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   OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07   

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OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07 (https://dejure.org/2010,1185)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.2010 - 12 LC 9/07 (https://dejure.org/2010,1185)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 2010 - 12 LC 9/07 (https://dejure.org/2010,1185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Immissionschutzrechtlicher Vorbescheid für eine Windenergieanlage - Voraussetzung für die Heilung eines Flächennutzungsplanes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 BauGB; § 6 Abs. 5 S. 1 BauGB; § 35 Abs. 1 BauGB; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB; § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB; § 214 Abs. 4 BauGB; § 5 BImSchG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG; § 9 Abs. 1 BImSchG
    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches Vogelschutzgebiet bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte; Heilung eines Flächennutzungsplanes durch Behebung des Fehlers und Wiederholung des gesamten nachfolgenden Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches Vogelschutzgebiet bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte; Heilung eines Flächennutzungsplanes durch Behebung des Fehlers und Wiederholung des gesamten nachfolgenden Verfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heilung eines Flächennutzungsplanes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches Vogelschutzgebiet bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte; Heilung eines Flächennutzungsplanes durch Behebung des Fehlers und Wiederholung des gesamten nachfolgenden Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 924
  • DÖV 2010, 701
  • BauR 2010, 1556
  • BauR 2011, 1054
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (39)

  • VG Berlin, 14.12.2007 - 4 A 28.07

    Höhe der Entschädigung für ein Rittergut

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07
    Sie verweist insoweit u. a. darauf, dass das Verwaltungsgericht Oldenburg in verschiedenen Verfahren (u.a. 4 A 5136/06, 4 A 25/07 und 4 A 28/07), die auf die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung von Windenergieanlagen gerichtet waren, die Rechtmäßigkeit der 31. Änderung des Flächennutzungsplans inzident geprüft und bejaht habe.

    Zwar habe das Verwaltungsgericht den Flächennutzungsplan in Gestalt der 31. Änderung für wirksam erachtet (vgl. u.a. 4 A 5136/06, 4 A 25/07 und 4 A 28/07).

    Dies sei jedoch nicht korrekt und gegen die Urteile seien dementsprechend Anträge auf Zulassung der Berufung gestellt worden (vgl. 12 LA 274/09 zu 4 A 5136/06, 12 LA 286/09 zu 4 A 25/07 und 12 LA 287/08 zu 4 A 28/07).

    Der Senat teilt dabei die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, welches in den bereits angesprochenen Verfahren (vgl. u.a. 4 A 5136/06, 4 A 25/07 und 4 A 28/07), zu denen noch Anträge auf Zulassung der Berufung anhängig sind (vgl. 12 LA 274/09, 12 LA 286/09 und 12 LA 287/08) dargelegt hat, für die Frage der Wirksamkeit des Flächennutzungsplans in Gestalt der 31. Änderung könne im Ergebnis dahinstehen, ob es sich bei dieser "Erweiterungsfläche Weihen" um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt.

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. August 2009 zum Verfahren 4 A 28/07 (Berufungszulassungsverfahren: 12 LC 287/09), welches auf die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für zwei Windenergieanlagen im Gebiet der Beigeladenen gerichtet war, insoweit ausgeführt (UA S. 25 ff.):.

    Abgesehen davon, dass der Kläger lediglich die Tatsache benennt, dass die Kartierungen teilweise auf Erhebungen des Beklagten zurückzuführen sind, hat Dr. G. bereits im gerichtlichen Verfahren darauf hingewiesen, dass "kein Anlass besteht, den fachlichen Wert dieser Beobachtungen ...in irgendeiner Weise infrage zu stellen" (Naturschutzfachliche Anmerkungen zum Schriftsatz RA Berghaus vom 02.09.2008 in der Verwaltungsrechtssache 4 A 28/07, S. 3; Beiakte D).

    Auf der Grundlage des damaligen Kenntnisstandes sprach aber, wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen in dem genannten Urteil 4 A 28/07 (S. 41 ff.) ausgeführt hat, vieles für eine Gefährdung der Wiesenweihe durch Windenergieanlagen.

    Dazu hat das Verwaltungsgericht in der bereits genannten Entscheidung (4 A 28/07 bzw. 12 LC 287/09) zutreffend ausgeführt (UA S. 29 ff.):.

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass Dr. G., auf den sich die Beigeladene maßgeblich gestützt hat, in der mündlichen Verhandlung vom 19. August 2009 vor dem Verwaltungsgericht in dem Verfahren 4 A 28/07 (= 12 LA 287/08) ausgeführt hat, dass bei einer allein auf die Weihen bezogenen Betrachtung der Puffer möglicherweise geringer ausfallen könne.

  • BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07
    Eine Auswechselung oder Erweiterung des Streitgegenstandes, die vor dem Hintergrund, dass § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO im Interesse der Prozessökonomie nur die Weiterführung des (bisherigen) Verfahrens unter erleichterten Voraussetzungen zulassen will (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 24.1.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354; Beschl. v. 7.5.1996 - 4 B 55.96 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 186), zur Unzulässigkeit des Antrages führen könnte, liegt nicht vor.

    Für das Feststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - 7 C 18.79 -, BVerwGE 61, 164 und v. 7.5.1996 - 4 B 55.96 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286).

    Schutzwürdig sind diese Interessen demnach schon dann, wenn sich die begehrte Feststellung ggf. auch ohne Präjudizwirkung für ein anderes Verfahren als nützlich erweisen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.5.1996 - 4 B 55.96 -, a.a.O.).

    Kennzeichnend für die Schutzwürdigkeit des Feststellungsinteresses im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist, dass eine Partei aus prozessökonomischen Gründen nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden soll, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und die Erledigung nicht auf ihr Verhalten zurückgeht (BVerwG, Beschl. v. 7.5.1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 35/07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergiegewinnung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109; v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, ZNER 2008, 88; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679) und des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 13.6.2007 - 12 LB 25/07 -, ZfBR 2007, 693; Urt. v. 13.6.2007 - 12 LC 36/07 -, ZfBR 2007, 689; v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, ZfBR 2009, 150 und v. 15.5.2009 - 12 KN 49/07 -, juris) ist bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB davon auszugehen, dass diese Vorschrift die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt stellt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung richtet.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287) und des Senates (vgl. Urt. v. 24.1.2008 - 12 LB 44/07 -, juris; Urt. v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, NdsVBl 2009, 107) ist es im Rahmen der Bauleitplanung zulässig, Pufferzonen und pauschale Abstände zu geschützten Nutzungen festzusetzen und auf eine konkrete Prüfung der Verträglichkeit einer Windenergienutzung an jedem einzelnen Standort zu verzichten.

    Vielmehr dürfen auch Mindestabstände zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten in Ansatz gebracht werden, um eine Beeinträchtigung dieser Gebiete hinreichend sicher ausschließen zu können (vgl. Urt. d. Sen. v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, a. a. O).

    Die Rechtsprechung hat Schutzabstände (Pufferbereiche) von 500 m zu Gebieten mit hoher Bedeutung für die Avifauna - wie hier - rechtlich nicht beanstandet (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 KN 49/07 -, juris Rdnr. 35 ff.; Hess.VGH, Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08 N -, juris Rdnr. 76 für "zunächst großzügige Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum"; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 35/07 -, Rdnr. 19 a.E. zu Mindestabständen von 500 m zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2/07 -, juris Rdnr. 15 zur Berechtigung des Planungsträgers "zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herumzulegen").

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109; v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, ZNER 2008, 88; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679) und des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 13.6.2007 - 12 LB 25/07 -, ZfBR 2007, 693; Urt. v. 13.6.2007 - 12 LC 36/07 -, ZfBR 2007, 689; v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, ZfBR 2009, 150 und v. 15.5.2009 - 12 KN 49/07 -, juris) ist bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB davon auszugehen, dass diese Vorschrift die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt stellt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung richtet.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287) und des Senates (vgl. Urt. v. 24.1.2008 - 12 LB 44/07 -, juris; Urt. v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, NdsVBl 2009, 107) ist es im Rahmen der Bauleitplanung zulässig, Pufferzonen und pauschale Abstände zu geschützten Nutzungen festzusetzen und auf eine konkrete Prüfung der Verträglichkeit einer Windenergienutzung an jedem einzelnen Standort zu verzichten.

    Das mit der Konzentrationsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verfolgte Ziel der Darstellung von Sonderbauflächen für die Windenergienutzung einerseits und der Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet andererseits wird von vornherein verfehlt, wenn die Fläche, die für die vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen soll, für diesen Zweck schlechthin ungeeignet ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, ZfBR 2003, 370).

    Dabei ist zu beachten, dass der zur Genehmigung gestellte Standort das gesamträumliche Planungskonzept der Gemeinde nicht in Frage stellen darf; es muss sich um eine vom Plangeber so nicht vorgesehene (atypische) Fallkonstellation handeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; Urt. v. 26.4.2007 - 4 C N 3 06 -, juris; Senat, Urt. v. 15.5.2009 - 12 LC 55/07 -, NVwZ-RR 2009, 875).

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109; v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, ZNER 2008, 88; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679) und des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 13.6.2007 - 12 LB 25/07 -, ZfBR 2007, 693; Urt. v. 13.6.2007 - 12 LC 36/07 -, ZfBR 2007, 689; v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, ZfBR 2009, 150 und v. 15.5.2009 - 12 KN 49/07 -, juris) ist bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB davon auszugehen, dass diese Vorschrift die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt stellt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung richtet.

    Die Rechtsprechung hat Schutzabstände (Pufferbereiche) von 500 m zu Gebieten mit hoher Bedeutung für die Avifauna - wie hier - rechtlich nicht beanstandet (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 KN 49/07 -, juris Rdnr. 35 ff.; Hess.VGH, Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08 N -, juris Rdnr. 76 für "zunächst großzügige Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum"; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 35/07 -, Rdnr. 19 a.E. zu Mindestabständen von 500 m zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2/07 -, juris Rdnr. 15 zur Berechtigung des Planungsträgers "zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herumzulegen").

    Mithin bestand auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559-560) für die Beigeladene kein Anlass, das gewählte methodische Vorgehen zu hinterfragen und ggf. mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse insbesondere das Anlegen von Ausschlusskriterien mit pauschalen Pufferzonen und Mindestabständen im Hinblick auf eine großzügigere Flächenauswahl abzuändern und kleinere Abstände genügen zu lassen.

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07
    Könnte jeder raumbedeutsamen Windenergieanlage das Erfordernis einer Planungsbedürftigkeit gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenhalten werden, liefe das gesetzgeberische Modell in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, mit dem die Gemeinde die Möglichkeit erhält, die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet in geordnete Bahnen zu lenken, leer (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.4.2004 - 1 LB 28/04 -, BauR 2004, 1579 bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 11.8.2004 - 4 B 55.04 -, BauR 2005, 832).

    Das Einzelvorhaben des Klägers muss sich nicht, wie wenn es Teil eines Anlagenkomplexes wäre, die Wirkungen sonstiger zur Prüfung gestellter Windenergieanlagen zurechnen lassen (vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 29.4.2004, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 55/07

    Möglichkeit eines Bescheidungsurteils bei Ablehnung einer Genehmigung durch eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07
    Dabei ist zu beachten, dass der zur Genehmigung gestellte Standort das gesamträumliche Planungskonzept der Gemeinde nicht in Frage stellen darf; es muss sich um eine vom Plangeber so nicht vorgesehene (atypische) Fallkonstellation handeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; Urt. v. 26.4.2007 - 4 C N 3 06 -, juris; Senat, Urt. v. 15.5.2009 - 12 LC 55/07 -, NVwZ-RR 2009, 875).

    Das Gericht darf sich dann darauf beschränken zu prüfen, ob die von der Behörde herangezogenen Versagungsgründe die Ablehnung des Antrags tragen oder, sofern dies nicht der Fall ist, die Genehmigung nach dem bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnisstand nicht schon aus anderen Gründen erkennbar zu versagen ist (vgl. Urt. d. Sen. v. 15.5.2009 - 12 LC 55/07 -, NVwZ-RR 2009, 875; OVG NRW, Urt. v. 18.8.2009 - 8 A 613/08 -, BauR 2010, 199).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07
    In den Abstandskriterien Brandenburg (S. 3) wird ein Tabubereich in einem Radius von 1 km ab Gebietsgrenze genannt (vgl. zum Vorstehenden: Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. November 2008 - 12 LC 72/07 -, juris Rdnr. 67 ff., insbesondere Rdnr. 70).

    Zwar ist er damit nicht ganz der Prüfung entzogen, weil die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides, soweit nicht abschließend über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen oder über den Standort der Anlage entschieden wird, voraussetzt, dass die vorläufige Prüfung der Auswirkungen der geplanten Anlage nicht zu dem Ergebnis kommt, dass dem Vorhaben von vornherein unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. zu diesem Maßstab: Urt. des Sen. v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.08.2004 - 4 B 55.04

    Inhalt und Ausprägung des "Erfordernisses einer förmlichen Planung" als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07
    Insbesondere scheiterte die Zulassung der beantragten Windenergieanlage als Außenbereichsvorhaben nicht an dem von dem Beklagten und der Beigeladenen als Ablehnungsgrund angeführten Planungserfordernis (dazu: BVerwG, Beschl. v. 11.8.2004 - 4 B 55.04 -, BauR 2005, 832).

    Könnte jeder raumbedeutsamen Windenergieanlage das Erfordernis einer Planungsbedürftigkeit gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenhalten werden, liefe das gesetzgeberische Modell in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, mit dem die Gemeinde die Möglichkeit erhält, die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet in geordnete Bahnen zu lenken, leer (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.4.2004 - 1 LB 28/04 -, BauR 2004, 1579 bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 11.8.2004 - 4 B 55.04 -, BauR 2005, 832).

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 KN 49/07

    Normenkontrollantrag gegen die Darstellung einer Sonderbaufläche "Windenergie" in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109; v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, ZNER 2008, 88; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679) und des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 13.6.2007 - 12 LB 25/07 -, ZfBR 2007, 693; Urt. v. 13.6.2007 - 12 LC 36/07 -, ZfBR 2007, 689; v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, ZfBR 2009, 150 und v. 15.5.2009 - 12 KN 49/07 -, juris) ist bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB davon auszugehen, dass diese Vorschrift die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt stellt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung richtet.

    Die Rechtsprechung hat Schutzabstände (Pufferbereiche) von 500 m zu Gebieten mit hoher Bedeutung für die Avifauna - wie hier - rechtlich nicht beanstandet (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2009 - 12 KN 49/07 -, juris Rdnr. 35 ff.; Hess.VGH, Urteil vom 25. März 2009 - 3 C 594/08 N -, juris Rdnr. 76 für "zunächst großzügige Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum"; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 35/07 -, Rdnr. 19 a.E. zu Mindestabständen von 500 m zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2/07 -, juris Rdnr. 15 zur Berechtigung des Planungsträgers "zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herumzulegen").

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 CN 1.08

    Revisibles Recht; Teilnichtigkeit von Gesetzen; Ausfertigung von Gesetzen;

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 8 A 2810/04

    Errichtung und Betrieb einer weiteren Windkraftanlage vom Typ Enercon E-66/18.70

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 LB 243/07

    Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • BVerwG, 08.05.2008 - 4 B 28.08

    Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als öffentlicher Belang bei

  • BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06

    Verteidigungsauftrag der Bundeswehr als einem privilegierten

  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2009 - 8 A 613/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

  • BVerwG, 27.09.1993 - 1 B 73.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 12 LB 44/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

  • BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06

    Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LC 36/07

    Antrag auf Erteilung eines auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bezogenen

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LB 25/07

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei

  • BVerwG, 31.03.2004 - 9 A 33.03

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Im Ergebnis ist die Beigeladene bei ihrer Planung damit - wie die Gemeinde R. in den vom Senat entschiedenen, den Beteiligten bekannten Verfahren 12 LB 44/09 (Urt. v. 21.4.2010, BauR 2010, 1550) und 12 LC 9/07 (Urt. v. 21.4.2010, BauR 2010, 1556) - "zweispurig" vorgegangen.

    Dass ein solches alternatives Vorgehen (Ausschlusskriterium/hilfsweises Wegwägen der genannten Fläche) seitens der Beigeladenen nicht zu beanstanden ist, hat der Senat schon in den genannten Urteilen in den Verfahren 12 LB 44/09 und 12 LC 9/07 dargelegt.

    Der Senat hat in seinen wiederholt zitierten Urteilen vom 21. April 2010 zu den Verfahren 12 LB 44/09 (BauR 2010, 1550) und 12 LC 9/07 (BauR 2010, 1556) dargelegt, dass er diese Einschätzung teilt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 8 D 38/08

    E.ON Kraftwerk Datteln IV - Klage des BUND gegen immissionsschutzrechtlichen

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 2 B 09.2257 -, BayVBl. 2010, 565, juris Rn. 30; Bönker, in: Hoppe/Bönker/ Grotefels, Öffentliches Baurecht, 4. Auflage 2010, S. 269; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 4. Auflage 2009, S. 939 (Fußnote 1101); Kühne, NVwZ 1986, 620, 621; einschränkend: Bracher, in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Auflage 2004, S. 782 (allenfalls in Ausnahmefällen); a.A.: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300, juris Rn. 57, sowie Beschluss vom 27. Juni 1983 - 4 B 201.82 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 204, juris Rn. 6; Nds. OVG, Urteil vom 21. April 2010 - 12 LC 9.07 -, BauR 2010, 1556, juris Rn. 77; Gaentzsch, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Band I, Stand: Dezember 2011, § 1 Rn. 25; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Auflage 2006, § 35 Rn. 108; Dolde, NVwZ 1983, 792, 796 f.
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2013 - 12 KN 277/11

    Befugnis eines Nachbarn zum Vorgehen gegen die Festsetzung eines kombinierten

    "Wenn ein Abwägungsmangel vorausgegangene Verfahrensschritte "infiziert" hat, müssen (auch) diese wiederholt werden (vgl. Urt. d. Sen. v. Urt. v. 21.4.2010 - 12 LC 9/07 -, BauR 2010, 1556).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12

    Normenkontrolleilantrag eines Nachbarn gegen die Ausweisung eines kombinierten

    Wenn ein Abwägungsmangel vorausgegangene Verfahrensschritte "infiziert" hat, müssen (auch) diese wiederholt werden (vgl. Urt. d. Sen. v. Urt. v. 21.4.2010 - 12 LC 9/07 -, BauR 2010, 1556).
  • VG Minden, 26.04.2018 - 11 K 874/17
    vgl. dazu: OVG Lüneburg, Urteil vom 21. April 2010 - 12 LC 9/07 -, juris Rn. 75 m.w.N.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 21. April 2010 - 12 LC 9/07 -, juris, Leitsatz und Rn. 75 m.w.N.

  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bf 27/14

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reithalle mit

    Einem nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben steht der öffentliche Belang einer Verunstaltung des Orts- oder Landschaftsbildes nur in Ausnahmefällen entgegen, in denen es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (OVG Münster, Urt. v. 20.11.2012, NuR 2013, 146, 149, juris Rn. 86; VGH Mannheim, Urt. v. 30.9.2011, BauR 2012, 618, 620 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.4.2010, 12 LC 9/07, juris Rn. 76).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 12 KN 80/12

    Antragsbefugnis eines Unternehmens der Windenergie bzgl. Erwerbs von

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (etwa Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, a. a. O.; Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, a. a. O.) und des Senats (Urt. v. 21.4.2010 - 12 LC 9/07 -, BauR 2010, 1556; Urt. v. 22.11.2012 - 12 LB 64/11 -, juris) ist geklärt, dass sich nicht abstrakt, z. B. durch Ermittlung des prozentualen Anteils der Vorrang- oder Konzentrationsflächen für Windenergie an der Gesamtfläche des Planungsraums, bestimmen lässt, wo die Grenze zur unzulässigen "Negativplanung" verläuft.
  • VG Minden, 22.10.2014 - 11 K 2069/13

    Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung und zum Betrieb einer

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.2010 - 12 LC 9/07 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - 2 L 6/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auch wenn ein nur erreichbares positives Bescheidungsurteil die Gerichte der Zivilgerichtsbarkeit lediglich hinsichtlich der das Bescheidungsurteil tragenden Gründe bindet und die Behörde möglicherweise nicht gehindert gewesen wäre, den begehrten Verwaltungsakt aus anderen als den im Ablehnungsbescheid genannten Gründen zu versagen, besteht ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung, dass ein Anspruch auf Neubescheidung bestanden hat; denn diese Feststellung ist geeignet, die Position des Klägers zu verbessern (vgl. NdsOVG, Urt. v. 21.04.2010 - 12 LC 9/07 -, Juris, RdNr. 72).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11

    Baurecht, Immissionschutzrecht: Reichweite der Bindungswirkung eines

    Es gehe vielmehr um eine wertende Einschätzung, die in den verteidigungspolitischen Spielraum der zuständigen Stellen falle und die ein Gericht nur auf ihre Plausibilität hin überprüfen könne (vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschl. v. 5.9.2006 - 4 B 58.06 -, BauR 2007, 78 = ZfBR 2007, 54; Senat, Urt. v. 21.4.2010 - 12 LC 9/07 -, BauR 2010 1556, insoweit ohne abschließende Entscheidung).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19

    Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 12 MN 290/12

    Vorliegen einer Antragsbefugnis eines sog. Planaußenliegers; Begehren einer

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 257/12

    Unterliegen der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.d. bis zum 19.07.2004

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12

    Verplichtung zur Darstellung und Dokumentation des Unterschieds zwischen harten

  • VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10

    Begründung einer Klagebefugnis der BRD zur Abwehr einer Funktionsbeeinträchtigung

  • VG Minden, 06.03.2015 - 11 K 1268/13

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung einer

  • VG Minden, 22.10.2014 - 11 K 2519/13

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windenergieanlage

  • VG Hannover, 30.08.2012 - 12 A 1642/11

    Windergieanlage; Flächennutzungsplan; Konzentrationsflächenplanung;

  • VG Stade, 14.09.2011 - 2 A 866/10

    Im ROG findet sich keine Rechtsgrundlage zur Vornahme von außenwirksamen

  • VG Minden, 31.10.2012 - 11 K 1654/12
  • VG Hannover, 14.07.2011 - 12 A 1614/10

    Abwägungsgebot; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konzentrationszone;

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