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   OVG Niedersachsen, 17.12.2020 - 1 KN 155/20   

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OVG Niedersachsen, 17.12.2020 - 1 KN 155/20 (https://dejure.org/2020,42202)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.12.2020 - 1 KN 155/20 (https://dejure.org/2020,42202)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 1 KN 155/20 (https://dejure.org/2020,42202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    NABU-Mitgliedschaft des Richters begründet keine Befangenheit in NABU-Klageverfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Besorgnis der Befangenheit wegen einfacher Mitgliedschaft des vorsitzenden Richters in Naturschutzverein - Mögliche Besorgnis der Befangenheit bei Äußerung zum Verfahren oder aktiver Beteiligung an Vereinsarbeit

Besprechungen u.ä.

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    NABU-Mitgliedschaft des Richters begründet keine Befangenheit in NABU-Klageverfahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Dresden, 17.05.2004 - 3 K 1046/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2020 - 1 KN 155/20
    Dem hat sich verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bereits für die Mitgliedschaft in einer über 2000 Mitglieder zählenden anerkannten Naturschutzvereinigung angeschlossen, wenngleich in dem damals entschiedenen Fall eine sich aus der ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit für die im Vorfeld gegen das Vorhaben aktive Kreisgruppe abgeleitete gesteigerte Verbundenheit des Richters mit deren Zielen gerade Anlass zu Zweifel an seiner neutralen Haltung gab (vgl. VG Dresden, Beschl. v. 17.5.2004 - 3 K 1046/04 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 05.03.2001 - I ZR 58/00

    Besorgnis der Befangenheit wegen der Zugehörigkeit verschiedener Richter am BGH

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2020 - 1 KN 155/20
    Und auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist geklärt, dass die bloße Mitgliedschaft eines Richters in einem prozessbeteiligten Verein mit einer größeren Mitgliederzahl für sich allein grundsätzlich kein Ablehnungsgrund ist (vgl. BGH, Beschl. v. 5.3.2001 - I ZR 58/00 -, BGHReport 2001, 432 = juris Rn. 20; Beschl. v. 11.12.2002 - VI ZA 8/02 -, NJW-RR 2003, 281 = juris Rn. 5; Beschl. v. 17.12.2003 - X ZA 6/03 -, WuM 2004, 110 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 C 35.18

    Aktenentfernungsanspruch; Beamter; Bundesrichter; Bundesrichterwahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2020 - 1 KN 155/20
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.7.2019 - 2 C 35.18 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 87 = juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2002 - VI ZA 8/02

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitgliedschaft des Richters in einem Verein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2020 - 1 KN 155/20
    Und auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist geklärt, dass die bloße Mitgliedschaft eines Richters in einem prozessbeteiligten Verein mit einer größeren Mitgliederzahl für sich allein grundsätzlich kein Ablehnungsgrund ist (vgl. BGH, Beschl. v. 5.3.2001 - I ZR 58/00 -, BGHReport 2001, 432 = juris Rn. 20; Beschl. v. 11.12.2002 - VI ZA 8/02 -, NJW-RR 2003, 281 = juris Rn. 5; Beschl. v. 17.12.2003 - X ZA 6/03 -, WuM 2004, 110 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 1 B 21.11

    Offensichtlich missbräuchliche Richterablehnung; Zugehörigkeit oder Nähe zu einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2020 - 1 KN 155/20
    Demgemäß ist die Zugehörigkeit oder Nähe zu einer politischen Partei für sich allein von vornherein ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.9.2011 - 1 B 21.11 -, juris Rn. 1 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 22.2.1960 - 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1 = juris Rn. 1).
  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 72.86

    Meinungsäußerungsfreiheit - Politischer Meinungskampf - Teilnahme des Richters -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2020 - 1 KN 155/20
    Aus dem Wortlaut des § 39 DRiG, nach dem der Richter sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten hat, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird, ergibt sich eindeutig, dass der Richter sich politisch betätigen darf, wenngleich ihm die Pflicht zu der durch das Richteramt gebotenen Mäßigung und Zurückhaltung in besonderer Weise gebietet, eine klare Trennung zwischen Richteramt und seiner Teilnahme am politischen Meinungskampf einzuhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.1987 - 2 C 72.86 -, BVerwGE 78, 216 = juris Rn. 15).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2020 - 1 KN 155/20
    Demgemäß ist die Zugehörigkeit oder Nähe zu einer politischen Partei für sich allein von vornherein ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.9.2011 - 1 B 21.11 -, juris Rn. 1 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 22.2.1960 - 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1 = juris Rn. 1).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2020 - 1 KN 155/20
    Das könnte etwa dann anders zu beurteilen sein, wenn der Verein sich gerade zu einem anhängigen Verfahren geäußert und der Richter diese Äußerung in einer Weise unterstützt hätte, die ihn als Argumenten zur Überprüfung seines Standpunktes nicht mehr zugänglich erscheinen lasse (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.12.1992 - 2 BvF 2/90 -, BVerfGE 88, 17 = juris Rn. 29).
  • BGH, 17.12.2003 - X ZA 6/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitgliedschaft des erkennenden Richters in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2020 - 1 KN 155/20
    Und auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist geklärt, dass die bloße Mitgliedschaft eines Richters in einem prozessbeteiligten Verein mit einer größeren Mitgliederzahl für sich allein grundsätzlich kein Ablehnungsgrund ist (vgl. BGH, Beschl. v. 5.3.2001 - I ZR 58/00 -, BGHReport 2001, 432 = juris Rn. 20; Beschl. v. 11.12.2002 - VI ZA 8/02 -, NJW-RR 2003, 281 = juris Rn. 5; Beschl. v. 17.12.2003 - X ZA 6/03 -, WuM 2004, 110 = juris Rn. 4).
  • VG Lüneburg, 30.08.2021 - 3 A 364/21

    Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit; Jagd; Jagdausübungsberechtigter;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die bloße Mitgliedschaft in einem - auch prozessbeteiligten - Verein nicht die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.12.2020 - 1 KN 155/20 -, juris Rn. 7 ff. m.w.N.).
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