Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verwarnung des Ortsvereins einer Partei wegen der Veröffentlichung von Fotos einer Versammlung auf Facebook mit identifizierbaren Personen
- JurPC
Datenschutzrechtliche Verwarnung wegen eines auf einer Fanpage einer Partei bei Facebook veröffentlichten Fotos
- kanzlei.biz
Veröffentlichung eines Fotos auf einer Facebook Fanpage - DSGVO Vorgaben eingehalten?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
DSGVO-Verstoß wegen Foto auf Facebook-Fanpage
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Fotos einer Person auf Facebook-Fanpage des Ortsvereins einer Partei ohne Einwilligung nach KUG und DSGVO regelmäßig unzulässig
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Einwilligungslose Veröffentlichung eines Gruppenfotos auf Facebook verstößt gegen DSGVO
- haufe.de (Kurzinformation)
Vorsicht bei Gruppenfotos auf Facebook - Einwilligung aller Abgebildeten verlangt
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Fotoveröffentlichung bei Facebook ohne Zustimmung der abgebildeten Person ist unzulässig - Datenschutzrechtliche Interessenabwägung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 27.11.2019 - 10 A 820/19
- OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20
Papierfundstellen
- NVwZ 2021, 659
- MMR 2021, 593
- K&R 2021, 358
- DÖV 2021, 356
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Naumburg, 10.03.2021 - 5 U 182/20
Kreditkartenvertrag: Formularklausel über die Genehmigungsfiktion bei …
Unter dem Begriff der berechtigten Interessen i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO sind "die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person" (siehe Erwägungsgrund 47 DS-GVO), also sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen oder ideellen Interessen zu verstehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2021, 11 LA 16/20, Rn. 15 und 16 mit weiteren Nachweisen, juris). - VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20
Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Unter Berücksichtigung von Erwägungsgrund 39 Satz 9 DSGVO muss die Datenverarbeitung zur Erreichung des Zwecks objektiv tauglich sein und der Zweck der Verarbeitung nicht in zumutbarer Weise durch andere Mittel erreicht werden können, vgl. zur Erforderlichkeit i.S.d. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 11 LA 16/20 -, juris Rn. 17; Buchner/Petri, in Kühling/Buchner, a.a.O, Art. 6 Rn. 15; Schulz, in Gola, a.a.O., Art. 6 Rn. 20; Wolff, in Wolff/Brink, a.a.O., § 3 BDSG Rn. 17a. - VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1190/20
Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Unter Berücksichtigung von Erwägungsgrund 39 Satz 9 DSGVO muss die Datenverarbeitung zur Erreichung des Zwecks objektiv tauglich sein und der Zweck der Verarbeitung nicht in zumutbarer Weise durch andere Mittel erreicht werden können, vgl. zur Erforderlichkeit i.S.d. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 11 LA 16/20 -, juris Rn. 17; Buchner/Petri, in Kühling/Buchner, a.a.O. Art. 6 Rn. 15; Schulz, in Gola, a.a.O., Art. 6 Rn. 20; Wolff, in Wolff/Brink, a.a.O., § 3 BDSG Rn. 17a. - LG Erfurt, 19.11.2020 - 8 O 559/20
Anspruch auf Unterlassung des Verbreitens des Bildnisses eines Journalisten …
Die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung können nur noch im Rahmen ausdrücklicher, in der Datenschutz-Grundverordnung selbst enthaltenen Ermächtigungen - wie Art. 85 Abs. 2 DS-GVO - vom nationalen Gesetzgeber spezifiziert, präzisiert und konkretisiert werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.01.2021 - 11 LA 16/20, juris Rn. 39; vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.09.2018 - 7 C 5/17, juris Rn. 25).Damit geht allerdings kein allgemeines Meinungsprivileg einher, sodass nicht jedwede Einwirkung auf die öffentliche Meinung bereits unter das Medienprivileg fiele (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.01.2021 - 11 LA 16/20, juris Rn. 40; EuGH, Urteil vom 16.12.2008 - Rs. C-73/07, juris).
Zudem gilt die Privilegierung nach dem Erwägungsgrund 153 nur für solche Tätigkeiten, die "ausschließlich" zu journalistischen Zwecken erfolgen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.01.2021 - 11 LA 16/20, juris Rn. 40).