Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 20.09.2016 - 12 ME 122/16 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. September 2016 - 12 ME 122/16 (https://dejure.org/2016,29895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,29895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 41 StVG; § 123 Abs 5 VwGO; § 42 Abs 1 VwGO; § 86 Abs 3 VwGO
Isolierte Anfechtung; Anfechtung; Bußgeldbehörde; Bußgeldstelle; Inhaltsbestimmung; Nebenbestimmung; Ordnungswidrigkeit; Polizei; Übermittlungssperre; Verfolgungsbehörde; Verpflichtungsklage - verkehrslexikon.de
Halterausfkunft - Übermittlungssperre nach § 41 StVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 08.06.2016 - 6 B 25/16
- OVG Niedersachsen, 20.09.2016 - 12 ME 122/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Münster, 16.03.2005 - 10 L 161/05
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2016 - 12 ME 122/16
Zwar hat das Verwaltungsgericht Münster (Beschl. v. 16.3.2005 - 10 L 161/05 -, juris, Rnrn. 8 bis 14) für eine zumindest teilweise vergleichbare Fallgestaltung einen Anordnungsgrund mit der Erwägung verneint, es sei nicht ersichtlich, inwieweit vorliegend durch die Einschränkung, dass die Übermittlungssperre nicht gegenüber Anfragen der Polizei und der Bußgeldbehörden gelte, dem Antragsteller wesentliche Nachteile drohten, zu deren Abwendung der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung nötig wäre.
- OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2017 - 4 MB 56/17
Weitergabe von Fahrzeugdaten mit unzulässiger Abschalteinrichtung ist zulässig
Zum anderen wirken die Übermittlungssperren nach § 41 StVG grundsätzlich gegenüber jedermann, also gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen und gegenüber Privatpersonen, so dass eine teilweise Sperre nicht in Frage kommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.09.2016 - 12 ME 122/16 - Rn. 10 in juris). - OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2017 - 4 MB 75/17
VW-Skandal - Abschaltvorrichtung bei der Emissionsprüfung; Übermittlung von …
Zum anderen wirken die Übermittlungssperren nach § 41 StVG grundsätzlich gegenüber jedermann, also gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen und gegenüber Privatpersonen, so dass eine teilweise Sperre nicht in Frage kommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.09.2016 - 12 ME 122/16 - Rn. 10 in juris). - OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 4 MB 60/17
Übermittlung von Fahrzeugdaten vom KBA an örtliche Zulassungsbehörde
Zum anderen wirken die Übermittlungssperren nach § 41 StVG grundsätzlich gegenüber jedermann, also gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen und gegenüber Privatpersonen, so dass eine teilweise Sperre nicht in Frage kommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.09.2016 - 12 ME 122/16 - Rn. 10 in juris).