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   OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 LB 113/19   

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https://dejure.org/2020,13711
OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 LB 113/19 (https://dejure.org/2020,13711)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.2020 - 12 LB 113/19 (https://dejure.org/2020,13711)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - 12 LB 113/19 (https://dejure.org/2020,13711)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 LB 113/19
    Zwar ist das Vorsorgegebot nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG nicht an konkrete Gefahrenprognosen geknüpft, sondern dient der Vorbeugung potenziell schädlicher Umwelteinwirkungen und ist deshalb zugleich anerkannt, dass es in Fällen einschlägig ist, in denen die konkrete Gefahrenschwelle nicht oder nur schwer zu bestimmen ist, etwa weil es für die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne der Vermeidungspflicht keine normativ festgelegten Schwellenwerte gibt (Dietlein in: Landmann/Rohmer, UmweltR, Werkstand: 91. EL September 2019, BImSchG, § 5, Rn. 64, 136) oder auch bei noch ungeklärten Wirkungszusammenhängen (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995 - 7 B 112/94 -, juris, Rn. 6).

    Der Vorsorgegrundsatz dient nämlich nicht allein der Abwehr eines Gefahrenverdachts jedenfalls in dem oben dargestellten anerkannten (engen) Verständnis, sondern auch dem "Freiraumschutz" (vgl. zur Terminologie: Roßnagel/Hentschel, GK-BImSchG, § 5, Rn. 367 f.), wie schon das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. Januar 1995 (- 7 B 112/94 -, juris, Rn. 6 zu einer nachträglichen Anordnung) ausgeführt hat.

    Zur gebotenen Vorsorge im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes gerade jenseits konkreter Schädlichkeitsgrenzen zählen nach dieser Rechtsprechung gerade an der Quelle und damit bei den Emissionen ansetzende Vermeidungsanstrengungen gegenüber umweltbeeinträchtigenden Luftschadstoffen, die - wie die streitige Anordnung, einen Filter einzubauen - mit dem Ziel ergriffen werden, längerfristig Standards der Luftqualität herbeizuführen oder zu sichern, die hinreichend deutlich von Zuständen abgehoben sind, die konkret die Annahme schädlicher Umwelteinwirkungen nahelegen oder befürchten lassen (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995 - 7 B 112/94 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 LB 113/19
    Ferner habe der 1. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 10. November 2009 (- 1 LB 45/08 -, juris) ausdrücklich entschieden, dass der Einsatz von sogenannten Biofiltern nicht dem Stand der Technik im Sinne des § 22 Abs. 1 BImSchG entspreche.

    Insoweit hat das Verwaltungsgericht überzeugend und ausführlich begründet, dass der Einbau eines Abluftfilters jedenfalls bei der Errichtung von großen Anlagen zur Schweinehaltung bezogen auf den Schutz vor austretendem/sich bildendem Ammoniak und Stickstoff mittlerweile - anders als noch im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung des 1. Senats vom 10. November 2009 (1 LB 45/08) und ggf. auch noch des Erlasses der Änderungsgenehmigung im Jahr 2011 (Widerspruchsbescheid 2012) - dem maßgeblichen Stand der Technik entspricht.

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 12 LA 183/18

    Abluftreinigungsanlage; Filtererlass; Nachträgliche Anordnung; Stand der Technik;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 LB 113/19
    Auf den Antrag des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 5. Juli 2019 (- 12 LA 183/18 -) die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zugelassen und dies, wie folgt, begründet:.

    Wie der Senat bereits im seinem die Berufung zulassenden Beschluss vom 5. Juli 2019 (- 12 LA 183/18 -, juris) ausgeführt hat, sieht der Filtererlass, der schwerpunktmäßig die Neuerrichtung von Anlagen in den Blick nimmt, in seiner hier maßgeblichen Teilregelung unter Nr. 3.1 aber tatsächlich nicht die Ausübung von (freiem) Ermessen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BImSchG vor und berücksichtigt zudem den Einzelfall nicht hinreichend, sondern geht von einem intendierten Ermessen aus.

  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 LB 113/19
    Für das Verständnis eines solchen Erlasses ist aber dessen praktische, vom Erlassgeber gebilligte Handhabung maßgebend (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2011 - 1 C 21/10 -, BVerwGE 141, 151 ff., juris, Rn. 14, sowie v. 15.8.2006 - 2 C 15/05 -, juris, Rn. 24, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 LB 113/19
    Denn es gehört es schon nicht zu den Aufgaben der Verwaltungsgerichte, eine Streitsache für eine denkbare Entscheidung auf der Grundlage etwa der Rechtsfigur einer Ermessensreduktion auf Null durch Ermittlungen, die - wie hier zur Feststellung (mindestens) eines Verstoßes gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG im maßgebenden Entscheidungszeitpunkt - einen nicht unerheblichen Aufwand erfordern, spruchreif zu machen und zu prüfen, ob ein aus bestimmten (unzutreffenden) Gründen für alternativlos gehaltenes Einschreiten nicht vielleicht aus ganz anderen Gründen, welche die Verwaltung bei ihrer Entscheidung aber nicht berücksichtigt hat, im Ergebnis alternativlos wäre und deshalb ihre im Ermessenswege ergangene Entscheidung vor anderem Hintergrund aufrecht erhalten werden könnte (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, Rn. 233, juris).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 LB 113/19
    Solche Maßnahmen sollen unabhängig von geltenden Schädlichkeitsgrenzen das an Umweltqualität durchsetzen, was im Hinblick auf ein vorhandenes Potenzial an Vermeidungstechnologie realisierbar erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - 7 C 8/82 -, juris, Rn. 17).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 LB 113/19
    § 114 Satz 2 VwGO ermöglicht lediglich, defizitäre Ermessenserwägungen im Gerichtsverfahren zu ergänzen, nicht jedoch ein zuvor verkanntes Ermessen erstmals auszuüben (BVerwG, Urt. v. 5.9.2006 - 1 C 20/05 -, juris, Rn. 22, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 22 B 20.1402

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung gegen den Betreiber einer Asphaltmischanlage

    Erfasst werden also die Fälle, in denen - wie hier - eine Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG in Bezug auf Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft verletzt wird (vgl. NdsOVG, U.v. 18.5.2020 - 12 LB 113/19 - juris Rn. 79, Rn. 86; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 17 Rn. 61 [dort auch nochmals zu Brandgefahren], Czajka in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand Juli 2021, § 17 BImSchG Rn. 67, deutlich auch Rn. 68 Fn. 87).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 12 LA 183/18
    12 LB 113/19.
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