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   OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17   

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OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17 (https://dejure.org/2019,5320)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2019 - 12 KN 152/17 (https://dejure.org/2019,5320)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2019 - 12 KN 152/17 (https://dejure.org/2019,5320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    1 Abs 4 BauGB; 214 Abs 3 BauGB; 214 Abs 4 BauGB; 35 Abs 3 S 3 BauGB; 5 Abs 4 S 2 BauGB; 9 FStrG; 47 VwGO; 88 VwGO
    Antragsänderung; Ausschlusswirkung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; ergänzendes Verfahren; Fachplanung; Konzentrationsflächenplanung; Offenlage; Rechtsschutzinteresse; Rückwirkung; Tabuzone; Wiederaufleben; Windenergie; Windkraft; Ziel der Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2019, 941
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16

    Beurteilung der Wirksamkeit der Flächennutzungsplanung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17
    Die Antragsgegnerin hat nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Senatsurt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 62, m. w. N.) ihrer Konzentrationsflächenplanung ein Planungskonzept zu Grunde zu legen, in dessen erstem Arbeitsschritt diejenigen Bereiche als "Tabuzonen" zu ermitteln sind, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.

    Das reicht aber nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 76) nicht aus, zumal sich der weiteren Begründung einschließlich der Karten nicht entnehmen lässt, in welchem Umfang nun tatsächlich eine Luftbildauswertung erfolgt ist und zur Sperrung von Gebieten geführt hat.

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17

    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; räumlicher Geltungsbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17
    Denn aus der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans muss der räumliche Geltungsbereich der Änderung zu erkennen sein (vgl. Senatsurt. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris, Rn. 41 ff.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Bauerwartungsland im Außenbereich nicht zu den "harten" Tabuflächen zu rechnen ist (vgl. auch zum Folgenden das o. a. Senatsurt. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris, Rn. 56, m. w. N.); denn insoweit hat es die planende Kommune grundsätzlich selbst in der Hand, eine entsprechende Darstellung in ihrem Flächennutzungsplan zu ändern.

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Sondergebiets für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17
    Bedarf es danach einer erneuten Beschlussfassung mit Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB, so ist für die Rechtmäßigkeit dieser Abwägung nach dem Wortlaut des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der erneuten Beschlussfassung maßgeblich (vgl. Senatsurt v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17 -, juris, Rn. 75, m. w. N.).

    Jedenfalls muss sich dann aber zur Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes (vgl. Senatsurt. v. 27.9.2018 - 12 KN 191/17 -, juris; Rn. 62, sowie v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17-, juris, Rn. 68, m. w. N.) das Verhältnis mehrerer sich überlagernder Nutzungen aus dem Flächennutzungsplan einschließlich seiner Begründung hinreichend deutlich ergeben.

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17
    Diesen hat der Senat durch Beschluss vom 11. Mai 2018 (- 12 MN 40/18 -) abgelehnt; wegen der Einzelheiten wird auf diesen Beschluss verwiesen.

    a) Wie sich aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 11. Mai 2018 (- 12 MN 40/18 -) ergibt, auf die insoweit verwiesen wird, besteht ein solches Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich nur für einen Antrag nach § 47 VwGO, der sich gegen die aktuell geltende Fassung dieser "Norm" bezieht.

  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17
    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans, insbesondere eines solchen mit Ausschlusswirkung, müssen hinreichend bestimmt sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.2.1994 - 4 C 4/92 -, NVwZ 1995, 267 f.).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17
    Denn es handelt sich um einen stets beachtlichen Mangel im Abwägungsergebnis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.3.2010 - 4 BN 66/09 -, juris, Rn. 31), weil ein solches Ergebnis der Planung nach den vorherigen Ausführungen rechtlich ausgeschlossen ist (vgl. Berkemann, jM 2015, 470, 478).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17
    Denn die Unwirksamkeit einzelner Darstellungen führt nach den allgemeinen Grundsätzen über die teilweise Nichtigkeit von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften (nur) dann nicht zur Gesamtunwirksamkeit eines Bauleitplans, wenn die übrigen Darstellungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und außerdem hinzukommt, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte; die Teilunwirksamkeit stellt dabei eine von besonderen Umständen abhängende Ausnahme zur Gesamtunwirksamkeit dar (vgl. zu Bebauungsplänen: BVerwG, Urt. v. 5.5.2015 - 4 CN 4/14 -, juris, Rn. 19, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 12 KN 191/17

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17
    Jedenfalls muss sich dann aber zur Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes (vgl. Senatsurt. v. 27.9.2018 - 12 KN 191/17 -, juris; Rn. 62, sowie v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17-, juris, Rn. 68, m. w. N.) das Verhältnis mehrerer sich überlagernder Nutzungen aus dem Flächennutzungsplan einschließlich seiner Begründung hinreichend deutlich ergeben.
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17
    Der Versuch, diese weiteren 100 m Mindestabstand mit Lärmschutzgründen zu rechtfertigen (vgl. zu entsprechenden Ansätzen zuletzt Senatsurt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, juris, Leitsatz 6, sowie Rn. 174 ff.), ist misslungen.
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eins Bebauungsplans; Rückwirkung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17
    Ob es verfassungsrechtlich zulässig wäre, auch insoweit eine weiter gehende gesetzliche Ermächtigung zur rückwirkenden Heilung zu schaffen, kann offenbleiben - hiervon hat der Bundesgesetzgeber im Baugesetzbuch jedenfalls keinen Gebrauch gemacht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.2005 - 4 BN 51/05 -, Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 21, Rn. 17, u. a. mit Bezug auf seinen Beschl. v. 7.11.1997 - 4 NB 48/96 - Buchholz 406.11 § 215 Nr. 12 (1 b)).
  • BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 51.05

    Änderungssatzung; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Beiladung;

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

  • BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08

    Anwendbares Recht bei vor der Rechtsänderung begonnenen

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 KN 49/07

    Normenkontrollantrag gegen die Darstellung einer Sonderbaufläche "Windenergie" in

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 KN 285/12

    Rechtsschutzbedürfnis eines Windenergieanlagenbetreibers für einen gegen die

  • BVerwG, 13.12.2018 - 4 CN 3.18

    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Gesamträumliches

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 KN 182/17

    Flächennutzungsplan; Konzentrationsflächenplanung; Landschaftsschutzgebiet;

    Denn es ist beispielsweise darauf hinzuweisen, dass in der Bekanntmachung (Amtsbl. Reg-Bez. Weser-Ems Nr. 4 v. 27.1.1995, S. 162 f. = Bl. 178 f. GA) der Erteilung der Genehmigung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes als Geltungsbereich dieser Änderung lediglich Sonderbauflächen angegeben sind (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, ZNER 2019, 155 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 49, und Urt. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, RdL 2018, 157 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 41 ff., m. w. N.), dass Bekanntmachungsfehler darüber hinaus dazu führen können, dass baurechtliche Fristen für die Geltendmachung von Mängeln nicht in Lauf gesetzt werden (vgl. OVG NRW, Urt. v. 9.9.2019 - 10 D 36/17.NE -, BauR 2020, 226 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 44 f.) und dass dann auch eine Konzentrationsflächenplanung von 1995 an den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung an den Abwägungsvorgang zu messen sein könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2016 - BVerwG 4 B 7.16 -, DVBl. 2016, 710 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 6 f.).

    Im Übrigen ist bei der Beurteilung der Bestimmtheit der Regelung auch die Begründung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, BauR 2019, 941 ff, hier zit. nach juris, Rdn. 52, m. w. N.), aus der sich der beabsichtigte Regelungsgehalt hier ebenfalls erschließt.

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19

    Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche

    Der Senat erklärte diesen Flächennutzungsplan in seiner aktuellen Fassung der 25. Änderung hinsichtlich der Ausschlusswirkung durch rechtskräftiges Urteil vom 18. Februar 2019 (- 12 KN 152/17 -) für unwirksam.

    Dass, wie der Beklagte sinngemäß einwendet, für ihn die Fehlerhaftigkeit der gemeindlichen Konzentrationsflächenplanung nicht zu erkennen gewesen sei, ist angesichts der im Senatsurteil vom 18. Februar 2019 (- 12 KN 152/17 -) aufgezeigten Fehler dieser Planung sehr zweifelhaft, aber letztlich insoweit ebenso unerheblich wie die vom Beklagten thematisierte Frage nach einer diesbezüglichen eigenen Normnichtanwendungskompetenz.

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 12 KN 226/17

    Bekanntmachungsmangel; Flächennutzungsplan; Flächennutzungsplan; Gebot der

    Der Senat kann bezüglich der von der Antragsgegnerin vorgenommenen Darstellung weiterhin offenlassen (vgl. Senatsurt. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, juris, Rn. 52), ob es im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz außerhalb des - hier nicht einschlägigen - sachlichen Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 2 BauGB bereits grundsätzlich ausgeschlossen ist, alternativ bzw. kumulativ (sich überlagernde) Darstellungen zu treffen (so Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, a. a. O.).

    Beruht nämlich die Einstufung als Bauerwartungsland ausschließlich auf der bisherigen Darstellung im Flächennutzungsplan, stellt dies kein rechtliches oder tatsächliches Hindernis dar, die Fläche als Windenergiekonzentrationsfläche vorzusehen, sondern geht allein auf die änderbare Planung der Antragsgegnerin sowie deren Willen, an dieser Planung festzuhalten, zurück (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, juris, Rn. 61, m. w. N.).

  • VG Göttingen, 12.07.2019 - 2 B 89/19

    Bekanntmachung; Bestimmtheitsgrundsatz; Flächennutzungsplan; Hinweiszweck;

    Die Änderung eines Flächennutzungsplans (F-Plan), der eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen (WEA) mit Ausschlusswirkung für einen Teilbereich der Gemeinde erschafft, wird nicht wirksam bekanntgemacht, wenn in der Bekanntmachung nicht auf die Ausschlusswirkung hingewiesen und der Geltungsbereich der Änderung nicht eindeutig dargestellt wird (Nds. OVG, Urteile vom 05.03.2018 - 12 KN 144/17 -, vom 18.02.2019 - 12 KN 152/17 - und vom 25.04.2019 - 12 KN 226/17 -).

    Ein F-Plan ist wegen Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz unwirksam, wenn sich das Verhältnis mehrerer sich überlagernder Nutzungen zueinander aus seinen textlichen Darstellungen und seiner Begründung nicht eindeutig ergibt (Nds. OVG, Urteil vom 18.02.2019 - 12 KN 152/17 -).

    Ein solcher Fehler ist nach §§ 214, 215 BauGB stets beachtlich (so jüngst OVG Lüneburg, Urt. v. 18.02.2019 - 12 KN 152/17, juris Rn. 49 f.).

    Ist dies nicht der Fall, liegt ein durch §§ 214, 215 BauGB nicht heilbarer Fehler vor (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.02.2019 - 12 KN 152/17, juris Rn.52 f.).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21

    Bestimmtheit, hinreichende; Vorbescheid, immissionsschutzrechtlicher;

    Konzentrationsflächenplanungen durch den beschließenden Senat (vgl. Urt. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, BauR 2019, 941 ff., hier zitiert nach juris) für unwirksam erklärt worden seien.

    Zwar hatte der beschließende Senat diese beiden Planänderungen durch sein Urteil vom 18. Februar 2019 - 12 KN 152/17 - (BauR 2019, 941 ff., hier zitiert nach juris) lediglich insoweit für unwirksam erklärt, als damit die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden sollten.

    Zum anderen beruht der Umstand, dass der beschließende Senat die 23. und 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Beigeladenen nicht vollständig für unwirksam erklärt hat, keineswegs darauf, dass die Darstellungen der "Sondergebiete für Windenergieanlagen" ihrerseits frei von Bedenken gewesen wären (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, a. a. O., juris, Rnrn. 51 ff.), sondern lediglich auf der Unzulässigkeit einer (auch) sie streitgegenständlich einschließenden Normenkontrolle (Nds. OVG, Urt. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, a. a. O., juris, Rn. 30, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17

    Normenkontrolle gegen Konzentrationsflächenplanung in einem Flächennutzungsplan

    Eine solche kann nicht nach §§ 214, 215 BauGB unbeachtlich werden (vgl. dazu: Urt. d. Sen. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20

    Bestimmmtheit; Darstellung; Festlegung; Konzentrationsflächenplanung; RROP;

    Wie mündlich erörtert und von der Antragstellerin bestätigt, ist ihr Antragsbegehren entsprechend § 88 VwGO (vgl. Senatsurt. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, juris, Rn. 29; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 88, Rn. 2, jeweils m. w. N.) so zu verstehen, dass es nicht - wie nur scheinbar dem Wortlaut nach - auf die Aufhebung allein des Satzes 1 der Ziffer 4.2 02 der Beschreibenden Darstellung des am 15. April 2019 bekannt gemachten Regionalen Raumordnungsprogramms des Antragsgegners (RROP 2019) beschränkt ist, sondern die Gesamtregelungen im RROP 2019 zur Windkraft, also alle drei Sätze der genannten Ziffer der Beschreibenden Darstellung einschließlich der hierauf bezogenen Zeichnerischen Darstellung umfasst, sich also auch auf die Regelungen in den folgenden Sätzen 2 und 3 bezieht.
  • VG Minden, 11.12.2019 - 11 K 1787/18
    vgl. OVG NRW, Urteile vom 11.10.2017 - 7 D 52/15.NE -, juris Rn. 24, vom 06.12.2017 - 7 D 100/15.NE -, juris Rn. 41 ff., vom 21.01.2019 - 10 D 23/17.NE -, juris Rn. 57, vom 07.03.2019 - 2 D 36/18 -, juris Rn. 41, vom 14.03.2019 - 2 D 71/NE -, juris Rn. 43, und vom 09.09.2019 - 10 D 36/17.NE -, juris Rn. 30; OVG Lüneburg, Urteile vom 05.03.2018 - 12 KN 144/17 -, juris Rn. 43, vom 18.02.2019 - 12 KN 152/17 -, juris Rn. 49, und vom 25.04.2019 - 12 KN 226/17 -, juris Rn. 36 .
  • VG Minden, 12.08.2020 - 11 K 3001/19
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der Bausenate des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. Urteil vom 06.12.2017 - 7 D 100/15.NE -, juris Rn. 33 ff., und dem folgend Urteile vom 21.01.2019 - 10 D 23/17.NE -, juris Rn. 57, vom 07.03.2019 - 2 D 36/18 -, juris Rn. 41, und vom 14.03.2019 - 2 D 71/NE -, juris Rn. 43, der sich der für das Immissionsschutzrecht zuständige 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 14.12.2018 - 8 B 296/18 -, juris Rn. 29 ff., und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, vgl. Urteile vom 05.03.2018 - 12 KN 144/17 -, juris Rn. 43, vom 18.02.2019 - 12 KN 152/17 -, juris Rn. 49, und vom 25.04.2019 - 12 KN 226/17 -, juris Rn. 36, angeschlossen haben, ist für eine ordnungsgemäße Bekanntmachung aus rechtsstaatlichen Gründen erforderlich, dass dem Adressaten der räumliche Geltungsbereich der Rechtsnormqualität aufweisenden Darstellungen hinreichend deutlich gemacht wird.
  • VG Minden, 17.06.2020 - 11 K 2516/18
    vgl. OVG NRW, Urteile vom 11.10.2017 - 7 D 52/15.NE -, juris Rn. 24, vom 06.12.2017 - 7 D 100/15.NE -, juris Rn. 41 ff., vom 21.01.2019 - 10 D 23/17.NE -, juris Rn. 57, vom 07.03.2019 - 2 D 36/18 -, juris Rn. 41, vom 14.03.2019 - 2 D 71/NE -, juris Rn. 43, und vom 09.09.2019 - 10 D 36/17.NE -, juris Rn. 30; OVG Lüneburg, Urteile vom 05.03.2018 - 12 KN 144/17 -, juris Rn. 43, vom 18.02.2019 - 12 KN 152/17 -, juris Rn. 49, und vom 25.04.2019 - 12 KN 226/17 -, juris Rn. 36 .
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18
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