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   OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17   

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OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17 (https://dejure.org/2019,21117)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2019 - 12 KN 64/17 (https://dejure.org/2019,21117)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - 12 KN 64/17 (https://dejure.org/2019,21117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 702
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2012 - 12 KN 311/10

    Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage für die zielförmige Festlegung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17
    Denn ein Plangeber muss bei der Überplanung bisher als Sondergebiet ausgewiesener Flächen, soweit sie sich nicht ohnehin - wie hier - teilweise als harte Tabuzonen darstellen, die Interessen eines betroffenen Bauherrn und Vorhabenträgers, der in dem Gebiet Windanlagen betreibt bzw. betreiben will, in den Blick nehmen (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 28.1.2010 - 12 KN 65/07 -, juris, Rn. 36; Urt. v. 13.12.2012 - 12 KN 311/10 -, juris, Rn. 35), weil diesem dadurch zwar keine Baurechte genommen werden - diese wirken im Rahmen des Bestandsschutzes fort -, Erweiterungsmöglichkeiten und auch ein etwaiges Repowering der Anlagen jedoch planerisch erschwert bzw. verhindert werden.

    Das Interesse eines durch eine Überplanung bisher als Sondergebiet ausgewiesener Flächen betroffenen Windenergiebetreibers mag es nämlich im Einzelfall rechtfertigen, von einzelnen für die Planung im Übrigen angelegten Abwägungsgesichtspunkten abzuweichen, um diese erneut als Konzentrationsfläche auszuweisen (so wohl Urt. d. Sen. v. 28.1.2010 - 12 KN 65/07 -, juris, Rn. 36; Urt. v. 13.12.2012 - 12 KN 311/10 -, juris, Rn. 35; a. A. Gatz, a. a. O., Rn. 550).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17
    Denn ein Plangeber muss bei der Überplanung bisher als Sondergebiet ausgewiesener Flächen, soweit sie sich nicht ohnehin - wie hier - teilweise als harte Tabuzonen darstellen, die Interessen eines betroffenen Bauherrn und Vorhabenträgers, der in dem Gebiet Windanlagen betreibt bzw. betreiben will, in den Blick nehmen (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 28.1.2010 - 12 KN 65/07 -, juris, Rn. 36; Urt. v. 13.12.2012 - 12 KN 311/10 -, juris, Rn. 35), weil diesem dadurch zwar keine Baurechte genommen werden - diese wirken im Rahmen des Bestandsschutzes fort -, Erweiterungsmöglichkeiten und auch ein etwaiges Repowering der Anlagen jedoch planerisch erschwert bzw. verhindert werden.

    Das Interesse eines durch eine Überplanung bisher als Sondergebiet ausgewiesener Flächen betroffenen Windenergiebetreibers mag es nämlich im Einzelfall rechtfertigen, von einzelnen für die Planung im Übrigen angelegten Abwägungsgesichtspunkten abzuweichen, um diese erneut als Konzentrationsfläche auszuweisen (so wohl Urt. d. Sen. v. 28.1.2010 - 12 KN 65/07 -, juris, Rn. 36; Urt. v. 13.12.2012 - 12 KN 311/10 -, juris, Rn. 35; a. A. Gatz, a. a. O., Rn. 550).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17

    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; räumlicher Geltungsbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17
    Denn aus der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans muss der räumliche Geltungsbereich der Änderung zu erkennen sein (vgl. Senatsurt. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris, Rn. 41 ff.).

    Ein solcher Fehler ist nach §§ 214, 215 BauGB stets beachtlich (vgl. Senatsurt. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris, Rn. 41).

  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17
    Vielmehr belegt hier einzelfallbezogen der Umstand, dass nach dem "neuen" für die 104. Änderung des Flächennutzungsplans erstellten Planungskonzept Teile der bisherigen Konzentrationszone "J." von harten Tabukriterien überlagert werden und daher nicht mehr hätten ausgewiesen werden können, dass es an einem schlüssigen, widerspruchfreien Gesamtkonzept fehlt, und ein solches wäre in jedem Fall Voraussetzung für eine rechtmäßige Planung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.9.2009 - 4 BN 25/09 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 KN 285/12

    Rechtsschutzbedürfnis eines Windenergieanlagenbetreibers für einen gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17
    Ein erfolgreicher Normenkontrollantrag muss den Antragsteller mithin nicht unmittelbar zu seinem Ziel, sondern nur näher dahinführen (vgl. bereits Senatsurt. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, juris, Rn. 15, m. w. N.).
  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17
    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans, insbesondere eines solchen mit Ausschlusswirkung, müssen hinreichend bestimmt sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.2.1994 - 4 C 4/92 -, NVwZ 1995, 267 f.).
  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17
    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, den von ihm geltend gemachten Nachteil abzuwenden (BVerwG, Beschl. v. 7.3.2002 - 4 BN 60/01 -, NVwZ 2002, 869 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15

    Bebauungsplan; Rechtsschutzbedürfnis; Plannachbar; enger konzeptioneller

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17
    Ein solches Rechtsschutzbedürfnis ist bei bestehender Antragsbefugnis regelmäßig zu bejahen (BVerwG, Beschl. v. 29.9.2015 - 4 BN 25/15 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 205).
  • BVerwG, 09.04.2018 - 4 BN 11.18

    Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Orientierungshilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17
    Dieses lässt sich vorliegend aber bezogen auf die vorherigen (53. und 74.) Fassungen des Flächennutzungsplans, sollten diese wieder Fortgeltung beanspruchen, nicht feststellen, und die insoweit jedenfalls auf die substantiierten Einwände der Antragsteller nötige detaillierte Prüfung ist im Rahmen der Frage, ob das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag vorliegt, auch nicht angezeigt, zumal das Normenkontrollgericht grundsätzlich gar nicht befugt ist, den Sachverhalt zur Klärung des Rechtsschutzbedürfnisses von Amts wegen weiter aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.4.2018 - 4 BN 11/18 -, juris, Rn. 10, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 12 KN 191/17

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17
    Dieses entfällt in den Fällen, in denen eine nach § 47 VwGO angegriffene untergesetzliche Norm einer unmittelbar geltenden höherrangigen oder gleichrangigen Bestimmung inhaltlich entspricht, nämlich nur dann, wenn die andere inhaltsgleiche Norm entweder grundsätzlich oder zumindest realistischer Weise nicht mehr, und zwar auch nicht mehr inzident, erfolgreich angegriffen werden kann (Urt. d. Sen. v. 27.9.2018 - 12 KN 191/17 -, BauR 2019, 63).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2019 - 12 KN 202/17

    Normenkontrolle gegen den Windkraft betreffenden Teil eines RROP

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16

    Beurteilung der Wirksamkeit der Flächennutzungsplanung für die

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

  • BVerwG, 02.06.1992 - 4 N 1.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Normenkontrollverfahren bei Streit über formelle

  • OVG Saarland, 19.12.2013 - 2 C 338/12

    Normenkontrolle gegen Veränderungssperre: Rechtsschein der Normgültigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17

    Antragsänderung; Ausschlusswirkung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel;

  • BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 6.14

    Antragsbefugnis; Regionalplan; Raumordnung; Grundsätze; Zielfestlegung;

  • BVerwG, 13.12.2018 - 4 CN 3.18

    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Gesamträumliches

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2015 - 1 KN 1/14

    Änderung eines Flächennutzungsplans; Darstellung von Konzentrationsflächen für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2020 - 2 D 100/17

    Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung eines Flächennutzungsplanes zur

    vgl. in diesem Zusammenhang auch Nds. OVG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 12 KN 64/17 -, BauR 2019, 1729, 1732 f.

    vgl. in diesem Zusammenhang auch Nds. OVG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 12 KN 64/17 -, BauR 2019, 1729, 1732 f.

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 KN 182/17

    Flächennutzungsplan; Konzentrationsflächenplanung; Landschaftsschutzgebiet;

    (a) Das Urteil des Senats vom 19. Juni 2019 - 12 KN 64/17 - sei wie folgt zu verstehen: Wenn Mängel der vorhandenen Konzentrationsflächenplanung einer Gemeinde nach § 215 BauGB unbeachtlich geworden seien, die Gemeinde dann aber auf der Basis eines neuen eigenständigen Standortkonzepts für die Windenergie weitere Sonderbauflächen gefunden habe, sei eine Einbeziehung der "alten" Sonderbauflächen in die Gesamtabwägung entbehrlich, wenn nur die "neuen" Sonderbauflächen nicht dem Planungskonzept der Altplanung, insbesondere den dort ermittelten harten und weichen Tabuzonen, widersprächen.

    Die Interpretation der in diesem Zusammenhang ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.6.2019 - 12 KN 64/17 -, ZNER 2019, 369 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 67, m. w. N.) durch die Antragsgegnerin ist unrichtig.

    Bereits deshalb ist der ihr zugrundeliegende Abwägungsvorgang fehlerhaft (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.6.2019 - 12 KN 64/17 -, ZNER 2019, 369 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 68, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2020 - 12 KN 75/18

    Normenkontrolle von Betreibern gegen den Windkraftteil eines RROP

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass ein Plangeber bei der Überplanung bisher der Windenergie zugewiesener Flächen die Interessen eines betroffenen Bauherrn und Vorhabenträgers, der in dem Gebiet Windanlagen betreibt bzw. betreiben will, in den Blick nehmen muss, weil diesem dadurch zwar keine bestandskräftig zuerkannten Baurechte genommen werden - diese wirken im Rahmen des Bestandsschutzes fort -, Erweiterungsmöglichkeiten und auch ein etwaiges Repowering der Anlagen jedoch planerisch erschwert bzw. verhindert werden (vgl. Urt. d. Sen. v. 19.6.2019 - 12 KN 64/17 -, juris, Rn. 61 m. w. N.).

    Danach spricht Vieles für die Annahme, dass es zulässig ist, bei der Frage, ob solche Gebiete (erneut) ausgewiesen werden sollen, von einzelnen für die Planung im Übrigen angelegten Abwägungsgesichtspunkten abzuweichen (Urt. d. Sen. v. 19.6.2019, a. a. O., juris, Rn. 62 m. w. N.).

    Der Senat weist nur zur Vermeidung von Missverständnissen und anlässlich der Ausführungen auf Seite 108 der Begründung des RROP 2017 zu den bauleitplanerisch gesicherten Bereichen ("Zu Ziffer 11, Sätze 2, 3 und 4": ... "Ein oder mehrere harte und/oder weiche Tabuzonen bzw. naturschutzrechtliche Belange stehen einer Festlegung als Vorranggebiet entgegen)" darauf hin, dass ein Abweichen von harten Kriterien insoweit nicht zulässig ist (vgl. Urt. d. Sen. v. 19.6.2019, a. a. O., juris, Rn. 62).

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 11/19

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konfliktbewältigung;

    c) Die unzureichende Bestimmtheit der zuvor angeführten Teildarstellung ist als sog. Ewigkeitsfehler immer beachtlich (vgl. Senatsurt. v. 19.6.2019 - 12 KN 64/17 -, juris. Rn. 53, m w. N.).

    In dem Senatsurteil vom 19. Juni 2019 (- 12 KN 64/17-, juris, Rn. 62) wird referierend von 100 m hartem Abstand zu Richtfunkstrecken ausgegangen.

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20

    Bestimmmtheit; Darstellung; Festlegung; Konzentrationsflächenplanung; RROP;

    aa) Allerdings ist das damit grundsätzlich verfolgte Ziel, zugunsten von dort bereits zuvor planerisch für die Windenergie ausgewiesenen und zumindest überwiegend auch genutzten Standorten im Interesse eines Repowering Abstriche von dem weichen Tabu der Abstandsfläche von 1.000 m zu machen, nach der Senatsrechtsprechung rechtmäßig (vgl. Urt. v. 19.6.2019 - 12 KN 64/17 -, juris, Rn. 62, sowie v. 7.2.2020, a. a. O., Rn. 66 sowie ergänzend Nr. 2.10 des nds.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 12 KN 112/20

    Sondergebiet für Windenergieanlagen; Umweltverband; Vorhaben- und

    Dafür spricht systematisch auch, dass sie in die Planurkunde jeweils gerade unter dieser Überschrift und nicht unter der gesonderten "nachrichtliche Übernahmen und Hinweise" aufgenommen worden sind (vgl. Senatsurt. v. 19.6.2019 - 12 KN 64/17 -, juris, Rn 39).
  • BVerwG, 24.01.2023 - 4 CN 6.21

    Eintritt der Ausschlusswirkung mit der Änderung des Flächennutzungsplans an

    Der Senat neigt allerdings dazu, § 249 Abs. 1 Satz 1 BauGB a. F. über seinen Wortlaut hinaus die Befugnis der Gemeinde zu entnehmen, eine bestehende Konzentrationsflächenplanung und die von ihr bewirkte Ausschlusswirkung unberührt zu lassen und weitere Flächen als bloße Positivflächen darzustellen, ohne erneut eine gesamträumliche Planung vorzunehmen (in diese Richtung OVG Münster, Urteil vom 17. Mai 2017 - 2 D 22/15.NE - BauR 2017, 2103 ; Scheidler, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 249 Rn. 13 ff.; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2022, § 249 Rn. 9; a. A. OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Juni 2019 - 12 KN 64/17 - ZfBR 2019, 702 ; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rn. 555).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 12 KN 191/20

    Ausschlusswirkung; Bekanntgabe; ergänzendes Verfahren; Flächennutzungsplan;

    Anders als in dem von der Antragstellerin zitierten Verfahren, das dem Senatsurteil vom 19. Juni 2019 (- 12 KN 64/17 -, juris, Rn. 49 ff.) zugrunde lag, besteht vorliegend hinsichtlich der beabsichtigten Ausschlusswirkung auch kein Widerspruch zwischen dem zuvor wiedergegebenen Inhalt der textlichen Darstellung und der Planbegründung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2022 - 2 A 24.18

    Tierökologische Abstandskriterien ; Abstand zu Platzrunden von Flugplätzen ;

    Selbst dann könnte das Rechtsschutzbedürfnis nur verneint werden, wenn sicher feststellbar wäre, dass die 2. Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr, auch nicht inzident erfolgreich angefochten werden könnte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Juni 2019 - 12 KN 64/17 -. juris Rn. 47).
  • VG Münster, 02.04.2020 - 10 K 4573/17
    vgl. Niedersächsiches OVG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 12 KN 64/17 -, juris Rn. 50 ff.
  • VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 395/17

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Bau und Betrieb von

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