Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.09.2016 - 12 ME 122/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29895
OVG Niedersachsen, 20.09.2016 - 12 ME 122/16 (https://dejure.org/2016,29895)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.09.2016 - 12 ME 122/16 (https://dejure.org/2016,29895)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. September 2016 - 12 ME 122/16 (https://dejure.org/2016,29895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,29895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 StVG; § 123 Abs 5 VwGO; § 42 Abs 1 VwGO; § 86 Abs 3 VwGO
    Isolierte Anfechtung; Anfechtung; Bußgeldbehörde; Bußgeldstelle; Inhaltsbestimmung; Nebenbestimmung; Ordnungswidrigkeit; Polizei; Übermittlungssperre; Verfolgungsbehörde; Verpflichtungsklage

  • verkehrslexikon.de

    Halterausfkunft - Übermittlungssperre nach § 41 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Münster, 16.03.2005 - 10 L 161/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2016 - 12 ME 122/16
    Zwar hat das Verwaltungsgericht Münster (Beschl. v. 16.3.2005 - 10 L 161/05 -, juris, Rnrn. 8 bis 14) für eine zumindest teilweise vergleichbare Fallgestaltung einen Anordnungsgrund mit der Erwägung verneint, es sei nicht ersichtlich, inwieweit vorliegend durch die Einschränkung, dass die Übermittlungssperre nicht gegenüber Anfragen der Polizei und der Bußgeldbehörden gelte, dem Antragsteller wesentliche Nachteile drohten, zu deren Abwendung der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung nötig wäre.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2017 - 4 MB 56/17

    Weitergabe von Fahrzeugdaten mit unzulässiger Abschalteinrichtung ist zulässig

    Zum anderen wirken die Übermittlungssperren nach § 41 StVG grundsätzlich gegenüber jedermann, also gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen und gegenüber Privatpersonen, so dass eine teilweise Sperre nicht in Frage kommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.09.2016 - 12 ME 122/16 - Rn. 10 in juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2017 - 4 MB 75/17

    VW-Skandal - Abschaltvorrichtung bei der Emissionsprüfung; Übermittlung von

    Zum anderen wirken die Übermittlungssperren nach § 41 StVG grundsätzlich gegenüber jedermann, also gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen und gegenüber Privatpersonen, so dass eine teilweise Sperre nicht in Frage kommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.09.2016 - 12 ME 122/16 - Rn. 10 in juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 4 MB 60/17

    Übermittlung von Fahrzeugdaten vom KBA an örtliche Zulassungsbehörde

    Zum anderen wirken die Übermittlungssperren nach § 41 StVG grundsätzlich gegenüber jedermann, also gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen und gegenüber Privatpersonen, so dass eine teilweise Sperre nicht in Frage kommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.09.2016 - 12 ME 122/16 - Rn. 10 in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht