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   OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19   

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OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19 (https://dejure.org/2021,45899)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.2021 - 12 LB 110/19 (https://dejure.org/2021,45899)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2021 - 12 LB 110/19 (https://dejure.org/2021,45899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 3 BImSchV 4; § 20 Abs 1b S 4 BImSchV 9; § 20 Abs 2 BImSchV 9; § 23 Abs 2 S 2 BImSchV 9; § ... 9 BImSchG; § 4 Abs 1 S 2 UmwRG; § 2 Abs 5 UVPG; § 3b Abs 2 UVPG; § 3b Abs 3 UVPG; § 3c UVPG; § 3e UVPG; § 5 Abs 3 S 2 UVPG; § 7 UVPG; § 74 Abs 1 UVPG; § 9 Abs 4 UVPG; § 264 Nr 2 ZPO
    Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Genehmigungsverfahren, steckengebliebenes; Hilfsantrag; Klageerweiterung; Kumulierung; Prioritätsprinzip; Spruchreife; Teil-Vorbescheid; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorbescheid, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 432
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18

    Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
    UmwRG und § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG, der § 3a Satz 4 UVPG a. F. weitgehend entspricht, aber auch auf Klagen des Vorhabenträgers Anwendung findet (vgl. Dienes, in: Hoppe/Beckmann/Kment [Hrsg.], 5. Aufl. 2018 UVPG/UmwRG, § 5 UVPG Rn. 23), gerichtlich (nur) zu überprüfen, ob aus den gemäß § 3c Satz 6 UVPG a. F. dokumentierten Gründen nachvollziehbar ist, warum der Beklagte eine Umweltverträglichkeitsprüfung für erforderlich erachtete (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 -, BauR 2019, 1136 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 55).

    bb) Ungeachtet der grundsätzlichen Anwendbarkeit alten Rechts auf die Vorprüfung, war jedoch der Vorprüfung des Einzelfalls vom 26. Juni 2018 (Bl. 235 ff. BA 2) bereits die Definition der Windfarm aus § 2 Abs. 5 UVPG zugrunde zu legen, die ihrerseits kraft Spezialität die Kumulationsregelung des § 3b Abs. 2 und 3 UVPG a. F. verdrängte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 -, BauR 2019, 1136 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 36).

    Letzteres, also die Notwendigkeit einer Beachtung des Erfordernisses des Funktionszusammenhangs, ergibt sich aus dem bereits erwähnten Verhältnis der Spezialität (vgl. Arnold, in: Hoppe/Beckmann/Kment [Hrsg.], UVPG/UmwRG, 5. Aufl. 2018, § 10 UVPG Rn. 27; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 -, BauR 2019, 1136 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 36), in dem § 2 Abs. 5 UVPG zu § 3b Abs. 2 und Abs. 3 UVPG a. F. steht.

    Der Beklagte wird davon auszugehen haben, dass ein funktionaler Zusammenhang nicht zwingend ineinandergreifende betriebliche Abläufe voraussetzt, sondern, um ihn zu bejahen, bereits Umstände genügen können, aus denen sich ein die Vorhaben koordinierendes und dem/den Betreibern zurechenbares Verhalten sicher ableiten lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - BVerwG 4 C 7.14, u. a. -, BVerwGE 153, 361 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18, - zu § 3b Abs. 2 UVPG a. F.; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 -, BauR 2019, 1136 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 50).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 8 B 1373/16

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
    Hierzu zählen die von der Klägerin geplanten sechs Anlagen, auch wenn es sich ausschließlich um bislang nur geplante Anlagen handelt (vgl. nur OVG NRW, Beschl. v. 13.09.2017 - 8 B 1373/16 -, Rn. 6, juris).

    Ersteres gilt, weil die Frage, ob mehrere zu verschiedenen Zeitpunkten beantragte Windenergieanlagen eine Windfarm bilden, sich nach denselben Grundsätzen beantwortet wie die Frage, in welcher Reihenfolge planerisch bereits verfestigte Projekte in eine Summationsbetrachtung einzubeziehen sind (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13.9.2017 - 8 B 1373/16 -, ZNER 2017, 448 f., hier zitiert nach juris, Rnrn.

    Die jeweilige Priorität hängt u. a. davon ab, ob und zu welchen Zeitpunkten für diese anderen Anlagen prüffähige Genehmigungsanträge eingereicht wurden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13.9.2017 - 8 B 1373/16 -, BeckRS 2017, 127118, Rnrn 5 ff. [= Bl. 217 ff. BA 2] und Urt. v. 18.9.2018 - 8 A 1886/16 -, BauR 2019, 498 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn.

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 11/19

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konfliktbewältigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
    Sie ist in der Zeit von Mitte August bis Mitte Dezember 2017 noch drei weitere Male wiederholt worden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 7 und 10).

    Der Rat der Beigeladenen zu 1) hat in seiner Sitzung vom 14. November 2018 eine 60. Änderung des FNP beschlossen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 11/19 -, BauR 2021, 1403 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 16), die erneut eine Konzentrationsflächenplanung enthielt, welche diejenige der 52. Änderung des FNP ersetzen sollte und deren beabsichtigte Ausschlusswirkung dem hier noch umstrittenen Vorhaben ebenfalls entgegenstand.

    Der Senat hat mit Normenkontrollurteilen vom 12. April 2021 - 12 KN 159/18 - und -12 KN 11/19 - (BauR 2021, 1061 ff., bzw. BauR 2021, 1403 ff., hier jeweils zitiert nach juris) das Kapitel Windenergie des RROP 2016 bzw. die beabsichtigte Ausschlusswirkung (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) der 60. Änderung des FNP für unwirksam erklärt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 8 A 311/19

    Windkraft contra Landschaftsschutz: Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
    Vielmehr gelten insoweit die Grundsätze über das "steckengebliebene Genehmigungsverfahren", die auch auf das Verfahren zur Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids Anwendung finden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.4.2010 - 12 LC 9/07 -, BauR 2010, 1556 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 78, und OVG NRW, Urt. v. 21.4.2020 - 8 A 311/19 -, ZNER 2020, 274 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn.

    b) Sollte die nachzuholende Vorprüfung - was nicht unwahrscheinlich ist - zu einem nachvollziehbaren Ergebnis gelangen, wonach eine UVP-Pflicht des Vorhabens besteht, würde der Beklagte unter Berücksichtigung der Ergebnisse der (zuvor anhand von der Klägerin beizubringender Unterlagen durchzuführenden) Umweltverträglichkeitsprüfung (zu der insoweit anzuwendenden Gesetzesfassung vgl. Peters/Balla/Hasselbarth, UVPG, 4. Aufl. 2019, § 74 Rn. 3) u. a. über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der LSG-VO zu entscheiden haben und hierbei ggf. auch über die Gewährung einer Befreiung befinden müssen (vgl. dazu: OVG NRW, Urt. v. 21.4.2020 - 8 A 311/19 -, UPR 2020, 305 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 53 ff. und 67 ff., m. w. N., und Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.2016 - 12 LA 145/15 -, NuR 2016, 780 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18

    Abwägungsmaterial; Ausschlusszone; Ermessensunterschreitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
    Sie ist in der Zeit von Mitte August bis Mitte Dezember 2017 noch drei weitere Male wiederholt worden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 7 und 10).

    Der Senat hat mit Normenkontrollurteilen vom 12. April 2021 - 12 KN 159/18 - und -12 KN 11/19 - (BauR 2021, 1061 ff., bzw. BauR 2021, 1403 ff., hier jeweils zitiert nach juris) das Kapitel Windenergie des RROP 2016 bzw. die beabsichtigte Ausschlusswirkung (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) der 60. Änderung des FNP für unwirksam erklärt.

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 12 KN 64/14

    Flächennutzungsplan; Freileitung; Konzentrationsflächenplanung; Problemfeld;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
    Mit Beschluss vom 27. Januar 2015 (Bl. 42 f. GA) ist das erstinstanzliche Verfahren bis zu einer Entscheidung in dem bei dem erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen 12 KN 64/14 geführten Normenkontrollverfahren zum Ruhen gebracht worden, das die 52. Änderung des FNP der Beigeladenen zu 1) zum Gegenstand hatte.

    Nachdem der Senat mit Urteil vom 23. Juni 2016 - 12 KN 64/14 - (RdL 2018, 59 ff.) die Unwirksamkeit der Ausschlusswirkung der 52. Änderung des FNP festgestellt und sie in einem Eilverfahren (12 MN 156/15) zugleich außer Vollzug gesetzt hatte, hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 28. Juli 2016 (Bl. 45 f. GA) die Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens erklärt.

  • BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
    Der Beklagte wird davon auszugehen haben, dass ein funktionaler Zusammenhang nicht zwingend ineinandergreifende betriebliche Abläufe voraussetzt, sondern, um ihn zu bejahen, bereits Umstände genügen können, aus denen sich ein die Vorhaben koordinierendes und dem/den Betreibern zurechenbares Verhalten sicher ableiten lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - BVerwG 4 C 7.14, u. a. -, BVerwGE 153, 361 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18, - zu § 3b Abs. 2 UVPG a. F.; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 -, BauR 2019, 1136 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 10 A 3087/07

    Sachbescheidungsinteresse für Bauvoranfrage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
    Vielmehr unterliegt die Klägerin einem Irrtum, indem sie offenbar annimmt, in dem Begehren nach einem Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens "unter Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange" liege im Verhältnis zu dem Begehren nach einem immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens lediglich eine Beschränkung des Klageantrags in der Hauptsache gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 ZPO (ähnlich allerdings: OVG NRW, Urt. v. 16.9.2009 - 10 A 3087/07 -, BauR 2010, 208 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 6, 28, 32 und 106 für einen Bauvorbescheid).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2018 - 10 S 1639/17

    Zulassung von Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet; Rotmilan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
    Die Klägerin mag im Übrigen bedenken, dass selbst dann, wenn im Verfahren zur Erteilung eines Vorbescheids für die WEA 1 und 3 nur eine standortbezogene Vorprüfung für eine aus den WEA 1 bis 3 gebildete Windfarm durchzuführen wäre, auch diese Vorprüfung u. a. wegen der Betroffenheit eines Landschaftsschutzgebietes gemäß § 3c Satz 2 UVPG a. F. i. V. m. Nr. 2.3.4 der Anlage 2 zur Feststellung einer UVP-Pflicht des Vorhabens führen könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2019 - BVerwG 7 C 5.18 -, BVerwGE 166, 321 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 40; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.10.2018 - 10 S 1637.19 - NVwZ-RR 2019, 179 ff, hier zitiert nach juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
    Die Klägerin mag im Übrigen bedenken, dass selbst dann, wenn im Verfahren zur Erteilung eines Vorbescheids für die WEA 1 und 3 nur eine standortbezogene Vorprüfung für eine aus den WEA 1 bis 3 gebildete Windfarm durchzuführen wäre, auch diese Vorprüfung u. a. wegen der Betroffenheit eines Landschaftsschutzgebietes gemäß § 3c Satz 2 UVPG a. F. i. V. m. Nr. 2.3.4 der Anlage 2 zur Feststellung einer UVP-Pflicht des Vorhabens führen könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2019 - BVerwG 7 C 5.18 -, BVerwGE 166, 321 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 40; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.10.2018 - 10 S 1637.19 - NVwZ-RR 2019, 179 ff, hier zitiert nach juris, Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15

    Befreiung; Befreiungstatbestand; Befreiungsvoraussetzungen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 894/17
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches

  • BayObLG, 03.12.1979 - RReg. 2 Z 84/78

    Baugenehmigung; Kraftfahrzeug; Stellplatz; Bebauungsplan; Gemeinschaftsanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

  • VG Hannover - 4 A 4355/16 (anhängig)

    Geplante Windenergieanlagen im Bereich der Samtgemeinde Barnstorf - Ziele des

  • VG Hannover, 23.01.2018 - 4 A 4353/16

    Geplante Windenergieanlagen im Bereich der Samtgemeinde Barnstorf - Ziele des

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21

    Bebauungsgenehmigung; Bestimmtheit; Flächennutzungsplan; Funktionslosigkeit;

    Die Klage ist dann allerdings grundsätzlich mangels Rechtsschutzbedürfnis und Durchführung des Vorverfahrens unzulässig (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.12.2021 - 12 LB 110/19 -, NuR 2022, 66 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 70 ff.).

    Sie betrifft nämlich das identitätsstiftende Merkmal des Vorbescheids (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, a. a. O., juris, Rn. 71).

    Da es dem antragstellenden Vorhabenträger versagt ist, die ihm allein obliegende Disposition über das Ausmaß der zum Gegenstand seines Antragsbegehrens gemachten Genehmigungsvoraussetzungen dergestalt faktisch in die Hände der Genehmigungsbehörde zu legen, dass er - als hilfsweisen Gegenstand desselben Antrags - das Verlangen artikuliert, die Behörde möge ggf. einen Vorbescheid unter Ausklammerung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen erteilen, falls die vorgelegten Unterlagen für einen Vorbescheid mit umfassenderem Inhalt nicht ausreichten (Nds. OVG, Urt. v. 18.12.2021 - 12 LB 110/19 -, a. a. O., hier zitiert nach juris, Rn. 71, zustimmend Storost, in: Ule/Laubinger/Repkewitz, BImSchG, Werkstand: Apr. 2023, § 9 BImSchG, Rn. C.2), lässt sich ein vergleichbarer Effekt nicht über eine (als obligatorische konstruierte) Umdeutung erreichen.

    Da eine solche Vorprüfung ihrerseits gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 UmwRG i. V. m. § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt, könnte das Gericht auf eine Verpflichtungsklage der klagenden Vorhabenträgerin zu deren Gunsten nur "durchentscheiden" (und müsste ggf. die Sache dafür spruchreif machen), wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung bereits durchgeführt worden wäre oder wenn eine die UVP-Pflicht des Vorhabens verneinende allgemeine Vorprüfung vorläge, die dem Maßstab des § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG genügte (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, a. a. O., juris, Rn. 65).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2022 - 10 S 848/21

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Spruchreifmachen der Sache bei

    Wenn etwa - wie im vorliegenden Fall - eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht ohne zahlreiche Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen usw.) erteilt werden kann, steht der theoretischen Möglichkeit des Gerichts, mit Hilfe kundiger Sachverständiger ein Auflagenprogramm zu entwickeln und ihm mit dem Tenor des Verpflichtungsurteils Verbindlichkeit verschaffen, regelmäßig entgegen, dass auch individuelle Einschätzungen und Zweckmäßigkeitserwägungen dafür erheblich sind, ob diese oder jene häufig gleichermaßen geeignete Auflage oder sonstige Nebenbestimmung anzufügen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14.04.1989 - 4 C 52.87 - juris Rn. 18 und vom 22.09.2016 a. a. O.; BayVGH, Urteil vom 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris Rn. 69; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.10.2021 - 12 LB 110/19 - juris LS 5).

    In dem im Rahmen der vorliegenden Verpflichtungsklage für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt, dem Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.10.2021 - OVG 11 B 2.18 - juris Rn. 30; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.10.2021 - 12 LB 110/19 - juris Rn. 52), sind die der suP zugrunde liegenden Erhebungen zum Fledermausbestand - bereits rund zehn Jahre alt.

  • VG Hannover, 09.06.2022 - 4 A 2612/18

    Berechtigtes Interesse; Flächennutzungsplan; naturschutzfachliche Gutachten;

    Soweit ein Vorhaben einer behördlichen Vorprüfung bedarf, die ihrerseits gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 UmwRG i. V. m. § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt, kann das Gericht grundsätzlich nur dann auf eine Verpflichtungsklage des Vorhabenträgers "durchentscheiden", wenn entweder eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist oder wenn eine die UVP-Pflicht des Vorhabens verneinende Vorprüfung vorliegt, die dem Maßstab des § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG genügt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, Rn. 65, juris).

    Auch aus der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urt. v. 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, Rn. 65, juris) ergibt sich insoweit nichts anderes, da im dortigen Verfahren mit dem Hauptantrag eine Voranfrage verfolgt worden ist, welche den Umweltschutz gerade nicht ausgeklammert ließ.

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
    Dagegen wendet sich die Antragstellerin zu 1) in zwei Berufungsverfahren, die bei dem erkennenden Senat anhängig sind (12 LB 110/19 und 12 LB 111/19).

    Diese Vorgabe hielt das Verwaltungsgericht Hannover in dem bereits erwähnten Urteil des Verfahrens 4 A 4353/16 (12 LB 110/19) der geplanten WEA auf der Vorhabenfläche Gemarkung I., Flur 4, Flurstk.

    Diese Vorgabe führte zur Abweisung der Klage des Verfahrens 4 A 4353/16 (12 LB 110/19) hinsichtlich der geplanten WEA auf der Vorhabenfläche Gemarkung I., Flur 4, Flurstk.

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19

    Luftverkehrsrechtliche Gefahr; steckengebliebenes Genehmigungsverfahren;

    Wie der Senat zuletzt mit Urteil vom 18. Oktober 2021 (- 12 LB 110/19 - juris, Leitsatz 5, Rn. 75) ausgeführt hat, hat das Gericht in einem solchen "steckengebliebenen" Genehmigungsverfahren - wie hier (vgl. bereits Bl. 4 f. des zuvor auszugsweise wiedergegebenen Zulassungsbeschlusses v. 23.7.2019) - kein umfassendes Rechtsgutachten zu erstatten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2023 - 3a S 1.23

    Auswirkung der Windenergieanlagentypänderung auf die Genehmigungslage;

    Die antragstellerseits zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 18. Oktober 2021 (- 12 LB 110/19 - juris Rn. 87) trägt insoweit nichts bei, denn ihr liegt kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde (vgl. dort Rn. 85 f.).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21

    Bestimmtheit, hinreichende; Vorbescheid, immissionsschutzrechtlicher;

    α) Wie der beschließende Senat bereits entschieden hat (vgl. Urt. v. 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, ZNER 2021, 664 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 71), ist gerade diese Angabe das identitätsstiftende Merkmal solcher Anträge.
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