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   OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19   

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OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19 (https://dejure.org/2020,8224)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.04.2020 - 10 LA 200/19 (https://dejure.org/2020,8224)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. April 2020 - 10 LA 200/19 (https://dejure.org/2020,8224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16a Abs 2 DirektzahldurchfV; Art 24 EUV 1307/2013; Art 28 EUV 639/2014; Art 30 Abs 6 EUV 1307/2013
    Junglandwirt; nationale Reserve; regionale Obergrenze; Zuweisung von Zahlungsansprüchen; Zweitzuweisungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.07.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 -, nicht veröffentlicht, vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren, sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 -, vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 01.03.2016 - 5 BN 1.15 -, juris Rn. 2, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17

    Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Ausnahme einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19
    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 -, nicht veröffentlicht, vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 - und vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19
    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 08.03.2018 - 7 LA 67/17 -, juris Rn. 6, vom 11.12.2017 - 2 LA 1/17 -, juris Rn. 3, vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8, und vom 13.07.2017 - 8 LA 40/17 -, juris Rn. 10).

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 -, nicht veröffentlicht, vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 10 LA 90/16

    Betriebsgeheimnis; Fehlbetäubung; Geschäftsgeheimnis; ungünstige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.07.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren, sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 -, vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 01.03.2016 - 5 BN 1.15 -, juris Rn. 2, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2019 - 8 A 10723/19

    Landwirtschaftliche Subventionen an Junglandwirte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19
    Ein solches Verbot lässt sich den der Zuweisung von Zahlungsansprüchen zugrundeliegenden Vorschriften, insbesondere dem die europarechtlichen Vorgaben ausgestaltenden Direktzahlungen-Durchführungsgesetz und der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung nicht entnehmen (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.12.2019 - 8 A 10723/19 -, juris Rn. 11).

    Mit der Regelung des Art. 16a Abs. 2 DirektZahlDurchfV, die bestimmt: "Die Zuweisung von Zahlungsansprüchen im Sinne des Art. 30 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erfolgt für einen Betriebsinhaber nicht mehr als einmal", hat der Verordnungsgeber lediglich eine mehrfache Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve ausgeschlossen, nicht aber ein allgemeines Verbot mehrfacher Zuweisung von Zahlungsansprüchen ausgesprochen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.12.2019 - 8 A 10723/19 -, juris Rn. 13).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 -, nicht veröffentlicht, vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Entschädigungsanspruch; rückwirkende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19
    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 -, nicht veröffentlicht, vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 - und vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2013 - 10 LA 163/11
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19
    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich dabei auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. Senatsbeschluss vom 09.04.2013 - 10 LA 163/11 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 2 LA 1/17

    Doktorgrad; Entziehung; Irrtumserregung; Jahresfrist; Plagiat; Promotionsurkunde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19
    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 08.03.2018 - 7 LA 67/17 -, juris Rn. 6, vom 11.12.2017 - 2 LA 1/17 -, juris Rn. 3, vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8, und vom 13.07.2017 - 8 LA 40/17 -, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - 12 A 2101/13

    Anspruch auf Förderung von erbrachten Leistungen der Vergütungspflege; Herleitung

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2018 - 2 LA 212/17

    Rechtskrafterstreckung eines abweisenden Verpflichtungsurteils

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2018 - 7 LA 67/17

    Auslegung des Begriffs der "Gebiete der Wirtschaft" in § 36 Abs. 1 S. 1 GewO;

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 8 LA 40/17

    Altersrente; vorgezogene Altersrente; Alterssicherungsordnung; Ärzteversorgung;

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 10 LA 7/18

    Rechtmäßigkeit einer durchgeführten Jugendhilfemaßnahme als Voraussetzung für die

  • VG Schwerin, 16.04.2019 - 4 A 4698/17

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 10 LA 48/12

    Wiedereinführung eines Pflanzenschutzmittels nach Umverpackung und (Neu

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte

  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers;

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17

    Pflicht einer Versandapotheke zur Vorratshaltung nach § 15 ApBetrO; Auslegung der

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