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   OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14   

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OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14 (https://dejure.org/2014,37029)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.11.2014 - 14 PS 2/14 (https://dejure.org/2014,37029)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. November 2014 - 14 PS 2/14 (https://dejure.org/2014,37029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 VerfSchG ND; § 121 Nr 1 VwGO; § 99 Abs 2 VwGO
    Auskunft; Beobachtung; Bindungswirkung; Feststellungsklage; Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden; in-camera-Verfahren; Löschung; personenbezogene Daten; Quellenschutz; Rechtskraft; Streitgegenstand; Subsidiarität; Verfassungsschutz; Wohl des Landes

  • anwaltskanzlei-adam.de

    §§ 99 Abs. 2, 189 VwGO
    In-camera-Verfahren, Offenlegung gesperrter Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12

    Recht auf Auskunft eines freien Journalisten gegenüber der niedersächsischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14
    Auf den Antrag des Klägers stellte der Fachsenat mit Beschluss vom 23. März 2012 - 14 PS 1/12 - die Rechtmäßigkeit dieser Sperrerklärung fest.

    Am 20. Juni 2014 hat das Verwaltungsgericht Hannover beschlossen, Beweis zu erheben "über den Inhalt der über den Kläger erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten durch die Einsichtnahme in die vollständigen Vorgänge des Beklagten, die solche Daten enthalten", und den Beklagten aufgefordert, "sämtliche personenbezogene Daten des Klägers enthaltende Aktenbestandteile und damit insbesondere diejenigen Aktenteile vorzulegen, die Gegenstand des in-camera-Verfahrens vor dem Fachsenat zu Az. OVG 14 PS 1/12 und nachgehend dem Bundesverwaltungsgericht zu Az. BVerwG 20 F 5.12 waren", vorzulegen.

    Eine erneute Befassung des Fachsenats sei auch mit Blick auf dessen vorausgegangene Entscheidung vom 23. März 2012 - 14 PS 1/12 - erforderlich.

    Der Zulässigkeit des Antrages nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO steht schließlich nicht die Rechtskraft der vorausgegangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2012 - BVerwG 20 F 5.12 - und des Senats vom 23. März 2012 - 14 PS 1/12 - entgegen.

    Nach diesen Grundsätzen sind die Streitgegenstände dieses Verfahrens und der vorausgegangenen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - BVerwG 20 F 5.12 - und dem Senat - 14 PS 1/12 - nicht identisch.

    Hinsichtlich der übrigen Aktenteile hat sich der Senat bei seiner Durchsicht, wie bereits im vorausgegangenen Verfahren 14 PS 1/12, davon überzeugt, dass die vom Beklagten mit der Sperrerklärung geltend gemachten Geheimhaltungsgründe tatsächlich vorliegen.

  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. August 2012 - BVerwG 20 F 5.12 - zurück.

    Am 20. Juni 2014 hat das Verwaltungsgericht Hannover beschlossen, Beweis zu erheben "über den Inhalt der über den Kläger erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten durch die Einsichtnahme in die vollständigen Vorgänge des Beklagten, die solche Daten enthalten", und den Beklagten aufgefordert, "sämtliche personenbezogene Daten des Klägers enthaltende Aktenbestandteile und damit insbesondere diejenigen Aktenteile vorzulegen, die Gegenstand des in-camera-Verfahrens vor dem Fachsenat zu Az. OVG 14 PS 1/12 und nachgehend dem Bundesverwaltungsgericht zu Az. BVerwG 20 F 5.12 waren", vorzulegen.

    Der Zulässigkeit des Antrages nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO steht schließlich nicht die Rechtskraft der vorausgegangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2012 - BVerwG 20 F 5.12 - und des Senats vom 23. März 2012 - 14 PS 1/12 - entgegen.

    Nach diesen Grundsätzen sind die Streitgegenstände dieses Verfahrens und der vorausgegangenen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - BVerwG 20 F 5.12 - und dem Senat - 14 PS 1/12 - nicht identisch.

    Erlaubt damit aber weder die Unterlage selbst noch ihre Art, etwa die Zusammenstellung oder der Zeitpunkt ihrer Erlangung (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 5.4.2012 - BVerwG 20 F 1.12 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 7.1.2010 - BVerwG 20 F 5.09 -, NVwZ 2010, 706, 707), auch nur plausible Rückschlüsse darauf, aus welchem abgrenzbaren Kreis von Informationsquellen oder gar welcher konkreten Informationsquelle sie stammt (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG; Beschl. v. 21.8.2012 - BVerwG 20 F 5.12 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 8.3.2010 - BVerwG 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295, 2297), ob sie überhaupt durch verdeckte Erkenntnisquellen gewonnen worden ist (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 16.12.2010 - BVerwG 20 F 15.10 -, NVwZ-RR 2011, 261, 262) oder auf welchem Wege sie zu den Sachakten des Beklagten gelangt ist (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 5.4.2012, a.a.O.), ist eine Geheimhaltung zum Zwecke des Quellenschutzes nicht gerechtfertigt.

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14
    Sie sind im weiteren Verfahren zur Hauptsache wie ein rechtskräftiges Zwischenurteil zugrunde zu legen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, 120; BVerwG, Beschl. v. 24.11.2003 - BVerwG 20 F 13.03 -, BVerwGE 119, 229, 231).

    Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des betroffenen Landes oder dem Bund Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, 127 f.; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002 - BVerwG 2 AV 2.02 -, NVwZ 2003, 347, 348), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.

  • BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02

    Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14
    Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des betroffenen Landes oder dem Bund Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, 127 f.; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002 - BVerwG 2 AV 2.02 -, NVwZ 2003, 347, 348), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.

    Sie lassen Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen der Sicherheitsbehörde auch in Sachfragen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007 - BVerwG 20 F 10.06 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 7.11.2002, a.a.O., S. 347).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14
    Erlaubt damit aber weder die Unterlage selbst noch ihre Art, etwa die Zusammenstellung oder der Zeitpunkt ihrer Erlangung (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 5.4.2012 - BVerwG 20 F 1.12 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 7.1.2010 - BVerwG 20 F 5.09 -, NVwZ 2010, 706, 707), auch nur plausible Rückschlüsse darauf, aus welchem abgrenzbaren Kreis von Informationsquellen oder gar welcher konkreten Informationsquelle sie stammt (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG; Beschl. v. 21.8.2012 - BVerwG 20 F 5.12 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 8.3.2010 - BVerwG 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295, 2297), ob sie überhaupt durch verdeckte Erkenntnisquellen gewonnen worden ist (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 16.12.2010 - BVerwG 20 F 15.10 -, NVwZ-RR 2011, 261, 262) oder auf welchem Wege sie zu den Sachakten des Beklagten gelangt ist (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 5.4.2012, a.a.O.), ist eine Geheimhaltung zum Zwecke des Quellenschutzes nicht gerechtfertigt.

    Denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit, für den das Gerichtskostengesetz einen Ansatz von Gerichtsgebühren nicht vorsieht und besondere anwaltliche Vergütungsansprüche nicht entstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2010, a.a.O., S. 263).

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14
    Sie lassen Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen der Sicherheitsbehörde auch in Sachfragen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007 - BVerwG 20 F 10.06 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 7.11.2002, a.a.O., S. 347).

    Insoweit besteht ein Geheimhaltungsbedürfnis aus Gründen der persönlichen Sicherheit dieser Personen oder zum Schutz von deren beruflich gebotener Anonymität (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007, a.a.O., Rn. 9; Beschl. v. 4.5.2006 - BVerwG 20 F 2.05 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09

    Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14
    An diese nachvollziehbare Begründung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist der Fachsenat gebunden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009 - BVerwG 20 F 4.09 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54).

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009, a.a.O.; Beschl. v. 5.2.2009 - BVerwG 20 F 24.08 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 26.01.1968 - VII B 75.67
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14
    Die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Verweigerung der Vorlage von Urkunden oder Akten, der Übermittlung von elektronischen Dokumente oder der Erteilung von Auskünften im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO feststellende Beschlüsse sind zwar auch der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.1.1968 - BVerwG VII B 75.67 -, BVerwGE 29, 72, 73; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 121 (Stand: Januar 2012) Rn. 15, und § 99 (Stand: September 2007) Rn. 48).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14
    Sie sind im weiteren Verfahren zur Hauptsache wie ein rechtskräftiges Zwischenurteil zugrunde zu legen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, 120; BVerwG, Beschl. v. 24.11.2003 - BVerwG 20 F 13.03 -, BVerwGE 119, 229, 231).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14
    Der Beklagte hat - in klarer Abgrenzung zu der nach der fachgesetzlichen Bestimmung des § 13 Abs. 2 NVerfSchG zu treffenden Ermessensentscheidung über die Ablehnung der Auskunftserteilung (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschl. v. 18.6.2008 - BVerwG 20 F 44.07 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 49) - das ihm nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eingeräumte Ermessen erkannt und die Interessen des Landes an der Geheimhaltung mit den gegenläufigen privaten und öffentlichen Interessen an effektivem Rechtsschutz und umfassender Aufklärung des Sachverhalts abgewogen.
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 5.09

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung

  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

  • BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12

    Zulässigkeit der Schwärzung von Personen in Akten des Verfassungsschutzes auf

  • BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10

    Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch Offenlegung der

  • BVerwG, 10.01.2012 - 20 F 1.11

    Einstufung als Verschlusssache; Verwendung von Decknamen

  • BVerwG, 30.01.2013 - 8 C 2.12

    Auslegung; Ermessen; Erstattung; Erstattungspflicht; Erstattungszinsen; Hemmung

  • BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05

    Verweigerung der Vorlage einer Akte im Verwaltungsrechtsstreit auf Grund ihrer

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

  • BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12

    Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; keine

  • VG Hannover, 07.07.2016 - 10 A 5548/11

    Beobachtung; Bestrebung; Beweisnot; Feststellungsantrag; Feststellungsbegehren;

    Mit Beschluss vom 20. November 2014 - 14 PS 2/14 - hat das Nds. Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass die Sperrerklärung rechtswidrig ist, soweit sie sich auf Blatt 398 bis 432, 436 bis 453 und 458 bis 460 der Beiakte F (Hauptakte/Sachakte des Beklagten zum Aktenzeichen 18533-A.) bezieht.
  • OVG Sachsen, 14.03.2017 - 10 F 9/16

    Beweisbeschluss, Wohl des Landes, Sicherheitsbehörde; Arbeitsweise,

    Eine Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, da Gerichtsgebühren mangels Gebührentatbestands in Verfahren vor dem Fachsenat nicht anfallen (BVerwG, Beschl. v. 18. April 2012 - 20 F 7.11 -, juris Rn. 17 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20. November 2014 - 14 PS 2/14 -, juris Rn. 38 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 1. November 2016 - 10 F 15/16 -, n. v.).
  • OVG Sachsen, 07.12.2016 - 10 F 8/16

    Akteneinsicht, Beweisbeschluss, ; Wohl des Bundes oder Landes

    Eine Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, da Gerichtsgebühren mangels Gebührentatbestand in Verfahren vor dem Fachsenat nicht anfallen (BVerwG, Beschl. v. 18. April 2012 - 20 F 7.11 -, juris Rn. 17 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20. November 2014 - 14 PS 2/14 -, juris Rn. 38 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 1. November 2016 - 10 F 15/16 -, n. v.).
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