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   OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21   

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OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21 (https://dejure.org/2021,18890)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.06.2021 - 13 ME 243/21 (https://dejure.org/2021,18890)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - 13 ME 243/21 (https://dejure.org/2021,18890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 19 Abs 1 UAbs 2 EGV 765/2008
    Atemschutzmaske; Konformität; Mitteilungspflicht; persönliche Schutzausrüstung; Rücknahme; Wirtschaftsakteur

  • kanzlei.biz

    Marktüberwachung: Atemschutzmasken nicht ordnungsgemäß geprüft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2006 - 8 ME 115/06

    Rechtliche Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21
    Denn das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr begründet für sich bereits ein hinreichendes besonderes Interesse an einer sofortigen Vollziehung (vgl. Senatsbeschl. v. 17.10.2018 - 13 ME 107/18 -, GewArch 2019, 45 - juris Rn. 30; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.1.2008 - 3 M 196/07 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.9.2006 - 8 ME 115/06 -, juris Rn. 21 ff.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 759 jeweils m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2008 - 3 M 196/07

    Sofortige Vollziehung einer waffen- und jagdrechtlichen Verfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21
    Denn das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr begründet für sich bereits ein hinreichendes besonderes Interesse an einer sofortigen Vollziehung (vgl. Senatsbeschl. v. 17.10.2018 - 13 ME 107/18 -, GewArch 2019, 45 - juris Rn. 30; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.1.2008 - 3 M 196/07 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.9.2006 - 8 ME 115/06 -, juris Rn. 21 ff.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 759 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 13 ME 107/18

    Einordnung des Inhalierens oder Einatmens des mit einer Wasserpfeife erzeugten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21
    Denn das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr begründet für sich bereits ein hinreichendes besonderes Interesse an einer sofortigen Vollziehung (vgl. Senatsbeschl. v. 17.10.2018 - 13 ME 107/18 -, GewArch 2019, 45 - juris Rn. 30; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.1.2008 - 3 M 196/07 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.9.2006 - 8 ME 115/06 -, juris Rn. 21 ff.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 759 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2010 - 13 ME 181/09

    Anforderungen an die Begründung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21
    Unerheblich ist insoweit, ob die gegebene Begründung inhaltlich richtig und ein überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug tatsächlich gegeben ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.2.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 10.5.2010 - 13 ME 181/09 -, ZLR 2010, 493, 495 - juris Rn. 3; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 246 (Stand: September 2011) m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21
    Unerheblich ist insoweit, ob die gegebene Begründung inhaltlich richtig und ein überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug tatsächlich gegeben ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.2.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 10.5.2010 - 13 ME 181/09 -, ZLR 2010, 493, 495 - juris Rn. 3; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 246 (Stand: September 2011) m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 ME 468/20

    Atemschutzmaske; Bereitstellung; CE-Kennzeichen; Rücknahme aus dem Handel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21
    Er kann zudem erforderlichenfalls gegen die von der Antragstellerin belieferten und zu benennenden Wirtschaftsakteure unter den gleichen Voraussetzungen vorgehen, unter denen der Senat dies in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2020 (13 ME 468/20) gegenüber der Antragstellerin selbst bejaht hat.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19

    Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21
    Nationale Vorschriften gleichen Inhalts sind aufgrund der unmittelbaren Wirkung der Verordnung (Art. 288 Unterabs. 2 AEUV) und des Anwendungsvorrangs des Europarechts entbehrlich (vgl. Senatsbeschl. v. 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 42 ff.).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21
    Ein möglicher Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör wird dadurch geheilt, dass die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren ausreichend Gelegenheit zur Äußerung hat (vgl. zur Möglichkeit der Heilung von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Instanzenzug: BVerfG, Beschl. v. 25.5.1956 - 1 BvR 128/56 -, NJW 1956, 1026; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 138 Rn. 18 m.w.N.) und dieser Vortrag - soweit entscheidungserheblich - vom Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt wird.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21
    Dazu bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, NJW 2018, 1989 f. - juris Rn. 3; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 745 ff. jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23

    Ausweisung; Begleiten; eheliche Lebensgemeinschaft; Feststellung des

    Dazu bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (Senatsbeschl. v. 15.5.2021 - 13 ME 243/21 -, juris Rn. 22; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 745 ff. m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen (Beschl. v. 29.6.2023, S. 6), dass die Frage, ob die gegebene Begründung inhaltlich trägt, nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung der Einhaltung des Formerfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist (vgl. Senatsbeschl. v. 15.5.2021 - 13 ME 243/21 -, juris Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2024 - 1 ME 104/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Aufschubinteresse; Aussetzungsinteresse;

    Unerheblich ist deshalb, ob die gegebene Begründung richtig und ein überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug tatsächlich gegeben ist ( Nds. OVG, Beschl. v. 15.6.2021 - 13 ME 243/21 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22

    Allgemeines Verbot; Begründungserfordernis; Bestimmtheit; Bestimmtheit,

    Unerheblich ist daher, ob die gegebene Begründung inhaltlich richtig und ein überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug tatsächlich gegeben ist (Nds. OVG, Beschl. v. 15.6.2021 - 13 ME 243/21 -, juris Rn. 23).
  • VG Hannover, 03.11.2023 - 5 B 3819/23
    Die Frage, ob die gegebene Begründung inhaltlich trägt, ist nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung der Einhaltung des Formerfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.5.2021 - 13 ME 243/21 -, juris Rn. 23).
  • VG Hannover, 13.09.2023 - 5 B 3455/23
    Die Frage, ob die gegebene Begründung inhaltlich trägt, ist nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung der Einhaltung des Formerfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.5.2021 - 13 ME 243/21 -, juris Rn. 23).
  • VG Aachen, 11.10.2022 - 8 L 469/22

    Verlustfeststellung; Freizügigkeitsrecht; nicht erwerbstätig; fehlende Nachweise;

    vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 S 2225/15 -, juris, Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 13 ME 243/21 -, juris, Rn. 23.
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