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   OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18   

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OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18 (https://dejure.org/2018,44336)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2018 - 9 LA 48/18 (https://dejure.org/2018,44336)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 (https://dejure.org/2018,44336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 162 Abs 1 AO; § 179 AO; § 96 Abs 1 FGO; § 11 Abs 1 Nr 4b KAG ND; § 2 Abs 2 S 4 KAG ND
    Abwassergebühren; Heilung; Rückwirkung; Satzungsmangel; Schätzung; Schätzungsbefugnis; Schätzungsmethode; unechte Rückwirkung; Vorauszahlungen; Wassergebühren; Wassermenge; Wasserverbrauch; Wasserzähler

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - 9 B 5.12

    Kommunalabgabenrecht: Erhebung einer Wassergebühr und einer Schmutzwassergebühr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18
    Die Schätzung muss von dem Bemühen getragen werden, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen (vgl. OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 24.4.2013 - OVG 9 B 5.12 - juris Rn. 17 m. w. N.).

    Mit der Bestandskraft des Bescheides vom 26. Januar 2015 hat der Kläger auch nicht den geschätzten Zählerendstand für das Abrechnungsjahr 2014 von 1.940 m³ zugleich als Zähleranfangsstand für den nächsten Veranlagungszeitraum 2015 akzeptiert und sich diesbezüglich jeglicher späterer Einwendungen begeben (siehe auch OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 24.4.2013, a. a. O., Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16

    Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Hotel; Befugnis zur Schätzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18
    Den Verwaltungsgerichten steht, anders als den Finanzgerichten (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), eine eigenständige Schätzungsbefugnis nicht zu (noch offengelassen im Senatsurteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 - juris Rn. 87; s. a. BayVGH, Urteil vom 14.7.2016 - 20 B 15.565 - juris Rn. 14).

    Im Übrigen kann das Gericht zwar die gewählte Schätzungsmethode und das Ergebnis der Schätzung überprüfen und dieses bei Fehlern in der Höhe korrigieren (Senatsurteil vom 28. Februar 2018, a. a. O., Rn. 87).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2009 - 9 LB 415/07

    Straßenreinigungsgebührenpflicht bei Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18
    Danach kann eine Gebührensatzung dann rückwirkend geändert werden, wenn dadurch Bedenken der Rechtsprechung an ihrer Wirksamkeit ausgeräumt werden sollen und dem rückwirkenden Inkraftsetzen kein schützenswertes Vertrauen der betroffenen Gebührenpflichtigen entgegensteht (vgl. Senatsurteil vom 30.11.2009 - 9 LB 415/07 - juris Rn. 29).
  • VG Potsdam, 21.12.2011 - 8 K 1330/07

    Abwasser- und Trinkwassergebühren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18
    Denn dieser Bemessungsgrundlage kommt für die Gebührenfestsetzung im nachfolgenden Veranlagungszeitraum mangels gesonderter Feststellung im Sinne von §§ 179 ff. AO keine Bindungswirkung zu (vgl. Rüsken in Klein, a. a. O., § 157 Rn. 23 f.; VG Potsdam, Urteil vom 21.12.2011 - 8 K 1330/07 - juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 9 KN 288/13

    Allgemeininteresse; Anliegerinteresse; Frontmetermaßstab; Gemeindeanteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18
    Die Voraussetzungen für eine zulässige Rückwirkung von Abgabensatzungen nach dem niedersächsischen Landesrecht sind in § 2 Abs. 2 NKAG geregelt und in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. nur Senatsurteil vom 16.2.2016 - 9 KN 288/13 - juris Rn. 40; Senatsbeschluss vom 21.11.2006 - 9 ME 214/06 - Lichtenfeld in: Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 724).
  • VGH Bayern, 14.07.2016 - 20 B 15.565

    Zurückgewiesene Berufung im Streit um Erhebung von Abwassergebühren - Schätzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18
    Den Verwaltungsgerichten steht, anders als den Finanzgerichten (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), eine eigenständige Schätzungsbefugnis nicht zu (noch offengelassen im Senatsurteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 - juris Rn. 87; s. a. BayVGH, Urteil vom 14.7.2016 - 20 B 15.565 - juris Rn. 14).
  • VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17
    Die Schätzung muss von dem Bemühen getragen werden, dem wahren Sachverhalt nach den verfügbaren Erkenntnisquellen möglichst nahe zu kommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - 9 B 5.12 -, juris Rn. 17; Urteil vom 26. November 2014 - OVG 9 B 31.13 -, juris Rn. 25; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. Januar 2020 - 5 A 334/17 -, juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 24; Rüsken, in: Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 162 Rn. 36).

    Als Teil der Bemessungsgrundlage nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 lit. b. KAG i. V. m. § 157 Absatz 2 AO (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 9 S 75.08, 9 S 22.09 -, juris, Rn. 13) kommt diesem Schätzwert für die Gebührenfestsetzung im nachfolgenden Veranlagungszeitraum mangels gesonderter Feststellung im Sinne von § § 179 ff. AO keine Bindungswirkung zu (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 25; VG Potsdam, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 8 K 1330/07 -, juris Rn. 21; Rüsken, in: Klein, a. a. O., § 157 Rn. 21).

    Es trifft zwar zu, dass ein Abgabenpflichtiger, der Veranlassung zur Schätzung gibt, hinnehmen muss, dass die im Wesen jeder Schätzung liegende Unsicherheit oder Fehlertoleranz gegen sie ausschlägt und sich die abgabenerhebende Behörde an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientiert (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 25; Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 161. Lieferung 2020, § 162 AO Rn. 44; Rüsken, in: Klein, a. a. O., § 162 Rn. 38).

    Wie sich aus einem Vergleich zwischen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO und § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) ergibt, steht den Verwaltungsgerichten anders als den Finanzgerichten hinsichtlich der abgabenrelevanten Tatsachen keine eigenständige Schätzungsbefugnis zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 9 S 7.18 -, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 31; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. April 2012 - 4 L 41/11 -, juris, Rn. 50).

  • VG Hannover, 02.12.2021 - 1 A 1252/20

    Schätzung; Schätzungsbefugnis; Schmutzwassergebühr; Selbstablesung; Wasserzähler

    Satzungsrechtliche Schätzungstatbestände für "typische" Situationen - wie hier etwa in § 12 Abs. 3 SAS für den Fall, dass der Wassermesser nicht richtig oder überhaupt nicht anzeigt - sind nicht abschließend und sperren die gesetzliche Regelung in § 11 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b und Abs. 6 NKAG i. V. m. § 162 Abs. 1 Satz 1 AO nicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 20 f.).

    Hier liegt es letztlich nicht anders als in einer Konstellation, in der die Verbräuche der Vorjahre jeweils geschätzt wurden und dann eine Ablesung erfolgt (vgl. dazu ausführlich Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2018 - 9 LA 48/18 -, juris).

    Eine Korrektur nur der Höhe nach ist jedoch nicht möglich, wenn bereits die gewählte Schätzmethode ungeeignet ist (vgl. Beschl. v. 19.12.2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 17.01.2020 - 5 A 334/17

    Schätzung; Beweismaß; Verschulden; Gebühr; Dauerbenutzungsverhältnis

    Die Rechtmäßigkeit einer Schätzung ist jedoch nicht davon abhängig, dass das Ergebnis der Schätzung die tatsächlichen Verhältnisse genau abbildet (Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand Oktober 2019, § 162 AO Rn. 98 m. w. N. zur Rspr.; SächsOVG, Urt. v. 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris Rn. 23 ff.; NdsOVG, Beschl. v. 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 19 ff.).

    Der Senat ist zwar nicht berechtigt, eine eigene Schätzung vorzunehmen, denn den Verwaltungsgerichten steht, anders als den Finanzgerichten (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), eine eigenständige Schätzungsbefugnis im gerichtlichen Verfahren nicht zu (NdsOVG, Beschl. v. 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris).

  • OVG Sachsen, 29.06.2020 - 5 A 1130/17
    Der Senat ist nicht berechtigt, eine eigene Schätzung vorzunehmen, denn den Verwaltungsgerichten steht, anders als den Finanzgerichten (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), eine eigenständige Schätzungsbefugnis im gerichtlichen Verfahren nicht zu (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Januar 2020 - 5 A 334/17 -, juris Rn. 36, und NdsOVG, Beschl. v. 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris).
  • OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21

    Befugnis zur Schätzung des Wasserverbrauchs bei unbewohntem und unbewohnbarem

    Es handelt sich nicht um Grundlagenfeststellungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 4 b) ee) ThürKAG TH 2000) i. V. m. § 179 AO (vgl. OVG Lüneburg vom 19. Dezember 2018, Az.: 9 LA 48/18, juris; Klein, AO, 13. Aufl., § 157 Rdnr. 23 f.; VG Potsdam, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 8 K 1330/07, juris Rdnr. 21 und zum Eintritt der Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden nach Thüringer Landesrecht vgl. Senatsurteil vom 11. August 2016, Az. 4 KO 233/14, juris).

    Die Schätzung muss von dem Bemühen getragen werden, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - 9 B 5.12 - juris Rdnr. 12 m. w. N.).

  • VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22

    Amtsermittlungspflicht; Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Kunstfreiheit;

    Zu einer eigenständigen Schätzung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b NKAG i. V. m. § 162 Abs. 1 AO ist das Verwaltungsgericht aber nicht befugt, da ihm diese Normen - anders als § 96 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung den Finanzgerichten - keine Schätzungsbefugnis einräumen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 31).
  • VG Düsseldorf, 24.03.2021 - 16 K 13768/17
    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, juris, Rn. 20;Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris, Rn. 12 f.
  • VG Braunschweig, 21.06.2023 - 8 A 284/21

    Aufwandsteuer; Belastungsgrund; Bodenrichtwert; Flächenmaßstab;

    So gibt es keinen Vertrauensschutz dahin, dass ein Abgabenpflichtiger wegen der Unwirksamkeit vorangegangener Abgabensatzungen von der Abgabe insgesamt verschont bleibt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 13 [zu Abgaben mit Gegenleistungscharakter]).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.07.2023 - 5 K 566/18
    Das gilt jedoch nur, soweit und solange die satzungsrechtliche Schätzungsmethode im Einzelfall anwendbar ist, weil eine konkrete Ermittlung des Wasserverbrauchs des vorangegangenen Jahres möglich gewesen ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 2 B 333/02 -, Rn. 13, juris; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, Rn. 20f., juris).
  • VG Hannover, 15.08.2022 - 1 A 4213/20

    Absetzung; Absetzungsmenge; Abwassergebühr; Gartenwasserzähler; Schätzung;

    Satzungsrechtliche Schätzungstatbestände für "typische" Situationen - wie hier etwa in § 14 Abschnitt 1 Abs. 2 ABAS für den Fall, dass der Wasserzähler nicht richtig oder überhaupt nicht anzeigt - sind nicht abschließend und sperren die gesetzliche Regelung in § 11 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b und Abs. 6 NKAG i. V. m. § 162 Abs. 1 AO nicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 20 f.; Urt. d. Kammer v. 02.12.2021 - 1 A 1252/20 -, juris Rn. 15; vgl. aber OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.10.2021 - 2 MB 3/21 -, juris Rn. 14, das von einem abschließenden Charakter der satzungsrechtlichen Schätzungstatbestände auszugehen scheint).
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