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   OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18   

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OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18 (https://dejure.org/2021,10970)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2021 - 7 KS 40/18 (https://dejure.org/2021,10970)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2021 - 7 KS 40/18 (https://dejure.org/2021,10970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs 3 S 1 BImSchV 16; Art 9 Abs 3 UmwAÜbk; § 43 Abs 1 S 2 BImSchG; § 44 Abs 5 S 2 Nr 1 BNatSchG; § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwRG; § 1 Abs 1 S 1 Nr 5 UmwRG; § 2 Abs 4 S 2 UmwRG; § 3 UmwRG
    Änderungsplan; Änderungsplanfeststellung; Anderungsplanfeststellungsbeschluss; anerkannte Vereinigung; Anwendungsvorrang; Artenschutz; Schienenbonus; signifikant erhöht; Tötungsverbot; unionrechtskonforme Auslegung

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 9 der Aarhus-Konvention, § 4 BImSchV 16, § 41 BImSchG, § 43 BImSchG, § 44 BNatSchG, § 1 UmwRG, § 2 UmwRG, § 3 UmwRG, § 76 VwVfG, § 4 AEG, § 18c AEG, § 18d AEG, § 2 EBO
    Planfeststellung, Änderungsplanfeststellung, Güterumschlaganlage, Zauneidechse, Artenschutz, Brandschutz, Abwägungsgebot, Begründungserfordernis im Planfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (47)

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15

    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18
    Denn für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne die Berücksichtigung deren Würdigung in der Planfeststellungsentscheidung genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Denn der Gesetzgeber beabsichtigte mit der Einfügung des § 6 UmwRG eine einheitliche und abschließende Regelung für alle Rechtsbehelfe im Geltungsbereich dieses Gesetzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris; Urteil vom 04.06.2020 - 7 A 1.18 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 28.08.2018 - 7 KS 108/16 -, juris).

    Als gering ist Ermittlungsaufwand bereits dann nicht mehr einzustufen, wenn das Studium umfangreichen schriftsätzlichen Vortrags oder das Durchsuchen von Verwaltungsakten nach entsprechenden Tatsachen und Erklärungen erforderlich würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 11 A 6.97 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 27.08.2019 - 7 KS 24/17 -, juris).

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18
    Denn der Gesetzgeber beabsichtigte mit der Einfügung des § 6 UmwRG eine einheitliche und abschließende Regelung für alle Rechtsbehelfe im Geltungsbereich dieses Gesetzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris; Urteil vom 04.06.2020 - 7 A 1.18 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 28.08.2018 - 7 KS 108/16 -, juris).

    Auf die Frage, ob eine Zulassung verspäteten Vorbringens das Verfahren konkret verzögern würde (vgl. § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwGO), kommt es hingegen nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris).

    Insgesamt soll nach dem Wegfall der aus dem Verwaltungsverfahren in den Prozess hineinwirkenden materiellen Präklusion (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG; vgl. § 7 Abs. 4 UmwRG) verhindert werden, dass in einem späten Stadium des gerichtlichen Verfahrens neuer Tatsachenvortrag erfolgt, auf den die übrigen Beteiligten und das Gericht nicht mehr angemessen reagieren können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris, m.w.N.).

    Dies hat der Gesetzgeber in § 6 Satz 2 UmwRG durch die Beschränkung des Verweises auf § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO ausdrücklich bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18
    Zum anderen begegnete es mit Blick auf das in Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention geregelte Gebot, Rechtsbehelfe gegen behördliche Entscheidungen zu eröffnen, Richtigkeitszweifeln, wenn anerkannten Vereinigungen in der in Rede stehenden Konstellation ein Rechtsschutz rein tatsächlich generell vorenthalten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; Schieferdecker in: Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG/UmwRG, 5. Aufl. 2018, § 1 UmwRG, Rn. 66; a.A.: BT-Drs.

    Diesem Korrekturbedürfnis ließe sich entsprechen, indem man die angegriffene Entscheidung als solche nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG versteht, für die die Begründetheitsanforderung aus § 2 Abs. 4 Satz 2 UmwRG nicht gilt (so BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris).

    Diesen durch die Normierungen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 EBO vorgegebenen Sicherheitsanforderungen ist grundsätzlich dann genügt, wenn verständige, umsichtige, vorsichtige und gewissenhafte Fachleute für das Eisenbahnwesen nach dem jeweiligen Stand der Technik die Sicherheitsvorkehrungen für ausreichend halten dürfen und sie den Umständen nach zumutbar sind; je schwerer ein zu erwartender Schaden ist und je wahrscheinlicher ein Schadenseintritt, desto strengere Anforderungen können an die zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen gestellt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris m.w.N.).

    Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar und kann nicht verlangt werden, es kann insbesondere keinem Vorhabenträger zugemutet werden, alle nur denkbaren Möglichkeiten und Tatbestände von Gefahren und Schäden vollständig abzusichern (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 A 18.98 -, juris; Urteil vom 08.07.1998 - 11 A 30.97 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; Hessischer VGH, Urteil vom 12.06.2012 - 2 C 2435/11.T -, juris; Basiliee in: Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht, 53. EL 2020, Erläuterungen zu § 2 Abs. 1 EBO).

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18
    Ob die insoweit bestehende Kollision mit dem Wortlaut des UmwRG durch eine unionsrechtskonforme Auslegung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 -, juris, Rn. 25) oder eine Nichtanwendung des § 2 Abs. 4 Satz 2 UmwRG zu überwinden ist, kann vorliegend dahinstehen.

    Denn dieses Verständnis führt zum einen zu einem kaum zu rechtfertigenden Wertungswiderspruch: Entscheidungen, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kraft Gesetzes nicht bestehen kann, können als solche gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG beim Vorliegen eines Umweltbezuges (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG) gegebenenfalls erfolgreich angegriffen werden, während Vorhaben, für die das UVPG eine Vorprüfung vorsieht und die in der Regel gewichtiger sind, für anerkannte Vereinigungen faktisch unangreifbar werden, wenn die zuständige Behörde fehlerfrei feststellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris).

    Zum anderen begegnete es mit Blick auf das in Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention geregelte Gebot, Rechtsbehelfe gegen behördliche Entscheidungen zu eröffnen, Richtigkeitszweifeln, wenn anerkannten Vereinigungen in der in Rede stehenden Konstellation ein Rechtsschutz rein tatsächlich generell vorenthalten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; Schieferdecker in: Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG/UmwRG, 5. Aufl. 2018, § 1 UmwRG, Rn. 66; a.A.: BT-Drs.

    Diesem Korrekturbedürfnis ließe sich entsprechen, indem man die angegriffene Entscheidung als solche nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG versteht, für die die Begründetheitsanforderung aus § 2 Abs. 4 Satz 2 UmwRG nicht gilt (so BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 3 A 17.15

    Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen - Emmerich: Bundesverwaltungsgericht weist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18
    Diese Voraussetzungen erfüllen Schienenstegdämpfer, mögen sie auch eine vergleichsweise neue Errungenschaft sein (vgl. etwa noch BVerwG, Urteil vom 08.09.2016 - 3 A 5.15 -, juris), im Zeitpunkt der Feststellung der Planänderung unbestritten (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 3 A 17.15 -, juris).

    Im Bereich Eisenbahnlängsweg 4 hätte die Verwendung von Schienenstegdämpfern, die zu einer Reduzierung des Beurteilungspegels um bis zu 3 dB(A) führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 3 A 17.15 -, juris sowie Zeile 2, Tabelle 8 der Anlage 2 zur 16. BImSchV n.F.), bei einem maximalen Beurteilungspegel von 63, 9 dB(A) (IP 62D, vgl. Anlage 11.11.3E) weder ein Einhalten des maßgeblichen Immissionsgrenzwertes von 54 dB(A) nachts noch auch nur das Unterschreiten der Grenze der potentiellen Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) nachts zur Folge.

    Hat das Eisenbahn-Bundesamt die Kosten für den Einsatz von Schienenstegdämpfern im Bereich Schillerstraße 44-47 zwar - mit Blick auf die nachvollziehbare Angabe der Beigeladenen, die Örtlichkeiten stünden einer Verwendung der Dämpfer ohnedies entgegen, zu Recht - auch nicht ermittelt, so kann unter Berücksichtigung der Umstände, dass zum einen mehrere Gleisstränge mit Dämpfern ausgerüstet werden müssten und zum anderen die Steigerung des Beurteilungspegels gegenüber dem Prognosenullfall mit Werten zwischen 1, 1 und 1, 7 dB(A) nur gering ausfällt, bei der Annahme von den einen sechsstelligen Eurobereich erreichenden Kosten pro Gleiskilometer (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 3 A 17.15 -, juris: 130.000,- EUR/Gleiskilometer) doch unterstellt werden, dass diese für die Bewältigung der vier am Tage auftretenden Schutzfälle unverhältnismäßig wären.

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18
    Sie hat davon auszugehen, welcher Betrag für Schutzmaßnahmen aufzuwenden wäre, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte vollständig sichergestellt würde (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 08.09.2016 - 3 A 5.15 -, juris; Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, juris; Urteil vom 18.07.2013 - 7 A 9.12 -, juris).

    Bei welcher Relation zwischen Kosten und Nutzen die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für aktiven Lärmschutz anzunehmen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 08.09.2016 - 3 A 5.15 -, juris; Urteil vom 18.07.2013 - 7 A 9.12 -, juris).

    Diese Voraussetzungen erfüllen Schienenstegdämpfer, mögen sie auch eine vergleichsweise neue Errungenschaft sein (vgl. etwa noch BVerwG, Urteil vom 08.09.2016 - 3 A 5.15 -, juris), im Zeitpunkt der Feststellung der Planänderung unbestritten (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 3 A 17.15 -, juris).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18
    Sie hat davon auszugehen, welcher Betrag für Schutzmaßnahmen aufzuwenden wäre, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte vollständig sichergestellt würde (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 08.09.2016 - 3 A 5.15 -, juris; Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, juris; Urteil vom 18.07.2013 - 7 A 9.12 -, juris).

    Varianten aktiven Schallschutzes, die mit deutlich höheren Kosten bei nur geringfügig besserer Schutzwirkung einhergehen (sog. Sprungkosten), können als unverhältnismäßig ausgeschieden werden (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, juris; Urteil vom 15.03.2000 - 11 A 42.97 -, juris).

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011

    Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18
    Denn für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne die Berücksichtigung deren Würdigung in der Planfeststellungsentscheidung genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12

    Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18
    Denn für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne die Berücksichtigung deren Würdigung in der Planfeststellungsentscheidung genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18
    Sie hat davon auszugehen, welcher Betrag für Schutzmaßnahmen aufzuwenden wäre, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte vollständig sichergestellt würde (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 08.09.2016 - 3 A 5.15 -, juris; Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, juris; Urteil vom 18.07.2013 - 7 A 9.12 -, juris).

    Bei welcher Relation zwischen Kosten und Nutzen die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für aktiven Lärmschutz anzunehmen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 08.09.2016 - 3 A 5.15 -, juris; Urteil vom 18.07.2013 - 7 A 9.12 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16

    Klage einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Bestimmung

  • BVerwG, 04.07.2012 - 9 VR 6.12

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft;

  • BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08

    Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung;

  • BVerwG, 17.09.2004 - 9 VR 3.04

    Schienenwegeplanung, City-Tunnel Leipzig, Planfeststellungsbeschluss,

  • BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18

    Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 7.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 8 A 3745/03

    Lagerung von Gefahrgut in einem Containerumschlagterminal des kombinierten

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 14.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme;

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 5.15

    Anforderungen an die Begründung eines Planfeststellungsbeschlusses;

  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11

    Umbau von Bahnübergängen

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 4.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1013/00

    Klagefrist gegen Plangenehmigung für Eisenbahnanlage; Lärmschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2014 - 16 D 77/13

    Geltendmachung einer möglichen Rechtsverletzung unter dem Gesichtspunkt einer

  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1026/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - 16 D 31/13

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Streitigkeiten um

  • BVerwG, 28.07.1993 - 7 B 49.93

    Verhältnis von einem Änderungsplanfeststellungsbeschluss zu einem ursprünglichen

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • BVerwG, 16.07.2003 - 9 VR 13.03

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Antrag auf Anordnung der

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 11.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 5 S 2122/16

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerwG, 18.02.1998 - 11 A 6.97

    Verkehrsprojekte Deutsche Einheit; Verfahrensbeschleunigung; Präklusion;

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2016 - 12 KN 187/15

    Artenschutz; Bebauungsplan; faktisches Vogelschutzgebiet; Rechtsschutzbedürfnis;

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19

    Verbandsantrag gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21

    Abwägungsfehler; Abweichungen von RASt 06; erhebliche Beeinträchtigung;

    Insbesondere sind bei der Kosten-Nutzen-Analyse Differenzierungen nach der Zahl der Lärmbetroffenen zulässig, die in den Kosten pro gelöstem Schutzfall zum Ausdruck kommen (vgl. Urteil des Senats vom 18.03.2021 - 7 KS 40/18 -, juris).
  • VGH Bayern, 25.09.2023 - 9 BV 22.481

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung gegen Baugenehmigung für Neubau

    Weil das Ergebnis einer von der zuständigen Behörde durchzuführenden Vorprüfung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG nur eingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, kann eine unterbliebene Vorprüfung auch nicht vom Gericht selbst nachgeholt werden (vgl. BVerwG, U.v. 8.11.2022 - 7 C 7.21 - juris Rn. 24 f. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 19.12.2019 - 7 C 28.18 - BVerwGE 167, 250 = juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.2.2023 - 22 CS 22.1908 - juris Rn. 24; VGH BW, U.v. 14.7.2021 - 10 S 141/20 - juris Rn. 71 f.; U.v. 30.9.2021 - 10 S 1956/20 - juris Rn. 61 f.; NdsOVG, U.v. 18.3.2021 - 7 KS 40/18 - juris Rn. 54 f.; B.v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 - juris Rn. 100; HessVGH, B.v. 17.3.2021 - 3 B 2000/20 - juris Rn. 22).
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