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   OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 8 LA 145/16   

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https://dejure.org/2017,26815
OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 8 LA 145/16 (https://dejure.org/2017,26815)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2017 - 8 LA 145/16 (https://dejure.org/2017,26815)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 8 LA 145/16 (https://dejure.org/2017,26815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 174 KomVerfG ND; § 11 Abs 3 StiftG ND; § 11 Abs 1 StiftG ND; § 13 Abs 2 StiftG ND; § 13 Abs 1 StiftG ND; § 6 StiftG ND
    Ersatzvornahme; Informationsrecht; Jahresabrechnung; Jahresbericht; Originalbelege; Originalunterlagen; Stiftung; Stiftungsaufsicht; Unterlagen; Vorlage von Unterlagen; Vermögensübersicht; Verwaltungsvollstreckung; Vorlage

  • IWW

    NKomVG174; NStiftG11 I; NStiftG11 III; NStiftG13 I; NStiftG13 II; NStiftG6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Cottbus, 25.08.2016 - 1 K 1444/14

    Stiftungsrecht: Stiftungsrechtliches Untersuchungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 8 LA 145/16
    Auch wenn man davon ausgeht, das Verwaltungsgericht habe mit einer verbreiteten Auffassung gefordert, dass ein konkreter Anlass bestehen müsse, der das Tätigwerden der Aufsichtsbehörde im Einzelfall nachvollziehbar erscheinen lasse (vgl. VG Cottbus, Urt. v. 25.8.2016 - 1 K 1444/14 -, juris Rn. 32 ff.; Weitemeyer in: MünchKomm-BGB, 7. Aufl. 2015, § 80 Rn. 52), hat es das Vorliegen dieser Voraussetzung im Rahmen seiner Ausführungen zu § 13 Abs. 1 NStiftG mit begründet.

    Bei der Erstellung der Jahresabrechnung müssen die Einnahmen aus dem Stiftungsvermögen und die Ausgaben, getrennt nach dem Stiftungszweck und den Verwaltungskosten erkennbar sein (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 27.4.2004 - 7 E 3431/02 (1) -, juris Rn. 54; VG Cottbus, Urt. v. 25.8.2016 - 1 K 1444/14 -, juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16

    Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 8 LA 145/16
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543; Senatsbeschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 6).
  • OLG Jena, 16.03.2015 - 3 W 579/14

    Vereinsrecht, Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 8 LA 145/16
    Für die gegenteilige Ansicht beruft sich der Antrag auf Zulassung der Berufung auf einen Beschluss des Thüringischen OLG (v. 16.3.2015 - 3 W 579/14 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 27.04.2004 - 7 E 3431/02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 8 LA 145/16
    Bei der Erstellung der Jahresabrechnung müssen die Einnahmen aus dem Stiftungsvermögen und die Ausgaben, getrennt nach dem Stiftungszweck und den Verwaltungskosten erkennbar sein (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 27.4.2004 - 7 E 3431/02 (1) -, juris Rn. 54; VG Cottbus, Urt. v. 25.8.2016 - 1 K 1444/14 -, juris Rn. 27).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 8 LA 145/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104, 140).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.1998 - 13 M 2473/97

    Abberufung des Vorstandsmitgliedes einer Stiftung; Vorstandsmitglied

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 8 LA 145/16
    Stattdessen hätte er auch eine Überprüfung durch den Wirtschaftsprüfer androhen können (§ 11 Abs. 4 Satz 2 NStiftG; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.7.1998 - 13 M 2473/97 -, juris Rn. 48).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 8 LA 145/16
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543; Senatsbeschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2005 - 3 U 219/04

    Stiftungsrecht: Honoraranspruch der von der hessischen Stiftungsaufsicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 8 LA 145/16
    Es spricht einiges dafür, dass dabei auch nicht vertretbare Handlungen wie die Abgabe von Willenserklärungen ersetzt werden können (vgl. auch zur gesetzlichen Vertretungsmacht aufgrund einer § 11 Abs. 4 Satz 2 NStiftG entsprechenden Bestimmung OLG Frankfurt, Urt. v. 11.8.2005 - 3 U 219/04 -, juris Rn. 16).
  • OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 365/20

    Stiftungsrecht: Herausgabe von Unterlagen

    [Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.7.2017 - 8 LA 145/16 -, und VGH München, Beschluss vom 28.1.2009 - 5 CS 08.2765 -,jeweils bei juris].

    Bei einem vom OVG Lüneburg (Beschluss vom 20.7.2017 - 8 LA 145/16 -) entschiedenen Fall sei es um die Anforderung von Originalunterlagen lediglich aus einem kurzen Zeitraum der Jahre 2010 bis 2012 gegangen.

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