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OVG Niedersachsen, 17.12.2019 - 13 LB 323/18 |
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§ 1565 Abs 1 S 2 BGB; § 35 Abs 1 RuStAG; § 38 Abs 1 RuStAG; § 9 Abs 1 RuStAG; § 108 Abs 1 VwGO; § 52 S 1 VwVfG
Abzulehnen; Angaben, unrichtige; Angaben, unvollständige; atypischer Fall; Aufhebung; Bestand; Ehegatten; Einbürgerung; Einbürgerungsurkunde; Ermessen; erwirkt; Getrenntleben; Herausgabe; Katzenallergie; Lebensgemeinschaft, eheliche; möbliertes Zimmer; Nichterwarten der ... - Informationsverbund Asyl und Migration
StAG § 9 Abs. 1, StAG § 35 Abs. 1, BGB § 1565, StAG § 42
Einbürgerung, deutscher Ehegatte, eheliche Lebensgemeinschaft, Trennung, Getrenntleben, Rücknahme, Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, Erschleichen der Staatsangehörigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 11.05.2016 - 10 A 4372/13
- OVG Niedersachsen, 09.08.2018 - 13 LA 137/16
- OVG Niedersachsen, 17.12.2019 - 13 LB 323/18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2021, 83
- FamRZ 2020, 1139
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 09.08.2018 - 13 LA 137/16
Ablehnungsermessen; Ehegatten; Einbürgerung; Einbürgerungsurkunde; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2019 - 13 LB 323/18
Gegen dieses der Klägerseite am 31. Mai 2016 zugestellte Urteil ist vom Kläger am 23. Juni 2016 ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt worden, der wegen ernstlicher Richtigkeitszweifel Erfolg gehabt hat (vgl. Senatsbeschl. v. 9.8.2018 - 13 LA 137/16 -, V.n.b.).Wie der Senat bereits auf Seiten 2 f. seines Zulassungsbeschlusses vom 9. August 2018 - 13 LA 137/16 -, V.n.b., ausgeführt hat, ist eine (materielle) Rechtswidrigkeit dieser Einbürgerung - in Gestalt eines Ermessensfehlers (Ermessensunterschreitung, -ausfall, -nichtgebrauch) im Sinne von § 114 Satz 1 VwGO, § 40 VwVfG, § 1 Abs. 1 NVwVfG nämlich nur dann anzunehmen, wenn im Zeitpunkt ihrer Vornahme die Ehe zwischen dem Kläger und seiner damaligen deutschen Ehefrau C. gesch.
(2) Der Senat hat im Zulassungsbeschluss vom 9. August 2018 (a.a.O., S. 4 bis 8 des Beschlussabdrucks) eingehend dargelegt, weshalb sich aus den bis zu diesem Zeitpunkt zu den Akten gelangten Erkenntnissen und Unterlagen erhebliche Bedenken gegen die Annahme der Beklagten und des Verwaltungsgerichts im Tatsächlichen ergeben, die eheliche Lebensgemeinschaft sei durch die räumliche Trennung der Ehegatten ab Mai 2009 nicht nur gelockert, sondern vollständig aufgehoben worden.
Bei der Polizei in A-Stadt hat die Zeugin am 14. Dezember 2011 - mit zeitlicher Nähe zum betreffenden Geschehen - den Eindruck vermittelt, der Umzug des Klägers in das möblierte Zimmer im L. x., welches sie unstreitig mit ihm zusammen besichtigt hat, sei gemeinsam als vorübergehende räumliche Trennung geplant worden (vgl. Bl. 38 der BA 002: "vorübergehend" und Bl. 39 der BA 002: "quasi mit meinem Einverständnis, jedoch [...] nur zeitlich begrenzt"), und auch danach habe es im Wege einer "beiderseitigen Verfahrensweise" (Bl. 39 der BA 002) regelmäßige Besuche des Klägers bei ihr auch unter Fortführung der sexuellen Beziehung in der Ehewohnung gegeben (Bl. 38 der BA 002), welcher der Senat bereits im Zulassungsbeschluss vom 9. August 2018 (a.a.O., S. 7 f. des Beschlussabdrucks) wegen der Umstände des Einzelfalls prägenden Charakter zugemessen hat.
- BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2019 - 13 LB 323/18
A. gescheitert war und damit ein atypischer Fall im Sinne der Sollvorschrift des § 9 Abs. 1 StAG vorlag, welcher zu einem der Beklagten unerkannt gebliebenen und daher von ihr nicht betätigten Ermessen geführt hat, den Kläger unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls dennoch einzubürgern oder aber dessen Einbürgerung abzulehnen (vgl. zu diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 9.9.2003 - BVerwG 1 C 6.03 -, BVerwGE 119, 17, juris Rn. 19, und v. 16.5.1983 - BVerwG 1 C 28.81 -, juris Rn. 33). - BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2019 - 13 LB 323/18
A. gescheitert war und damit ein atypischer Fall im Sinne der Sollvorschrift des § 9 Abs. 1 StAG vorlag, welcher zu einem der Beklagten unerkannt gebliebenen und daher von ihr nicht betätigten Ermessen geführt hat, den Kläger unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls dennoch einzubürgern oder aber dessen Einbürgerung abzulehnen (vgl. zu diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 9.9.2003 - BVerwG 1 C 6.03 -, BVerwGE 119, 17, juris Rn. 19, und v. 16.5.1983 - BVerwG 1 C 28.81 -, juris Rn. 33).
- OVG Niedersachsen, 09.08.2018 - 13 LA 137/16 Das Berufungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 13 LB 323/18 geführt.