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   OVG Niedersachsen, 18.11.2008 - 4 ME 323/08   

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https://dejure.org/2008,11403
OVG Niedersachsen, 18.11.2008 - 4 ME 323/08 (https://dejure.org/2008,11403)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.11.2008 - 4 ME 323/08 (https://dejure.org/2008,11403)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. November 2008 - 4 ME 323/08 (https://dejure.org/2008,11403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erlöschen der Rechtsstellung nach § 72 Abs 1 Nr 1 AsylVfG 1992

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG; § 8 Abs. 1 AufenthG; § 25 Abs. 2 AufenthG; § 60 Abs. 1 AufenthG; § 51 Abs. 1 AuslG
    Freie und bewusste Willensbildung und Willensbetätigung als Voraussetzung für eine freiwillige Unterschutzstellung im Sinne des § 72 Abs. 1 Nr. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 25 Abs. 2; AsylVfG § 72 Abs. 1 Nr. 1
    Aufenthaltserlaubnis, Konventionsflüchtlinge, Verlängerung, Erlöschen, Flüchtlingsanerkennung, Unterschutzstellung, Zurechnungsfähigkeit, Hirnschaden

  • Judicialis

    AsylVfG § 72 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 8 Abs. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 1; ; AuslG § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen der Rechtsstellung nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG : Passbeantragung; Unterschutzstellung; Zurechnungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freie und bewusste Willensbildung und Willensbetätigung als Voraussetzung für eine freiwillige Unterschutzstellung im Sinne des § 72 Abs. 1 Nr. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.12.1991 - 9 C 126.90

    Asylverfahren - Anerkennung als Asylberechtigter - Erlöschen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2008 - 4 ME 323/08
    Der Tatbestand des § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG setzt damit voraus, dass der Ausländer einen "Vorteil" seines Heimatstaates freiwillig annimmt, diese Handlung objektiv als Unterschutzstellung zu werten ist und aus dem Verhalten des Ausländers auf eine veränderte Einstellung zu seinem Heimatstaat geschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.12.1991 - 9 C 126.90 -, BVerwGE 89, 231, zu § 15 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG a. F.; GK-AsylVfG, Stand: Juni 2008, § 72 Rn. 18).
  • VG Arnsberg, 15.09.2006 - 12 K 1181/06

    Erlöschen, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Asylberechtigung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2008 - 4 ME 323/08
    Von einer freiwilligen Unterschutzstellung im Sinne dieser Vorschrift kann daher keine Rede sein, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt der insofern in Betracht kommenden Handlung unzurechnungsfähig ist, da es in diesem Falle an einer freien und bewussten Willensbildung und Willensbetätigung fehlt (VG Arnsberg, Urteil vom 15.9.2006 - 12 K 1181/06.A -).
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