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   OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16   

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OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16 (https://dejure.org/2017,1682)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.01.2017 - 8 LA 162/16 (https://dejure.org/2017,1682)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 8 LA 162/16 (https://dejure.org/2017,1682)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufswürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Berufserlaubnis wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris. 52 (Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit); v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f. (Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit)).

    Der Verlust einer Erlaubnis zur Berufsausübung und der damit einhergehende Verlust der aus der Berufsausübung erzielten Einnahmen ist Folge eines jeden staatlichen Entzugs der Berufserlaubnis und kann allein deshalb, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entzug der Berufserlaubnis erfüllt sind, nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 10.6.2015 - 8 LA 114/14 -, juris Rn. 76 (Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit); v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 62).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
    Ferner muss im Einzelnen unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung begründet werden, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 -, juris Rn. 6; 23.2.2011 - 8 LA 18/11 -, juris Rn. 2; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124a Rn. 90 f. (Stand: Oktober 2015) jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ergänzungen betreffend die Darlegung eines Zulassungsgrundes sind nach Ablauf der genannten Frist nur insoweit zu berücksichtigen, als der konkrete Zulassungsgrund bereits in offener Frist den Mindestanforderungen entsprechend dargelegt worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 17.6.2015, a.a.O., Rn. 8 mit weiteren Nachweisen), woran es hier indes gerade fehlt.

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2011 - 8 LA 330/10

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Erlaubnisinhabers und seine Lebensumstände zu würdigen, so dass auch nicht berufsbezogene Verfehlungen die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477 f. (Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit nach Abrechnungsbetrug); Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, GewArch 2014, 368, 369 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen Unzuverlässigkeit nach fortgesetztem Abrechnungsbetrug); v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris Rn. 8 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" wegen Unzuverlässigkeit nach Abrechnungsbetrug); v. 2.9.2008 - 8 ME 53/08 -, juris Rn. 5 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" wegen Unzuverlässigkeit nach fehlerhafter Geburtshilfe und Abrechnungsbetrug) jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913 (Widerruf der Approbation eines Apothekers wegen Unzuverlässigkeit); Urt. v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1, 2 (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Unzuverlässigkeit); Senatsbeschl. v. 4.3.2014, a.a.O., S. 369; v. 24.5.2012 , a.a.O., Rn. 9 (Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit); Senatsbeschl. v. 25.2.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, juris Rn. 2 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit)).

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 8 LA 138/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Erlaubnisinhabers und seine Lebensumstände zu würdigen, so dass auch nicht berufsbezogene Verfehlungen die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477 f. (Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit nach Abrechnungsbetrug); Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, GewArch 2014, 368, 369 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen Unzuverlässigkeit nach fortgesetztem Abrechnungsbetrug); v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris Rn. 8 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" wegen Unzuverlässigkeit nach Abrechnungsbetrug); v. 2.9.2008 - 8 ME 53/08 -, juris Rn. 5 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" wegen Unzuverlässigkeit nach fehlerhafter Geburtshilfe und Abrechnungsbetrug) jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913 (Widerruf der Approbation eines Apothekers wegen Unzuverlässigkeit); Urt. v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1, 2 (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Unzuverlässigkeit); Senatsbeschl. v. 4.3.2014, a.a.O., S. 369; v. 24.5.2012 , a.a.O., Rn. 9 (Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit); Senatsbeschl. v. 25.2.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, juris Rn. 2 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit)).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2012 - 8 LA 198/11

    Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
    Auch mit der bloßen Kritik an der erstinstanzlichen Entscheidung hat die Klägerin den Berufungszulassungsgrund der ernstlichen Zweifel nicht in einer den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügenden Weise dargelegt (vgl. Senatsbeschl. v. 24.5.2012 - 8 LA 198/11 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 24.4.1998 - Bf V 97/97 -, NordÖR 1998, 305, 306).

    Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913 (Widerruf der Approbation eines Apothekers wegen Unzuverlässigkeit); Urt. v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1, 2 (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Unzuverlässigkeit); Senatsbeschl. v. 4.3.2014, a.a.O., S. 369; v. 24.5.2012 , a.a.O., Rn. 9 (Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit); Senatsbeschl. v. 25.2.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, juris Rn. 2 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit)).

  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
    Maßgeblich für den Beginn dieses Reifeprozesses ist der Zeitpunkt, in dem die zur Annahme der Berufsunwürdigkeit führenden gravierenden Verfehlungen durch den Betreffenden eingestellt worden sind, gleich, ob dies auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden, beruht (vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 22; so auch BGH, Beschl. v. 8.5.2013 - AnwZ (Brfg) 46/12 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
    Der Verlust einer Erlaubnis zur Berufsausübung und der damit einhergehende Verlust der aus der Berufsausübung erzielten Einnahmen ist Folge eines jeden staatlichen Entzugs der Berufserlaubnis und kann allein deshalb, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entzug der Berufserlaubnis erfüllt sind, nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 10.6.2015 - 8 LA 114/14 -, juris Rn. 76 (Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit); v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 62).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96

    Berufsrecht - Rechtsbeistand: Widerruf einer Erlaubnis zur Besorgung fremder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
    Die zur Annahme der Unzuverlässigkeit führende Gefährdung ist vielmehr bereits dann zu bejahen, wenn sie nicht so fernliegt, dass sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.3.1996 - BVerwG 1 B 54.96 -, Buchholz 355 RBerG Nr. 49; Senatsbeschl. v. 8.11.2007 - 8 LA 88/07 -, juris Rn. 5 (Widerruf einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz wegen Unzuverlässigkeit)).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
    Maßgeblich für den Beginn dieses Reifeprozesses ist der Zeitpunkt, in dem die zur Annahme der Berufsunwürdigkeit führenden gravierenden Verfehlungen durch den Betreffenden eingestellt worden sind, gleich, ob dies auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden, beruht (vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 22; so auch BGH, Beschl. v. 8.5.2013 - AnwZ (Brfg) 46/12 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufswürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Berufserlaubnis wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris. 52 (Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit); v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f. (Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit)).
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2007 - 8 LA 88/07

    Prüfung der Zuverlässigkeit bei einem in Vermögensverfall geratenen und wegen

  • BGH, 08.05.2013 - AnwZ (Brfg) 46/12

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund gravierender Straftaten

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2011 - 8 LA 288/10

    Erforderlichkeit der Wahrnehmung einer qualifizierten Funktion im

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2001 - 4 L 2401/00

    Aussage; Berufung; Beweiswürdigung; Darlegung; Gründe; Urteil; Zeuge; Zulassung

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 8 ME 62/09

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger";

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2011 - 8 LA 18/11

    Berufungszulassung bei Vorliegen eines Verfahrensmangels i.S.d.§ 124 Abs. 2 Nr. 5

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2008 - 8 ME 53/08

    Sofort vollziehbarer Widerruf der "Berufserlaubnis" als Hebamme wegen

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16

    Ausbildung; Ausbildungsstand; Gesundheits- und Krankenpflegerin;

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

  • OVG Hamburg, 24.04.1998 - Bf V 97/97

    Rechtsmitteleinlegung; Zulassung der Berufung; Darlegung eines Zulassungsgrundes;

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

  • VGH Bayern, 08.11.2001 - 22 B 01.1790
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2010 - 8 LA 224/10

    Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Begründungsmangel; Beistandsgemeinschaft;

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 ZB 07.1043

    Spätaussiedler aus Russland

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Denn sonst wäre die Berufung gegen Urteile, die auf einer Sachverhalts- oder Beweiswürdigung beruhen, regelmäßig nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.1.2017 - 8 LA 162/16 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 18.1.2001 - 4 L 2401/00 -, juris Rn. 4; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2010 - 3 B 197/07 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2019 - 13 LA 11/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besonderes Informationsinteresse;

    - 8 LA 162/16 -, juris Rn. 27; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2010 - 3 B 197/07 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2020 - 13 LA 491/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere Schwierigkeiten, verneint;

    - 8 LA 162/16 -, juris Rn. 27; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2010 - 3 B 197/07 -, juris Rn. 2).
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