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   OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17   

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OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17 (https://dejure.org/2018,26158)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.08.2018 - 13 LA 187/17 (https://dejure.org/2018,26158)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. August 2018 - 13 LA 187/17 (https://dejure.org/2018,26158)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 RuStAG; § 12 RuStAG
    Klärung der bisherigen Staatsangehörigkeit eines Einbürgerungsbewerbers als Voraussetzung für Feststellung des Vorliegens der Einbürgerungsvoraussetzung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG; Nachweispflichten des Einbürgerungsbewerbers

  • rewis.io
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
    Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Armenien, Aufgabe der Staatsangehörigkeit, Identitätsfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RuStAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; RuStAG § 12
    Anforderungen an die Klärung der bisherigen Staatsangehörigkeit eines Einbürgerungsbewerbers

  • rechtsportal.de

    RuStAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; RuStAG § 12
    Klärung der bisherigen Staatsangehörigkeit eines Einbürgerungsbewerbers als Voraussetzung für Feststellung des Vorliegens der Einbürgerungsvoraussetzung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG ; Nachweispflichten des Einbürgerungsbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 207/07

    Bestehen einer Mitwirkungspflicht eines Einbürgerungsbewerbers bei der Klärung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17
    Um das Vorliegen dieser Voraussetzung feststellen zu können, bedarf es einer Klärung der bisherigen Staatsangehörigkeit des Einbürgerungsbewerbers ("Statusprüfung", vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.2011 - BVerwG 5 C 27.10 -, BVerwGE 140, 311, 313 - juris Rn. 12; Senatsurt. v. 10.9.2008 - 13 LB 207/07 -, juris Rn. 26; Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl., StAG, § 10 Rn. 47).

    (3) Das Verwaltungsgericht hat - gemessen an den strengen Anforderungen an eine erforderliche und zumutbare Mitwirkung des Einbürgerungsbewerbers (vgl. Senatsurt. v. 10.9.2008, a.a.O., Rn. 26) - auch zutreffend festgestellt, dass die Klägerin bisher nicht alles ihr Mögliche und Zumutbare unternommen hat, um den erforderlichen Nachweis zu führen, dass sie die armenische Staatsangehörigkeit nicht (mehr) besitzt.

    Um dies überhaupt beurteilen zu können, bedarf es zwingend einer Klärung der bisherigen Staatsangehörigkeit, die nicht schlicht durch eine Wahrunterstellung ersetzt werden kann (vgl. Senatsurt. v. 10.9.2008, a.a.O., Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 6. Aufl., § 124a Rn. 80 jeweils m.w.N.).

    Daher erfordert die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 50; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 124a Rn. 53).

  • BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16

    Ausforschungsantrag; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Chancengleichheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17
    Denn die von der Klägerin bezeichnete konkrete Beweistatsache, dass die armenische Botschaft in B-Stadt die Erteilung der vom Verwaltungsgericht für erforderlich gehaltenen Negativbescheinigung " auch unter Vorlage einer Schulbescheinigung/alter Schulzeugnisse" verweigern werde, war nach der insoweit maßgeblichen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts unerheblich (vgl. zu diesem Grund für die Ablehnung eines Beweisantrages: BVerwG, Beschl. v. 26.6.2017 - BVerwG 6 B 54.16 -, juris Rn. 6; Vierhaus, Beweisrecht im Verwaltungsprozess, Rn. 155 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17
    Soweit ein Zulassungsantragsteller die Schwierigkeiten des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, erfordert eine den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügende Darlegung aber, dass er diese Gesichtspunkte nicht nur in nachvollziehbarer Weise darstellt, sondern auch, dass er ihren besonderen Schwierigkeitsgrad plausibel macht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 19 A 1657/06

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17
    Sie besteht nur, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Einbürgerungsbewerber die von der Einbürgerungsbehörde behauptete Staatsangehörigkeit besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.5.1996 - BVerwG 1 B 68.95 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.3.2009 - 19 A 1657/06 -, juris Rn. 5 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 68.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17
    Sie besteht nur, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Einbürgerungsbewerber die von der Einbürgerungsbehörde behauptete Staatsangehörigkeit besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.5.1996 - BVerwG 1 B 68.95 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.3.2009 - 19 A 1657/06 -, juris Rn. 5 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104, 140).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17
    Um das Vorliegen dieser Voraussetzung feststellen zu können, bedarf es einer Klärung der bisherigen Staatsangehörigkeit des Einbürgerungsbewerbers ("Statusprüfung", vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.2011 - BVerwG 5 C 27.10 -, BVerwGE 140, 311, 313 - juris Rn. 12; Senatsurt. v. 10.9.2008 - 13 LB 207/07 -, juris Rn. 26; Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl., StAG, § 10 Rn. 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2017 - 1 A 1988/16

    Voraussetzungen für die Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17
    Soweit die Klägerin zur Begründung des Berufungszulassungsantrags darüber hinaus ihr erstinstanzliches Vorbringen zusammenfassend wiedergibt (Schriftsatz v. 18.9.2017, dort insbesondere S. 9 ff.), genügt dies mangels Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht, um ernstliche Zweifel an deren Richtigkeit in einer den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügenden Weise darzulegen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.7.2018 - 15 ZB 17.1092 -, juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.1.2017 - 1 A 1988/16 -, juris Rn. 5; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 194).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 107/16

    Klärung der Identität als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer Einbürgerung

  • VGH Bayern, 23.07.2018 - 15 ZB 17.1092

    Wettvermittlungsstelle als Vergnügungsstätte

  • BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verschluss des Gerichtsgebäudes vor Ablauf der

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