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   OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16   

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OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16 (https://dejure.org/2016,21058)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2016 - 4 ME 163/16 (https://dejure.org/2016,21058)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - 4 ME 163/16 (https://dejure.org/2016,21058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 SGB 8; § 123 VwGO
    Geistige Behinderung; Behinderung; seelische Behinderung; letzte Behördenentscheidung; Entwicklungsdefizit; offene Erfolgsaussicht; Folgenabwägung; Jugendhilfe; gerichtliche Kontrolle; gerichtliche Nachprüfung; Persönlichkeitsdefizit; Persönlichkeitsentwicklung; letzte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2000 - 22 B 762/00

    Abgrenzung der zur Unterstützung eines geistig behinderten Elternteils mit Kind

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16
    Der Zweck des § 19 SGB VIII besteht darin, unter Nutzung in der Praxis entstandener Eltern-Kind-Einrichtungen eine Hilfe zu bieten, die spezifisch auf die Situation allein für ein Kind sorgender Mütter oder Väter mit Persönlichkeitsdefiziten zugeschnitten ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.11.2000 - 22 B 762/00 -, FEVS 53, 265 = JAmt 2001, 424).

    Daher genügt es in einem derartigen Fall für eine Leistungsgewährung nach § 19 SGB VIII, wenn eine Milderung des Entwicklungsdefizits des Elternteils durch eine intensive Intervention möglich ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.11.2000, a.a.O.; Struck in: Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 19 Rn. 9 b).

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 4 MN 155/13

    Grundsätze zur Interessenabwägung i.R. eines Normenkontrollantrags gegen den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16
    Kann der Senat seine Rechtsfindung im einstweiligen Rechtsschutz somit nicht daran orientieren, ob die Antragstellerin im Hauptsacheverfahren voraussichtlich obsiegen oder verlieren wird, so sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Klage der Antragstellerin in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, die Klage aber erfolglos bliebe (vgl. zu § 47 Abs. 6 VwGO Senatsbeschl. v. 6.7.2016 - 4 MN 79/16 -, v. 9.7.2013 - 4 MN 155/13 - u. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16
    Da der entscheidungserhebliche Sachverhalt hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs nach § 19 SGB VIII bisher aber nicht ausreichend aufgeklärt ist und sich daher eine hinreichend gesicherte Vorausbeurteilung der Erfolgsaussicht der von der Antragstellerin zwischenzeitlich in der Hauptsache erhobenen Verpflichtungsklage derzeit nicht vornehmen lässt, ist auf der Grundlage einer Folgenabwägung über die Beschwerde zu entscheiden (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 13.10.1994 - 7 VR 10.94 -, NVwZ 1995, 379; Nds. OVG, Beschl. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 - u.a., NVwZ-RR 2001, 241; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 137 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 LB 154/10

    Erfordernis eines neuen Antrags auf Kostenübernahme gegenüber einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16
    Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, NVwZ-RR 1996, 510; Senatsbeschl. v. 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16
    Kann der Senat seine Rechtsfindung im einstweiligen Rechtsschutz somit nicht daran orientieren, ob die Antragstellerin im Hauptsacheverfahren voraussichtlich obsiegen oder verlieren wird, so sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Klage der Antragstellerin in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, die Klage aber erfolglos bliebe (vgl. zu § 47 Abs. 6 VwGO Senatsbeschl. v. 6.7.2016 - 4 MN 79/16 -, v. 9.7.2013 - 4 MN 155/13 - u. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.06.1996 - 5 B 222.95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16
    Dabei braucht der Regelungszeitraum, auf den sich die Ablehnung bezieht, nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich aus dem maßgeblichen Bescheid auch durch Auslegung ergeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.6.1996 - 5 B 222.95 -, Buchholz 436.511 § 27 KJHG/SGB VIII Nr. 2).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16
    Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, NVwZ-RR 1996, 510; Senatsbeschl. v. 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 C 19.08

    Geistige Behinderung; Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Jugendhilfe,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16
    Ein Elternteil bedarf der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform mit seinem Kind gerade auch dann, wenn er aufgrund einer geistigen oder seelischen Behinderung mit der Pflege und Erziehung des Kindes überfordert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2009 - 5 C 19.08 -, BVerwGE 135, 159; OVG NRW, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 A 510/08 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2008 - 12 A 510/08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16
    Ein Elternteil bedarf der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform mit seinem Kind gerade auch dann, wenn er aufgrund einer geistigen oder seelischen Behinderung mit der Pflege und Erziehung des Kindes überfordert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2009 - 5 C 19.08 -, BVerwGE 135, 159; OVG NRW, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 A 510/08 -).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 VR 10.94

    Lärmimmissionen von Dieselzügen und Elektrifizierung der Trasse - Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16
    Da der entscheidungserhebliche Sachverhalt hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs nach § 19 SGB VIII bisher aber nicht ausreichend aufgeklärt ist und sich daher eine hinreichend gesicherte Vorausbeurteilung der Erfolgsaussicht der von der Antragstellerin zwischenzeitlich in der Hauptsache erhobenen Verpflichtungsklage derzeit nicht vornehmen lässt, ist auf der Grundlage einer Folgenabwägung über die Beschwerde zu entscheiden (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 13.10.1994 - 7 VR 10.94 -, NVwZ 1995, 379; Nds. OVG, Beschl. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 - u.a., NVwZ-RR 2001, 241; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 137 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2019 - 10 ME 57/19

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Gefährdung des Kindeswohls; Mutter-Kind-Einrichtung;

    Der Erfolg muss allerdings nicht überwiegend wahrscheinlich sein; vielmehr reicht es aus, wenn eine Milderung des Erziehungsdefizits möglich ist (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.07.2016 - 4 ME 163/16 -, juris Rn. 4), also eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Entwicklung einer ausreichenden Bindung und Beziehung des Elternteils zum Kind spricht.

    Unter Berücksichtigung des im Grundgesetz verankerten Schutzes der Familie stellt die Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung jedenfalls dann das Mittel der Wahl dar, wenn deren Erfolg zumindest möglich ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.02.2017 - 12 B 1119/17 -, juris Rn. 8 ff. m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.07.2016 - 4 ME 163/16 -, juris Rn. 4; Telscher in Schlegel/Voelzke, a.a.O., Rn. 39; BeckOK SozR/Winkler, a.a.O., § 19 Rn. 9).

  • VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925

    Kostenerstattung (Stattgabe), Betreuung in Eltern-Kind-Einrichtung, Mutter mit

    Maßstab ist daher immer das Entwicklungspotenzial im Hinblick auf die Elternkompetenz und nicht auf die Erreichbarkeit einer Verselbstständigung (BeckOGK/Schermaier-Stöckl, 1.7.2022, SGB VIII § 19 Rn. 19, 20; OVG NW, B.v. 2.2.2017 - 12 B 119/17 - juris Rn. 8 ff.; NdsOVG, B.v. 18.7.2016 - 4 ME 163/16 - juris Rn. 4; BayLSG, U.v. 10.5.2016 - L 8 SO 46715 - UA S. 14; VG Gelsenkirchen, U.v. 10.6.2005 - 19 K 1193/03 - juris Rn. 21; VG Hamburg, U.v. 26.5.2005 - 13 K 195/05 - juris Rn. 25: ausreichend ist das Ziel eines Lebens in einer ambulant betreuten Wohnform, in der die betreffende Hilfeempfängerin auch vor der Geburt gelebt hat; VG München, U.v. 7.11.2012 - M 18 K 11.326 - juris Rn. 54).
  • VG München, 08.06.2022 - M 18 K 17.4961

    Kostenerstattung, Betreuung in Eltern-Kind-Einrichtung, Mutter mit geistiger

    § 19 SGB VIII ist aber auch bei Elternteilen anwendbar, bei denen eine völlige Verselbständigung nicht möglich erscheint (i.E. OVG NW, B.v. 30.11.2000 - 22 B 762/00 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 2.2.2017 - 12 B 119/17 - juris Rn. 8 ff.; NdsOVG, B.v. 18.7.2016 - 4 ME 163/16 - juris Rn. 4; BayLSG, U.v. 10.5.2016 - L 8 SO 46715 - UA S. 14; VG Gelsenkirchen, U.v. 10.6.2005 - 19 K 1193/03 - juris Rn. 21; VG Hamburg, U.v. 26.5.2005 - 13 K 195/05 - juris Rn. 25: ausreichend ist das Ziel eines Lebens in einer ambulant betreuten Wohnform, in der die betreffende Hilfeempfängerin auch vor der Geburt gelebt hat; VG München, U.v. 7.11.2012 - M 18 K 11.326 - juris Rn. 54).
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