Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20935
OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12 (https://dejure.org/2012,20935)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2012 - 7 KS 4/12 (https://dejure.org/2012,20935)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 7 KS 4/12 (https://dejure.org/2012,20935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Möglichkeit der Heilung eines Mangels an Bestimmtheit einer Duldungsanordnung nach § 16a Abs. 1 FStrG bis zum Abschluss einer gerichtlichen Tatsacheninstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 16a Abs. 1
    Möglichkeit der Heilung eines Mangels an Bestimmtheit einer Duldungsanordnung nach § 16a Abs. 1 FStrG bis zum Abschluss einer gerichtlichen Tatsacheninstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Heilung eines Mangels an Bestimmtheit einer Duldungsanordnung nach § 16a Abs. 1 FStrG bis zum Abschluss einer gerichtlichen Tatsacheninstanz

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 819
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06

    Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12
    Der Mangel an Bestimmtheit der Duldungsanordnung nach § 16a Abs. 1 FStrG kann noch bis zum Abschluss einer gerichtlichen Tatsacheninstanz geheilt werden (wie BVerwG, Beschl. v. 21.06.2006 - 4 B 32.06 -).

    Es ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Behörde gleichwohl - ähnlich wie nach § 45 VwVfG - befugt ist, einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG, der den Verwaltungsakt - wie hier - nicht nichtig macht, durch nachträgliche Klarstellung zu heilen, und zwar auch noch im gerichtlichen Verfahren (so ausdrücklich BVerwG, Beschl. v. 21.06.2006 - 4 B 32.06 -, NVwZ-RR 2006, 589; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., Rn. 41 zu § 37).

  • BVerwG, 12.06.2007 - 7 VR 1.07

    Umweltinformation; Anspruch auf freien Zugang; Planfeststellungsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12
    Die unter Hinweis u.a. auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts v. 12.06.2007 - 7 VR 1.07 - (NVwZ 2007, 1095) vorgenommene Auslegung des die instanzielle Zuständigkeit begründenden § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 VwGO durch das Verwaltungsgericht erscheint vertretbar.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 7 KS 85/09

    Erfordernis einer positiven vorläufigen Gesamtbeurteilung eines Planvorhabens bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12
    2.1 Die Klägerin greift die zutreffend auf diese Vorschriften gestützte Anordnung (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 27.04.2010 - 7 KS 85/09 -, NVwZ-RR 2010, 793) der Beklagten im Wesentlichen mit der Rüge an, sie sei inhaltlich nicht hinreichend bestimmt gewesen, § 37 Abs. 1 VwVfG.
  • VG München, 18.10.2018 - M 22 K 16.1473

    Bayernweites Betretungsverbot für Badeanstalten und Kontaktverbot mit Kindern

    Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, dass die Behörde gleichwohl befugt ist, einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG, der den Verwaltungsakt - wie hier - nicht nichtig macht, noch im gerichtlichen Verfahren durch nachträgliche Klarstellung zu heilen (vgl. BVerwG, B.v. 21.6.2006 - 4 B 32.06 - juris Rn. 1; BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 4 C 18.03 - juris Rn. 54; BVerwG, U.v. 14.12.1990 - 7 C 5.90 - juris Rn. 26; OVG Niedersachsen, U.v. 18.7.2012 - 7 KS 4/12 - juris Rn. 28).
  • VG Düsseldorf, 24.04.2018 - 17 K 15533/16

    Anforderungen an eine bodenschutzrechtliche Duldungsanordnung

    Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, dass die Behörde gleichwohl befugt ist, einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG NRW, der den Verwaltungsakt - wie hier - nicht nichtig macht, noch im gerichtlichen Verfahren durch nachträgliche Klarstellung zu heilen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 4 B 32.06 -, juris Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5.90 -, juris Rn. 26; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 KS 4/12 -, juris Rn. 28.
  • VG Köln, 24.07.2018 - 14 L 1315/18
    vgl. zur Heilung von Mängeln der Bestimmtheit: BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 4 B 32.06 -, juris Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5.90 -, juris Rn. 26; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 KS 4/12 -, juris Rn. 28; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2018 - 17 K 15533/16 -, juris Rn. 43.
  • VG Düsseldorf, 01.09.2023 - 3 K 6352/21

    Nebengeschäftsverbot für Wettvermittlungsstellen in § 13 Abs. 3 Satz 2 AG GlüStV

    Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, dass die Behörde gleichwohl befugt ist, einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG NRW, der den Verwaltungsakt - wie hier - nicht nichtig macht, noch im gerichtlichen Verfahren durch nachträgliche Klarstellung zu heilen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 4 B 32.06 -, juris Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5.90 -, juris Rn. 26; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 KS 4/12 -, juris Rn. 28.
  • VG Düsseldorf, 05.09.2023 - 3 K 8551/22
    Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, dass die Behörde gleichwohl befugt ist, einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG NRW, der den Verwaltungsakt - wie hier - nicht nichtig macht, noch im gerichtlichen Verfahren durch nachträgliche Klarstellung zu heilen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 4 B 32.06 -, juris Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5.90 -, juris Rn. 26; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 KS 4/12 -, juris Rn. 28.
  • VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20

    Planaufstellung; Straßenbaulast, Übernahme der; Vorarbeiten

    Soweit darüber hinaus als erforderlich anzusehen wäre, dass die mit der Duldung verbundenen Pflichten genauer beschrieben werden müssen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.07.2012 - 7 KS 4/12 -, juris Rn. 26 ff.), wäre dies der Verfügung ebenfalls in hinreichendem Maße zu entnehmen.
  • VG Düsseldorf, 01.09.2023 - 3 K 1460/23

    Keine Wettvermittlung im Nebengeschäft!

    Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, dass die Behörde gleichwohl befugt ist, einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG NRW, der den Verwaltungsakt - wie hier - nicht nichtig macht, noch im gerichtlichen Verfahren durch nachträgliche Klarstellung zu heilen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 4 B 32.06 -, juris Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5.90 -, juris Rn. 26; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 KS 4/12 -, juris Rn. 28.
  • VG Düsseldorf, 01.09.2023 - 3 K 8164/21
    Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, dass die Behörde gleichwohl befugt ist, einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG NRW, der den Verwaltungsakt - wie hier - nicht nichtig macht, noch im gerichtlichen Verfahren durch nachträgliche Klarstellung zu heilen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 4 B 32.06 -, juris Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5.90 -, juris Rn. 26; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 KS 4/12 -, juris Rn. 28.
  • VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16

    Anfechtung einer Maßnahme zur Vorbereitung einer fernstraßenrechtlichen

    Wo sich, wie hier, eine endgültige Festlegung nach Art und Umfang erst "vor Ort' treffen lässt, reichen auch beispielhaft - hier die Vornahme eines Schurfs - oder für den Eventualfall benannte Maßnahmen aus (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 KS 4/12 -, juris; Aust in: Kodal, Straßenrecht, a.a.O., Kapitel 39 Rn. 42.2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht