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   OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14   

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OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14 (https://dejure.org/2016,10095)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2016 - 7 LC 99/14 (https://dejure.org/2016,10095)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 7 LC 99/14 (https://dejure.org/2016,10095)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14
    Das Negativattest stellt für den betroffenen Flughafenbetreiber klar, ob für das jeweilige Vorhaben eine luftverkehrsrechtliche Zulassung erforderlich und ggf. eine Genehmigung einzuholen ist (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1979 - IV C 40.75 -, DÖV 1980, 135, 136; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris zur Unterbleibensentscheidung nach dem aufgehobenen § 8 Abs. 3 LuftVG a. F.).

    Vor allem der Schutz vor Fluglärm stellt einen drittschützenden Belang dar, auf dessen Nichtberücksichtigung sich betroffene Nachbarn berufen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris, Rn. 19; zum Ganzen Fellenberg, in Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand Juli 2015, § 6, Rn. 299 ff.).

    Jedenfalls kann dem Lärmschutzinteresse der Klägerin nicht von vornherein jegliche Relevanz abgesprochen werden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris, Rn. 19).

    Vielmehr muss sie auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris, Rn. 29; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 -, juris, Rn. 18).

    Durch das Gericht erfolgt eine Plausibilitätskontrolle unter Zugrundelegung der von der Behörde für ihr Prüfergebnis gegebenen Begründung (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris, Rn. 30).

    Für die Lärmberechnung ist auf das in einem überschaubaren Zeitraum zu erwartende tatsächliche Verkehrsaufkommen abzustellen (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris, Rn. 31).

    Eine ohne die hierfür erforderliche UVP oder UVP-Vorprüfung getroffene Genehmigungsentscheidung ist auf die Klage eines gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugten Dritten nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 UmwRG allein wegen dieses Fehlers aufzuheben (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris, Rn. 34; s. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 -, BauR 2013, 2014, Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 20 D 7/09

    Klage von Anwohnern gegen Vorfelderweiterung am Flughafen Köln/Bonn teilweise

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14
    Im Übrigen ist die hier in Frage stehende Zustationierung mit den damit verbundenen baulichen Maßnahmen als eine neue bzw. erweiternde Teilanlage anzusehen, die von einer vorherigen tatsächlichen bzw. fiktiven Genehmigung des Flugplatzes nicht erfasst sein kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 20 D 7/09 AK -, juris, Rn. 99).

    Besteht die Möglichkeit, dass solche Belange bei der Entscheidung nicht genügend berücksichtigt wurden, ist von einer Klagebefugnis auszugehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 20 D 7/09.AK -, juris, Rn. 61).

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Geringfügigkeitsschwelle, bei deren Überschreiten die Lärmschutzbelange von betroffenen Nachbarn in die Entscheidung über eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung einzubeziehen sind, überschritten ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 20 D 7/09.AK -, juris, Rn. 67; VG München, Urteil vom 23.10.2009 - M 24 K 08.4173 -, BeckRS 2009, 48992).

    Die Geringfügigkeitsschwelle kann vielmehr schon bei darunter liegenden Lärmerhöhungen erreicht werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 20 D 7/09.AK -, juris, Rn. 71; s. auch Fellenberg, in Grabherr/Reidt/Wysk, a.a.O., § 6, Rn. 304).

    § 3a Satz 4 UVPG, wonach bei einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen ist, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist, würde anderenfalls leerlaufen (BT-Drs. 17/10957, S. 17; auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 20 D 7/09 AK -, juris, Rn. 80).

  • BVerwG, 26.02.2004 - 4 B 95.03

    Planfeststellungsfiktion; Duldungswirkung; nachträgliche Schutzansprüche; aktiver

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14
    Das Bundesverwaltungsgericht habe dies im Beschluss vom 26. Februar 2004 (4 B 95.03, NVwZ 2004, 869, 870) bestätigt.

    Militärische Flugplätze, die keiner Genehmigung bedürfen, sollte es fortan nicht mehr geben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 B 95.03 -, juris, Rn. 8).

    § 71 LuftVG dient dem Zweck, eine Stabilisierungswirkung zu erzeugen, indem Flugplätze aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Neufassung des Luftverkehrsgesetzes am 31. Dezember 1958 als im Sinne der §§ 6 - 10 LuftVG genehmigt gelten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 B 95.03 -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Juli 2003 - 20 D 78.00.AK -, juris).

    102 Vor diesem Hintergrund ist ein Flugplatz dann als "angelegt" im Sinne des § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG anzusehen, wenn er zum Stichtag bereits die Voraussetzungen für einen Flugbetrieb erfüllte (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 B 95.03 -, juris, Rn. 9).

    Das Bundesverwaltungsgericht fasst unter die Flugplätze, die zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für einen Flugbetrieb erfüllt hatten, auch solche, die auf Grundlage des § 7 LuftVG a. F. genehmigt worden waren, von deren Genehmigung aber noch kein Gebrauch gemacht worden war (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 B 95.03 -, juris, Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 20 D 16/14

    Klage von Anwohnern des Flughafens Köln/Bonn ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14
    Auf der anderen Seite gibt es aber auch das Verständnis des Begriffs, dass etwas schon früher angedacht war, was dann später realisiert werden soll, im Sinne von "planen" oder "planvoll gestalten" (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Juni 2015 - 20 D 16/14.AK -, juris, Rn. 78).

    Mit der Genehmigungsfiktion soll Rechtssicherheit für zum Stichtag angelegte Flugplätze erzielt werden, sie sollen auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt und ihnen soll dadurch Bestandsschutz vermittelt werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Juni 2015 - 20 D 16/14.AK -, juris).

    Die Regelung bezieht sich auf die tatsächlich bereits vorhandenen, insbesondere Militärflugplätze, auf denen ein Flugbetrieb stattfinden konnte und auch stattfand (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Juni 2015 - 20 D 16/14.AK -, juris, Rn. 78).

    Das bedeutet nicht, dass für ein "Angelegtsein" bis zum Stichtag, dem 31. Dezember 1958, bereits sämtliche tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen Flugbetrieb erfüllt gewesen sein mussten (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Juni 2015 - 20 D 16/14.AK -, juris, Rn. 79).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14
    Die Regelung über die eingeschränkte Anfechtbarkeit dieser Feststellung dient der Klarstellung, dass hierin keine selbstständig anfechtbare Verwaltungsentscheidung, sondern lediglich eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a VwGO zu sehen ist, die erst im Rahmen der abschließenden Zulassungsentscheidung gerichtlich überprüfbar ist (Sangenstedt, in Landmann/Rohmer a.a.O., § 3a UVPG, Rn. 20; s. auch BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 -, juris, Rn. 16).

    Vielmehr muss sie auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris, Rn. 29; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 -, juris, Rn. 18).

    Weiter kann auch das Änderungs- oder Erweiterungsvorhaben für sich genommen mit erheblichen, nach § 12 UVPG zu berücksichtigenden negativen Umweltauswirkungen verbunden sein (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 -, juris, Rn. 22 f.).

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2015 (C-137/14, NVwZ 2015, 1665).

    Sie dürfen hiernach auch die Verletzung eines subjektiven Rechts des Klägers als Voraussetzung für die gerichtliche Aufhebung einer Verwaltungsentscheidung voraussetzen (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 -, NVwZ 2015, 1665).

    Insbesondere ist die hier entscheidende Norm des § 4 Abs. 3 UmwRG, der die Klagerechte für nach § 3 UmwRG anerkannte Vereinigungen auf Beteiligte nach § 61 Nr. 1 und 2 VwGO, d. h. auch auf sonstige Kläger, erweitert, durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gerade nicht in Frage gestellt (s. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 21. Mai 2015 - RS. C-137/14 -, Rn. 41).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14
    Für die Frage der Wesentlichkeit ist auch entscheidend, ob Nachbarn in ihren rechtlich geschützten Interessen beeinträchtigt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40.86 -, juris, Rn. 38).

    Auch für die Anlegung oder Änderung militärischer Flugplätze ist damit ein Genehmigungsverfahren grundsätzlich erforderlich (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40.86 -, juris, Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2000 - 12 K 1303/99

    Flughafen; Flughafenplanung; Lärmbelastung; Lärmschutz; Prognose; Präklusion;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14
    Es ist hingegen nicht Aufgabe der Gerichte, das Ergebnis einer auf diese Weise sachgerecht erarbeiteten Prognose darauf zu überprüfen, ob die prognostizierte Entwicklung mit Sicherheit bzw. größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit eintreten wird oder kann, ferner nicht darauf, ob die Prognose durch die spätere tatsächliche Entwicklung mehr oder weniger bestätigt oder widerlegt ist (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 53.97 -, juris; s. auch Nds. OVG, Urteil vom 26. Mai 2000 - 12 K 1303/99 -, juris, Rn. 117 ff.).

    Nach § 2 Abs. 1 der die Anforderungen des Fluglärmgesetzes konkretisierenden 1. FlugLSV erfassen die Daten über den Flugbetrieb die Flugbewegungen, die vom Flugplatz ausgehen (Starts und Abflüge) und die zum Flugplatz führen (Anflüge und Landungen) innerhalb des Erfassungsbereichs nach Nr. 2.1.1.1 der Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD) vom 19. November 2008 (BAnz. Nr. 195a vom 23. Dezember 2008), die Platzrundenflüge am Flugplatz, die Überflüge über eine Start- und Landebahn in niedriger Höhe ohne Bodenkontakt, die Rollbewegungen der Luftfahrzeuge vor dem Start und nach der Landung sowie den Betrieb von Hilfsgasturbinen der Flugzeuge (s. auch Nds. OVG, Urteil vom 26. Mai 2000 - 12 K 1303/99 -, juris, Rn. 117).

  • EuGH, 28.02.2008 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltverträglichkeit von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14
    Dabei ist der Begriff der mittelbaren Auswirkungen weit auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Februar 2008 - Rs. C-2/07 -, NuR 2008, 255, Rn. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 20 D 78/00

    Betriebliche Beschränkungen des nächtlichen Luftverkehrs an einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14
    Nach dem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 10. Juli 2003 (20 D 78/00.AK - UA S. 13 ff.) würden auch solche Anlagenteile von der Fiktion umfasst, die noch auf der Grundlage des früheren Rechts hätten angelegt werden dürfen.
  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im

  • VGH Bayern, 20.05.2003 - 20 A 02.40015

    Verkehrsflughafen Augsburg

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • VG Stade, 01.04.2014 - 2 A 408/10

    Anforderungen an die Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung für

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 D 128/05

    Flughafen Düsseldorf: Klagen der Flughafennachbarn gegen die Änderung der

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07

    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot;

  • OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99

    Konversion - zivile Mitbenutzung eines; Fluglärm; Gutachterbefangenheit;

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 37.12

    Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher

  • VGH Bayern, 07.01.2003 - 20 A 02.40036

    Luftrecht; Flughafen München; Vorfelderweiterung; Flughafenkapazität

  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4173

    Sonderflughafen; Klagebefugnis eines Landkreises; luftrechtliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - 1 MB 12/10

    Umweltverträglichkeitsprüfung - Aufhebung einer Genehmigung wegen mangelhafter

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08

    Einbeziehung von Lärmschutzbelangen der Nachbarschaft in die planerische Abwägung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1988 - 5 S 1061/88

    Klagebefugnis - ungenehmigter Hubschrauberlandeplatz in der Nachbarschaft -

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • VGH Bayern, 29.07.2002 - 20 A 02.40066

    Luftrechtliche Genehmigung für die zivile fliegerische Mitbenutzung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 8 S 127/99

    Nachbarschutz gegen Anpassung einer Genehmigung für einen Flugplatz an geänderte

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2016 - 7 KS 3/13

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochspannungsfreileitung

    Dies folgt aus § 4 Abs. 1 Satz 2 UmwRG und hat seinen Grund darin, dass andernfalls § 3a Satz 4 UVPG, wonach bei einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen ist, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist, leerliefe (BT-Drs. 17/10957, S. 17; Urt. d. Sen. v. 18.02.2016 - 7 LC 99/14 -, ZUR 2016, 423).

    Vielmehr muss sie auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen (BVerwG, Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 36.13 -, BVerwGE 151, 138; BVerwG, Urt. v. 25.6.2014 - 9 A 1.13 -, BVerwGE 150, 92; Urt. d. Sen. v. 18.2.2016 - 7 LC 99/14 -, ZUR 2016, 423).

    Eine ohne die hierfür erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung oder UVP-Vorprüfung erfolgte Genehmigung ist auf die Klage eines gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugten Dritten nach § 4 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 UmwRG allein wegen dieses Fehlers aufzuheben (BVerwG, Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 36.13 -, BVerwGE 151, 138; Beschl. v. 27.6.2013 - 4 B 37.12 -, BauR 2013, 2014; Urt. d. Sen. v. 18.2.2016 - 7 LC 99/14 -, ZUR 2016, 423).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2023 - 14 S 1705/22

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs wegen Unvereinbarkeit einer

    Nicht von der Fiktionswirkung des § 71 Abs. 2 LuftVG erfasst sind schließlich solche Flugplätze, deren militärische Nutzung bereits vor dem 31.12.1958 erkennbar aufgegeben war, weil die Flächen anderweitig genutzt und die für den Flugbetrieb erforderlichen Einrichtungen zerstört wurden und der Flugplatz damit als solcher unbrauchbar war (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation NdsOVG, Urteil vom 18.02.2016 - 7 LC 99/14 - ZUR 2016, 423, juris Rn. 104 ff.).

    Denn die Frage der (fiktiven) Genehmigung des Flugplatzbetriebs ist von der Frage einer Widmung oder Entwidmung des Geländes als Flugplatz zu trennen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 18.02.2016 - 7 LC 99/14 - ZuR 2016, 423, juris Rn. 110 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 13.12.2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83, juris Rn. 62).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 10 S 1560/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Angelegt in diesem Sinne war ein Flugplatz, wenn er alle Voraussetzungen für einen Flugbetrieb erfüllte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.02.2004 - 4 B 95.03 - NVwZ 2004, 869 = juris Rn. 9; NdsOVG, Urteil vom 18.02.2016 - 7 LC 99/14 - ZUR 2016, 423 = juris Rn. 102).

    Fiktionsschädlich wäre es demgegenüber, wenn die fliegerische Nutzung des Militärflugplatzes nach Kriegsende im Jahr 1945 zunächst aufgegeben und erst nach dem Stichtag am 31.12.1958 wieder neu aufgenommen worden wäre (vgl. hierzu NdsOVG, Urteil vom 18.02.2016 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Diese Vorschrift bezieht sich damit nur auf die Sachprüfung im Rahmen eines (schon) zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens und eröffnet lediglich solchen Personen, die schon aus anderen Gründen aufgrund einer möglichen Betroffenheit in einem materiellen Recht klagebefugt sind, eine weitergehende Berufung auf die in Rede stehenden Verfahrensfehler im Rahmen der Begründetheitsprüfung (Hess. VGH, Beschluss vom 22.06.2016 - 9 B 605/16 - BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 -, juris Rn. 10 und Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 30.10 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Februar 2016 - 7 LC 99/14 -, juris Rn. 53; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2016 - OVG 6 A 2.14 -, juris Rn. 21; Beier, "Paukenschlag aus Luxemburg? Die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen für UVP-pflichtige Projekte", UPR 2016, S. 48).
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