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   OVG Niedersachsen, 20.06.1991 - 7 L 117/89   

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https://dejure.org/1991,5743
OVG Niedersachsen, 20.06.1991 - 7 L 117/89 (https://dejure.org/1991,5743)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.1991 - 7 L 117/89 (https://dejure.org/1991,5743)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 7 L 117/89 (https://dejure.org/1991,5743)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 56a Abs. 2 S. 2 GewO; § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO; § 56a Abs. 3 GewO; § 56a Abs. 2 S. 1 GewO
    Wanderlager; Öffentliche Ankündigung; Einladung zu Veranstaltung; Öffentliche Vereine; Gewerbebehörden; Industrie- und Handelskammer; Untersagungsverfügung; Unanfechtbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wanderlager; Öffentliche Ankündigung; Einladung zu Veranstaltung; Öffentliche Vereine; Gewerbebehörden; Industrie- und Handelskammer; Untersagungsverfügung; Unanfechtbarkeit

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 19.72

    Veranstaltungen von Wanderlagern - Untersagung einer Veranstaltung - Ausübung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1991 - 7 L 117/89
    Insoweit ziehen Rechtsprechung und Literatur rechtsvergleichend die Begriffsbestimmung des § 15 Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes sowie einschlägige Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb heran (vgl. BVerwGE 42, 161, 166; Vogel, a.a.O., Rdnr. 4; Stober, a.a.O., Rdnr. 4).

    Naturgemäß muß ein solcher Bescheid grundsätzlich gegenüber dem Veranstalter ergehen; denn er ist der Verantwortliche (BVerwGE 42, 161, 163).

  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 108.63

    Betreibung eines Gewerbes durch eine juristische Person - Verfügbarkeit der Waren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1991 - 7 L 117/89
    Erforderlich ist also nicht mehr, daß die zu veräußernden Waren an Ort und Stelle bereitgehalten werden (so seinerzeit noch BVerwGE 22, 32, 34 ff.), nunmehr genügt schon das Bemühen, feste Aufträge für die Lieferung von bestimmten Waren zu erwirken (vgl. Vogel, in: Landmann-Rohmer, Gewerbeordnung, Rdnr. 43 zu § 55).
  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 912/10

    Österreichischer Reisevermittler muss Wanderlager in Deutschland anzeigen

    Bei einer vorbereitenden Tätigkeit kommt es entscheidend auf eine Verknüpfung von Werbung und konkreter Geschäftsanbahnung an (OVG Niedersachsen, GewArch 1991, 431).
  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 196.92

    Wanderlagerveranstaltung Definition

    Es ist nicht zweifelhaft, daß eine Wanderlagerveranstaltung im Sinne des § 56 a GewO gegeben ist, wenn ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren feilhält oder Bestellungen auf Waren entgegennimmt (vgl. z.B. Landmann/Rohmer/Vogel, Gewerbeordnung, Stand: 1. Mai 1992, § 56 a Rdnr. 15; Friauf/Stober, Gewerbeordnung, Stand: September 1992, § 56 a Rdnr. 19; Sieg/Leifermann/Tettinger, Gewerbeordnung, 5. Auflage, § 56 a Rdnr. 4; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 1991 - 7 L 117/89 -, GewArch 1991, 431 ).
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/00

    Begriff der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers; Verkaufsveranstaltung

    Der angesprochene Personenkreis wird trotz persönlicher Einladung und Bezeichnung als "geschlossene Gesellschaft" nicht zu einem bestimmten, in sich geschlossenen Kreis, sondern bleibt Teil einer unbestimmten Personenmehrheit, der selbst wiederum eine unbestimmte Personenmehrheit bildet (OVG Rheinland-Pfalz GewA 1997, 329/330; OVG Lüneburg GewA 1991, 431/432).
  • VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01549

    Klage eines Rauchervereins auf Feststellung, dass das Rauchverbot in Gaststätten

    Grundsätzlich lassen reine Vereinstreffen den Öffentlichkeitsbezug für Gaststätten nicht entfallen, da die Mitglieder eines Vereins grundsätzlich einen bestimmten Personenkreis i.S.d. § 1 GastG darstellen (Hessischer VGH, B.v. 1.11.1990 - 14 TH 2764/90 - GewArch 1991, 72; OVG Lüneburg, U.v. 20.6.1991 - 7 L 117/89 - GewArch 1991, 431).
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