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   OVG Niedersachsen, 18.09.2013 - 4 LC 116/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25385
OVG Niedersachsen, 18.09.2013 - 4 LC 116/11 (https://dejure.org/2013,25385)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.09.2013 - 4 LC 116/11 (https://dejure.org/2013,25385)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. September 2013 - 4 LC 116/11 (https://dejure.org/2013,25385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs. 1 SGB I; § 1 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 64 Abs. 1 SGB X; § 66 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 66 Abs. 2 SGB X; § 66 Abs. 3 S. 1 SGB X; § 47 Abs. 4 BAföG; § 73 Abs. 1 NVwVG; § 64 Abs. 1 SOG
    Kostenfreiheit hinsichtlich Amtshandlungen der Verwaltungsvollstreckung (hier: Auskunftsverlagen bzgl. wirtschaftlicher Verhältnisse); Erhebung von Gebühren und Auslagen für die erfolgte Zwangsgeldfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenfreiheit hinsichtlich Amtshandlungen der Verwaltungsvollstreckung (hier: Auskunftsverlagen bzgl. wirtschaftlicher Verhältnisse); Erhebung von Gebühren und Auslagen für die erfolgte Zwangsgeldfestsetzung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 996
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 70.85

    Datenübermittlung - Melderegister einer Gemeinde - Sozialhilfeempfänger -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2013 - 4 LC 116/11
    Hiermit wird zwar die in § 64 Abs. 1 SGB X geregelte Kostenfreiheit erweitert auf Verwaltungsverfahren anderer Behörden, d.h. auf Verfahren von Behörden, die nicht unter die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs fallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1987 - 8 C 70.85 -, BVerwGE 77, 364).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 5 C 22.78

    Kostenfreiheit in behördlichen Verfahren nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2013 - 4 LC 116/11
    Zu § 54 Abs. 2 BAföG in der bis zum 31. Dezember 1980 gültigen Fassung hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Zwangsgeldfestsetzungen keine Entscheidungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz seien und demnach nicht der Kostenfreiheit nach § 54 Abs. 2 BAföG unterliegen (Urteil vom 18. März 1982 - 5 C 22.78 -, Buchholz 436.36 § 54 BAföG Nr. 1).
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