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   OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15   

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https://dejure.org/2019,35129
OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15 (https://dejure.org/2019,35129)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.2019 - 11 LC 148/15 (https://dejure.org/2019,35129)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2019 - 11 LC 148/15 (https://dejure.org/2019,35129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 Abs 1 S 1 SOG ND 2005; § 39 Abs 3 S 2 SOG ND 2005; § 22 Abs 1 S 1 DSG ND; § 22 Abs 5 Nr 2 DSG ND; § 8 Abs 1 DSG ND; § 8 S 1 Nr 6 DSG ND
    Arbeitsdatei Szenekundige Beamte; Daten, personenbezogene; Landesbeauftragter für den Datenschutz; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Speicherung; Verfahrensbeschreibung

  • JurPC

    Speicherung personenbezogener Daten in der Arbeitsdatei Szenekundige Beamte (SKB-Datenbank)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Auf die auf die Abweisung der hilfsweise erhobenen Feststellungsklage als unzulässig beschränkte Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Senats hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 (- 6 B 14.17 -, NVwZ 2018, 739, juris) das Urteil vom 18. November 2016 aufgehoben, soweit darin die Anträge zu 2. und zu 3. der hilfsweise erhobenen Feststellungsklage abgewiesen werden.

    Die hilfsweise gestellten Feststellungsanträge (zu 2. und zu 3.) sind zulässig.Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in dem die Sache teilweise zurückverweisenden Beschluss vom 20. Dezember 2017 (- 6 B 14.17 -, a.a.O., juris) steht der Klägerin ein Feststellungsinteresse für die beiden genannten Anträge zur Seite.

    Vor der mit den technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung einhergehenden gesteigerten Gefährdungslage schützt das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) in Gestalt des informationellen Selbstbestimmungsrechts (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 -, juris, Rn. 14).

    Aufgrund der Speicherung auch des Bezugsspiels ermöglicht es zugleich in diesem Bereich eine Profilbildung (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 -, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im "Volkszählungsurteil" betont, dass wegen der für den Bürger bestehenden Undurchsichtigkeit der Speicherung und Verwendung von Daten unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung die Beteiligung unabhängiger Datenschutzbeauftragter von erheblicher Bedeutung für einen effektiven Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist und deshalb eine effektive Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten notwendig ist (BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, BVerfGE 65, 1, juris, Rn. 157 und Rn. 193; Di Fabio, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Art. 2 Abs. 1, Rn. 184).

    Mit der in § 22 Abs. 5 Nr. 2 NDSG angeordneten Verpflichtung zur Übersendung der Verfahrensbeschreibung an den zur Kontrolle nach § 22 Abs. 1 Satz 1 NDSG berufenen Landesbeauftragten für den Datenschutz hat der Gesetzgeber das Gebot der effektiven Kontrolle konkretisiert und der grundrechtlichen Vorgabe entsprochen, "organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken" (BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, a.a.O., juris, Rn. 151).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LC 229/08

    Vorliegen einer Rechtsverordnung für die Erhebung und Speicherung von Daten in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Die Verfahrensbeschreibung ist eine Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.4.2013 - 1 BvR 1215/07 -, BVerfGE 133, 277, juris, Rn. 144, zur Errichtungsanordnung nach § 12 ATDG; Senatsurt. v. 16.12.2008 - 11 LC 229/08 -, NdsVBl. 2009, 135, juris, Rn. 29, zur Errichtungsanordnung für die Datei "Gewalttäter Sport"; Petri, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Rn. 1234).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LC 470/10

    Rechtmäßigkeit der Lagerung personenbezogener Daten zur Vorgangsverwaltung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Bei der Verfahrensbeschreibung vom 1. März 2005 handelt es sich unstreitig um eine Beschreibung im Sinne von § 8 NDSG, die die Beklagte als niedersächsische Behörde erstellt hat, um darin zu dokumentieren, welche personenbezogenen Daten mit Hilfe welcher automatisierter Verfahren auf welche Weise verarbeitet werden und welche Datenschutzmaßnahmen dabei getroffen wurden (vgl. zu dem Zweck einer Verfahrensbeschreibung: Senatsurt. v. 30.1.2013 - 11 LC 470/10 -, NordÖR 2013, 265, juris, Rn. 51).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Hierzu zählen vor allem Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 -, juris, Rn. 20).
  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Die Verfahrensbeschreibung ist eine Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.4.2013 - 1 BvR 1215/07 -, BVerfGE 133, 277, juris, Rn. 144, zur Errichtungsanordnung nach § 12 ATDG; Senatsurt. v. 16.12.2008 - 11 LC 229/08 -, NdsVBl. 2009, 135, juris, Rn. 29, zur Errichtungsanordnung für die Datei "Gewalttäter Sport"; Petri, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Rn. 1234).
  • VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01

    Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Mit der Unterlassung der Übersendung der Verfahrensbeschreibung vom 1. März 2005 an den Landesbeauftragten für den Datenschutz liegt somit ein beachtlicher Mangel vor, der der Verfahrensbeschreibung unmittelbar anhaftet und deshalb zur Rechtswidrigkeit der Speicherung der personenbezogenen Daten der Klägerin in der SKB in dem maßgeblichen Zeitraum führt (in diesem Sinne auch: Petri, a.a.O., Rn. 1234; Arzt, a.a.O., § 36 BPolG, Rn. 6; VG Gießen, Urt. v. 29.4.2002 - 10 E 141/01 -, NVwZ 2002, 1531, juris, Rn. 53).
  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Auch die Art des mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, kann die Anerkennung eines Feststellungsinteresses rechtfertigen, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den schwerwiegenden Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (BVerfG, Beschl. v. 4.2.2005 - 2 BvR 308/04 -, NJW 2005, 1637, juris, Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2002 - 11 MA 3363/01

    Widerruf einer staatlichen Anerkennung als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Mit der Unterlassung der Übersendung der Verfahrensbeschreibung vom 1. März 2005 an den Landesbeauftragten für den Datenschutz liegt somit ein beachtlicher Mangel vor, der der Verfahrensbeschreibung unmittelbar anhaftet und deshalb zur Rechtswidrigkeit der Speicherung der personenbezogenen Daten der Klägerin in der SKB in dem maßgeblichen Zeitraum führt (in diesem Sinne auch: Petri, a.a.O., Rn. 1234; Arzt, a.a.O., § 36 BPolG, Rn. 6; VG Gießen, Urt. v. 29.4.2002 - 10 E 141/01 -, NVwZ 2002, 1531, juris, Rn. 53).
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