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   OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06   

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https://dejure.org/2009,3377
OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06 (https://dejure.org/2009,3377)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.04.2009 - 1 KN 9/06 (https://dejure.org/2009,3377)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. April 2009 - 1 KN 9/06 (https://dejure.org/2009,3377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Überplanung eines Wohn- und Geschäftshauses als Parkplatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 14 Abs. 1 GG; § 1 Abs. 3 BauGB; § 2a Nr. 1 BauGB; § 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB; § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB
    Überplanung eines Wohnhauses und Geschäftshauses als Parkplatz; Bauleitplanung im Falle eines akuten städtebaulichen Problems trotz diesbezüglich fehlenden Konzepts der betroffenen Gemeinde; Bauleitplanung bei Vorliegen eines akuten städtebaulichen Problems aufgrund ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; ; BauGB § 2a; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überplanung eines Wohn- und Geschäftshauses als Parkplatz: Abwägungsmangel; Alternativenprüfung; Begründung (Bebauungsplan); Eigentum; Erforderlichkeit; Parkplatz; Verkaufsbereitschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überplanung eines Wohn- und Geschäftshauses als Parkplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überplanung eines Wohnhauses und Geschäftshauses als Parkplatz; Bauleitplanung im Falle eines akuten städtebaulichen Problems trotz diesbezüglich fehlenden Konzepts der betroffenen Gemeinde; Bauleitplanung bei Vorliegen eines akuten städtebaulichen Problems aufgrund ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 714 (Ls.)
  • BauR 2009, 1552
  • ZfBR 2010, 176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 KN 532/01

    Abwägung; Bebauungsplan; Eigentum; Erforderlichkeit; Erforderlichkeit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06
    Die Voraussetzungen einer Enteignung sind im Normenkontrollverfahren mangels enteignungsrechtlicher Vorwirkung regelmäßig nicht zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2007 - 4 BN 21.07 -, a.a.O.; BGH, Beschl. v. 25.10.2001 - III ZR 76/01 -, BRS 68 Nr. 10); das gilt auch im Zusammenhang mit der Frage der Erforderlichkeit der Planung, die ohnehin nur ein grobes Raster abgibt (zurückhaltend auch Senatsurt. v. 15.12.2003 - 1 KN 532/01 -, juris; höhere Anforderungen stellt wohl VGH Mannheim, Urt. v. 10.7.2006 - 8 S 1190/04 -, BRS 70 Nr. 43).

    Nimmt eine Planung ein bislang anders genutztes Grundstück, insbesondere ein Wohngrundstück in Anspruch, dann sind an die Abwägung im Hinblick auf den Eigentumsschutz des Art. 14 GG besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. Senatsurt. v. 15.12.2003 - 1 KN 532/01 -, juris).

  • BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07

    Verletzung von Bauplanungsrecht durch einen aus tatsächlichen oder rechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nicht erfüllt, wenn der Bebauungsplan aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2007 - 4 BN 21.07 -, BRS 71 Nr. 3).

    Die Voraussetzungen einer Enteignung sind im Normenkontrollverfahren mangels enteignungsrechtlicher Vorwirkung regelmäßig nicht zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2007 - 4 BN 21.07 -, a.a.O.; BGH, Beschl. v. 25.10.2001 - III ZR 76/01 -, BRS 68 Nr. 10); das gilt auch im Zusammenhang mit der Frage der Erforderlichkeit der Planung, die ohnehin nur ein grobes Raster abgibt (zurückhaltend auch Senatsurt. v. 15.12.2003 - 1 KN 532/01 -, juris; höhere Anforderungen stellt wohl VGH Mannheim, Urt. v. 10.7.2006 - 8 S 1190/04 -, BRS 70 Nr. 43).

  • BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06

    Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06
    Die Antragsgegnerin verkennt, dass erst der Bebauungsplan Inhalt und Schranken des verfassungsrechtlich geschützten Eigentums zum Nachteil bestimmter Grundeigentümer ändert (BVerwG, Beschl. v. 4.1.2007 - 4 B 74.06 -, BRS 68 Nr. 26), nicht aber schon die Absicht der Gemeinde, einen Bebauungsplan aufzustellen.

    Mit welchem Gewicht die durch Art. 14 GG geschützten Eigentumsbelange in der Abwägung zu berücksichtigen sind, ist in einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen dargelegt worden (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, NVwZ 2003, 727; Beschl. v. 22.2.1999 - 1 BvR 565/91 -, DVBl. 1999, 704; BVerwG, Beschl. v. 4.1.2007 - 4 B 74.06 -, BauR 2007, 667; Urt. v. 6.6.2002 - 4 CN 6.01 -, NVwZ 2002, 1506; Urt. v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 = BauR 2002, 1650; Senatsurteile v. 5.9.2007 - 1 KN 25/07 -, AUR 2008, 402 u. - 1 KN 47/07 -, AUR 2008, 407 sowie v. 13.1.2009 - 1 KN 349/07 -, n.v.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06
    Eine Bagatellisierung der Inanspruchnahme privaten Eigentums in der Planbegründung und in der als Abwägungsgrundlage gefertigten Stellungnahme zu den Einwendungen des betroffenen Eigentümers lässt darauf schließen, dass die Gemeinde von einer (im Sinne von BVerfGE 18, 85, 92) grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Bedeutung des Eigentumsgrundrechts ausgegangen ist.

    Gemessen daran lässt die konkrete Behandlung der Belange der Antragsteller durch die Antragsgegnerin nur den Schluss zu, dass sie sich nicht an diesen Vorgaben orientiert hat, sondern von einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung dieses Grundrechts ausgegangen ist (vgl. zu diesem in einem anderen Zusammenhang formulierten Maßstab - der sog. Heck'schen Formel -: BVerfGE 18, 85, 92 f., Papier, DVBl. 2009, 473, 479).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06
    Ein Abwägungsmangel ist dann ohne Einfluss auf das Abwägungsergebnis, wenn absehbar ist, dass die Gemeinde ohne den Mangel nicht anders geplant hätte (vgl. Senatsbeschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, BauR 2005, 679).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06
    Mit welchem Gewicht die durch Art. 14 GG geschützten Eigentumsbelange in der Abwägung zu berücksichtigen sind, ist in einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen dargelegt worden (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, NVwZ 2003, 727; Beschl. v. 22.2.1999 - 1 BvR 565/91 -, DVBl. 1999, 704; BVerwG, Beschl. v. 4.1.2007 - 4 B 74.06 -, BauR 2007, 667; Urt. v. 6.6.2002 - 4 CN 6.01 -, NVwZ 2002, 1506; Urt. v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 = BauR 2002, 1650; Senatsurteile v. 5.9.2007 - 1 KN 25/07 -, AUR 2008, 402 u. - 1 KN 47/07 -, AUR 2008, 407 sowie v. 13.1.2009 - 1 KN 349/07 -, n.v.).
  • BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07

    Voraussetzungen und Erlöschen des Bestandsschutzes; Ersatzbauten im Außenbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06
    Allerdings kann eine längere Unterbrechung der genehmigten Nutzung zum Unwirksamwerden der Genehmigung und damit zum Erlöschen des Bestandschutzes führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.6.2007 - 4 B 20.07 -, BauR 2007, 1697; vgl. zur Problematik auch Graf, ZfBR 2006, 215 und Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 77 Rdnrn. 22 ff.).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94

    Bebauungsplan - Geltungsbereich - Plangrenze - Grenzen des Geltungsbereichs -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06
    Da die Antragsgegnerin von einem Vorkaufsrecht nicht Gebrauch gemacht habe, sei ihr nach den Grundsätzen von BVerwG, Beschl. v. 20.11.1995 - 4 NB 23.94 -, DVBl. 1996, 264 die Fortführung der Planung verwehrt.
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 1 M 482/00

    Baugenehmigung; Bestandsschutz; Erlöschen der Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06
    Ein Unwirksamwerden einer erteilten Baugenehmigung kommt nach der Rechtsprechung des Senats angesichts der Regelung des § 77 NBauO frühestens nach Ablauf von drei Jahren in Betracht (vgl. Beschl. v. 7.3.2000 - 1 M 482/00 -, www.dbovg.niedersachsen.de und juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06
    Auch die Rechtsprechung anderer Obergerichte, die eine "Erledigung" nicht mehr ausgenutzter Baugenehmigungen teilweise nach anderen Kriterien beurteilen, würde hier nicht zu einer bereits früher einsetzenden Unwirksamkeit der Baugenehmigung führen (vgl. z.B. VGH Mannheim, Urt. v. 4.3.2009 - 3 S 1467/07 -, juris).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 47/07

    Zulässigkeit einer Waldfestsetzung i.R.d. "maßvollen Nachverdichtung" ungeordnet

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07

    Bauleitplanung für zersiedelte Waldflächen; Rechtsschutzbedürfnis für einen

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04

    Bebauungsplanfestsetzung: "private Grünfläche" statt bislang privater baulicher

  • BGH, 25.10.2001 - III ZR 76/01

    Bindungswirkung der Entscheidung im Normenkontrollverfahren über einen

  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 15 CE 16.1279

    Abgelehnter Antrag einer Gemeinde auf Zurückstellung eines Baugesuchs

    Eine Planung verfehlt dann ihren gestaltenden Auftrag (vgl. BVerwG, U. v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - NVwZ 1993, 1102 ff. = juris Rn. 20, 21; B. v. 23.1.2003 - 4 B 79.02 - NVwZ 2003, 749 f. = juris Rn. 4; U. v. 18.3.2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 ff. = juris Rn. 9; B. v. 14.6.2007 - 4 BN 21.07 - juris Rn. 4; B. v. 26.1.2010 - 4 B 43.09 - BauR 2010, 871 ff. = juris Rn. 12; BayVGH, U. v. 25.10.2005 - 25 N 04.642 - BayVBl. 2006, 601 ff. = juris Rn. 21 ff.; U. v. 21.9.2009 - 9 N 07.1698 - juris Rn. 15; B. v. 17.12.2009 - 15 N 08.1813 - juris Rn. 26; U. v. 21.7.2011 - 15 N 10.1638 - juris Rn. 29; U. v. 17.3.2015 - 15 N 13.972 - juris Rn. 24; OVG NW, U. v. 7.7.2011 - 2 D 137/09.NE - juris Rn. 98 ff., 191; NdsOVG, U. v. 22.4.1998 - 1 K 2132/96 - NVwZ-RR 1998, 548 f. = juris Rn. 12; U. v. 20.4.2009 - 1 KN 9/06 - juris Rn. 48 ff.; OVG Saarlouis, U. v. 28.1.1997 - 2 N 2/96 - juris Rn. 26; König, Baurecht Bayern, 5. Auflage 2015, Rn. 57, 58).

    Wenn an eine Realisierung der Planung erst gedacht werden soll, wenn jemals sämtliche Betroffenen (zu einem nicht absehbaren Zeitpunkt) einverstanden sein sollten, dieses vollständige Einverständnis aber offensichtlich nicht besteht, sondern im Gegenteil nachdrücklich verweigert worden ist, und eine Zustimmung auch schlechthin nicht absehbar ist, ist eine Planung nach dem städtebaulichen Konzept der Antragstellerin derzeit nicht erforderlich (BayVGH, U. v. 21.7.2011 a. a. O.; vgl. auch NdsOVG, U. v. 20.4.2009 - 1 KN 9/06 - juris Rn. 48 ff.; a.A. wohl Schrödter/Wahlhäuser in Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 1 Rn. 48).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 D 64/08

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen zum

    Es bestand daher im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses anders als in der von den Antragstellern zitierten Entscheidungen des Niedersächsischen OVG vom 20. April 2009 - 1 KN 9/06 - zugrunde liegenden Fallkonstellation nicht nur die realistische Möglichkeit, dass sich die (weitere) Nutzung des Plangebiets als Sportplatz auch ohne Enteignung des Grundstücks realisieren lassen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2019 - 8 S 2056/17

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Da es sich bei der Bauleitplanung jedoch um eine langfristig angelegte Angebotsplanung handelt, durch die die planerischen Voraussetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung regelmäßig für mehrere Jahrzehnte geschaffen werden, setzt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht voraus, dass die einzelnen Festsetzungen sofort oder zeitnah umsetzbar sein müssen (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 20.04.2009 - 1 KN 9/06 -, juris Rn. 51).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan zur Festsetzung eines Grundstücks

    Zu den Anforderungen an die Abwägung, wenn ein seit fast 20 Jahren als Kerngebiet baulich nutzbares, bislang unbebautes Grundstück nunmehr als öffentlicher Parkraum festgesetzt werden soll (Fortführung d. Senatsurt. v. 20.4.2009 - 1 KN 9/06).

    Der Senat lässt unentschieden, ob der Plan angesichts der Weigerung des Antragstellers, sich von seinem Flurstück 210/3 zu trennen, als erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB angesehen werden kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. April 2009 - 1 KN 9/06 -, Langtext der Entscheidung bislang nur JURIS und OVG-Datenbank).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten

    Richtig ist zwar, dass eine Inanspruchnahme privaten Eigentums für eine öffentliche Zwecke oder private Zwecke Dritter - hier für eine Zufahrtsstraße - im Hinblick auf Art. 14 GG besonderer Abwägung bedarf (vgl. z.B. Senatsurt. v. 20.4.2009 - 1 KN 9/06 -, BauR 2009, 1552 , u.v. 22.6.2009 - 1 KN 127/06 -, BRS 74 Nr. 23).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 238/10

    Planerische Reaktion einer Gemeinde auf konkrete Bauwünsche als hinreichendes

    Dieser beinhaltet unter anderem, dass diejenigen, die durch einen Plan begünstigt werden, nach Möglichkeit auch die planbedingten Nachteile tragen sollen (Senat, Urt. v. 31.5.2005 - 1 KN 335/03 -, juris-Rn. 28; v. 17.11.2005 - 1 KN 127/04 -, juris-Rn. 32; vgl. auch Urt. v. 20.4.2009 - 1 KN 9/06 -, juris-Rn. 67).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2009 - 1 MN 108/09

    Enteignung von Eigentümern von gärtnerisch genutzten Grundstücken im Plangebiet

    Diese wirkt sich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen aus, wenn die planende Gemeinde über kein aussichtsreiches Konzept für die Realisierung ihrer Planung verfügt (vgl. Senatsurt. v. 20.04.2009 - 1 KN 9/06 -, www.dbovg.niedersachsen.de und [...]).
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