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   OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17   

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OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17 (https://dejure.org/2019,16562)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.05.2019 - 9 LC 110/17 (https://dejure.org/2019,16562)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 9 LC 110/17 (https://dejure.org/2019,16562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 132 Nr 4 BauGB; § 6 Abs 1 KAG ND; § 283 ZPO
    Ablöseverträge; beitragsfähiger Aufwand; Bauprogramm; Bestimmtheit, hinreichende; öffentliche Einrichtung; Entwässerung; Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung; Mischsystem; Mischwasserkanal; Stichstraße; Straßenausbaubeitrag; Straßenentwässerung; Teileinrichtung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 262/04

    Vergrößerung des Stauvolumens für anfallendes Niederschlagswasser ; Erhebung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17
    Eine Verbesserung der Teileinrichtung Straßenentwässerung kann auch in der Umstellung vom Mischsystem in ein Trennsystem liegen (fortführend Senatsurteil vom 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -).

    Eine Verbesserung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 11.7.2007 - 9 LC 262/04 - juris Rn. 36 m. w. N.) vor, wenn die Benutzbarkeit der Straße positiv beeinflusst worden, die Straße also im Blick auf ihre Funktionen besser benutzbar geworden ist.

    Das neue Trennsystem gewährleistet zudem ein höheres Rückstauvolumen für das anfallende Regenwasser und eine Reduzierung der hydraulischen Belastung als das alte reine Mischsystem (Senatsurteil vom 11.7.2007 - 9 LC 262/04 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17
    Diesem Gebot des Gesetzgebers liegt unter anderem der Gedanke zugrunde, den Bürger möglichst weitgehend erkennen zu lassen, welche Kosten für die Herstellung seiner Erschließungsstraße entstehen werden und in welchem Zustand diese Straße als endgültig hergestellt anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.1972 - IV C 15.71 - juris Rn. 13).

    Daher kann es im Zusammenhang mit § 132 Nr. 4 BBauG/BauGB nur darum gehen, für das Einrichtungs- wie für das Ausbauprogramm ein Mindesterfordernis festzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.1972, a. a. O., Rn. 13).

    Bei Anbaustraßen i. S. d. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG (heute § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwischen den Teileinrichtungen Beleuchtung und Entwässerung einerseits und den flächenmäßigen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkspur usw.) andererseits zu unterscheiden (BVerwG, Urteil vom 23.6.1972, a. a. O. Rn 13).

  • OVG Niedersachsen, 30.01.1998 - 9 M 2815/96

    Begriff der öffentlichen Einrichtung; Straßenausbaubeitrag; Öffentliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Straßenzug, von dem die befahrbare Sackgasse abzweigt, eine andere Verkehrsbedeutung zukommt als der Sackgasse selbst (Senatsbeschluss vom 20.1.1998 - 9 M 2815/96 - juris Rn. 5).

    Ist hingegen die Sackgasse als selbständige Einrichtung (Verkehrsanlage) einzuordnen, sind die Eigentümer der an sie angrenzenden Grundstücke nicht straßenausbaubeitragspflichtig für die ausgebaute Straße, von der die Sackgasse abzweigt (Senatsbeschluss vom 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - juris Rn. 3).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2007 - 1 M 40/07

    Straßenbaubeitrag: Einstufung einer Straße als Anliegerstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17
    Dies stellt eine Verbesserung dar unabhängig davon, ob zugleich die Schmutzwasserbeseitigung vorteilhafter gestaltet worden ist (vgl. OVG MV, Beschluss vom 9.7.2007 - 1 M 40/07 - juris Rn. 10).

    Voraussetzung für eine Verbesserung der Straßenentwässerung ist auch nicht, dass wegen eines mangelhaften Zustandes der alten Anlage bereits Überflutungen der Straße eingetreten sind (OVG MV, Beschluss vom 9.7.2007, a. a. O., Rn. 10).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 99.81

    Erschließungsbeitragssatzung - Ablösungsbestimmung - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17
    Es bedarf hierzu Satzungsbestimmungen oder sonstiger Richtlinien bzw. Anordnungen des Rates im Zeitpunkt des Abschlusses von Ablöseverträgen; sie müssen eine Aussage darüber enthalten, wie der zu vereinbarende Ablösungsbetrag im Einzelfall errechnet werden soll (BVerwG, Urteil vom 27.1.1982, a. a. O., Rn. 17, 19).

    Zudem führt eine rückwirkende Inkraftsetzung entsprechender Ablösebestimmungen nur dann zur Heilung, wenn die Beteiligten bei Vertragsschluss übereinstimmend den Wegfall des Verbots ins Auge gefasst hatten und die vereinbarte Leistung für die Zeit nach Wegfall des Verbots vorgesehen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.1982 - 8 C 99.81 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 13.06.1973 - IV C 66.71

    Folgen des Fehlens eines Einrichtungsprogramms in der Erschließungssatzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17
    Dabei genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn die nach § 128 Abs. 1 Nr. 2 BBauG (heute wortgleich § 128 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) beitragsfähigen Teileinrichtungen der Entwässerung und Beleuchtung in der Ortssatzung für notwendig zur endgültigen Herstellung der Anlage erklärt werden, um der Beitragsberechnung auch die Kosten dieser Teileinrichtungen zugrunde legen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.6.1973 - IV C 66/71 - juris Rn. 14 zu § 128 Abs. 1 Nr. 2 BBauG).

    Dass als Merkmale des endgültig hergestellten "Einrichtungsprogramms" (nur) Beleuchtung und Entwässerung als Teileinrichtungen in der Ortssatzung genannt werden müssen, beruht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf, dass der Bürger über diese Merkmale endgültiger Herstellung - anders als über die Aufteilung der Straßenfläche - ausdrücklich unterrichtet werden muss, weil seinerzeit noch Straßen ohne Einrichtung einer besonderen Entwässerung ausgeführt wurden und es nicht ausgeschlossen erschien, in besonderen Fällen von einer Beleuchtung abzusehen, und weil für diese beiden Teileinrichtungen zusätzliche erhebliche Kosten entstehen, während es bei der Einteilung der Straßenfläche in Fahrbahn, Gehwege usw. nur um graduelle Kostenunterschiede geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.6.1973, a. a. O., Rn. 14).

  • BVerwG, 21.01.2015 - 9 C 1.14

    Vertrag über Erschließungskosten - keine Nachforderung bei verzögertem Straßenbau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17
    Der Kläger beruft sich in diesem Zusammenhang erfolglos auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2015 (- 9 C 1.14 - juris Rn. 13 ff., 18), wonach Fallgestaltungen, in denen der Ablösungsbetrag außer Verhältnis zum mit der Fertigstellung der Anlagen vermittelten Erschließungsvorteil steht, nicht durch eine absolute (Missbilligungs-)Grenze Rechnung zu tragen ist, sondern sich die Grenze der notwendigen Tolerierung eines derartigen Missverhältnisses im Einzelfall nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anhand einer Abwägung aller sich im Zusammenhang mit Ablösungsverträgen ergebenden Umstände und gegenläufigen Interessen bestimmt.
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 248/13

    Blockrandbebauung; Brandschutz; Durchfahrt; Eigentümeridentität; Erreichbarkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17
    Nach der Senatsrechtsprechung entsprechen die Voraussetzungen für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken genutzten Grundstück im Straßenausbaubeitragsrecht denen, die bauordnungsrechtlich an die Zugänglichkeit eines Baugrundstücks zu stellen sind (vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 248/13 - juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06

    Beitragspflichtigkeit von ausschließlich an einem befahrbaren Privatweg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17
    Diese Rechtsprechung ist sachgerecht, weil es aus der Sicht des Beitragspflichtigen kaum verständlich wäre, bei der Abrechnung von Straßenausbaumaßnahmen ohne zwingenden Grund einen anderen Kreis von Grundstückseigentümern zu berücksichtigen als den, der die Kosten der erstmaligen Herstellung derselben Straße durch die Entrichtung von Erschließungsbeiträgen (teilweise) getragen hat (Senatsurteil vom 20.6.2007 - 9 LC 59/06 - juris Rn. 26 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2017 - 9 LC 180/15

    Beitragspflicht; Beitragstatbestand; Entstehen; Gebrauchswert; Grundstück;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17
    Wird eine öffentliche Einrichtung oder Teileinrichtung i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG und § 1 Abs. 1 StrABS verbessert, indiziert dieser objektive Umstand regelmäßig den besonderen wirtschaftlichen Vorteil (vgl. Senatsurteil vom 27.3.2017 - 9 LC 180/15 - juris Rn. 39 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1993 - 12 L 291/90

    Niedersächsische Straßenbestandsverzeichnisse: Zustimmungs- und Widmungsfiktion;

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 9 LB 57/14

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Privatweg; selbstständig; Selbstständigkeit;

  • VG Greifswald, 23.03.2007 - 3 B 121/07

    Erhebung von Straßenbaubeitragskosten

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2003 - 9 ME 421/02

    Bestimmung der Beendigung der beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme nach dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2000 - 15 A 4167/96

    Aufwand für die Verlegung eines Entwässerungskanals als beitragsfähiger Aufwand)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 15 B 722/17

    Ergeben der räumlichen Abgrenzung der Anlage grundsätzlich aus dem Bauprogramm

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2013 - 15 A 1864/13

    Erhebung eines Beitrags für den Ausbau der Straßenentwässerungsanlage als

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 78.68

    Kennzeichnung der Herstellungsmerkmale in einer Ortssatzung; Fortbestehen von

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2009 - 9 ME 8/09

    Beitragspflicht; Erschließungsbeitrag; Herstellung, endgültige;

  • BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71

    Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage;

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    c) Im Straßenausbaubeitragsrecht weicht der Begriff der öffentlichen Einrichtung ausnahmsweise aus spezifisch ausbaubeitragsrechtlichen Gründen vom erschließungsrechtlichen Anlagenbegriff ab, wenn von dem ausgebauten Straßenzug eine befahrbare, nach Erschließungsbeitragsrecht unselbständige Straße abzweigt, der eine andere Verkehrsbedeutung zukommt als dem Straßenzug selbst (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, u. a. Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 -).

    Eine Anbaustraße ist - mit dem Ergebnis, dass später nachfolgende Ausbaumaßnahmen nicht mehr nach dem Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden können - erstmalig endgültig hergestellt, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm (für die nicht flächenmäßigen Teileinrichtungen) und dem (dieses Teileinrichtungsprogramm bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308 = juris Rn. 19; Senatsurteil vom 29.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 62 sowie Senatsbeschlüsse vom 21.5.2012 - 9 LB 100/10 - und vom 9.9.2009 - 9 ME 8/09 - juris Rn. 8).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn von dem Straßenzug eine befahrbare, nach Erschließungsbeitragsrecht unselbständige Straße abzweigt, der eine andere Verkehrsbedeutung als dem Straßenzug selbst zukommt (Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 86; Senatsbeschluss vom 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - juris Rn. 5; vgl. auch Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage 2018, § 31 Rn. 12 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Die Merkmalsregelung muss sich hinsichtlich der nichtflächenmäßigen Teileinrichtungen aber auch zur technischen Ausgestaltung der Straßenentwässerungseinrichtung verhalten (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 11 Rn. 82; Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 62, 68 ff.).

    Danach ist eine beitragsfähige Erschließungsanlage erstmalig hergestellt, wenn sie auf voller Länge nach Maßgabe der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsbeitragssatzung ( § 132 Nr. 4 BauGB ) i. V. m. dem Bauprogramm für die flächenmäßigen Teileinrichtungen und dem technischen Ausbauprogramm hergestellt ist, eine gültige Erschließungsbeitragssatzung mit namentlich einer den Anforderungen des § 131 Abs. 2 und 3 BauGB genügenden Verteilungsregelung vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.10.1986 - 8 C 68.85 - juris Rn. 9; Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 59) und die Anlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist (vgl. Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 34 m. w. N.), ohne dass dabei die Dauer des Zeitraums zwischen der endgültigen Herstellung der Straße und der (nachträglichen) Widmung von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.1997 - 8 B 194.97 - juris Rn. 4; Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 38), sowie sie nach Maßgabe des § 125 BauGB rechtmäßig hergestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 20 und vom 30.5.1997 - 8 C 6.95 - juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag;

    Der Bau einer Teilstrecke kann infolge Zeitablaufs zur erschließungsbeitragsrechtlichen Selbständigkeit führen, wenn die Teilstrecke im Rechtssinne erstmals endgültig als Erschließungsanlage hergestellt war, weil sie den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung entsprach sowie ergänzend vollständig dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm (vgl. allgemein zur erstmaligen endgültigen Herstellung im Rechtssinne: BVerwG, Beschluss vom 6.9.2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58 = juris Rn. 55 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308 = juris Rn. 19; Senatsurteile vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 120; vom 29.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 62 sowie Senatsbeschlüsse vom 21.5.2012 - 9 LB 100/10 - und vom 9.9.2009 - 9 ME 8/09 - juris Rn. 8).

    Danach ist eine beitragsfähige Erschließungsanlage erstmalig hergestellt, wenn sie auf voller Länge nach Maßgabe der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsbeitragssatzung (§ 132 Nr. 4 BauGB) i. V. m. dem Bauprogramm für die flächenmäßigen Teileinrichtungen und dem technischen Ausbauprogramm hergestellt ist, eine gültige Erschließungsbeitragssatzung mit namentlich einer den Anforderungen des § 131 Abs. 2 und 3 BauGB genügenden Verteilungsregelung vorhanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.10.1986 - 8 C 68.85 - juris Rn. 9; Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 59) und die Anlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist (vgl. Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 34 m. w. N.), ohne dass dabei die Dauer des Zeitraums zwischen der endgültigen Herstellung der Straße und der (nachträglichen) Widmung von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.1997 - 8 B 194.97 - NVwZ-RR 1998, 513 = juris Rn. 4; Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 38), sowie sie nach Maßgabe des § 125 BauGB rechtmäßig hergestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 20; vom 30.5.1997 - 8 C 6.95 - juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Denn durch die Trennung der Entwässerungssysteme für Niederschlags- und Schmutzwasser werden Störungen der Straßenentwässerung durch die Schmutzwasserbeseitigung vermieden (vgl. Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 98, 99).
  • VG Lüneburg, 23.09.2021 - 3 B 15/21

    Beleuchtung; Hinterliegergrundstück; Straßenausbaubeitrag

    Der straßenausbaubeitragsrechtliche Einrichtungsbegriff stimmt mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff grundsätzlich überein (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.5.2019 - 9 LC 110/17 -, juris Rn. 86).

    Da ein Grundstück grundsätzlich nur durch die nächste von ihm aus erreichbare selbstständige Erschließungsanlage erschlossen wird, werden an einen befahrbaren Privatweg angrenzende Grundstücke durch die öffentliche Straße, in die der Privatweg einmündet, nicht erschlossen, wenn die Privatwege selbst zum Anbau bestimmte, zur verkehrsmäßigen Erschließung geeignete und überdies bei natürlicher Betrachtungsweise selbstständige Erschließungsanlagen sind (BVerwG, Beschl. v. 29.8.2000 - 11 B 48.00 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 20.7.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 27 sowie Urt. v. 16.10.2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 15, Urt. v. 24.3.2015 - 9 LB 57/14 -, juris Rn. 20 und Urt. v. 21.5.2019 - 9 LC 110/17 -, juris Rn. 88).

    Danach ist davon auszugehen, dass eine für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene, bis etwa 100 m lange und nicht verzweigte Sackgasse, die eine ihrer Ausdehnung nach angemessene Anzahl von Grundstücken erschließt, regelmäßig als erschließungs- und straßenausbaubeitragsrechtlich unselbstständig zu qualifizieren ist, während eine Sackgasse regelmäßig als selbstständig zu gelten hat, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (Nds. OVG, Urt. v. 20.7.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 29 sowie jeweils Urt. v. 16.10.2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 18; Urt. v. 24.3.2015 - 9 LB 57/14 -, juris Rn. 27; Urt. v. 21.5.2019 - 9 LC 110/17 -, juris Rn. 89).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18

    Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz;

    Dies ist der Fall, wenn entweder am 29. Juni 1961, dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes als maßgeblichem Stichtag, eine Erschließungsanlage i. S. v. § 242 Abs. 1 BauGB vorhanden gewesen ist, oder die Anbaustraße zu einem späteren Zeitpunkt erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm (für die nicht flächenmäßigen Teileinrichtungen) und dem (dieses Teileinrichtungsprogramm bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308; Senatsurteil vom 29.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 62 sowie Senatsbeschlüsse vom 21.5.2012 - 9 LB 100/10 - n. v. und vom 9.9.2009 - 9 ME 8/09 - juris Rn. 9).

    Eine solche vorteilhafte Veränderung des Zustands der Straßenentwässerungsanlage kann insbesondere in der Verlegung eines Regenwasserkanals mit einem größeren Durchmesser liegen (vgl. Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 97; Senatsbeschluss vom 24.6.2008, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21

    Beweislast; Erschließungsanlage, erstmalig endgültig hergestellt;

    Eine Anbaustraße ist - mit dem Ergebnis, dass später nachfolgende Ausbaumaßnahmen nicht mehr nach dem Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden können - erstmalig endgültig hergestellt, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm (für die nicht flächenmäßigen Teileinrichtungen) und dem (dieses Teileinrichtungsprogramm bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - juris Rn. 19; Senatsurteile vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 120 und vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 62).

    Unabhängig von dem durch die tatsächlichen Verhältnisse vermittelten Gesamteindruck (hierzu etwa Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 88) ist eine befahrbare Stichstraße aus der Sicht des Erschließungsbeitragsrechts eine selbständige Erschließungsanlage, wenn sie ausnahmsweise nicht in der Straßenbaulast des Trägers liegt, dem die Straßenbaulast für die (Haupt-)Erschließungsanlage obliegt, von der die Stichstraße abzweigt (vgl. Driehaus Raden, a. a. O., § 12 Rn. 18 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19

    Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen;

    Es bedarf hierzu Satzungsbestimmungen im Zeitpunkt des Abschlusses von Ablösungsverträgen, die eine Aussage darüber enthalten, wie der zu vereinbarende Ablösungsbetrag im Einzelfall errechnet werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.1982 - 8 C 24.81 - juris Rn. 19; Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 79).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

    Danach ist eine beitragsfähige Erschließungsanlage erstmalig hergestellt, wenn sie auf voller Länge nach Maßgabe der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsbeitragssatzung ( § 132 Nr. 4 BauGB ) i. V. m. dem Bauprogramm für die flächenmäßigen Teileinrichtungen und dem technischen Ausbauprogramm hergestellt ist, eine gültige Erschließungsbeitragssatzung mit namentlich einer den Anforderungen des § 131 Abs. 2 und 3 BauGB genügenden Verteilungsregelung vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.10.1986 - 8 C 68.85 - juris Rn. 9; Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 59) und die Anlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist (vgl. Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 34 m. w. N.), ohne dass dabei die Dauer des Zeitraums zwischen der endgültigen Herstellung der Straße und der (nachträglichen) Widmung von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.1997 - 8 B 194.97 - juris Rn. 4; Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 38), sowie sie nach Maßgabe des § 125 BauGB rechtmäßig hergestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 20 und vom 30.5.1997 - 8 C 6.95 - juris Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Auch der Marienkirchhof ist unter Berücksichtigung seiner Ausdehnung und Beschaffenheit, der Zahl der an ihn angrenzenden Grundstücke sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihm und der Breiten Straße - anders als die Klägerin meint - kein von deren Hauptzug abzweigendes "unselbstständiges Anhängsel" (vgl. VGH München, Urteil vom 25. September 2018 - 6 B 18.342 -, juris Rn. 17; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl. 2022, § 31 Rn. 31; s. a. Senatsurteil vom 31. Mai 2018 - 2 LB 2/17 -, juris Rn. 54; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. Mai 2019 - 9 LC 110/17 -, juris Rn. 88; OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2020 - 15 A 1431/19 -, juris Rn. 20 ).
  • VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17

    Abschnittsbildung; Entwässerung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag;

  • VG Cottbus, 18.01.2022 - 6 K 2077/18
  • VG Cottbus, 18.01.2022 - 6 K 2078/18
  • VG Lüneburg, 01.11.2022 - 3 A 201/18

    Außenbereich; begrenzte Vorteilswirkung; Elastizität der Widmung; Gemeindestraße;

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