer Glaube; Rückkehr; Heimatland;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.1998 - 11 L 2262/98
    Eine solche Änderung sei insbesondere nicht in der Änderung der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 28.1. 1993 - 11 L 513/89 -) zu sehen, wonach Yeziden zumindest seit 1988/1989 landesweit einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung unterlägen.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 11 L 2260/98

    Yezide und Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG;; Abschiebungsschutz;

    a) Der Senat geht in Abänderung seiner früheren Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 8.2.1996 - 11 L 7129/95 -) mittlerweile davon aus, dass ein Rechtsschutzinteresse für die begehrte Feststellung nicht verneint werden kann (Urteile v. 15.9.1998 - 11 L 4655/97 - u. v. 17.11.1998 - 11 L 2262/98 -).

    aa) Anders als in den vom Senat bereits am 15. September 1998 (11 L 4655/97) sowie am 17. November 1998 (11 L 2262/98) entschiedenen Berufungsverfahren von Angehörigen der yezidischen Glaubensgemeinschaft war der Anspruch der Klägerin auf Gewährung von Abschiebungsschutz, über den das Bundesamt in seinem Bescheid vom 4. Januar 1988 entgegen der Ansicht der Beklagten gerade nicht entschieden hat, nicht bereits Gegenstand eines früheren Asylverfahrens.

    Im Gegensatz zu den oben genannten Verfahren - in der Sache 11 L 4655/97 war das Asylerstantragsverfahren nach Rücknahme der Klage erst mit Beschluss vom 14. Oktober 1991 eingestellt worden; in der Sache 11 L 2262/98 war der Asylantrag zwar vor dem 1. Januar 1991 zurückgenommen worden, die zur Einstellung des gerichtlichen Verfahrens führende Erledigung wurde jedoch erst im Jahre 1991 erklärt - war jedoch das Asylverfahren der Klägerin am 1. Januar 1991 nicht mehr anhängig.

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