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   OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09   

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OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09 (https://dejure.org/2010,6815)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.04.2010 - 5 ME 282/09 (https://dejure.org/2010,6815)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 (https://dejure.org/2010,6815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Disziplinarrecht: Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei Verdacht einer Straftat durch einen Lehrer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 201a Abs. 1 StGB; § 80 Abs. 5 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; § 39 BeamtStG; § 10 Abs. 2 NDiszG; § 38 NDsizG
    Verhältnismäßigkeit eines Lehrverbots eines Sportlehrers wegen des Verdachts einer Straftat durch heimliche Bildaufnahmen in seiner Freizeit von minderjährigen Mädchen in einer Umkleidekabine; Aussagekraft der sexuellen Aktivitäten eines Beamten über seine charakterliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Heimliche Aufnahmen sich umkleidender Minderjähriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der filmende (demnächst Ex-)Sportlehrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit eines Lehrverbots eines Sportlehrers wegen des Verdachts einer Straftat durch heimliche Bildaufnahmen in seiner Freizeit von minderjährigen Mädchen in einer Umkleidekabine; Aussagekraft der sexuellen Aktivitäten eines Beamten über seine charakterliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 695 (Ls.)
  • DÖV 2011, 164
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2009 - 5 ME 110/08

    Voraussetzungen für den Erlass eines Amtsführungsverbots aus zwingenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09
    Zwingende dienstliche Gründe liegen in solchen Umständen, die eine weitere Ausübung der Dienstgeschäfte durch den Beamten zumindest im Augenblick nicht vertretbar erscheinen lassen, weil anderenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Verwaltung, Dritter oder des Beamten selbst im Falle der Fortführung der Dienstgeschäfte drohen (vgl. zu § 60 BBG a. F. Plog/Wiedow/Lemhöfer, BBG, § 60 BBG Rn 7, und Nds. OVG, Beschl. v. 1.2.2010 - 5 ME 270/09 -, juris = DVBl. 2010, 399 ; Beschluss vom 21.1.2009 - 5 ME 110/08 -, juris; vgl. zu § 67 NBG a. F. Nds. OVG, Beschluss vom 1.9.2003 - 5 ME 252/03 -).

    Einer solchen einschränkenden Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs vermag der Senat sich schon deshalb nicht anzuschließen, weil dem Vorbringen nicht eine aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der gesetzlichen Regelung des § 39 BeamtStG sowie aus dessen systematischem Zusammenhang vorgenommene Interpretation zugrunde liegt (vgl. zu diesen Anforderungen an die Bestimmung des Bedeutungsgehalts derartiger unbestimmter Rechtsbegriffe: Nds. OVG, Beschl. v. 21.1.2009 - 5 ME 110/08 -, NVwZ-RR 2009, 566 = NdsRpfl. 2009, 193 = juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. 13.8.2008 - BVerwG 2 C 41.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 10 m. w. N.) und der Antragsteller sich nicht mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts und dem darin zugrunde gelegten Begriff der zwingenden dienstlichen Gründe auseinander setzt.

    Gegenstand dieser Prüfung ist, ob sich das Verbot mit dem damit verbundenen Eingriff in das Recht des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 21.1.2009 - 5 ME 110/08 -, NVwZ-RR 2009, 566 = NdsRpfl. 2009, 193 = juris m. w. N.) im Verhältnis zum erstrebten Zweck, nämlich der Abwehr von Gefahren für den Dienstbetrieb, als angemessen erweist oder dem Dienstherrn zur Erreichung dieses Zwecks ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte.

  • BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09
    Sie sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt werden würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 22 SG BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 1 WB 36/98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 = DVBl. 1999, 326 = NVwZ-RR 1999, 323 = DÖV 1999, 305, zitiert nach juris Langtext, Rn. 5; Beschl. v. 17.7.1979 - 1 WB 67/78 -, BVerwGE 63, 250 = ZBR 1980, 324, zitiert nach juris Langtext, Rn. 40 sowie zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 60 Abs. 1 Satz 1 LBG S-A OVG S-A, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 M 87/09 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 4).

    § 39 BeamtStG soll den Dienstherrn in die Lage versetzen, objektive Gefahren für den Dienstbetrieb schlechthin abwenden zu können (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 22 SG: BVerwG, Beschl. v. 17.7.1979 - 1 WB 67/78 -, BVerwGE 63, 250 = ZBR 1980, 324, zitiert nach juris Langtext, Rn. 39).

    Denn mit § 39 BeamtStG und § 38 NDsizG stehen selbständig nebeneinander zwei sich ergänzende Grundlagen zur Verfügung, um einem Beamten die Ausübung des Dienstes zu verbieten, die unterschiedliche Zweckrichtungen verfolgen und an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.7.1979 - 1 WB 67/78 -, BVerwGE 63, 250 = ZBR 1980, 324, zitiert nach juris Langtext, Rn. 39).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09
    Sie sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt werden würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 22 SG BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 1 WB 36/98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 = DVBl. 1999, 326 = NVwZ-RR 1999, 323 = DÖV 1999, 305, zitiert nach juris Langtext, Rn. 5; Beschl. v. 17.7.1979 - 1 WB 67/78 -, BVerwGE 63, 250 = ZBR 1980, 324, zitiert nach juris Langtext, Rn. 40 sowie zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 60 Abs. 1 Satz 1 LBG S-A OVG S-A, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 M 87/09 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 4).

    Denn auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung darf nicht übersehen werden, dass das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nur ein Mittel zur sofortigen vorläufigen Sicherung zwingender dienstlicher Belange ist und die zwingenden dienstlichen Gründe nicht notwendig bereits auf einem unstrittig festgestellten Sachverhalt beruhen müssen, sondern auch auf einen Verdacht gegründet sein können, dessen Begründetheit erst im einem nachfolgenden Disziplinarverfahren abschließend aufgeklärt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 1 WB 36/98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 = DVBl. 1999, 326 = NVwZ-RR 1999, 323 = DÖV 1999, 305, zitiert nach juris Langtext, Rn. 8).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - 1 M 87/09

    Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09
    Sie sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt werden würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 22 SG BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 1 WB 36/98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 = DVBl. 1999, 326 = NVwZ-RR 1999, 323 = DÖV 1999, 305, zitiert nach juris Langtext, Rn. 5; Beschl. v. 17.7.1979 - 1 WB 67/78 -, BVerwGE 63, 250 = ZBR 1980, 324, zitiert nach juris Langtext, Rn. 40 sowie zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 60 Abs. 1 Satz 1 LBG S-A OVG S-A, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 M 87/09 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2010 - 5 ME 270/09

    Zustellung einer Verfügung über das Verbot der Führung von Dienstgeschäften an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09
    Zwingende dienstliche Gründe liegen in solchen Umständen, die eine weitere Ausübung der Dienstgeschäfte durch den Beamten zumindest im Augenblick nicht vertretbar erscheinen lassen, weil anderenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Verwaltung, Dritter oder des Beamten selbst im Falle der Fortführung der Dienstgeschäfte drohen (vgl. zu § 60 BBG a. F. Plog/Wiedow/Lemhöfer, BBG, § 60 BBG Rn 7, und Nds. OVG, Beschl. v. 1.2.2010 - 5 ME 270/09 -, juris = DVBl. 2010, 399 ; Beschluss vom 21.1.2009 - 5 ME 110/08 -, juris; vgl. zu § 67 NBG a. F. Nds. OVG, Beschluss vom 1.9.2003 - 5 ME 252/03 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2009 - 6 B 36/09

    Auswirkungen der sexuellen Aktivitäten eines Beamten auf das Beamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09
    Diesen Anforderungen genügt der eingangs der Beschwerdebegründung gemachte Hinweis des Antragstellers auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. April 2009 (- 6 B 36/09 -, NVwZ 2009, 927 f.) nicht.
  • BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07

    Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09
    Einer solchen einschränkenden Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs vermag der Senat sich schon deshalb nicht anzuschließen, weil dem Vorbringen nicht eine aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der gesetzlichen Regelung des § 39 BeamtStG sowie aus dessen systematischem Zusammenhang vorgenommene Interpretation zugrunde liegt (vgl. zu diesen Anforderungen an die Bestimmung des Bedeutungsgehalts derartiger unbestimmter Rechtsbegriffe: Nds. OVG, Beschl. v. 21.1.2009 - 5 ME 110/08 -, NVwZ-RR 2009, 566 = NdsRpfl. 2009, 193 = juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. 13.8.2008 - BVerwG 2 C 41.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 10 m. w. N.) und der Antragsteller sich nicht mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts und dem darin zugrunde gelegten Begriff der zwingenden dienstlichen Gründe auseinander setzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 6 B 238/20

    Verbot des Führens der Dienstgeschäfte vorläufige Dienstenthebung Dienstbetrieb

    Ebenso: VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 13 L 832/16 -, juris Rn. 25 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 22. Mai 2013 - 2 K 2803/12 -, juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, juris Rn. 21 f., unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 = juris Rn. 39; VG Berlin, Beschlüsse vom 3. Januar 2012 - 2 K 1769/11 - und vom 8. April 2011 - 2 L 183/11 - Kohde in Roetteken/Rothländer, BeamtStG, 19. Update Juni 2020; IV, Zweck des Amtsführungsverbots Rn. 25; Hoffmann, Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamtStG und die vorläufige Dienstenthebung, NdsVBl.
  • VG Düsseldorf, 18.05.2016 - 13 L 832/16

    Anordnung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte aus dienstlichen Gründen

    OVG, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, juris, Rz. 22; VG Arnsberg, Urteil vom 22. Mai 2013 - 2 K 2803/12 -, juris, Rz. 24; ferner Kohde, in: v. Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, Stand Juli 2015, § 39 Rz. 36, 57 u. 63.
  • VG Cottbus, 24.08.2020 - 4 L 284/20

    Antrag des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen auf

    So wird das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte etwa bei sexuellen Übergriffen bzw. "Distanzüberschreitungen" eines Lehrers gegen Schüler (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 6 B 265/17 -, juris; außerdienstliches Vergehen ähnlicher Art: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, juris), bei einem Leiter einer JVA aus der innerhalb kurzer Zeit mehrere Häftlinge ausgebrochen sind (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 -, juris), bei Verdacht des Diebstahls durch einen Polizeibeamten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. März 2017 - 3 ZB 16.921 -, juris; anders dagegen bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen einen Bürgermeister: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. November 2008 - 2 M 156/08 -, juris), bei rechtsextremer und zumindest latent rassistischer Einstellung eines Beamten und damit gegebener Zweifel an seiner Verfassungstreue (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05. August 2016 - 2 MB 23/16 -, juris Rn. 17,; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 -, juris; ), bei Dienstunfähigkeit (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. Februar 2010 - 5 ME 270/09 -, juris) oder bei gravierender und andauernder Pflichtenverletzung (etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 6 B 359/18 -, juris; Teilnahme an einem Fußballspiel trotz Krankschreibung, gegenteiliger Weisung des Dienstherrn und bereits eingeleitetem Disziplinarverfahren: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 1 B 139/19 -, juris) für gerechtfertigt gehalten.

    Unabhängig davon, ob man davon ausgeht, dass der § 39 S. 1 BeamtStG dem Dienstvorgesetzten Ermessen einräumt (jedenfalls kein Entschließungsermessen: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 -,Rn. 14, juris; Reich in, BeamtStG, 3. Aufl. 2018, BeamtStG § 39 Rn. 2unter Verweis auf Bachof JZ 1972, 641; Ramsauer in Kopp/Ramsauer VwVfG § 40 Rn. 21; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke VwGO § 114 Rn. 32; a.A. wohl Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, juris Rn. 18,), hat der Dienstvorgesetzte jedenfalls den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

    Aus dieser Regelung, die das Erlöschen des Verbots bestimmt, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf eine Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist, ergibt sich die gesetzgeberische Intention, dem Verbotsverfahren eines der genannten Verfahren folgen zu lassen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2013 - OVG 4 S 25.13 -, juris, Rn. 10; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Juni 2012 - 2 B 520/09 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 1 M 16/11 -, Rn. 7; juris Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 -,, Rn. 4- 5, juris,; a.A. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -,, Rn. 21, juris,).

  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme;

    Dem steht entgegen, dass die Zwangsbeurlaubung auf einen Verdacht gestützt wird, dessen Begründetheit erst im nachfolgenden Disziplinarverfahren abschließend aufgeklärt und bewertet werden kann (Nds. OVG, Beschl. v. 20.04.2010 - 5 ME 282/09, juris Rn. 18).

    Jedenfalls dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass sich die Sanktionierung des vorgeworfenen Dienstvergehens im Bereich der disziplinarischen Zurückstufung bis hin zur Höchstmaßnahme bewegen wird, ist eine Gefährdung des Dienstbetriebs durch den Beamten und damit ein zwingender Grund im Sinne des § 39 Satz 1 BeamtStG anzunehmen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.04.2010 - 5 ME 282/09, juris Rn. 18; Herrmann, in: Hermann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, 2. Aufl. 2021, Rn. 839; vgl. zu § 126 Abs. 1 und 2 WDO auch BVerwG, Beschl. v. 09.10.2019 - 2 WDB 3/19, juris Rn. 17 und Beschl. v. 27.07.2020 - 2 WDB 5/20, juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 16.921

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Kollegendiebstahls bei der Polizei

    Entsprechend dem Zweck des Verbots genügt insoweit der auf hinreichenden Anhaltspunkten beruhende Verdacht, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheinen lassen (vgl. zu § 22 SG: BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - 1 WB 36.98 - juris Rn. 8; OVG Lüneburg, B.v. 20.4.2010 - 5 ME 282/09 - juris Rn. 13; VG München, B.v. 17.4.2002 - M 5 S. 02.1111 - juris Rn. 28).

    1.2.3 Soweit das Verwaltungsgericht als maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte den Zeitpunkt der Anordnung heranzieht, so ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtengesetz, Stand November 2015, § 39 BeamtStG Rn. 60; Sächsisches OVG, B.v. 14.2.2012 - 2 A 133/11 - juris Rn. 16; OVG Lüneburg, B.v. 20.4.2010 a.a.O. Rn. 13; OVG NW, B.v. 30.7.2015 a.a.O. Rn. 48; VG Aachen, B.v. 6.2.2017 - 1 L 50/17 - juris Rn. 32).

  • VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Eine solche kann etwa darin liegen, den betreffenden Beamten durch eine Umsetzung, Versetzung oder Abordnung anderweitig amtsangemessen zu beschäftigen oder gegebenenfalls in Bezug auf die Dauer oder den Umfang des Verbots den Beamten weniger in seinen Rechten zu beschränken (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.09.2021 - 6 B 1198/21 -, juris Rn. 16 - 17, BayVGH, Beschluss vom 20.03.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 13, OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2013 - 6 A 2586/12 -, a. a. O., Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.01.2021 - 2 B 11504/20 -, NVwZ-RR 2021, 543 = juris Rn. 24; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.04.2010 - 5 ME 282/09 -, NdsVBl 2010, 249 = juris Rn. 18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.06.1997 - B 3 S 357/96 -, ZBR 1998, 321 = juris Rn. 17; Schachel, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Kommentar, 31. UPD Juli 2021, § 39 BeamtStG, 2.2 Voraussetzungen, Rn. 7.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2021 - 2 B 11504/20

    Dienstgeschäftsführungsverbot eines Lehrers des Koblenz-Kollegs bleibt bestehen

    Erst wenn sich die Auswahl des angewandten Instruments nicht mehr nachvollziehen lässt und demgemäß von einer willkürlichen Entscheidung auszugehen ist, wäre gerichtliches Eingreifen geboten (ebenso zu § 22 des Soldatengesetzes: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 und juris, dort Rn. 39; OVG Nds., Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, juris Rn. 21 f., OVG NRW, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 6 B 238/20 -, juris Rn. 4).

    Auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung darf nicht übersehen werden, dass das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nur ein Mittel zur sofortigen vorläufigen Sicherung zwingender dienstlicher Belange ist und die zwingenden dienstlichen Gründe nicht notwendig bereits auf einem unstrittig festgestellten Sachverhalt beruhen müssen, sondern auch auf einen Verdacht gegründet sein können, dessen Begründetheit erst in einem nachfolgenden Disziplinarverfahren abschließend aufgeklärt werden kann (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, juris Rn. 18).

  • VG Göttingen, 29.01.2018 - 1 B 384/17

    Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit; dienstliche Treuepflicht; Polizeibeamter;

    Zwingende dienstliche Gründe liegen in solchen Umständen, die eine weitere Ausübung der Dienstgeschäfte durch den Beamten zumindest im Augenblick nicht vertretbar erscheinen lassen, weil anderenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Verwaltung, Dritter oder des Beamten selbst im Falle der Fortführung der Dienstgeschäfte drohen würden oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 20.04.2010 - 5 ME 282/09 -, Rn. 13, juris).

    Ausreichend ist aufgrund der Vorläufigkeit der Maßnahme vielmehr, wenn sich in diesem Zeitpunkt abzeichnet, dass sich die Verhängung einer schwereren Maßnahme als einer Gehaltskürzung nicht ausschließen lässt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20.04.2010 - 5 ME 282/09 -, Rn. 18, juris, m. w. N.).

  • VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292

    Berufung in einer Disziplinarklage gegen einen Oberstudienrat wegen Verletzung

    Denn grundsätzlich ist die Begehung einer Straftat im Sinne von § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB zum Nachteil einer minderjährigen Schülerin geeignet, Rückschlüsse auf die dienstliche Vertrauenswürdigkeit eines Lehrers zu ziehen (vgl. NdsOVG, B.v. 20.4.2010 - 5 ME 282/09 - juris Rn. 18), zumal wenn derart in den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung eingegriffen wird wie hier.
  • VG Arnsberg, 22.05.2013 - 2 K 2803/12

    Untersagung der Ausübung der Dienstgeschäfte eines Lehrers wegen fehlender

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, juris, unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - 1 WB 36.98 -, NVwZ-RR 1999, 323 = juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 1 M 16/11 -, juris.

    vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, a.a.O., wonach es in einem derartigen Fall an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme fehlt; vgl. zu dem Verhältnis zu der zu erwartenden disziplinarrechtlichen Sanktion ferner: Schachel, in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder (Stand: Dezember 2012), Teil B, § 39 BeamtStG Rn. 8, und Zängl, in Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Teil 2b, Kommentar II BBG (alt), K § 60 Rn. 24.

  • VG Düsseldorf, 05.01.2015 - 2 K 6231/13

    Rücknahme einer beamtenrechtlichen Ernennung auf Lebenszeit hinsichtlich des

  • VG Gera, 05.06.2014 - 1 E 411/14

    Beamtenrecht - Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aus zwingenden dienstlichen

  • VG Saarlouis, 27.02.2019 - 2 L 1394/18

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der weisungswidrigen Teilnahme an

  • VG Düsseldorf, 22.10.2010 - 26 L 1562/10

    Ratingen: Suspendierter Beigeordneter obsiegt im Eilverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2016 - 1 M 131/16

    Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr bleibt die Führung der Dienstgeschäfte

  • VG Düsseldorf, 19.12.2014 - 2 K 6786/14

    KJM; Begründung; Heilung; Abstimmung; Stichentscheid; Stimmengleichheit;

  • BVerwG, 28.10.2021 - 1 WRB 2.21

    Systemkonformität des Nebeneinanders von Dienstausübungsverbot und gerichtlichem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - 6 B 1198/21

    Dienen des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte der dienstrechtlichen

  • VG Ansbach, 20.07.2016 - AN 13b DS 16.01107

    Vorläufige Dienstenthebung eines Studiendirektors

  • VG Düsseldorf, 16.10.2012 - 2 K 5387/11
  • VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637

    Verbots des Führens der Dienstgeschäfte bei Zweifel an Dienstfähigkeit

  • VG Augsburg, 14.06.2017 - Au 2 S 17.491

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei der Polizei wegen sexueller

  • VG Minden, 07.03.2018 - 4 L 2616/17
  • VG Düsseldorf, 15.02.2022 - 2 L 89/22
  • VG Minden, 29.01.2019 - 4 L 1288/18
  • VG Göttingen, 02.02.2023 - 3 B 246/22

    Beamter auf Widerruf; Dienstvergehen; Kürzung der Dienstbezüge; Lehrer;

  • VG Göttingen, 13.02.2014 - 1 B 273/13

    Anspruch eines Universitätsprofessors auf Ernennung und Besetzung einer

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