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   OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 9 LA 103/18   

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https://dejure.org/2019,38597
OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 9 LA 103/18 (https://dejure.org/2019,38597)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 (https://dejure.org/2019,38597)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 9 LA 103/18 (https://dejure.org/2019,38597)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 701
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 10 LA 91/22
    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14 und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 -, juris Rn. 42, und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22

    Kurtaxe; Bodensee; Bootsliegeplätze; Betreiber einer Hafenanlage; Tagesgäste;

    Eine ausdrückliche Regelung, wonach etwa Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder, die nicht selbst Inhaber eines Bootsliegeplatzes sind, zur Zahlung einer pauschalierten Jahreskurtaxe verpflichtet sind (vgl. zum Streitstand bei der Einbeziehung des Ehegatten im Falle der pauschalierten Jahreskurtaxe für Zweitwohnungsinhaber Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 - juris Rn. 11 und Bayerischer VGH, Urteil vom 30.09.2016 - 4 N 14.546 - juris Rn. 40), enthält die angegriffene Satzung der Antragsgegnerin im Übrigen nicht.
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2020 - 10 LA 292/18

    Mit der Hilfe zur Erziehung verbundene therapeutische Leistungen

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 -, juris Rn. 42, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2021 - 10 LA 205/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 -, juris Rn. 42, und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2021 - 9 LA 11/20

    Umgehung gesetzlichen Vertretungszwangs - - Antrag auf Zulassung der Berufung

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 3.1.2020 - 9 LA 173/19 - und vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 - juris Rn. 42 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2020 - 10 LA 142/18

    CC-Verstoß durch einen beauftragten Dritten / Ernstliche Zweifel hinsichtlich der

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 -, juris Rn. 42, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22

    Verlust der Eigenschaft als Dauergrünlandfläche.

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14 und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 -, juris Rn. 42, und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2020 - 10 LA 113/18

    Pflanzenschutzrecht - Nachreichung von gemäß Art. 37 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 1 VO

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 -, juris Rn. 42, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2022 - 9 LA 132/20

    Vorausleistungen auf Straßenausbaubeiträge

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 3.1.2020 - 9 LA 173/19 - und vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 - juris Rn. 42 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2022 - 9 LA 121/21

    Straßenausbaubeitrag

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 3.1.2020 - 9 LA 173/19 - und vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 - juris Rn. 42 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2020 - 10 LA 38/20

    Besonderes Kirchgeld, Art. 3 GG

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2020 - 10 LA 77/19

    Beginn der Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EG) Nr. 2988/95

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2021 - 10 LA 118/21

    Kostenbeitrag bei ergänzender Förderung in der Kindertagespflege.

  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Kurabgabe

  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 12/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erhebung einer Jahreskurabgabe

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